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Bekanntmachung der nach der Zweiten Verordnung zum Sprengstoffgesetz zuständigen Behörden

Veröffentlichungsdatum:20.03.1978 Inkrafttreten01.07.1978
Fundstelle Brem.ABl. 1978, S. 155
Gliederungsnummer:7101-g-3
Zitiervorschlag: "Bekanntmachung der nach der Zweiten Verordnung zum Sprengstoffgesetz zuständigen Behörden vom 20. März 1978 (Brem.ABl. 1978, S. 155)"

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juris-Abkürzung: SprengV2ZustBek BR
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:: 7101-g-3
juris-Abkürzung:SprengV2ZustBek BR
Ausfertigungsdatum:20.03.1978
Gültig ab:01.07.1978
Dokumenttyp: Bekanntmachung
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.ABl. 1978, 155
Gliederungs-Nr:7101-g-3
Bekanntmachung der nach der Zweiten Verordnung
zum Sprengstoffgesetz zuständigen Behörden
Vom 20. März 1978
Zum 22.04.2024 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Der Senat bestimmt:

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§ 1

(1) Zuständige Behörden im Sinne der Zweiten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (2. SprengV) vom 23. November 1977 (BGBl. I S. 2189) sind die Gewerbeaufsichtsämter.

(2) In Fällen des § 3 Abs. 1 Nr. 2 2. SprengV ist vor einer Entscheidung das Landeskriminalamt zu hören.

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§ 2

Diese Bekanntmachung tritt am 1. Juli 1978 in Kraft.

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