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Bekanntmachung der nach der Druckgeräteverordnung zuständigen Behörden

Veröffentlichungsdatum:02.03.2004 Inkrafttreten12.03.2004
Fundstelle Brem.ABl. 2004, S. 196
Gliederungsnummer:7101-b-1
Zitiervorschlag: "Bekanntmachung der nach der Druckgeräteverordnung zuständigen Behörden vom 2. März 2004 (Brem.ABl. 2004, S. 196)"

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juris-Abkürzung: ProdSV14ZustBek BR
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:: 7101-b-1
juris-Abkürzung:ProdSV14ZustBek BR
Ausfertigungsdatum:02.03.2004
Gültig ab:12.03.2004
Dokumenttyp: Bekanntmachung
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.ABl. 2004, 196
Gliederungs-Nr:7101-b-1
Bekanntmachung der nach der Druckgeräteverordnung zuständigen Behörden
Vom 2. März 2004
Zum 22.04.2024 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Der Senat bestimmt:

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§ 1

Zuständige Behörde im Sinne des § 4 Abs. 4 der Druckgeräteverordnung vom 27. September 2002 (BGBl. I S. 3777) ist die Gewerbeaufsicht des Landes Bremen.

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§ 2

Diese Bekanntmachung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

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