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Bekanntmachung über die Bestimmung der Beglaubigungsbehörde nach dem deutsch-belgischen Abkommen vom 13. Mai 1975 über die Befreiung öffentlicher Urkunden von der Legalisation

Veröffentlichungsdatum:22.09.1980 Inkrafttreten28.10.1980
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 28.10.1980 bis 13.01.1992Außer Kraft
Zuletzt geändert durch:zuletzt geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 02.08.2016 (Brem.GBl. S. 434)
Fundstelle Brem.ABl. 1980, S. 1149
Gliederungsnummer:315-e-4

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juris-Abkürzung: UrkBefrBELGZustBek BR
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:: 315-e-4
juris-Abkürzung:UrkBefrBELGZustBek BR
Dokumenttyp: Bekanntmachung
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:315-e-4
Bekanntmachung über die Bestimmung der Beglaubigungsbehörde
nach dem deutsch-belgischen Abkommen vom 13. Mai 1975 über
die Befreiung öffentlicher Urkunden von der Legalisation
Vom 22. September 1980
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 28.10.1980 bis 13.01.1992
Stand: letzte berücksichtigte Änderung: zuletzt geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 02.08.2016 (Brem.GBl. S. 434)

Aufgrund des Artikels 2 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes vom 25. Juni 1980 zu dem Abkommen vom 13. Mai 1975 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Belgien über die Befreiung öffentlicher Urkunden von der Legalisation (BGBl. 1980 II S. 813) bestimmt der Senat als die für die Beglaubigung zuständige Behörde

den Senator für Inneres.

Bremen, den 22. September 1980

Der Senat


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