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Verordnung zur Übertragung der Verwaltungszuständigkeit für die Rennwett- und Lotteriesteuer, für die Versicherung- und für die Feuerschutzsteuer vom Finanzamt Bremerhaven auf das Finanzamt Bremen-Mitte

Veröffentlichungsdatum:09.11.1988 Inkrafttreten16.12.1988
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 16.12.1988 bis 31.07.2004Außer Kraft
Fundstelle Brem.GBl. 1988, S. 316
Gliederungsnummer:60-l-6

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juris-Abkürzung: RennWLottStuaZustV BR 1988
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:: 60-l-6
juris-Abkürzung:RennWLottStuaZustV BR 1988
Dokumenttyp: Verordnung
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:60-l-6
Verordnung zur Übertragung der Verwaltungszuständigkeit für die Rennwett- und Lotteriesteuer,
für die Versicherung- und für die Feuerschutzsteuer vom Finanzamt Bremerhaven auf das Finanzamt Bremen-Mitte
Vom 9. November 1988
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 16.12.1988 bis 31.07.2004

V aufgeh. durch § 5 Abs. 2 Nr. 4 der Verordnung vom 31. Juli 2004 (Brem.GBl. S. 446)

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Aufgrund des § 17 Abs. 2 des Gesetzes über die Finanzverwaltung in der Fassung des Finanzanpassungsgesetzes vom 30. August 1971 (BGBl. I S. 1426), zuletzt geändert durch das Steuerbereinigungsgesetz 1986 vom 19. Dezember 1985 (BGBl. I S. 2436), in Verbindung mit § 1 der Verordnung über die Ermächtigung des Senators für Finanzen vom 19. April 1983 (Brem.GBl. S. 27 - 60-l-1) wird verordnet:

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§ 1

Die Verwaltung der Rennwett- und Lotteriesteuer, der Versicherung- und der Feuerschutzsteuer, für die bisher das Finanzamt Bremerhaven örtlich zuständig ist, wird mit Wirkung vom 1. Januar 1989 auf das Finanzamt Bremen-Mitte übertragen.

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§ 2

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.

Bremen, den 9. November 1988
Der Senator für Finanzen

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