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Bekanntmachung der nach dem Mutterschutzgesetz zuständigen Aufsichtsbehörden

Veröffentlichungsdatum:05.08.1975 Inkrafttreten27.08.1975
Fundstelle Brem.ABl. 1975, S. 611
Gliederungsnummer:8052-a-2
Zitiervorschlag: "Bekanntmachung der nach dem Mutterschutzgesetz zuständigen Aufsichtsbehörden vom 5. August 1975 (Brem.ABl. 1975, S. 611)"

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juris-Abkürzung: MuSchGZustBek BR
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:: 8052-a-2
juris-Abkürzung:MuSchGZustBek BR
Ausfertigungsdatum:05.08.1975
Gültig ab:27.08.1975
Dokumenttyp: Bekanntmachung
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.ABl. 1975, 611
Gliederungs-Nr:8052-a-2
Bekanntmachung der nach dem Mutterschutzgesetz zuständigen Aufsichtsbehörden
Vom 5. August 1975
Zum 25.04.2024 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Der Senat bestimmt:

Aufsichtsbehörden im Sinne des § 20 Abs. 1 des Mutterschutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. April 1968 (BGBl. I S. 315) sind die Gewerbeaufsichtsämter.

Beschlossen, Bremen den 5. August 1975

Der Senat

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