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Inhaltsübersicht

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Titel

Fachspezifische Prüfungsordnung im Rahmen der Kooperation der Universitäten Bremen und Oldenburg mit den fachspezifischen Regelungen für die Studienfächer Geographie, Französisch und Spanisch im Master of Education für Kooperationsstudierende mit Heimatuniversität Carl von Ossietzky Universität Oldenburg vom 2. Dezember 201501.10.2015
Eingangsformel01.10.2015
§ 1 - Übergreifende Vorgaben für alle fachspezifischen Regelungen: Grundlagen der Kooperation, Vorgaben aus den Prüfungsordnungen der Heimatuniversität und Zeugniserstellung01.10.2015
§ 2 - Übergreifende Regelungen: Zeugnis und Urkunde01.10.2015
§ 3 - Übergreifende Regelungen: Gesamtnote der Masterprüfung01.10.2015
§ 4 - Inkrafttreten und Geltungsbereich01.10.2015
Anlage01.10.2015 bis 30.09.2018
Anlage [1a] - Abschnitt 1a01.10.2015 bis 30.09.2018
§ 1 - Studienumfang01.10.2015 bis 30.09.2018
§ 2 - Studienaufbau01.10.2015 bis 30.09.2018
§ 3 - Prüfungen01.10.2015 bis 30.09.2018
§ 4 - Masterarbeit und Kolloquium01.10.2015 bis 30.09.2018
§ 5 - Geltungsbereich und Inkrafttreten01.10.2015 bis 30.09.2018
Anlage Tabelle 1a - Anlage Tabelle 1a: M. Ed. Gymnasium: Geographie (Koop_OL)01.10.2015 bis 30.09.2018
Anlage [1b] - Abschnitt 1b01.10.2015 bis 30.09.2018
§ 1 - Studienumfang01.10.2015 bis 30.09.2018
§ 2 - Studienaufbau01.10.2015 bis 30.09.2018
§ 3 - Prüfungen01.10.2015 bis 30.09.2018
§ 4 - Masterarbeit und Kolloquium01.10.2015 bis 30.09.2018
§ 5 - Geltungsbereich und Inkrafttreten01.10.2015 bis 30.09.2018
Anlage: Tabelle 1b - Anlage: Tabelle 1b M Ed. Französisch (Koop_OL)01.10.2015 bis 30.09.2018
Anlage [1c] - Abschnitt 1c01.10.2015 bis 30.09.2018
§ 1 - Studienumfang01.10.2015 bis 30.09.2018
§ 2 - Studienaufbau01.10.2015 bis 30.09.2018
§ 3 - Prüfungen01.10.2015 bis 30.09.2018
§ 4 - Masterarbeit und Kolloquium01.10.2015 bis 30.09.2018
§ 5 - Geltungsbereich und Inkrafttreten01.10.2015 bis 30.09.2018
Anlage: Tabelle 1c - Anlage: Tabelle 1c M.Ed. Gymnasium: Spanisch (Koop OL)01.10.2015 bis 30.09.2018
Anlage [2] - Abschnitt 201.10.2015 bis 30.09.2018
§ 1 - Studienumfang01.10.2015 bis 30.09.2018
§ 2 - Studienaufbau01.10.2015 bis 30.09.2018
§ 3 - Prüfungen01.10.2015 bis 30.09.2018
§ 4 - Masterarbeit und Kolloquium01.10.2015 bis 30.09.2018
§ 5 - Geltungsbereich und Inkrafttreten01.10.2015 bis 30.09.2018
Anlage Tabelle 2 - Anlage: Tabelle 2 M.Ed. Sonderpädagogik: Geographie (KOOP-OL)01.10.2015 bis 30.09.2018
Anlage Tabelle 2a - Tabelle 2a: Wahlbereich H: Humangeographie01.10.2015 bis 30.09.2018
Anlage Tabelle 2b - Tabelle 2b: Wahlbereich P: Physische Geographie01.10.2015 bis 30.09.2018
Anlage [3a] - Abschnitt 3a01.10.2015 bis 30.09.2018
§ 1 - Studienumfang01.10.2015 bis 30.09.2018
§ 2 - Studienaufbau01.10.2015 bis 30.09.2018
§ 3 - Prüfungen01.10.2015 bis 30.09.2018
§ 4 - Masterarbeit und Kolloquium01.10.2015 bis 30.09.2018
§ 5 - Geltungsbereich und Inkrafttreten01.10.2015 bis 30.09.2018
Anlage: Tabelle 3a - Anlage: Tabelle 3a M.Ed. Wirtschaftspädagogik Französisch (KOOP - OL)01.10.2015 bis 30.09.2018
Anlage [3b] - Abschnitt 3b01.10.2015 bis 30.09.2018
§ 1 - Studienumfang01.10.2015 bis 30.09.2018
§ 2 - Studienaufbau01.10.2015 bis 30.09.2018
§ 3 - Prüfungen01.10.2015 bis 30.09.2018
§ 4 - Masterarbeit und Kolloquium01.10.2015 bis 30.09.2018
§ 5 - Geltungsbereich und Inkrafttreten01.10.2015 bis 30.09.2018
Anlage: Tabelle 3b - Anlage: Tabelle 3b M.Ed. Wirtschaftspädagogik Spanisch (KOOP OL)01.10.2015 bis 30.09.2018

Fachspezifische Prüfungsordnung im Rahmen der Kooperation der Universitäten Bremen und Oldenburg mit den fachspezifischen Regelungen für die Studienfächer Geographie, Französisch und Spanisch im Master of Education für Kooperationsstudierende mit Heimatuniversität Carl von Ossietzky Universität Oldenburg

Veröffentlichungsdatum:07.01.2016 Inkrafttreten01.10.2015
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 01.10.2015 bis 30.09.2018Außer Kraft
Zuletzt geändert durch:Anlage Übersicht, Anlagen 1c, 3a, 3b geändert, Anlage 1a, Tabelle 1a, Anlage 1b, Tabelle 1b, Anlage 2, Tabellen 2, 2a, 2b neu gefasst, Anlage 4 angefügt durch Ordnung vom 22.06.2018 (Brem.ABl. S. 603; 1082)1)
Fundstelle Brem.ABl. 2016, S. 10

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juris-Abkürzung: FRegKoopUniBROldfPO BR
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
juris-Abkürzung:FRegKoopUniBROldfPO BR
Dokumenttyp: ohne Qualifikation
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:-
Fachspezifische Prüfungsordnung im Rahmen der Kooperation der
Universitäten Bremen und Oldenburg mit den fachspezifischen Regelungen
für die Studienfächer Geographie, Französisch und Spanisch
im Master of Education für Kooperationsstudierende
mit Heimatuniversität Carl von Ossietzky Universität Oldenburg
Vom 2. Dezember 2015
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 01.10.2015 bis 30.09.2018
Stand: letzte berücksichtigte Änderung: Anlage Übersicht, Anlagen 1c, 3a, 3b geändert, Anlage 1a, Tabelle 1a, Anlage 1b, Tabelle 1b, Anlage 2, Tabellen 2, 2a, 2b neu gefasst, Anlage 4 angefügt durch Ordnung vom 22.06.2018 (Brem.ABl. S. 603; 1082)1)

Fußnoten

1)

