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Verordnung zur Übertragung der Verwaltungszuständigkeit für die Besteuerung grenzüberschreitender Arbeitnehmerüberlassung auf das Finanzamt Bremen-Mitte

Veröffentlichungsdatum:24.10.1990 Inkrafttreten05.02.1991
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 05.02.1991 bis 31.07.2004Außer Kraft
Fundstelle Brem.GBl. 1991, S. 60
Gliederungsnummer:60-l-8

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juris-Abkürzung: GrAÜFinVwZustÜV BR 1990
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:: 60-l-8
juris-Abkürzung:GrAÜFinVwZustÜV BR 1990
Dokumenttyp: Verordnung
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:60-l-8
Verordnung zur Übertragung der Verwaltungszuständigkeit für die Besteuerung
grenzüberschreitender Arbeitnehmerüberlassung auf das Finanzamt Bremen-Mitte
Vom 24. Oktober 1990
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 05.02.1991 bis 31.07.2004

V aufgeh. durch § 5 Abs. 2 Nr. 6 der Verordnung vom 31. Juli 2004 (Brem.GBl. S. 446)

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Aufgrund des § 17 Abs. 2 des Gesetzes über die Finanzverwaltung in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. August 1971 (BGBl. I S. 1426), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 19. Dezember 1985 (BGBl. I S. 2436) in Verbindung mit § 1 der Verordnung über die Ermächtigung des Senators für Finanzen zur Regelung zentraler Zuständigkeiten in der Finanzverwaltung vom 19. April 1983 (Brem.GBl. S. 275 - 60-l-1) wird verordnet:

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§ 1

Die Verwaltung der Lohnsteuer in den Fällen des § 38 Abs. 1 Nr. 2 des Einkommensteuergesetzes mit Ausnahme der Eintragung eines Freibetrages auf der Lohnsteuerkarte und der Durchführung des Lohnsteuer-Jahresausgleichs wird für den Bezirk der Oberfinanzdirektion Bremen auf das Finanzamt Bremen-Mitte übertragen.

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§ 2

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.

Bremen, den 24. Oktober 1990
Der Senator für Finanzen

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