Sie sind hier:
  • Vorschriften
  • Bekanntmachung über die nach dem Gesetz über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Freien Hansestadt Bremen zuständige Behörde vom 10. Juni 1997

Bekanntmachung über die nach dem Gesetz über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Freien Hansestadt Bremen zuständige Behörde

Veröffentlichungsdatum:10.06.1997 Inkrafttreten01.06.1997
Fundstelle Brem.ABl. 1997, S. 288
Gliederungsnummer:2133-a-4
Zitiervorschlag: "Bekanntmachung über die nach dem Gesetz über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Freien Hansestadt Bremen zuständige Behörde vom 10. Juni 1997 (Brem.ABl. 1997, S. 288)"

Einzelansichtx

Drucken
juris-Abkürzung: FriedhGZustBek BR
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:: 2133-a-4
juris-Abkürzung:FriedhGZustBek BR
Ausfertigungsdatum:10.06.1997
Gültig ab:01.06.1997
Dokumenttyp: Bekanntmachung
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.ABl. 1997, 288
Gliederungs-Nr:2133-a-4
Bekanntmachung über die nach dem Gesetz
über das Friedhofs- und Bestattungswesen
in der Freien Hansestadt Bremen zuständige Behörde
Vom 10. Juni 1997
Zum 12.03.2024 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Der Senat bestimmt:

Einzelansicht Seitenanfang

§ 1

Zuständige Behörde im Sinne des § 4 Satz 3 des Gesetzes über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Freien Hansestadt Bremen vom 16. Oktober 1990 (Brem.GBl. S. 303-2133-a-1), geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 25. März 1997 (Brem.GBl. S. 129), ist in der Stadtgemeinde Bremen das Institut für Rechtsmedizin des Zentralkrankenhauses St.-Jürgen-Straße, in der Stadtgemeinde Bremerhaven der Magistrat der Stadt Bremerhaven.

Einzelansicht Seitenanfang

§ 2

Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. Juni 1997 in Kraft.

Einzelansicht Seitenanfang

Fehler melden: Information nicht aktuell/korrekt

Sind die Informationen nicht aktuell oder korrekt, haben Sie hier die Möglichkeit, dem zuständigen Bearbeiter eine Nachricht zu senden.

Hinweis: * = Ihr Mitteilungstext ist notwendig, damit dieses Formular abgeschickt werden kann, alle anderen Angaben sind freiwillig. Sollten Sie eine Kopie der Formulardaten oder eine Antwort auf Ihre Nachricht wünschen, ist die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse zusätzlich erforderlich.

Datenschutz
Wenn Sie uns eine Nachricht über das Fehlerformular senden, so erheben, speichern und verarbeiten wir Ihre Daten nur, soweit dies für die Abwicklung Ihrer Anfragen und für die Korrespondenz mit Ihnen erforderlich ist.
Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Ihre Daten werden nur zur Beantwortung Ihrer Anfrage verarbeitet und gelöscht, sobald diese nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
Wenn Sie der Verarbeitung Ihrer per Fehlerformular übermittelten Daten widersprechen möchten, wenden Sie sich bitte an die im Impressum genannte E-Mail-Adresse.