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  • Bachelorprüfungsordnung der Hochschule Bremen für den Internationalen Studiengang Politikmanagement (Fachspezifischer Teil) vom 15. Januar 2013

Bachelorprüfungsordnung der Hochschule Bremen für den Internationalen Studiengang Politikmanagement (Fachspezifischer Teil)

Veröffentlichungsdatum:21.05.2013 Inkrafttreten01.03.2016
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 01.03.2016 bis 31.08.2017Außer Kraft
Zuletzt geändert durch:geändert durch Ordnung vom 15.03.2016 (Brem.ABl. S. 216)
Fundstelle Brem.ABl. 2013, S. 410

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juris-Abkürzung: PolMIStudBacfPO BR
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
juris-Abkürzung:PolMIStudBacfPO BR
Dokumenttyp: ohne Qualifikation
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:-
Bachelorprüfungsordnung der Hochschule Bremen für den Internationalen Studiengang Politikmanagement
(Fachspezifischer Teil)
Vom 15. Januar 2013
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 01.03.2016 bis 31.08.2017

aufgeh. durch § 7 Absatz 2 der Prüfungsordnung vom 12. März 2018 (Brem.ABl. 2018 S. 227)
Die Übergangsregelungen gemäß § 7 Absatz 3 der Prüfungsordnung vom 12. März 2018 (Brem.ABl. 2018 S. 227) sind zu beachten.

Stand: letzte berücksichtigte Änderung: geändert durch Ordnung vom 15.03.2016 (Brem.ABl. S. 216)

Die Rektorin der Hochschule Bremen hat am 13. Mai 2013 gemäß § 110 Absatz 3 des Bremischen Hochschulgesetzes (BremHG) in der Fassung der Bekanntmachung 9. Mai 2007 (Brem.GBl. S. 339), zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 22. Mai 2010 (Brem.GBl. S. 375), den fachspezifischen Teil der Bachelorprüfungsordnung der Hochschule Bremen für den Internationalen Studiengang Politikmanagement in der nachstehenden Fassung genehmigt.

Soweit in dieser Ordnung nichts anderes geregelt ist, gilt der Allgemeine Teil der Bachelorprüfungsordnungen der Hochschule Bremen vom 11. Oktober 2011 (Brem.ABl. S. 1457) (AT-BPO) in der jeweils gültigen Fassung.

§ 1
Regelstudienzeit, Studienaufbau und Studienumfang

(1) Die Regelstudienzeit beträgt sieben Semester. Sie umfasst ein integriertes Auslandsstudium und ein praktisches Studiensemester, die Bachelorthesis und das Kolloquium.

(2) Die Praxisphase wird in der Regel im vierten Semester, nach Wahl der Studierenden im In- oder Ausland, durchgeführt. Das integrierte Auslandsstudium soll im fünften Semester absolviert werden.

(3) Der für den erfolgreichen Abschluss des Studiums erforderliche Umfang des Studiums beträgt 210 Leistungspunkte.

§ 2
Praxisphase / Integriertes Auslandsstudium

(1) Das integrierte Auslandsstudium und die Praxisphase können nur angetreten werden, wenn die Module 1.5 und 3.5 sowie die jeweiligen Vorbereitungsmodule (4.1 beziehungsweise 5.1) erfolgreich absolviert wurden.

(2) Die Praxisphase umfasst mindestens 16 Wochen. Als Ausbildungsstellen kommen politische Institutionen, Behörden oder Verwaltungen, öffentliche Einrichtungen, Nichtregierungsorganisationen sowie Unternehmen und Beratungsunternehmen in Betracht, in denen Tätigkeiten wie praktische oder wissenschaftliche Politikberatung, praktische Politik, Öffentlichkeitsarbeit, Organisations- und Personalführung oder vergleichbare Funktionen zum Arbeitsbereich gehören.

(3) An der Hochschule im Ausland müssen mindestens 18 Credits in der Regel in drei Modulen erworben werden.

§ 3
Prüfungsleistungen

(1) Die im Rahmen der Module zu erbringenden Prüfungsleistungen regelt Anlage 1.

(2) Prüfungsleistungen nach Absatz 1 werden in den in § 7 Absatz 2 AT-BPO genannten Formen erbracht. Die Prüfungsleistungen der Module 4.1 ,Vorbereitungsseminar Praxis‘ und 5.1 ,Vorbereitungsseminar Ausland‘ werden mit „bestanden“ oder „nicht bestanden“ bewertet.

