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Bekanntmachung über die nach dem Krankenpflegegesetz und der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Berufe in der Krankenpflege zuständige Behörde

Veröffentlichungsdatum:25.02.1986 Inkrafttreten11.03.1986
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 11.03.1986 bis 01.11.1999Außer Kraft
Zuletzt geändert durch:zuletzt geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 20.10.2020 (Brem.GBl. S. 1172)
Fundstelle Brem.ABl. 1986, S. 59
Gliederungsnummer:2124-h-1

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juris-Abkürzung: KrPflG/KrPflAPrVZustBek BR
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:: 2124-h-1
juris-Abkürzung:KrPflG/KrPflAPrVZustBek BR
Dokumenttyp: Bekanntmachung
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:2124-h-1
Bekanntmachung über die nach dem Krankenpflegegesetz und der
Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Berufe in der Krankenpflege zuständige Behörde
Vom 25. Februar 1986
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 11.03.1986 bis 01.11.1999
Stand: letzte berücksichtigte Änderung: zuletzt geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 20.10.2020 (Brem.GBl. S. 1172)

Der Senat bestimmt:

§ 1

Zuständige Behörde im Sinne des Gesetzes über die Berufe in der Krankenpflege (Krankenpflegegesetz - KrPflG) vom 4. Juni 1985 (BGBl. I S. 893) ist der Senator für Gesundheit und Sport.

§ 2

Zuständige Behörde im Sinne der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Berufe in der Krankenpflege (KrPflAPrV) vom 16. Oktober 1985 (BGBl. I S. 1973) ist der Senator für Gesundheit und Sport.

§ 3

Diese Bekanntmachung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die nach dem Krankenpflegegesetz zuständigen Behörden vom 17. Juli 1978 (Brem.GBl. S. 184 - 2124-h-1) außer Kraft.


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