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Fachspezifische Prüfungsordnung für den Masterstudiengang „Control, Microsystems, Microelectronics“ an der Universität Bremen vom 8. Juli 2015

juris-Abkürzung:CMicSysElecMAfPO BR
Ausfertigungsdatum:08.07.2015
Gültig ab:21.07.2015
Gültig bis:31.03.2023  Schriftgrafik ausserkraft
Dokumenttyp: ohne Qualifikation
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.ABl. 2015, 980; 2016, 93
Gliederungs-Nr:-
Fachspezifische Prüfungsordnung für den Masterstudiengang
„Control, Microsystems, Microelectronics“
an der Universität Bremen
Vom 8. Juli 2015*)

Änderungshistorie

Änderungen

Berichtigung (Brem.ABl. 2016 S. 93)

Fußnoten

*)
[Red.Anm.: Gemäß § 8 Absatz 2 und 3 der Ordnung vom 4. Dezember 2019 (Brem.SBl. S. 1408) gilt folgende Regelung:
”(2) Studierende, die vor dem Sommersemester 2020 ihr Studium gemäß der Prüfungsordnung vom 8. Juli 2015, berichtigt am 8. Februar 2016, begonnen haben, können auf Antrag an den zuständigen Prüfungsausschuss in die vorliegende Prüfungsordnung wechseln. Der Antrag ist bis zum 30. September 2020 zu stellen. Über die Anerkennung erbrachter Leistungen entscheidet der Prüfungsausschuss nach individueller Sachlage.
(3) Die Prüfungsordnung vom 8. Juli 2015, berichtigt am 8. Februar 2016, tritt zum 31. März 2023 außer Kraft. Studierende, die bis zum 31. März 2023 ihr Studium nicht beendet haben, wechseln in die vorliegende Prüfungsordnung. Über die Anerkennung erbrachter Leistungen entscheidet der Prüfungsausschuss nach individueller Sachlage.”]
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