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  • Gesetz zum Abkommen zwischen den Ländern Freie Hansestadt Bremen, Freie und Hansestadt Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein über die wasserschutzpolizeilichen Zuständigkeiten auf dem Küstengewässer vom 19. Mai 1987

Gesetz zum Abkommen zwischen den Ländern Freie Hansestadt Bremen, Freie und Hansestadt Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein über die wasserschutzpolizeilichen Zuständigkeiten auf dem Küstengewässer

Fundstelle
Brem.GBl. 1987, 177
Gliederungsnummer:
205-c-6
Abkürzung:
KüstWasPolZustAbkG BR 1987
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