[Red. Anm.: Entsprechend Artikel 2 der Ordnung vom 22.06.2018 (Brem.ABl. S. 603) gilt:
„(1) Diese Änderungen zur „Fachspezifischen Prüfungsordnung im Rahmen der Kooperation der Universitäten Bremen und Oldenburg mit den fachspezifischen Regelungen für die Studienfächer Geographie, Französisch und Spanisch im Master of Education für Kooperationsstudierende mit Heimatuniversität Carl von Ossietzky Universität Oldenburg“ vom 2. Dezember 2015 treten nach der Genehmigung durch die Rektorin oder den Rektor am 1. Oktober 2018 in Kraft. Sie werden im Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen veröffentlicht. Sie gelten für Studierende, die ab dem Wintersemester 2018/19 im Master of Education ihr Kooperationsstudium mit Heimatuniversität Oldenburg mit den Zweitfächern Geographie, Französisch und Spanisch an der Universität Bremen aufnehmen.
(2) Studierende mit dem Zweitfach Geographie an der Universität Bremen, die ihr Kooperationsstudium im Master of Education (Gymnasium) mit Heimatuniversität Oldenburg vor dem Wintersemester 2018/19 aufgenommen haben, wechseln in die vorliegenden fachspezifischen Regelungen. Bereits erbrachte Leistungen werden anerkannt. Siehe hierzu auch Abschnitt 1a § 5 in der Neufassung.
(3) Studierende mit dem Zweitfach Französisch an der Universität Bremen, die ihr Kooperationsstudium im Master of Education (Gymnasium) mit Heimatuniversität Oldenburg vor dem Wintersemester 2018/19 aufgenommen haben und im Wahlpflichtbereich das Prüfungsverfahren in den Wahlpflichtmodulen eröffnet oder absolviert haben und/oder das Modul Masterarbeit eröffnet oder absolviert haben, beenden ihr Studium gemäß den fachspezifischen Regelungen vom 24. November 2015. Studierende, die das Kooperationsstudium im Master of Education (Gymnasium) mit Heimatuniversität Oldenburg und mit dem Zweitfach Französisch an der Universität Bremen vor dem Wintersemester 2018/19 aufgenommen haben und für die Satz 1 nicht gilt, wechseln in die vorliegende Ordnung. Erbrachte Leistungen werden anerkannt. Siehe hierzu auch Abschnitt 1b § 5 in der Neufassung.
(4) Studierende mit dem Zweitfach Geographie an der Universität Bremen, die vor dem Wintersemester 2018/19 ihr Kooperationsstudium im Master of Education (Sonderpädagogik) mit Heimatuniversität Oldenburg aufgenommen und ein Prüfungsverfahren in den Modulen gemäß den fachspezifischen Regelungen vom 4. November 2015 eröffnet haben, beenden dieses Prüfungsverfahren gemäß dieser fachspezifischen Regelungen. Das Prüfungsverfahren muss bis zum 30. September 2020 abgeschlossen werden. Studierende wechseln spätestens dann, auf Antrag auch früher, in die vorliegende Ordnung. Über die Anerkennung von Prüfungsleistungen entscheidet der Prüfungsausschuss nach individueller Sachlage. Siehe hierzu auch Abschnitt 2 § 5 in der Neufassung.
(5) Studierende mit dem Zweitfach Französisch an der Universität Bremen im Master of Education (Wirtschaftspädagogik), die vor dem Wintersemester 2018/19 ihr Kooperationsstudium mit Heimatuniversität Oldenburg aufgenommen haben, wechseln in die vorliegenden fachspezifischen Regelungen, wenn sie das Prüfungsverfahren in den Modulen D1-OL, D2-OL oder D3-OL weder eröffnet noch abgeschlossen haben. Bereits erbrachte Leistungen werden anerkannt. Wurde bereits das Prüfungsverfahren in den Modulen D1-OL, D2-OL oder D3-OL eröffnet oder absolviert, beenden diese Studierenden ihr Studium nach den fachspezifischen Regelungen für Kooperationsstudierende im Master of Education (Wirtschaftspädagogik) mit Heimatuniversität Oldenburg und dem Zweitfach Französisch an der Universität Bremen vom 24. November 2015.“]

Der Rektor der Universität Bremen hat am 2. Dezember 2015 nach § 110 Absatz 3 des Bremischen Hochschulgesetzes (BremHG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Mai 2007 (Brem.GBl. S. 339), zuletzt geändert durch Artikel 1 Drittes HochschulreformG vom 24. März 2015 (Brem.GBl. S. 141) und § 3 Absatz 2 des Bremischen Hochschulzulassungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. November 2010 (Brem.GBl. S. 545) die fachspezifischen Prüfungsordnung für die nachfolgend aufgelisteten Studienangebote im Rahmen der Kooperation der Universitäten Bremen und Oldenburg genehmigt:

§ 1
Übergreifende Vorgaben für alle fachspezifischen Regelungen:
Grundlagen der Kooperation, Vorgaben aus den Prüfungsordnungen
der Heimatuniversität und Zeugniserstellung

(1) Auf der Grundlage des Kooperationsvertrages vom 2. März 2006 in der jeweils aktuellen Fassung eröffnen die Partneruniversitäten Bremen und die Carl von Ossietzky Universität Oldenburg (im Folgenden: Universität Oldenburg) die Möglichkeit eines hochschulübergreifenden Kooperationsstudiums im Master of Education in ausgewählten Fächern. Fachspezifische Anlagen zu dieser Ordnung regeln die Kooperationsfachangebote der Universität Bremen für Kooperationsstudierende im Master of Education der Universität Oldenburg in den Studiengängen

-

Master of Education Gymnasium (M.Ed. Gym),

-

Master of Education Wirtschaftspädagogik (M. Ed. Wipäd) und

-

Master of Education Sonderpädagogik (M.Ed. Sopäd)

für die folgenden Unterrichtsfächer:

-

Geographie (M. Ed. Gym und M. Ed. Sopäd)

-

Französisch (M. Ed. Gym und M. Ed. Wipäd) und

-

Spanisch (M. Ed. Gym und M. Ed. Wipäd).

(2) Kooperationsstudierende studieren in der von ihrer Heimatuniversität, in diesem Fall Universität Oldenburg, vorgegebenen Studienstruktur. Die Kooperationsstudierenden im Master of Education belegen das zweite Fach an der Universität Bremen. Die Kombination der Fächer richtet sich nach den Regelungen zur Fächerkombination gemäß der Verordnung über Masterabschlüsse für Lehrämter in Niedersachsen (Nds. MasterVO-Lehr) in der jeweils geltenden Fassung. Für Studierende der Fächer Französisch und Spanisch gelten die Vorgaben bezüglich weiterer Sprachkenntnisse laut Verordnung über Masterabschlüsse für Lehrämter in Niedersachsen (Nds. MasterVO-Lehr) in der jeweils geltenden Fassung. Die nachfolgenden Anlagen gelten hinsichtlich der studienstrukturellen Anforderungen zusammen mit den allgemeinen Teilen der Prüfungsordnungen für die o.g. Master of Education der Universität Oldenburg in der jeweils gültigen Fassung.

(3) In den Kooperationsfächern der Universität Bremen gemäß § 1 Absatz 1 Satz 2 gelten auf der Modulebene die inhaltlichen, prüfungsrechtlichen und strukturellen Vorgaben des „Allgemeinen Teil der Bachelorprüfungsordnungen der Universität Bremen vom 27. Januar 2010“ in der jeweils geltenden Fassung ohne den gesamten Abschnitt I sowie ohne sämtliche darauf folgende Regelungen in den Abschnitten II - V, die nicht die Modulebene betreffen.

(4) Die fachspezifischen Prüfungsordnungen für die Studiengänge Master of Education der Universität Bremen in der jeweils geltenden Fassung gelten in den hier geregelten Studienfächern nur in den Paragraphen, die die Modulebene betreffen.

(5) Sollten sich aufgrund der besonderen Konstruktion der verschiedenen Kooperationsfächer Fragen ergeben, die sich weder durch die vorliegende Prüfungsordnung noch durch die dieser übergeordneten Regelungen der Heimatuniversität oder der anbietenden Universität entscheiden lassen, entscheidet der fachlich zuständige Prüfungsausschuss der Universität Bremen.

