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Fachspezifische Anlage für das Studienfach „Musikpädagogik“ des Studienganges „Master of Education“ für das Lehramt an Gymnasien/Gesamtschulen der Universität Bremen

Veröffentlichungsdatum:23.01.2009 Inkrafttreten01.10.2008
Fundstelle Brem.ABl. 2009, S. 169
Zitiervorschlag: "Fachspezifische Anlage für das Studienfach „Musikpädagogik“ des Studienganges „Master of Education“ für das Lehramt an Gymnasien/Gesamtschulen der Universität Bremen vom 30. Oktober 2008 (Brem.ABl. 2009, S. 169)"

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juris-Abkürzung: GymGesMAMPädfAnl BR
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
juris-Abkürzung:GymGesMAMPädfAnl BR
Ausfertigungsdatum:30.10.2008
Gültig ab:01.10.2008
Dokumenttyp: ohne Qualifikation
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.ABl. 2009, 169
Gliederungs-Nr:-
Fachspezifische Anlage für das Studienfach
„Musikpädagogik“ des Studienganges „Master of Education“
für das Lehramt an Gymnasien/Gesamtschulen der Universität Bremen
Vom 30. Oktober 2008
Zum 19.04.2024 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

§ 1
Studienumfang und Regelstudienzeit

Für den erfolgreichen Abschluss des Masterstudienganges „Master of Education“ für das Lehramt an Gymnasien/Gesamtschulen sind insgesamt 120 Leistungspunkte (Creditpoints = CP) nach dem European Credit Transfersystem zu erwerben.

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§ 2
Studienaufbau

Die zu erbringenden Prüfungsleistungen sind in Tabelle 1 dargestellt.

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§ 3
Studienverlauf

Entfällt. Es ist keine abweichende Regelung von der fachspezifischen Prüfungsordnung vorgesehen.

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§ 4
Prüfungsvorleistungen

Entfällt. Es sind keine Prüfungsvorleistungen vorgesehen.

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§ 5
Prüfungen

(1) Prüfungen können in einer oder mehreren der folgenden Formen erbracht werden:

1.

mündliche Prüfung von ca. 20 bis 30 Minuten Dauer,

2.

Klausur von mind. 60 und max. 180 Minuten Dauer,

3.

Hausarbeit ca. 15 Seiten (ohne Anlagen),

4.

Portfolio,

5.

Referat inklusive einer schriftlichen Ausarbeitung (ca. 10 Seiten),

6.

praxis- und projektorientierte Präsentationsformen mit einem schriftlichen Reflexionsanteil von etwa 10 Seiten,

7.

künstlerisch-praktische Prüfungen von max. 45 Minuten Dauer,

8.

Praktikumbericht (max. 30 Seiten ohne Anlagen),

9.

Arbeitsmappe.

(2) Prüfungen gemäß Artikel 1 Ziffer 1, 3, 4, 5, 6 und 7 können als Gruppenprüfungen mit bis zu 4 Personen durchgeführt werden. Bei Gruppenprüfungen erhöht sich der Umfang der Prüfung entsprechend.

(3) Entfällt. Es ist keine abweichende Regelung von der fachspezifischen Prüfungsordnung vorgesehen.

(4) Entfällt. Es ist keine abweichende Regelung von der fachspezifischen Prüfungsordnung vorgesehen.

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§ 6
Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen

Entfällt. Es sind keine abweichenden Regelungen von der fachspezifischen Prüfungsordnung vorgesehen.

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§ 7
Prüfungsanforderungen der Masterprüfung

Die Prüfungsanforderungen sind in Tabelle 1 aufgeführt.

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§ 8
Masterarbeit und Kolloquium

Entfällt. Es ist keine abweichende Regelung von der fachspezifischen Prüfungsordnung vorgesehen.

Genehmigt, Bremen, den 11. November 2008

Der Rektor
der Universität Bremen

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[Tabellen]

Tabelle 1

(Bestandteil der §§ 2 und 7 dieser Anlage)

M. Ed.:

Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen für das Studienfach Musikpädagogik
Prüfungsanforderungen und Musterstudienplan
1, wenn Musikpädagogik Fach B gemäß MPO § 2 Abs. 2 ist.

 

Modulbezeichnung

P/
WP

CP

Dazugehörige
Lehrveranstaltungen

MP/
TP

CP

Prüfungsform

1.
Sem.

2.
Sem.

3.
Sem.

4.
Sem.

M 1 Schulbezogene Musikpraxis (FD)

P

4

Chor- und Ensembleleitung

MP

 

Künstlerisch-praktische Prüfung

2

2

 

 

Schulpraktisches Klavierspiel

 

1

1

 

 

M 3 Musikdidaktischer Schwerpunkt I

P

12

Einführung in die Musikpädagogik

MP

 

gemäß § 5

2 S

 

 

 

Praktikum und Begleitveranstaltung

 

 

2 S

 

 

M4 Historische Musikwissenschaft

WP

9

Musikgeschichte I

MP

 

gemäß § 5

2 S

 

 

 

Musikgeschichte II

 

 

2 S

 

M5 Systematische Musikwissenschaft

WP

9

Grundfragen der Musikpsychologie

MP

 

gemäß § 5

2 S

 

 

 

Grundfragen der Musikästhetik

2 S

 

M6 Musiktheorie

p

6

Musiktheorie + Gehörbildung I

MP

 

gemäß § 5

2 S

 

 

 

Musiktheorie + Gehörbildung II

 

2 S

M7 Historische Musikwissenschaft

WP

9

Musikgeschichte III

MP

 

gemäß § 5

 

 

2 S

 

Seminar zur Populären Musik

 

 

2 S

M8 Systematische Musikwissenschaft

WP

9

Einführung in die Musikethnologie

MP

 

gemäß § 5

 

 

 

2 S

Vertiefungsseminar systematische Musikwissenschaft

2 S

 

M9 Schulbezogene Musikpraxis (FD)

p

6

Schulpraktisches Klavier-/Gitarrespiel

MP

 

Alternativ: Mündl. P / Klausur / Hausarbeit

 

 

1

1

Analyse

1

1

WP

Musik und Bewegung, Arrangement, Komposition

 

Künstlerisch-praktische Prüfung bzw. Klausur oder Arbeitsmappe (Musiktheorie)

 

 

2

 

M10 Musikdidaktischer Schwerpunkt II

p

6

Schulstufenspezifisches Seminar

MP

 

gemäß § 5

 

 

2

 

Forschungslernseminar

 

 

 

2

M11 Musik und Medien

P

6

 

MP

 

Klausur oder Arbeitsmappe

 

 

2

2

M 12 Abschlussmodul

P

21

Forschungspraktikum

MP

6

Masterarbeit

 

 

 

 

Kolloquium/Masterarbeit

15

 

 

 

2 S

Insgesamt erforderliche CP:

wenn Forschungspraktikum und Masterarbeit im Fach Musikpädagogik erbracht werden:

79 CP

wenn Forschungspraktikum und Masterarbeit im zweiten Fach erbracht werden:

58 CP

Erläuterung:
Lehrveranstaltungsformen: V = Vorlesung, S = Seminar, Ü = Übung
P/WP: Pflicht/Wahlpflicht; MP/TP: Modulprüfung/Teilmodulprüfung

Fußnoten

1

Der Musterstudienplan stellt für die Studierenden eine Empfehlung für den sachgerechten Ablauf des Studiums dar.

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