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Gesetz zur Änderung der Gemeindegrenzen zwischen Bremen und Bremerhaven

Veröffentlichungsdatum:14.06.1967 Inkrafttreten01.07.1967
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 01.07.1967 bis 31.03.2005Außer Kraft
Fundstelle Brem.GBl. 1967, S. 43
Gliederungsnummer:2010-c-1

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juris-Abkürzung: GemGrÄndG BR
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:: 2010-c-1
juris-Abkürzung:GemGrÄndG BR
Dokumenttyp: Gesetz
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:2010-c-1
Gesetz zur Änderung der Gemeindegrenzen zwischen Bremen und Bremerhaven
Vom 6. Juni 1967
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 01.07.1967 bis 31.03.2005

G aufgeh. durch Artikel 2 Nr. 3 des Gesetzes vom 22. März 2005 (Brem.GBl. S. 91)

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Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz:

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§ 1

Aus der Stadtgemeinde Bremen, Ortsteil Stadtbremisches Überseehafengebiet Bremerhaven, wird das Gebiet zwischen der bisherigen Gemeindegrenze von der Querstraße bis zur Nordgrenze des Fuhrparkgeländes und der östlichen Straßenbegrenzungslinie der Rudloffstraße (östlich der Gleisfläche) ausgemeindet und in die Stadtgemeinde Bremerhaven eingemeindet.

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§ 2

Der Senat wird ermächtigt, die Bekanntmachung über die Abgrenzung des Hafengeländes Bremerhaven vom 14. November 1939 (SaBremR 2010-b-2) den neuen Grenzen anzupassen.

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§ 3

In dem umgemeindeten Gebiet tritt das Ortsrecht der Stadt Bremen außer Kraft und das Ortsrecht der Stadt Bremerhaven in Kraft.

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§ 4

Für das aktive und passive Wahlrecht zur Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bremerhaven gilt bei Einwohnern des umgemeindeten Gebietes das bisherige Wohnen in der Stadt Bremen als Wohnen in der Stadt Bremerhaven.

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§ 5

Dieses Gesetz tritt am 1. Juli 1967 in Kraft.

Bremen, den 6. Juni 1967
Der Senat

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