§ 2
Übergreifende Regelungen: Zeugnis und Urkunde

Zeugnis und Urkunde werden von der Heimatuniversität Oldenburg ausgestellt. Die Leistungen des Kooperationsfaches an der Universität Bremen werden in einer „Bescheinigung erbrachter Prüfungsleistungen“ dokumentiert, die die Universität Bremen ausstellt und den Studierenden und dem Prüfungsamt der Universität Oldenburg übermittelt.

§ 3
Übergreifende Regelungen: Gesamtnote der Masterprüfung

Die Leistungen im Kooperationsfach an der Universität Bremen werden entsprechend der jeweils geltenden Regelungen der Universität Oldenburg in die Berechnung der Gesamtnote einbezogen.

§ 4
Inkrafttreten und Geltungsbereich

(1) Diese Prüfungsordnung tritt mit den nachfolgenden fachspezifischen Regelungen nach der Genehmigung durch den Rektor am 1. Oktober 2015 in Kraft. Sie wird im Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen veröffentlicht. Sie gilt für Studierende, die ab dem Wintersemester 2015/16 ihr Kooperationsstudium mit Heimatuniversität Oldenburg in einem der hier genannten Studienfächer aufnehmen.

(2) Studierende, die ab dem Wintersemester 2014/15 ihr Kooperationsstudium mit Heimatuniversität Oldenburg aufgenommen haben, wechseln in die vorliegende Regelung. Bereits erbrachte Leistungen werden anerkannt.

(3) Studierende, die vor dem Wintersemester 2014/15 ihr Kooperationsstudium mit Heimatuniversität Oldenburg aufgenommen haben, wechseln auf Antrag in die vorliegende Prüfungsordnung. Über die Anerkennung von Prüfungsleistungen entscheidet der Prüfungsausschuss nach individueller Sachlage.

Genehmigt, Bremen, den 2. Dezember 2015

Der Rektor
der Universität Bremen

Anlage

Übersicht zu den fachspezifischen Regelungen
der Studiengänge mit Kooperationsfachangeboten:

Abschnitt

Lehramt / Fach

GYMNASIUM

1a

Fachspezifische Regelungen für Kooperationsstudierende im Master of Education (Gymnasium)
mit Heimatuniversität Oldenburg und mit dem Zweitfach Geographie an der Universität Bremen

1b

Fachspezifische Regelungen für Kooperationsstudierende im Master of Education (Gymnasium)
mit Heimatuniversität Oldenburg und mit dem Zweitfach Französisch an der Universität Bremen

1c

Fachspezifische Regelungen für Kooperationsstudierende im Master of Education (Gymnasium)
mit Heimatuniversität Oldenburg und mit dem Zweitfach Spanisch an der Universität Bremen

SONDERPÄDAGOGIK

2

Fachspezifische Regelungen für Kooperationsstudierende im Master of Education (Sonderpädagogik)
mit Heimatuniversität Oldenburg und mit dem Zweitfach Geographie an der Universität Bremen

WIRTSCHAFTSPÄDAGOGIK

3a

Fachspezifische Regelungen für Kooperationsstudierende im Master of Education (Wirtschaftspädagogik)
mit Heimatuniversität Oldenburg und mit dem Zweitfach Französisch an der Universität Bremen

3b

Fachspezifische Regelungen für Kooperationsstudierende im Master of Education (Wirtschaftspädagogik)
mit Heimatuniversität Oldenburg und dem Zweitfach Spanisch an der Universität Bremen

Anlage [1a]

Abschnitt 1a

Fachspezifische Regelungen für Kooperationsstudierende im Master of Education (Gymnasium) mit Heimatuniversität Oldenburg und mit dem Zweitfach Geographie an der Universität Bremen, beschlossen im Fachbereich 8 (Sozialwissenschaften) am 4. November 2015.

§ 1
Studienumfang

(1) Für den erfolgreichen Abschluss des Masterstudienganges Master of Education (Gymnasium) sind über die Bachelor- und Masterphase insgesamt 90 Leistungspunkte (Creditpoints = CP) nach dem European Credit Transfer and Accumulation System für das jeweilige Studium des Unterrichtsfaches (Fachdidaktik und Fachwissenschaft) zu erwerben.

(2) Im Kooperationsfach Geographie an der Universität Bremen sind im Master of Education (Gymnasium) 30 CP zu erwerben sowie ein Fachpraktikum mit einer begleitenden Lehrveranstaltung im Umfang von 9 CP zu absolvieren. An der Universität Oldenburg werden die anderen Studienanteile erbracht.

(3) Das Forschungs- und Entwicklungspraktikum (schulbezogenes Forschungspraktikum) wird im Rahmen des Erstfaches an der Universität Oldenburg absolviert.

§ 2
Studienaufbau

Die zu absolvierenden Module und deren Prüfungsanforderungen sind in Tabelle 1a aufgeführt. Bei dieser Darstellung wird davon ausgegangen, dass bereits im Bachelorstudium das Fach im Rahmen der Kooperation zwischen den Universitäten Bremen und Oldenburg absolviert wurde. Darüber hinausgehende Prüfungsanforderungen aufgrund von Auflagen, die durch die Universität Oldenburg ausgesprochen wurden, sind zusätzlich zu absolvieren.

§ 3
Prüfungen

(1) Prüfungen werden in den Formen gemäß §§ 8 ff. AT MPO der Universität Bremen bzw. gemäß der Angaben in der jeweils geltenden fachspezifischen Prüfungsordnung durchgeführt.

(2) Mündliche Prüfungen können auch als Gruppenprüfung mit bis zu 3 Studierenden erbracht werden.

§ 4
Masterarbeit und Kolloquium

Die Masterarbeit von Kooperationsstudierenden mit Heimatuniversität Oldenburg kann ausschließlich in der Fachdidaktik des Faches Geographie an der Universität Bremen geschrieben werden, wenn die Betreuung gewährleistet ist.

§ 5
Geltungsbereich und Inkrafttreten

(1) Diese fachspezifischen Regelungen treten nach der Genehmigung durch den Rektor mit Wirkung vom 1. Oktober 2015 in Kraft. Sie wird im Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen veröffentlicht. Sie gilt für Studierende, die ab dem Wintersemester 2015/16 im Kooperationsstudium für Studierende mit Heimatuniversität Oldenburg an der Universität Bremen ihr Studium aufnehmen.

(2) Studierende, die ab dem Wintersemester 2014/15 ihr Kooperationsstudium mit Heimatuniversität Oldenburg aufgenommen haben, wechseln in die vorliegende fachspezifische Regelung. Bereits erbrachte Leistungen werden anerkannt.

(3) Studierende, die vor dem Wintersemester 2014/15 ihr Kooperationsstudium mit Heimatuniversität Oldenburg aufgenommen haben, wechseln auf Antrag in die vorliegende Prüfungsordnung. Über die Anerkennung von Prüfungsleistungen entscheidet der Prüfungsausschuss nach individueller Sachlage.

Genehmigt, Bremen, den 2. Dezember 2015

Der Rektor
der Universität Bremen

Anlage Tabelle 1a

Anlage Tabelle 1a: M. Ed. Gymnasium: Geographie (Koop_OL)

Der Studienverlaufsplan stellt eine Empfehlung für den Ablauf des Studiums dar. Module können von den Studierenden in einer anderen Reihenfolge besucht werden.