(3) Für alle studienbegleitenden Prüfungsleistungen außer für Klausuren, mündliche Prüfungen und Referate können die Studierenden Themen vorschlagen. Hausarbeiten, Projektarbeiten und Referate können auch durch eine Gruppe von Studierenden in Zusammenarbeit angefertigt werden (Gruppenarbeit). Die Bearbeitungsdauer der Projektarbeit beträgt höchstens ein Semester.

§ 4
Bachelorthesis und Kolloquium

(1) Die Bachelorprüfung besteht aus den Modulprüfungen nach Anlage 1, der Bachelorthesis und dem Kolloquium.

(2) Das Thema der Bachelorthesis kann ohne Anrechnung eines Prüfungsversuchs einmal innerhalb des ersten Drittels der Bearbeitungszeit zurückgegeben werden.

(3) Der schriftliche Teil der Bachelorthesis ist in mindestens drei maschinengeschriebenen, gebundenen Exemplaren sowie gespeichert auf einem gängigen elektronischen Datenträger (zum Beispiel auf CD-ROM) abzuliefern.

(4) Die Frist zur Bearbeitung der Bachelorthesis beträgt 9 Wochen.

§ 5
Gesamtnote der Bachelorprüfung

Die Gesamtnote der Bachelorprüfung wird zu 12% aus der Note Bachelorthesis, zu 3% aus der Note des Kolloquiums sowie zu 85% aus dem Durchschnitt der Noten für die übrigen Module nach Anlage 1 gebildet.

§ 6
Bachelorgrad

Nach bestandener Bachelorprüfung verleiht die Hochschule den Grad „Bachelor of Arts“ („B.A.“).

§ 7
Inkrafttreten

(1) Diese Prüfungsordnung tritt mit Wirkung vom 1. September 2013 in Kraft.

(2) Mit Inkrafttreten dieser Ordnung tritt die Bachelorprüfungsordnung der Hochschule Bremen für den Internationalen Studiengang Politikmanagement (Fachspezifischer Teil) vom 21. November 2006 (Brem.ABl. 2007 S. 274), die zuletzt durch Ordnung vom 13. August 2010 (Brem.ABl. 2011 S. 123) geändert wurde, außer Kraft. Absatz 3 bleibt unberührt.

(3) Studierende, die das Studium nach den bisherigen Bedingungen aufgenommen haben, setzen ihr Studium nach den bisherigen Bedingungen fort. Auf Antrag können sie das Studium nach dieser Ordnung fortsetzen mit der Maßgabe, dass erbrachte Leistungen angerechnet werden. Diese Regelung gilt bis zum 28. Februar 2017. Danach gilt diese Ordnung mit der Maßgabe, dass erbrachte Leistungen angerechnet werden.

Anlage 1

Anlage 1: Prüfungsleistungen der Bachelorprüfung

Nr.

Modul

SWSi

ECTSii

PLiii

1.1

History of Democracy and the Nation State

 

6

HA, KL, R, MP

1.1.1

History and Theories of Democracy

2

 

 

1.1.2

European Nation States in Historical Perspective

2

 

 

1.1.3

Modulbezogene Übung

1

 

 

1.2

Politik und Verwaltung I

 

6

HA, KL, R, MP

1.2.1

Politisches System der BRD

2

 

 

1.2.2

Staat und Verwaltung

2

 

 

1.2.3

Modulbezogene Übung

1

 

 

1.3

Wirtschaft und Gesellschaft

 

6

HA, KL, R, MP

1.3.1

Ökonomisches Denken

2

 

 

1.3.2

Sozialstrukturanalyse

2

 

 

1.3.3

Modulbezogene Übung

1

 

 

1.4

Einführung in die Politikwissenschaft und ihre Methoden

 

6

HA, KL, R, MP

1.4.1

Einführung in das Politikmanagement

2

 

 

1.4.2

Methoden I: Qualitative Methoden

2

 

 

1.4.3

Modulbezogene Übung

1

 

 

1.5

Internationale Kommunikation

 

6

HA, KL, R, MP

1.5.1

English for Political Managers I

2

 

 

1.5.2

English for Political Managers II (2. Semester)

2

 

 

 

 

 

 

 

2.1.

