Sie sind hier:
  • Vorschriften
  • Verordnung zur Übertragung von Aufgaben der Finanzverwaltung auf das Finanzamt Bremen-Nord vom 20. Juni 1990

Verordnung zur Übertragung von Aufgaben der Finanzverwaltung auf das Finanzamt Bremen-Nord

Veröffentlichungsdatum:20.06.1990 Inkrafttreten17.07.1990
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 17.07.1990 bis 31.07.2004Außer Kraft
Fundstelle Brem.GBl. 1990, S. 186
Gliederungsnummer:60-l-7

Einzelansichtx

Drucken
juris-Abkürzung: FinVwAufgÜV BR 1990
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:: 60-l-7
juris-Abkürzung:FinVwAufgÜV BR 1990
Dokumenttyp: Verordnung
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:60-l-7
Verordnung zur Übertragung von Aufgaben der Finanzverwaltung auf das Finanzamt Bremen-Nord
Vom 20. Juni 1990
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 17.07.1990 bis 31.07.2004

V aufgeh. durch § 5 Abs. 2 Nr. 5 der Verordnung vom 31. Juli 2004 (Brem.GBl. S. 446)

Einzelansicht Seitenanfang

Aufgrund des § 17 Abs. 2 des Finanzverwaltungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. August 1971 (BGBl. I S. 1426), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 19. Dezember 1985 (BGBl. I S. 2436) in Verbindung mit § 1 der Verordnung über die Ermächtigung des Senators für Finanzen zur Regelung zentraler Zuständigkeiten in der Finanzverwaltung vom 19. April 1983 (Brem.GBl. S. 275 - 60-l-1), wird verordnet:

Einzelansicht Seitenanfang

§ 1

Die nach dem Gesetz zur Übertragung der Aufgaben des Steueramtes der Freien Hansestadt Bremen und zur Änderung des Bremischen Abgabengesetzes sowie des Gesetzes zur Ausführung der Finanzgerichtsordnung vom 28. Juni 1983 (Brem.GBl. S. 403 - 60-l-2) und der Verordnung zur Übertragung von Aufgaben der Finanzverwaltung vom 22. November 1983 (Brem.GBl. S. 523 - 60-l-3) auf das Finanzamt Bremen-Mitte übergegangenen Verwaltungsaufgaben werden hinsichtlich der Vollstreckung für den Bezirk des Finanzamtes Bremen-Nord am 1. August 1990 auf dieses Finanzamt übertragen.

Einzelansicht Seitenanfang

§ 2

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.

Bremen, den 20. Juni 1990
Der Senator für Finanzen

Einzelansicht Seitenanfang

Fehler melden: Information nicht aktuell/korrekt

Sind die Informationen nicht aktuell oder korrekt, haben Sie hier die Möglichkeit, dem zuständigen Bearbeiter eine Nachricht zu senden.

Hinweis: * = Ihr Mitteilungstext ist notwendig, damit dieses Formular abgeschickt werden kann, alle anderen Angaben sind freiwillig. Sollten Sie eine Kopie der Formulardaten oder eine Antwort auf Ihre Nachricht wünschen, ist die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse zusätzlich erforderlich.

Datenschutz
Wenn Sie uns eine Nachricht über das Fehlerformular senden, so erheben, speichern und verarbeiten wir Ihre Daten nur, soweit dies für die Abwicklung Ihrer Anfragen und für die Korrespondenz mit Ihnen erforderlich ist.
Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Ihre Daten werden nur zur Beantwortung Ihrer Anfrage verarbeitet und gelöscht, sobald diese nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
Wenn Sie der Verarbeitung Ihrer per Fehlerformular übermittelten Daten widersprechen möchten, wenden Sie sich bitte an die im Impressum genannte E-Mail-Adresse.