 

 

 

 

∑ 39 CP

2. Jahr

4. Sem.

Ggf. Modul Masterarbeit

 

 

3. Sem.

GEO-M2
6 CP/ P/ MP

GEO-WEF - OL
6 CP/ WP/ MP

12 CP

1. Jahr

2. Sem.

GEO-W1
9 CP/ P/ MP

 

9 CP

1. Sem.

GEO-FD3
9 CP/ P/ MP

GEO-FD2- OL
9 CP/ P/ MP

18 CP

P: Pflichtmodul, WP: Wahlpflichtmodul, W: Wahlmodul, *= Das Modul wird mit einer Studienleistung (= unbenotet) abgeschlossen

MP = Modulprüfung, TP = Teilprüfung, KP = Kombinationsprüfung

Anlage [1b]

Abschnitt 1b

Fachspezifische Regelungen für Kooperationsstudierende im Master of Education (Gymnasium) mit Heimatuniversität Oldenburg und mit dem Zweitfach Französisch an der Universität Bremen, beschlossen im Fachbereich 10 (Sprach- und Literaturwissenschaften) am 24. November 2015.

§ 1
Studienumfang

(1) Für den erfolgreichen Abschluss des Masterstudienganges Master of Education (Gymnasium) sind über die Bachelor- und Masterphase insgesamt 120 Leistungspunkte (Creditpoints = CP) nach dem European Credit Transfer and Accumulation System für das jeweilige Studium des Unterrichtsfaches (Fachwissenschaft und Fachdidaktik) zu erwerben.

(2) Im Kooperationsfach Französisch an der Universität Bremen sind im Master of Education (Gymnasium) 30 CP zu erwerben sowie ein Fachpraktikum mit einer begleitenden Lehrveranstaltung im Umfang von 9 CP zu absolvieren. An der Universität Oldenburg werden die anderen Studienanteile erbracht.

(3) Das Forschungs- und Entwicklungspraktikum (schulbezogenes Forschungspraktikum) wird im Rahmen des Erstfaches an der Universität Oldenburg absolviert.

§ 2
Studienaufbau

(1) Die zu absolvierenden Module und deren Prüfungsanforderungen sind in Tabelle 1b aufgeführt. Bei dieser Darstellung wird davon ausgegangen, dass bereits im Bachelorstudium das Fach im Rahmen der Kooperation zwischen den Universitäten Bremen und Oldenburg absolviert wurde. Darüber hinausgehende Prüfungsanforderungen aufgrund von Auflagen, die durch die Universität Oldenburg ausgesprochen wurden, sind zusätzlich zu absolvieren.

(2) Module im Pflicht- und Wahlpflichtbereich werden in deutscher oder französischer Sprache gehalten.

§ 3
Prüfungen

(1) Prüfungen werden in den Formen gemäß §§ 8 ff. AT MPO der Universität Bremen bzw. gemäß der Angaben in der jeweils geltenden fachspezifischen Prüfungsordnung durchgeführt.

(2) Prüfungen können in deutscher oder französischer Sprache durchgeführt werden.

§ 4
Masterarbeit und Kolloquium

Die Masterarbeit von Kooperationsstudierenden mit Heimatuniversität Carl von Ossietzky Universität Oldenburg kann in der Fachdidaktik oder in der Fachwissenschaft des Faches Französisch auch an der Universität Bremen geschrieben werden, wenn eine entsprechende Betreuung gewährleistet ist.

§ 5
Geltungsbereich und Inkrafttreten

(1) Diese fachspezifischen Regelungen treten nach der Genehmigung durch den Rektor mit Wirkung vom 1. Oktober 2015 in Kraft. Sie werden im Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen veröffentlicht. Sie gelten für Studierende, die ab dem Wintersemester 2015/16 im Kooperationsstudium für Studierende mit Heimatuniversität Oldenburg an der Universität Bremen ihr Studium aufnehmen.

(2) Studierende, die ab dem Wintersemester 2014/15 ihr Kooperationsstudium mit Heimatuniversität Oldenburg aufgenommen haben, wechseln in die vorliegenden fachspezifischen Regelungen. Bereits erbrachte Leistungen werden anerkannt.

(3) Studierende, die vor dem Wintersemester 2014/15 ihr Kooperationsstudium mit Heimatuniversität Oldenburg aufgenommen haben, wechseln auf Antrag in die vorliegenden fachspezifischen Regelungen. Über die Anerkennung von Prüfungsleistungen entscheidet der Prüfungsausschuss nach individueller Sachlage.

Genehmigt, Bremen, den 2. Dezember 2015

Der Rektor
der Universität Bremen

Anlage: Tabelle 1b

Anlage: Tabelle 1b M Ed. Französisch (Koop_OL)

Der Studienverlaufsplan stellt eine Empfehlung für den Ablauf des Studiums dar. Module können von den Studierenden in einer anderen Reihenfolge besucht werden. Aufgrund der sprachlichen Lernprogression und der aufbauenden didaktischen Progression wird eine sinnvolle Reihenfolge der Module dringend empfohlen. Die Erläuterungen unterhalb des Studienverlaufsplans sind zu beachten.

 

 

 

 

 

 

∑ 39 CP+ ggf.
27 CP

2. Jahr

4. Sem.

ggfs. FD5 Modul
Masterarbeit1+2
(21 CP/WP/MP)

oder

D1-OL, D2-OL oder D3-OL Abschlussmodul Fachwissenschaften (Sprach-, Literatur- oder Landeswissenschaft)1+2
(21 CP/WP/MP)

 

(plus **ggfs. 21 CP)
(plus **ggfs. 6 CP)1+2

 

3. Sem.

FD4 Profilmodul Fachdidaktik „Diagnose und Bewertung im Französischunterricht“
(3 CP/P/MP)

 

Wahlpflichtbereich:

 

 

ein Profilmodul Fachwissenschaften OL aus C1a-Ol Profilmodul Linguistik a: Linguistische Aspekte des Französischen/C1b-OL Profilmodul Linguistik b: Frankophonie: sprachliche Dimensionen/C2a-OL Profilmodul Literaturwissenschaft a: Literatur, Medien und Theorien/C2b-OL Profilmodul Literaturwissenschaft b: Frankophonie: Literarische Dimensionen /C3a-OL Profilmodul Landeswissenschaft a: Frankreich/C3b-OL Profilmodul Landeswissenschaft b: Frankophonie: kulturelle, politische und historische Dimensionen3+5
(3 CP/WP/MP)

C5
Professionalisierungsmodul Sprachpraxis
(6 CP/P/TP)

12 CP

1. Jahr

2. Sem

 

 

 

 

27 CP

 

1. Sem.

FD3 Profilmodul Fachdidaktik „Lernbedingungen und Innovationen im Französischunterricht“
(6 CP/P/MP)

FP - OL4
Praktikumsmodul
(9 CP/P/MP)

Wahlpflichtbereich:
ein Profilmodul Fachwissenschaften aus
C1a/C1b/C2a/C2b/C3a/C3b

C4 Profilmodul Sprachpraxis

 

(6 CP/WP/MP)5

(6 CP/P/KP)

 

P: Pflichtmodul, WP: Wahlpflichtmodul, W: Wahlmodul, *= Das Modul wird mit einer Studienleistung (= unbenotet) abgeschlossen

MP = Modulprüfung, TP = Teilprüfung, KP = Kombinationsprüfung, PL = Prüfungsleistung (= benotet); SL = Studienleistung (= unbenotet)

Erläuterungen zum Studienverlaufsplan:

1

In dem FD5 Modul Masterarbeit sind neben der Masterarbeit und dem Kolloquium zwei Begleitveranstaltungen semesterbegleitend (die erste im 3. Semester und die zweite im 4. Semester) zu belegen.