European Integration

 

6

HA, KL, R, MP

2.1.1

Politics and Policy-Making in the European Union

2

 

 

2.1.2

European Political Economy

2

 

 

2.1.3

Modulbezogene Übung

1

 

 

2.2

Recht

 

6

HA, KL, R, MP

2.2.1

Verfassungsrecht

2

 

 

2.2.2

Europarecht

2

 

 

2.2.3

Modulbezogene Übung

1

 

 

2.3

Politikanalyse I

 

6

HA, KL, R, MP

2.3.1

Einführung in die Politikanalyse

2

 

 

2.3.2

Politik in den Medien

2

 

 

2.3.3

Modulbezogene Übung

1

 

 

2.4

Sozialpolitik und Statistik

 

6

HA, KL, R, MP

2.4.1

Sozialpolitik

2

 

 

2.4.2

Methoden II: Statistik

2

 

 

2.4.3

Modulbezogene Übung

1

 

 

2.5

Betriebswirtschaft und Organisationslehreiv

 

6

HA, KL, R, MP

2.5.1

Organisation und Führung (1. Semester)

2

 

 

2.5.2

Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre

2

 

 

2.5.3

Modulbezogene Übung

1

 

 

 

 

 

 

 

3.1

Konflikte und Kooperation in der internationalen Politik

 

6

HA, KL, R, MP

3.1.1

Nationalstaaten in Konflikt und Konfrontation: Weltkrisen und Kriege

2

 

 

3.1.2

Strukturelle Probleme der Weltpolitik und die Bedeutung des Völkerrechts

2

 

 

3.1.3

Modulbezogene Übung

1

 

 

3.2

International Relations I

 

6

HA, KL, R, MP

3.2.1

International and Transnational Relations

2

 

 

3.2.2

International Organisations and Regimes

2

 

 

3.2.3

Modulbezogene Übung

1

 

 

3.3

Staat und staatliche Steuerung

 

6

HA, KL, R, MP

3.3.1

Staatstheorie und Staatstätigkeit

2

 

 

3.3.2

Politische Steuerung

2

 

 

3.3.3

Modulbezogene Übung

1

 

 

3.4

Politikberatungv

 

6

HA, KL, R, MP

3.4.1

Politikberatung in intermediären Organisationen

2

 

 

3.4.2

Politische Kampagnen

2

 

 

3.4.3

Modulbezogene Übung

1

 

 

3.5

Internationale politische Kommunikation

 

6

HA, KL, R, MP

3.5.1

English for Political Managers III

4

 

 

 

 

 

 

 

4.1

Vorbereitungsseminar Praxis

 

6

HA, R

4.1.1

Berufsfeldvorbereitung mit Exkursion

2

 

 

4.1.2

Erfahrungstransfer - Praxissemester I

2

 

 

4.1.3

Modulbezogene Übung

1

 

 

4.2

Praxis

 

6

 

4.3

Praxis

 

6

 

4.4

Praxis

 

6

 

4.5

Nachbereitungsseminar Praxis

 

6

HA, R

4.5.1

Erfahrungstransfer - Praxissemester II

2

 

 

4.5.2

Reflexion der Praxiserfahrung

2

 

 

4.5.3

Modulbezogene Übung

1

 

 

 

 

 

 

 

5.1

Vorbereitungsseminar Ausland

 

6

HA, R

5.1.1

Vorbereitung Auslandsaufenthalt

2

 

 

5.1.2

Erfahrungstransfer Auslandssemester I

2

 

 

5.1.3

Modulbezogene Übung: Einarbeitung in interkulturelle Kontexte und Studium im Ausland

1

 

 

5.2

Auslandsstudium

 

6

 

5.3

Auslandsstudium

 

6

 

5.4

Auslandsstudium

 

6

 

5.5

Nachbereitungsseminar Ausland

 

6

HA, R

5.5.1

Erfahrungstransfer Auslandssemester II

2

 

 

5.5.2

Reflexion des Auslandsstudiums

2

 

 

5.5.3

Modulbezogene Übung

1

 

 

 

 

 

 

 

6.1

Glocal Politics

 

6

HA, KL, R, MP

6.1.1

North-South Relations

2

 

 

6.1.2

Globalisation-Localisation-Glocalisation

2

 

 

6.1.3

Modulbezogene Übung

1

 

