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Bekanntmachung über die zuständige Behörde nach dem MTA-Gesetz und der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für technische Assistenten in der Medizin

Veröffentlichungsdatum:20.07.1998 Inkrafttreten02.11.1999
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 02.11.1999 bis 04.07.2011Außer Kraft
Zuletzt geändert durch:zuletzt geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 20.10.2020 (Brem.GBl. S. 1172)
Fundstelle Brem.ABl. 1998, S. 375
Gliederungsnummer:2124-a-3

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juris-Abkürzung: MTAGZustBek BR
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:: 2124-a-3
juris-Abkürzung:MTAGZustBek BR
Dokumenttyp: Bekanntmachung
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:2124-a-3
Bekanntmachung über die zuständige Behörde nach dem MTA-Gesetz
und der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für technische Assistenten in der Medizin
Vom 20. Juli 1998
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 02.11.1999 bis 04.07.2011
Stand: letzte berücksichtigte Änderung: zuletzt geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 20.10.2020 (Brem.GBl. S. 1172)

Der Senat bestimmt:

§ 1

Zuständige Behörde im Sinne des § 7 Abs. 1 und des § 11 des MTA-Gesetzes vom 2. August 1993 (BGBl. I S. 1402), das gemäß Artikel 10 der Verordnung vom 21. September 1997 (BGBl. I S. 2390) geändert worden ist, ist der Senator für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales.

§ 2

Zuständige Behörde im Sinne des § 2 Abs. 2, des § 3, des § 7 Abs. 4, des § 24 und des § 25 Abs. 4 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für technische Assistenten in der Medizin vom 25. April 1994 (BGBl. I S. 922) ist der Senator für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales.

§ 3

Diese Bekanntmachung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Anordnung über die Zuständigkeit nach dem Gesetz über technische Assistenten in der Medizin vom 30. Mai 1972 (Brem.ABl. S. 319- 2124-d-3) außer Kraft.


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