2

Kooperationsstudierende, die an der Universität Bremen in der Fachdidaktik ihre Masterarbeit schreiben wollen, müssen zusätzlich zum Abschlussmodul ein weiteres fachdidaktisches Angebot belegen, um die erforderlichen 27 CP zu erreichen. Wird die Masterarbeit in Fachwissenschaften geschrieben, muss ein weiteres fachwissenschaftliches Modul im Wahlpflichtbereich im Umfang von 6 CP absolviert werden. Diese Studierenden müssen sich frühzeitig im Fach beraten lassen. Die zusätzlich erbrachten Leistungen werden im Fach schriftlich bestätigt.

3

Die 3 CP werden in einer benoteten mündlichen Präsentation erbracht. Die schriftliche Hausarbeit, die von den rein bremischen Studierenden zu erbringen ist, entfällt für Kooperationsstudierende.

4

Das Praktikumsmodul FP - OL umfasst das Fachpraktikum in der Schule (7 Wochen Kernzeit) und die Modulprüfung (Praktikumsportfolio). Die Praktikumsvorbereitung findet im Rahmen des FD3 Profilmoduls semesterbegleitend statt.

5

Von den Profilmodulen (= C- Module) ist eines auszuwählen, das inhaltlich noch nicht im Bachelor absolviert wurde.


Anlage [1c]

Abschnitt 1c

Fachspezifische Regelungen für Kooperationsstudierende im Master of Education (Gymnasium) mit Heimatuniversität Oldenburg und mit dem Zweitfach Hispanistik/Spanisch an der Universität Bremen, beschlossen im Fachbereich 10 (Sprach- und Literaturwissenschaften) am 24. November 2015.

§ 1
Studienumfang

(1) Für den erfolgreichen Abschluss des Masterstudienganges Master of Education (Gymnasium) sind über die Bachelor- und Masterphase insgesamt 90 Leistungspunkte (Creditpoints = CP) nach dem European Credit Transfer and Accumulation System für das jeweilige Studium des Unterrichtsfaches (Fachdidaktik und Fachwissenschaft) zu erwerben.

(2) Im Kooperationsfach Spanisch an der Universität Bremen sind im Master of Education (Gymnasium) 30 CP zu erwerben sowie ein Fachpraktikum mit einer begleitenden Lehrveranstaltung im Umfang von 9 CP zu absolvieren. An der Universität Oldenburg werden die anderen Studienanteile erbracht.

(3) Das Forschungs- und Entwicklungspraktikum (schulbezogenes Forschungspraktikum) wird im Rahmen des Erstfaches an der Universität Oldenburg absolviert.

§ 2
Studienaufbau

(1) Die zu absolvierenden Module und deren Prüfungsanforderungen sind in Tabelle 1c aufgeführt. Bei dieser Darstellung wird davon ausgegangen, dass bereits im Bachelorstudium das Fach im Rahmen der Kooperation zwischen den Universitäten Bremen und Oldenburg absolviert wurde. Darüber hinausgehende Prüfungsanforderungen aufgrund von Auflagen, die durch die Universität Oldenburg ausgesprochen wurden, sind zusätzlich zu absolvieren.

(2) Module im Pflicht- und Wahlpflichtbereich werden in deutscher oder spanischer Sprache gehalten.

§ 3
Prüfungen

(1) Prüfungen werden in den Formen gemäß §§ 8 ff. AT MPO der Universität Bremen bzw. gemäß der Angaben in der jeweils geltenden fachspezifischen Prüfungsordnung durchgeführt.

(2) Prüfungen können in deutscher oder spanischer Sprache durchgeführt werden.

§ 4
Masterarbeit und Kolloquium

Die Masterarbeit von Kooperationsstudierenden mit Heimatuniversität Oldenburg kann in der Fachdidaktik oder in der Fachwissenschaft des Faches Spanisch auch an der Universität Bremen geschrieben werden, wenn eine entsprechende Betreuung gewährleistet ist.

§ 5
Geltungsbereich und Inkrafttreten

(1) Diese vorliegenden fachspezifischen Regelungen treten nach der Genehmigung durch den Rektor mit Wirkung vom 1. Oktober 2015 in Kraft. Sie werden im Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen veröffentlicht. Sie gelten für Studierende, die ab dem Wintersemester 2015/16 im Kooperationsstudium für Studierende mit Heimatuniversität Oldenburg an der Universität Bremen ihr Studium aufnehmen.

(2) Studierende, die ab dem Wintersemester 2014/15 ihr Kooperationsstudium mit Heimatuniversität Oldenburg aufgenommen haben, wechseln in die vorliegenden fachspezifischen Regelungen. Bereits erbrachte Leistungen werden anerkannt.

(3) Studierende, die vor dem Wintersemester 2014/15 ihr Kooperationsstudium mit Heimatuniversität Oldenburg aufgenommen haben, wechseln auf Antrag in die vorliegenden fachspezifischen Regelungen. Über die Anerkennung von Prüfungsleistungen entscheidet der Prüfungsausschuss nach individueller Sachlage.

Genehmigt, Bremen, den 2. Dezember 2015

Der Rektor
der Universität Bremen

Anlage: Tabelle 1c

Anlage: Tabelle 1c M.Ed. Gymnasium: Spanisch (Koop OL)

Der Studienverlaufsplan stellt eine Empfehlung für den Ablauf des Studiums dar. Module können von den Studierenden in einer anderen Reihenfolge besucht werden. Aufgrund der sprachlichen Lernprogression und der aufbauenden didaktischen Progression wird eine sinnvolle Reihenfolge der Module dringend empfohlen. Die Erläuterungen unterhalb des Studienverlaufsplans sind zu beachten.

 

 

 

 

 

 

Σ 39 CP + ggf. 27 CP

2. Jahr

4. Sem.

ggfs. FD5 Modul Masterarbeit1+2
(21 CP/WP/MP)

oder

D1-OL oder D2-OL Abschlussmodul Fachwissenschaften (Sprach- oder Literaturwissenschaft)1+2
(21 CP/WP/MP)

 

(**ggfs. 21 CP)
(**ggfs. 6 CP)1+2

3. Sem.

FD4 Profilmodul Fachdidaktik „Diagnose und Bewertung im Spanischunterricht“
(3 CP/P/MP)

 

Wahlpflichtbereich:

 

 

ein weiteres Profilmodul Fachwissenschaften aus C1a-OL Profilmodul Linguistik a /C1b-OL Profilmodul Linguistik b/C2a-OL Profilmodul Literaturwissenschaft a/C2b-OL Profilmodule Literaturwissenschaft b
(3 CP/WP/MP)3+5

C4
Professionalisierungsmodul Sprachpraxis
(6 CP/P/TP)

12 CP

1. Jahr

2. Sem.

 

 

 

 

27 CP

1. Sem.

FD3 Profilmodul Fachdidaktik „Lernbedingungen und Innovationen im Spanischunterricht“

FP - OL4 Praktikumsmodul

Wahlpflichtbereich:
ein Profilmodul Fachwissenschaften aus
C1a Profilmodul Linguistik a /C1b Profilmodul Linguistik b /C2a

C3 Profilmodul Sprachpraxis

 

 

(6 CP/P/MP)

(9 CP/P/MP)

Profilmodul Literaturwissenschaft a//C2b Profilmodule Literaturwissenschaft b5
(6 CP/WP/MP)

(6 CP/P/KP)

 

P: Pflichtmodul, WP: Wahlpflichtmodul, W: Wahlmodul, *= Das Modul wird mit einer Studienleistung (= unbenotet) abgeschlossen

MP = Modulprüfung, TP = Teilprüfung, KP = Kombinationsprüfung, PL = Prüfungsleistung (= benotet); SL = Studienleistung (= unbenotet)

Erläuterungen zum Studienverlaufsplan:

1

In dem FD5 Modul Masterarbeit sind neben der Masterarbeit und dem Kolloquium zwei Begleitveranstaltungen semesterbegleitend (die erste im 3. Semester und die zweite im 4. Semester) zu belegen.