 

6.2

Politikanalyse II

 

6

HA, KL, R, MP

6.2.1

Politikmanagement am Bsp. eines Politikfeldes

2

 

 

6.2.2

Aktuelle Ansätze der Politikanalyse

2

 

 

6.2.3

Modulbezogene Übung

1

 

 

6.3

Arbeitsrecht und -politik

 

6

HA, KL, R, MP

6.3.1

Arbeitspolitik

2

 

 

6.3.2

Arbeits- und Sozialrecht

2

 

 

6.3.3

Modulbezogene Übung

1

 

 

6.4

Mediation

 

6

HA, KL, R, MP

6.4.1

Konfliktmanagement und Verhandlungsführung

2

 

 

6.4.2

Interkulturelles Management

2

 

 

6.4.3

Modulbezogene Übung

1

 

 

6.5

Projekt Politikmanagementvi

 

6

PA, HA, R

6.5.1

Projektmanagement

2

 

 

6.5.2

Projektbegleitung

2

 

 

6.5.3

Modulbezogene Übung

1

 

 

 

 

 

 

 

7.1

Bachelorthesis mit BA-Kolloquium

 

6

 

7.1.1

Bachelorthesis

4

 

 

7.2

Bachelorthesis

 

6

 

7.3

Mehrebenenpolitik

 

6

HA, KL, R, MP

7.3.1

Global Governance

2

 

 

7.3.2

Mehrebenenpolitik am Bsp. eines Politikfeldes

2

 

 

7.3.3

Modulbezogene Übung

1

 

 

7.4

International Relations II

 

6

HA, KL, R, MP

7.4.1

Political Systems of the World

2

 

 

7.4.2

Comparative Politics

2

 

 

7.4.3

Modulbezogene Übung

1

 

 

7.5

Politik und Verwaltung IIvii

 

6

HA, KL, R, MP

7.5.1

Europäisierung der Verwaltung

2

 

 

7.5.2

Aktuelle Probleme der Europapolitik

2

 

 

7.5.3

Modulbezogene Übung

1

 

 

 

Summe

137

210

 

Fußnoten

i

Semesterwochenstunden

ii

Leistungspunkte

iii

Formen der Prüfungsleistungen: KL - Klausur, MP - mündliche Prüfung, R - Referat, HA - Hausarbeit. Die Modulprüfung findet in einer der angegebenen Prüfungsformen statt.

iv

Die Module 2.5, 3.4, 6.5 und 7.5 können als Wahlmodule durch Module aus anderen Studiengängen ersetzt werden, die in einem inhaltlichen Zusammenhang mit den Zielen des Internationalen Studiengangs Politikmanagement stehen; über die Eignung der gewählten Module entscheidet die oder der Vorsitzende des Prüfungsausschusses. Eines der beiden Module 2.5 oder 3.4 kann auch durch ein Modul zur Vertiefung von Kenntnissen einer Fremdsprache, die mit dem Studium in Zusammenhang steht, ersetzt werden.

v

Die Module 2.5, 3.4, 6.5 und 7.5 können als Wahlmodule durch Module aus anderen Studiengängen ersetzt werden, die in einem inhaltlichen Zusammenhang mit den Zielen des Internationalen Studiengangs Politikmanagement stehen; über die Eignung der gewählten Module entscheidet die oder der Vorsitzende des Prüfungsausschusses. Eines der beiden Module 2.5 oder 3.4 kann auch durch ein Modul zur Vertiefung von Kenntnissen einer Fremdsprache, die mit dem Studium in Zusammenhang steht, ersetzt werden.

vi

Die Module 2.5, 3.4, 6.5 und 7.5 können als Wahlmodule durch Module aus anderen Studiengängen ersetzt werden, die in einem inhaltlichen Zusammenhang mit den Zielen des Internationalen Studiengangs Politikmanagement stehen; über die Eignung der gewählten Module entscheidet die oder der Vorsitzende des Prüfungsausschusses.

vii

Die Module 2.5, 3.4, 6.5 und 7.5 können als Wahlmodule durch Module aus anderen Studiengängen ersetzt werden, die in einem inhaltlichen Zusammenhang mit den Zielen des Internationalen Studiengangs Politikmanagement stehen; über die Eignung der gewählten Module entscheidet die oder der Vorsitzende des Prüfungsausschusses.


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