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Bekanntmachung über die nach der Verordnung über die Krankenfürsorge auf Kauffahrteischiffen zuständigen Behörden

Veröffentlichungsdatum:18.07.1972 Inkrafttreten18.07.1972
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 18.07.1972 bis 31.12.2011Außer Kraft
Fundstelle Brem.ABl. 1972, S. 391
Gliederungsnummer:9513-e-1

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juris-Abkürzung: SchKrFürsVZustBek BR 1972
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:: 9513-e-1
juris-Abkürzung:SchKrFürsVZustBek BR 1972
Dokumenttyp: Bekanntmachung
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:9513-e-1
Bekanntmachung über die nach der Verordnung
über die Krankenfürsorge auf Kauffahrteischiffen zuständigen Behörden
Vom 18. Juli 1972
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 18.07.1972 bis 31.12.2011

aufgeh. durch § 2 der Bekanntmachung vom 6. Dezember 2011 (Brem.ABl. S. 1625)

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Der Senat bestimmt:

Zuständige Behörden im Sinne der §§ 3, 4, 12, 13, 15, 17, 18, 21 und 22 der Verordnung über die Krankenfürsorge auf Kauffahrteischiffen vom 25. April 1972 (BGBl. I S. 734) sind die Hafengesundheitsämter.

Beschlossen, Bremen, den 18. Juli 1972

Der Senat

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