2

Kooperationsstudierende, die an der Universität Bremen in der Fachdidaktik ihre Masterarbeit schreiben wollen, müssen zusätzlich zum Abschlussmodul ein weiteres fachdidaktisches Angebot belegen, um die erforderlichen 27 CP zu erreichen. Wird die Masterarbeit in Fachwissenschaften geschrieben, muss ein weiteres fachwissenschaftliches Modul im Wahlpflichtbereich im Umfang von 6 CP absolviert werden. Diese Studierenden sollten sich frühzeitig im Fach beraten lassen. Die zusätzlich erbrachten Leistungen werden im Fach schriftlich bestätigt.

3

Die 3 CP werden in einer benoteten mündlichen Präsentation erbracht. Die schriftliche Hausarbeit, die von den rein bremischen Studierenden zu erbringen ist, entfällt für Kooperationsstudierende.

4

Das Praktikumsmodul FP - OL umfasst das Fachpraktikum in der Schule (7 Wochen Kernzeit) und die Modulprüfung (Praktikumsportfolio). Die Praktikumsvorbereitung findet im Rahmen des FD3 Profilmoduls semesterbegleitend statt.

5

Von den Profilmodulen (= C- Module) ist eines auszuwählen, das inhaltlich noch nicht im Bachelor absolviert wurde.


Anlage [2]

Abschnitt 2

Fachspezifische Regelungen für Kooperationsstudierende im Master of Education (Sonderpädagogik) mit Heimatuniversität Oldenburg und mit dem Zweitfach Geographie an der Universität Bremen, beschlossen im Fachbereich 8 (Sozialwissenschaften) am 4. November 2015.

§ 1
Studienumfang

(1) Für den erfolgreichen Abschluss des Masterstudienganges Master of Education (Sonderpädagogik) sind über die Bachelor- und Masterphase insgesamt 60 Leistungspunkte (Creditpoints = CP) nach dem European Credit Transfer and Accumulation System für das jeweilige Studium des Unterrichtsfaches (Fachdidaktik und Fachwissenschaft) zu erwerben.

(2) Im Kooperationsfach Geographie an der Universität Bremen sind im Master of Education (Sonderpädagogik) insgesamt 30 CP zu erwerben. An der Universität Oldenburg werden die anderen Studienanteile, wie auch die schulbezogenen Praxismodule im Rahmen der Sonderpädagogik, erbracht.

§ 2
Studienaufbau

Die zu absolvierenden Module und deren Prüfungsanforderungen sind in Tabelle 2 aufgeführt. Bei dieser Darstellung wird davon ausgegangen, dass bereits im Bachelorstudium das Fach im Rahmen der Kooperation zwischen den Universitäten Bremen und Oldenburg absolviert wurde. Darüber hinausgehende Prüfungsanforderungen aufgrund von Auflagen, die durch die Universität Oldenburg ausgesprochen wurden, sind zusätzlich zu absolvieren.

§ 3
Prüfungen

Prüfungen werden in den Formen gemäß §§ 8 ff. AT MPO der Universität Bremen bzw. gemäß der Angaben in der jeweils geltenden fachspezifischen Prüfungsordnung durchgeführt.

§ 4
Masterarbeit und Kolloquium

Eine Masterarbeit kann im Fach Geographie von Kooperationsstudierenden mit Heimatuniversität Oldenburg und dem Studienziel Master of Education (Sonderpädagogik) nicht geschrieben werden.

§ 5
Geltungsbereich und Inkrafttreten

(1) Diese vorliegenden fachspezifischen Regelungen treten nach der Genehmigung durch den Rektor mit Wirkung vom 1. Oktober 2015 in Kraft. Sie werden im Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen veröffentlicht. Sie gelten für Studierende, die ab dem Wintersemester 2015/16 im Kooperationsstudium für Studierende mit Heimatuniversität Oldenburg an der Universität Bremen ihr Studium aufnehmen.

(2) Studierende, die ab dem Wintersemester 2014/15 ihr Kooperationsstudium mit Heimatuniversität Oldenburg aufgenommen haben, wechseln in die vorliegenden fachspezifischen Regelungen. Bereits erbrachte Leistungen werden anerkannt.

(3) Studierende, die vor dem Wintersemester 2014/15 ihr Kooperationsstudium mit Heimatuniversität Oldenburg aufgenommen haben, wechseln auf Antrag in die vorliegenden fachspezifischen Regelungen. Über die Anerkennung von Prüfungsleistungen entscheidet der Prüfungsausschuss nach individueller Sachlage.

Genehmigt, Bremen, den 2. Dezember 2015

Der Rektor
der Universität Bremen

Anlage Tabelle 2

Anlage: Tabelle 2 M.Ed. Sonderpädagogik: Geographie (KOOP-OL)

Der Studienverlaufsplan stellt eine Empfehlung für den Ablauf des Studiums dar. Module können von den Studierenden in einer anderen Reihenfolge besucht werden.

 

 

 

 

∑ 30 CP

2. Jahr

4. Sem.

 

 

 

3. Sem.

GEO-W2-W10
9 CP / WP / MP

 

9 CP

1. Jahr

2. Sem.

GEO-W2-W10
9 CP / WP / MP

 

9 CP

1. Sem.

GEO-M1
6 CP / P / 2TP

GEO-M10
6 CP / P / MP

12 CP

P: Pflichtmodul, WP: Wahlpflichtmodul, W: Wahlmodul, *= Das Modul wird mit einer Studienleistung (= unbenotet) abgeschlossen

MP = Modulprüfung, TP = Teilprüfung, KP = Kombinationsprüfung, PL = Prüfungsleistung (= benotet); SL = Studienleistung (= unbenotet)

Ergänzende Angabe für Module mit Teilprüfung

K.-Ziffer

Modulbezeichnung

CP

MP/
TP/ KP

Aufteilung CP bei
Teilprüfung

PL / SL
(Anzahl)

 

GEO-M1 Kartographie

6

2
TP

3 (Klausur Kartographie)

1 PL

 

 

 

 

3 (Abschlussübung Computerkartographie)

1 PL

Anlage: Tabelle 2a und b: Ergänzende Angabe für Wahlpflichtmodule. Es ist jeweils ein Wahlpflichtmodul aus dem Bereich H und ein Wahlpflichtmodul aus dem Bereich P mit jeweils 9 CP zu absolvieren.

Anlage Tabelle 2a

Tabelle 2a: Wahlbereich H: Humangeographie1)

K.-Ziffer

Modulbezeichnung

CP

MP/ TP/
KP

PL / SL
(Anzahl)

GEO-W2

Raum, Kommunikation und Verkehr (Aufbaumodul)

9

KP

PL: 2

GEO-W3

Standortpolitiken (Aufbaumodul)

9

MP

PL: 1

GEO-W4

Sustainability Studies (Aufbaumodul)

9

MP

PL: 1

GEO-W5

Bevölkerung, Migration und Entwicklung (Aufbaumodul)

9

MP

PL: 1

GEO-W6

Stadt- und Regionalentwicklung, Raumplanung (Aufbaumodul)

9

MP

PL: 1

Fußnoten

1)

[Red. Anm.: Ergänzende Angabe für Wahlpflichtmodule]

Anlage Tabelle 2b

Tabelle 2b: Wahlbereich P: Physische Geographie1)

K.-Ziffer

Modulbezeichnung

CP

MP/ TP/
KP

PL / SL
(Anzahl)

GEO-W7

Klima- und Biogeographie (Aufbaumodul)

9

KP

PL: 2

GEO-W8

Regionale Physische Geographie (Aufbaumodul)

9

MP

PL: 1

GEO-W9

Umwelt und Klima - gestern und heute (Aufbaumodul)

9

MP

PL: 1

GEO-W10

Angewandte Geomorphologie (Aufbaumodul)

9

MP

PL: 1

Fußnoten

1)

[Red. Anm.: Ergänzende Angabe für Wahlpflichtmodule]

Anlage [3a]

Abschnitt 3a

Fachspezifische Regelungen für Kooperationsstudierende im Master of Education (Wirtschaftspädagogik) mit Heimatuniversität Oldenburg und dem Zweitfach Französisch an der Universität Bremen, beschlossen im Fachbereich 10 (Sprach- und Literaturwissenschaften) am 24. November 2015.

