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Fachspezifische Anlage für das Studienfach „Kunstpädagogik“ des Studiengangs „Master of Education“ für das Lehramt an Grund- und Sekundarschulen/ Gesamtschulen mit dem Schwerpunkt Grundschule der Universität Bremen

Veröffentlichungsdatum:15.12.2008 Inkrafttreten01.10.2008
Fundstelle Brem.ABl. 2008, S. 1065
Zitiervorschlag: "Fachspezifische Anlage für das Studienfach „Kunstpädagogik“ des Studiengangs „Master of Education“ für das Lehramt an Grund- und Sekundarschulen/ Gesamtschulen mit dem Schwerpunkt Grundschule der Universität Bremen vom 30. Oktober 2008 (Brem.ABl. 2008, S. 1065)"

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juris-Abkürzung: SPGrSchulMAKPädfAnl BR
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
juris-Abkürzung:SPGrSchulMAKPädfAnl BR
Ausfertigungsdatum:30.10.2008
Gültig ab:01.10.2008
Dokumenttyp: ohne Qualifikation
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.ABl. 2008, 1065
Gliederungs-Nr:-
Fachspezifische Anlage für das Studienfach „Kunstpädagogik“ des Studiengangs
„Master of Education“ für das Lehramt an Grund- und Sekundarschulen/
Gesamtschulen mit dem Schwerpunkt Grundschule der Universität Bremen
Vom 30. Oktober 2008
Zum 19.04.2024 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

§ 1
Studienumfang und Regelstudienzeit

Für den erfolgreichen Abschluss des Masterstudiengangs „Master of Education“ für das Lehramt an Grund- und Sekundarschulen/Gesamtschulen mit dem Schwerpunkt Grundschule sind insgesamt 60 Leistungspunkte (Creditpoints = CP) nach dem European Credit Transfersystem zu erwerben.

§ 2
Studienaufbau

Die zu erbringenden Prüfungsleistungen sind in der Tabelle 1 (Schwerpunkt Grundschule) dargestellt.

§ 3
Studienverlauf

Entfällt. Es ist keine abweichende Regelung von der fachspezifischen Prüfungsordnung vorgesehen.

§ 4
Prüfungsvorleistungen

Entfällt. Es sind keine Prüfungsvorleistungen vorgesehen.

§ 5
Prüfungen

(1) Prüfungen können in einer oder mehreren der folgenden Formen erbracht werden:

1.

mündliche Prüfung von ca. 45 Minuten Dauer,

2.

Klausur von mindestens 120 Minuten und max. 180 Minuten Dauer,

3.

schriftlich ausgearbeitetes Referat mit Vortrag in der Lehrveranstaltung (ca. 15 Seiten),

4.

Hausarbeit ca. 15 bis 20 Seiten,

5.

Studienarbeit ca. 15 Seiten,

6.

Projektarbeit und Projektbericht mit einem eigenen Beitrag von mindestens 15 Seiten,

7.

praktische Arbeit zur Kunst- und Kulturvermittlung mit schriftlicher Ausarbeitung (ca. 15 Seiten),

8.

künstlerische/mediale Arbeit mit schriftlicher Ausarbeitung (ca. 10 bis 15 Seiten).

(2) Prüfungen nach Absatz 1 Ziffer 1 - 7 können auch als Gruppenprüfung mit bis zu 3 Teilnehmenden erbracht werden. Die Seitenangaben erhöhen sich dementsprechend.

(3) Entfällt. Es ist keine abweichende Regelung von der fachspezifischen Prüfungsordnung vorgesehen.

(4) Entfällt. Es ist keine abweichende Regelung von der fachspezifischen Prüfungsordnung vorgesehen.

§ 6
Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen

Entfällt. Es sind keine abweichenden Regelungen von der fachspezifischen Prüfungsordnung vorgesehen.

§ 7
Prüfungsanforderungen der Masterprüfung

Die Prüfungsanforderungen sind in der Tabelle 1 aufgeführt.

§ 8
Masterarbeit und Kolloquium

Entfällt. Es ist keine abweichende Regelung von der fachspezifischen Prüfungsordnung vorgesehen.

Genehmigt, Bremen, den 11. November 2008

Der Rektor
der Universität Bremen

[Tabellen]

Tabelle 1

(Bestandteil der §§ 2 und 7 dieser Anlage)

M. Ed.:

Lehramt an Grund- und Sekundarschulen, Schwerpunkt Grundschule
Prüfungsanforderungen und Musterstudienplan
1

Kunstpädagogik

Modulbezeichnung

P/
WP

CP

Dazugehörige
Lehrveranstaltungen

MP/
TP

Prüfungs-
vorleistung

Prüfungsform

1.
Sem.

2.
Sem.

M 10 Kunst-Medien-Museum-Pädagogik

P

6

Kunstvermittlung/Kunstdidaktik

MP

Nein

Alternativ: Mündl. Prüfung; Klausur, Hausarbeit, Projektarbeiten Studienarbeiten praktische Arbeit zur Kunst/ Medien- und Kulturvermittlung

3 S

 

 

 

Museumspädagogik

 

 

 

2 S

M 14 Abschlussmodul

WP

21

Schulbezogenes Forschungspraktikum

MP

Nein

Masterarbeit

 

 

 

 

 

Forschungspraxen im Kunstunterricht

 

 

 

2 S

 

 

 

 

Kolloquium/Masterarbeit

 

 

 

 

2 S

Erläuterung:
Lehrveranstaltungsformen: V = Vorlesung, S = Seminar, Ü = Übung
P/WP: Pflicht/Wahlpflicht
MP/TP: Modulprüfung/Teilmodulprüfung

Fußnoten

1

Der Musterstudienplan stellt für die Studierenden eine Empfehlung für den sachgerechten Ablauf des Studiums dar.


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