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Gesetz über den Eigenbetrieb Justizdienstleistungen der Freien Hansestadt Bremen (Bremisches Justizdienstleistungsgesetz - BremJuditG) vom 29. Oktober 1996

Amtliche Abkürzung:BremJuditG
Ausfertigungsdatum:29.10.1996
Gültig ab:01.01.1997
Gültig bis:31.12.2005  Schriftgrafik ausserkraft
Dokumenttyp: Gesetz
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.GBl. 1996, 327
Gliederungs-Nr:37-a-1
Gesetz über den Eigenbetrieb Justizdienstleistungen der Freien Hansestadt Bremen
(Bremisches Justizdienstleistungsgesetz - BremJuditG)
Vom 29. Oktober 1996

Änderungshistorie

Änderungen

1.

§ 7 geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 03.03.1998 (Brem.GBl. S. 85)

2.

§ 11 geändert durch § 63 des Gesetzes vom 04.12.2001 (Brem.GBl. S. 393)

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