§ 1
Studienumfang

(1) Für den erfolgreichen Abschluss des Masterstudienganges Master of Education (Wirtschaftspädagogik) sind über die Bachelor- und Masterphase insgesamt 75 Leistungspunkte (Creditpoints = CP) nach dem European Credit Transfer and Accumulation System für das jeweilige Studium des Unterrichtsfaches (Fachdidaktik und Fachwissenschaft) zu erwerben.

(2) Im Kooperationsfach Französisch an der Universität Bremen sind im Master of Education (Wirtschaftspädagogik) insgesamt 45 CP zu erwerben. An der Universität Oldenburg werden die anderen Studienanteile, wie auch die schulbezogenen Praxismodule im Rahmen der Wirtschaftspädagogik, erbracht.

§ 2
Studienaufbau

(1) Die zu absolvierenden Module und deren Prüfungsanforderungen sind in Tabelle 3a aufgeführt. Bei dieser Darstellung wird davon ausgegangen, dass bereits im Bachelorstudium das Fach im Rahmen der Kooperation zwischen den Universitäten Bremen und Oldenburg absolviert wurde. Darüber hinausgehende Prüfungsanforderungen aufgrund von Auflagen, die durch die Universität Oldenburg ausgesprochen wurden, sind zusätzlich zu absolvieren.

(2) Module im Pflicht- und Wahlpflichtbereich werden in deutscher oder französischer Sprache gehalten.

§ 3
Prüfungen

(1) Prüfungen werden in den Formen gemäß §§ 8 ff. AT MPO der Universität Bremen bzw. gemäß der Angaben in der jeweils geltenden fachspezifischen Prüfungsordnung durchgeführt.

(2) Prüfungen können in deutscher oder französischer Sprache durchgeführt werden.

§ 4
Masterarbeit und Kolloquium

Die Masterarbeit von Kooperationsstudierenden mit Heimatuniversität Oldenburg kann in der Fachdidaktik oder in der Fachwissenschaft des Fachs Französisch auch an der Universität Bremen geschrieben werden, wenn eine entsprechende Betreuung gewährleistet ist.

§ 5
Geltungsbereich und Inkrafttreten

(1) Diese vorliegenden fachspezifischen Regelungen treten nach der Genehmigung durch den Rektor mit Wirkung vom 1. Oktober 2015 in Kraft. Sie werden im Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen veröffentlicht. Sie gelten für Studierende, die ab dem Wintersemester 2015/16 im Kooperationsstudium für Studierende mit Heimatuniversität Oldenburg an der Universität Bremen ihr Studium aufnehmen.

(2) Studierende, die ab dem Wintersemester 2014/15 ihr Kooperationsstudium mit Heimatuniversität Oldenburg aufgenommen haben, wechseln in die vorliegenden fachspezifischen Regelungen. Bereits erbrachte Leistungen werden anerkannt.

(3) Studierende, die vor dem Wintersemester 2014/15 ihr Kooperationsstudium mit Heimatuniversität Oldenburg aufgenommen haben, wechseln auf Antrag in die vorliegenden fachspezifischen Regelungen. Über die Anerkennung von Prüfungsleistungen entscheidet der Prüfungsausschuss nach individueller Sachlage.

Genehmigt, Bremen, den 2. Dezember 2015

Der Rektor
der Universität Bremen

Anlage: Tabelle 3a

Anlage: Tabelle 3a M.Ed. Wirtschaftspädagogik Französisch (KOOP - OL)

Der Studienverlaufsplan stellt eine Empfehlung für den Ablauf des Studiums dar. Module können von den Studierenden in einer anderen Reihenfolge besucht werden. Aufgrund der sprachlichen Lernprogression und der aufbauenden didaktischen Progression wird eine sinnvolle Reihenfolge der Module dringend empfohlen. Die Erläuterungen unterhalb des Studienverlaufsplans sind zu beachten

 

 

 

 

 

 

∑ 45 CP + ggf. 27 CP

 

2. Jahr

4. Sem.

ggf. FD5 Modul Masterarbeit1+2
(21 CP/WP/MP)

oder

ggfs. D1-OL, D2-OL oder D3-OL Abschlussmodul Fachwissenschaften (Sprach- oder Literatur- oder Landeswissenschaft)1+2
(21 CP/WP/MP)

---

(ggfs.
21 CP+6 CP)1+2

 

3. Sem.

 

 

C5
Professionalisierungsmodul Sprachpraxis
(6 CP/P/TP)

12 CP

 

 

 

Wahlpflichtbereich:
Modul T- Tutorium unterrichten (6 CP/WP/KP*)

 

1. Jahr

2. Sem.

B1.1 Aufbaumodul Linguistik „Kontrastive Linguistik - Deutsch - Französisch“ (6 CP/WP/KP)
oder
B1.3 Aufbaumodul Linguistik „Variation und Wandel des Französischen“ (6 CP/WP/KP)3

A1

A2

C4

33 CP

Basismodul Linguistik
(6 CP/P/TP

Basismodul Literaturwissenschaft
(6 CP/P/TP)

Profilmodul Sprachpraxis
(6 CP/P/KP)

 

 

B2a Aufbaumodul Literaturwissenschaft a
„Textanalyse“ (3 CP/P/KP)

 

1. Sem.

FD3 Profilmodul Fachdidaktik „Lernbedingungen und Innovationen im Französischunterricht“
(6 CP/P/KP)

 

 

 

 

 

P: Pflichtmodul, WP: Wahlpflichtmodul, *= Das Modul wird mit einer Studienleistung (= unbenotet) abgeschlossen, MP = Modulprüfung, TP = Teilprüfung, KP = Kombinationsprüfung, PL = Prüfungsleistung (= benotet); SL = Studienleistung (= unbenotet)

1

In dem FD5 Abschlussmodul Fachdidaktik sind neben der Masterarbeit und dem Kolloquium zwei Begleitveranstaltungen semesterbegleitend (die erste im 3. Semester und die zweite im 4. Semester) zu belegen.

2

Kooperationsstudierende, die an der Universität Bremen in der Fachdidaktik ihre Masterarbeit schreiben wollen, müssen zusätzlich zum Abschlussmodul das FD4 Modul (im 3. Semester) und 3 CP aus dem Bereich Schlüsselqualifikationen absolvieren, um die erforderlichen 27 CP zu erlangen (21 CP + 3 CP + 3 CP = 27 CP). Kooperationsstudierende, die an der Universität Bremen ihre Masterarbeit in einer Fachwissenschaft schreiben wollen, müssen vorher ein entsprechendes weiteres Profilmodul aus dem WP-Bereich absolvieren. Die zusätzlich erbrachten Leistungen werden im Fach schriftlich bestätigt.

3

Das im Rahmen des Bachelors (Koop) noch nicht studierte Modul soll gewählt werden

Ergänzende Angabe für Module mit Teilprüfung zu Tabelle 3a, 3a M.Ed. Wirtschaftspädagogik Französisch (KOOP - OL):

K.-Ziffer

Modulbezeichnung

CP

TP

Aufteilung CP
bei Teilprüfung

PL / SL
(Anzahl)

A1

Basismodul Linguistik

6

2 TP

3 + 3

2 PL / 2 SL

A2

Basismodul
Literaturwissenschaft

6

2 TP

3 + 3

2 PL / 2 SL

Anlage [3b]

Abschnitt 3b

Fachspezifische Regelungen für Kooperationsstudierende im Master of Education (Wirtschaftspädagogik) mit Heimatuniversität Oldenburg und dem Zweitfach Spanisch an der Universität Bremen, beschlossen im Fachbereich 10 (Sprach- und Literaturwissenschaften) am 24. November 2015.

