Sie sind hier:
  • Vorschriften
  • Bekanntmachung über die Zuständigkeiten nach dem Güterkraftverkehrsgesetz vom 22. September 1998

Bekanntmachung über die Zuständigkeiten nach dem Güterkraftverkehrsgesetz

Veröffentlichungsdatum:22.09.1998 Inkrafttreten04.11.2003
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 04.11.2003 bis 09.07.2007Außer Kraft
Zuletzt geändert durch:zuletzt geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 20.10.2020 (Brem.GBl. S. 1172)
Fundstelle Brem.ABl. 1998, S. 563
Gliederungsnummer:9241-b-5

Einzelansichtx

Drucken
juris-Abkürzung: GüKGZustBek BR
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:: 9241-b-5
juris-Abkürzung:GüKGZustBek BR
Dokumenttyp: Bekanntmachung
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:9241-b-5
Bekanntmachung über die Zuständigkeiten nach dem Güterkraftverkehrsgesetz
Vom 22. September 1998
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 04.11.2003 bis 09.07.2007
Stand: letzte berücksichtigte Änderung: zuletzt geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 20.10.2020 (Brem.GBl. S. 1172)

Der Senat bestimmt:

§ 1

Der Senator für Bau, Umwelt und Verkehr ist:

1.

zuständige Erlaubnisbehörde nach § 3 Abs. 7 des Güterkraftverkehrsgesetzes vom 22. Juni 1998 (BGBl. I S. 1485),

2.

zuständige Behörde nach § 21 Abs. 1 Satz 1 des in der Nummer 1 genannten Gesetzes.


§ 2

(1) Diese Bekanntmachung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

(2) Gleichzeitig treten außer Kraft:

1.

die Bekanntmachung über die Zuständigkeiten nach dem Güterkraftverkehrsgesetz vom 31. Oktober 1995 (Brem.ABl. S. 863 - 9241-b-1),

2.

die Bekanntmachung über die zuständigen Behörden zur Bestimmung angenommener Standorte im Güterkraftverkehr und im Werkverkehr vom 24. August 1992 (Brem.ABl. S. 427 - 9241-b-6).

Beschlossen,
Bremen, den 22. September 1998

Der Senat


Fehler melden: Information nicht aktuell/korrekt

Sind die Informationen nicht aktuell oder korrekt, haben Sie hier die Möglichkeit, dem zuständigen Bearbeiter eine Nachricht zu senden.

Hinweis: * = Ihr Mitteilungstext ist notwendig, damit dieses Formular abgeschickt werden kann, alle anderen Angaben sind freiwillig. Sollten Sie eine Kopie der Formulardaten oder eine Antwort auf Ihre Nachricht wünschen, ist die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse zusätzlich erforderlich.

Datenschutz
Wenn Sie uns eine Nachricht über das Fehlerformular senden, so erheben, speichern und verarbeiten wir Ihre Daten nur, soweit dies für die Abwicklung Ihrer Anfragen und für die Korrespondenz mit Ihnen erforderlich ist.
Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Ihre Daten werden nur zur Beantwortung Ihrer Anfrage verarbeitet und gelöscht, sobald diese nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
Wenn Sie der Verarbeitung Ihrer per Fehlerformular übermittelten Daten widersprechen möchten, wenden Sie sich bitte an die im Impressum genannte E-Mail-Adresse.