§ 1
Studienumfang

(1) Für den erfolgreichen Abschluss des Masterstudienganges Master of Education (Wirtschaftspädagogik) sind über die Bachelor- und Masterphase insgesamt 75 Leistungspunkte (Creditpoints = CP) nach dem European Credit Transfer and Accumulation System für das jeweilige Studium des Unterrichtsfaches (Fachdidaktik und Fachwissenschaft) zu erwerben.

(2) Im Kooperationsfach Spanisch an der Universität Bremen sind im Master of Education (Wirtschaftspädagogik) insgesamt 45 CP zu erwerben. An der Universität Oldenburg werden die anderen Studienanteile, wie auch die schulbezogenen Praxismodule im Rahmen der Wirtschaftspädagogik, erbracht.

§ 2
Studienaufbau

(1) Die zu absolvierenden Module und deren Prüfungsanforderungen sind in Tabelle 3b aufgeführt. Diese Darstellung geht davon aus, dass bereits im Bachelorstudium das Fach im Rahmen der Kooperation zwischen den Universitäten Bremen und Oldenburg absolviert wurde. Darüber hinausgehende Prüfungsanforderungen aufgrund von Auflagen, die durch die Universität Oldenburg ausgesprochen wurden, sind zusätzlich zu absolvieren.

(2) Module im Pflicht- und Wahlpflichtbereich werden in deutscher oder spanischer Sprache gehalten.

§ 3
Prüfungen

(1) Prüfungen werden in den Formen gemäß §§ 8 ff. AT MPO der Universität Bremen bzw. gemäß der Angaben in der jeweils geltenden fachspezifischen Prüfungsordnung durchgeführt.

(2) Prüfungen können in deutscher oder spanischer Sprache durchgeführt werden.

§ 4
Masterarbeit und Kolloquium

Die Masterarbeit von Kooperationsstudierenden mit Heimatuniversität Oldenburg kann in der Fachdidaktik oder in der Fachwissenschaft der Faches Spanisch auch an der Universität Bremen geschrieben werden, wenn eine entsprechende Betreuung gewährleistet ist.

§ 5
Geltungsbereich und Inkrafttreten

(1) Diese vorliegenden fachspezifischen Regelungen treten nach der Genehmigung durch den Rektor mit Wirkung vom 1. Oktober 2015 in Kraft. Sie werden im Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen veröffentlicht. Sie gelten für Studierende, die ab dem Wintersemester 2015/16 im Kooperationsstudium für Studierende mit Heimatuniversität Oldenburg an der Universität Bremen ihr Studium aufnehmen.

(2) Studierende, die ab dem Wintersemester 2014/15 ihr Kooperationsstudium mit Heimatuniversität Oldenburg aufgenommen haben, wechseln in die vorliegenden fachspezifischen Regelungen. Bereits erbrachte Leistungen werden anerkannt.

(3) Studierende, die vor dem Wintersemester 2014/15 ihr Kooperationsstudium mit Heimatuniversität Oldenburg aufgenommen haben, wechseln auf Antrag in die vorliegenden fachspezifischen Regelungen. Über die Anerkennung von Prüfungsleistungen entscheidet der Prüfungsausschuss nach individueller Sachlage.

Genehmigt, Bremen, den 2. Dezember 2015

Der Rektor
der Universität Bremen

Anlage: Tabelle 3b

Anlage: Tabelle 3b M.Ed. Wirtschaftspädagogik Spanisch (KOOP OL)

Der Studienverlaufsplan stellt eine Empfehlung für den Ablauf des Studiums dar. Module können von den Studierenden in einer anderen Reihenfolge besucht werden. Aufgrund der sprachlichen Lernprogression und der aufbauenden didaktischen Progression wird eine sinnvolle Reihenfolge der Module dringend empfohlen. Die Erläuterungen unterhalb des Studienverlaufs sind zu beachten

 

 

 

 

 

 

∑ 45 CP +
ggf. 27 CP

2. Jahr

4. Sem.

ggf. FD51+2 Modul Masterarbeit
(21 CP/WP/MP)

oder

ggfs. D1-OL oder D2-OL Abschlussmodul Fachwissenschaften (Sprach- oder Literaturwissenschaft)1+2 (21 CP/WP/MP)

---

(ggfs.
21 CP+ 6 CP)1+2

3. Sem.

 

 

 

C4
Professionalisierungsmodul
Sprachpraxis
(6 CP/P/TP)

12 CP

Wahlpflichtbereich: Modul T (6 CP/WP/KP*)

1. Jahr

2. Sem.

B1b Aufbaumodul Sprachwissenschaft b:
Selbststudieneinheit
(3 CP/P/KP)

Wahlpflichtbereich: ein Profilmodul Fachwissenschaften aus C1a Profilmodul Linguistik a /C1b Profilmodul Linguistik b /C2a Literaturwissenschaft a/C2b Literaturwissenschaft b
(6 CP/WP/MP)

A1
Basismodul Linguistik3
(6 CP/P/TP)
oder
A2
Basismodul Literaturwissenschaft3
(6 CP/P/TP)

C3
Profilmodul
Sprachpraxis
(6 CP/P/KP)

33 CP

 

B1a Aufbaumodul Sprachwissenschaft: „Kontrastive Linguistik - Spanisch - Deutsch“ (3 CP/P/KP)

B2a Aufbaumodul Literaturwissenschaft
(3 CP/P/KP)

1. Sem.

FD3 Profilmodul Fachdidaktik „Lernbedingungen und Innovationen im Spanischunterricht“ (6 CP/P/KP)

 

P: Pflichtmodul, WP: Wahlpflichtmodul, W: Wahlmodul, *= Das Modul wird mit einer Studienleistung (= unbenotet) abgeschlossen; MP = Modulprüfung, TP = Teilprüfung, KP = Kombinationsprüfung

Erläuterungen des Studienverlaufs:

1

In dem FD5 Modul Masterarbeit sind neben der Masterarbeit und dem Kolloquium zwei Begleitveranstaltungen semesterbegleitend (die erste im 3. Semester und die zweite im 4. Semester) zu belegen.

2

Kooperationsstudierende, die an der Universität Bremen in der Fachdidaktik ihre Masterarbeit schreiben wollen, müssen zusätzlich zum Abschlussmodul das FD4 Modul (im 3. Semester) und 3 CP aus dem Bereich Schlüsselqualifikationen absolvieren (21 CP + 3 CP + 3 CP = 27 CP). Kooperationsstudierende, die an der Universität Bremen ihre Masterarbeit in einer Fachwissenschaft schreiben wollen, müssen vorher ein zusätzliches fachwissenschaftliches Profilmodul aus dem WP-Bereich absolvieren.

3

Das im Rahmen des Bachelors (Koop) noch nicht studierte Modul soll gewählt werden.

Ergänzende Angabe für Module mit Teilprüfung zu Tabelle 3b, M.Ed. Wirtschaftspädagogik Spanisch (KOOP OL):

K.-Ziffer

Modulbezeichnung

CP

TP

Aufteilung CP
bei Teilprüfung

PL / SL
(Anzahl)

A1

Basismodul Linguistik

6

2 TP

3 + 3

2 PL / 2 SL

A2

Basismodul
Literaturwissenschaft

6

2 TP

3 + 3

2 PL / 2 SL


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