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Fachspezifische Anlage für das Studienfach „Musikpädagogik“ des Studiengangs „Master of Education“ für das Lehramt an Grund- und Sekundarschulen/ Gesamtschulen mit dem Schwerpunkt Grundschule der Universität Bremen

Veröffentlichungsdatum:15.12.2008 Inkrafttreten01.10.2008
Fundstelle Brem.ABl. 2008, S. 1067
Zitiervorschlag: "Fachspezifische Anlage für das Studienfach „Musikpädagogik“ des Studiengangs „Master of Education“ für das Lehramt an Grund- und Sekundarschulen/ Gesamtschulen mit dem Schwerpunkt Grundschule der Universität Bremen vom 30. Oktober 2008 (Brem.ABl. 2008, S. 1067)"

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juris-Abkürzung: SPGrSchulMAMPädfAnl BR
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
juris-Abkürzung:SPGrSchulMAMPädfAnl BR
Ausfertigungsdatum:30.10.2008
Gültig ab:01.10.2008
Dokumenttyp: ohne Qualifikation
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.ABl. 2008, 1067
Gliederungs-Nr:-
Fachspezifische Anlage für das Studienfach „Musikpädagogik“ des Studiengangs „Master of Education“ für
das Lehramt an Grund- und Sekundarschulen/ Gesamtschulen mit dem Schwerpunkt Grundschule der Universität Bremen
Vom 30. Oktober 2008
Zum 25.04.2024 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

§ 1
Studienumfang und Regelstudienzeit

Für den erfolgreichen Abschluss des Masterstudiengangs „Master of Education“ für das Lehramt an Grund- und Sekundarschulen/Gesamtschulen mit dem Schwerpunkt Grundschule sind insgesamt 60 Leistungspunkte (Creditpoints = CP) nach dem Europäischen Kreditpunktesystem zu erwerben.

§ 2
Studienaufbau

Die zu erbringenden Prüfungsleistungen sind in Tabelle 1 dargestellt.

§ 3
Studienverlauf

Entfällt. Es ist keine abweichende Regelung von der fachspezifischen Prüfungsordnung vorgesehen.

§ 4
Prüfungsvorleistungen

Entfällt. Es sind keine Prüfungsvorleistungen vorgesehen.

§ 5
Prüfungen

(1) Prüfungen können in einer oder mehreren der folgenden Formen erbracht werden:

1.

mündliche Prüfung von ca. 20 bis 30 Minuten Dauer,

2.

Klausur von mindestens 60 und max. 180 Minuten Dauer,

3.

Hausarbeit ca. 15 Seiten (ohne Anlagen),

4.

Portfolio,

5.

Referat inklusive einer schriftlichen Ausarbeitung (ca. 10 Seiten),

6.

praxis- und projektorientierte Präsentationsformen mit einem schriftlichen Reflexionsanteil von etwa 10 Seiten,

7.

künstlerisch-praktische Prüfungen von maximal 45 Minuten Dauer,

8.

Praktikumbericht (max. 30 Seiten ohne Anlagen),

9.

Studie.

(2) Prüfungen gemäß Absatz 1 Ziffer 1, 3, 4, 5, 6 und 7 können als Gruppenprüfungen mit bis zu 4 Personen durchgeführt werden. Bei Gruppenprüfungen erhöht sich der Umfang der Prüfung entsprechend.

(3) Entfällt. Es ist keine abweichende Regelung von der fachspezifischen Prüfungsordnung vorgesehen.

(4) Entfällt. Es ist keine abweichende Regelung von der fachspezifischen Prüfungsordnung vorgesehen.

§ 6
Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen

Entfällt. Es sind keine abweichenden Regelungen von der fachspezifischen Prüfungsordnung vorgesehen.

§ 7
Prüfungsanforderungen der Masterprüfung

Die Prüfungsanforderungen sind in Tabelle 1 aufgeführt.

§ 8
Masterarbeit und Kolloquium

Entfällt. Es ist keine abweichende Regelung von der fachspezifischen Prüfungsordnung vorgesehen.

Genehmigt, Bremen, den 11. November 2008

Der Rektor
der Universität Bremen

[Tabellen]

Tabelle 1

(Bestandteil der §§ 2 und 7 dieser Anlage)

M. Ed.:

Lehramt an Grund- und Sekundarschulen, Schwerpunkt Grundschule:
Prüfungsanforderungen und Musterstudienplan
1

Musikpädagogik

Modulbezeichnung

P/
WP

CP

Dazugehörige
Lehrveranstaltungen

MP/
TP

CP

Prüfungs-
vorleistung

Prüfungs-
form

1.
Sem.

2.
Sem.

FD 2 Schulbezogene
Musikpraxis II

P

3

Schulpraktisches Klavier-/
Gitarrespiel

TP

1,5

Nein

Künstlerisch-praktische Prüfung

1

1

Schulische Singpraxis

1,5

Künstlerisch-praktische Prüfung oder Portfolio

 

1

FD 3 Musikdidaktischer
Schwerpunkt II

P

3

Musikunterricht in der Primarstufe

MP

3

Nein

Studie

2 S

 

M 15 Abschlussmodul

P

21

Schulbezogenes Forschungspraktikum

MP

6

Nein

Masterarbeit

x

x

Masterarbeit

15

 

x

Insgesamt erforderliche CP:

 

wenn Forschungspraktikum und Masterarbeit im Fach Musikpädagogik erbracht werden:

27 CP

wenn Forschungspraktikum und Masterarbeit im zweiten Fach erbracht werden:

 6 CP

Erläuterung:
Lehrveranstaltungsformen: V = Vorlesung, S = Seminar, Ü = Übung
P/WP: Pflicht/Wahlpflicht
MP/TP: Modulprüfung/Teilmodulprüfung

Fußnoten

1

Der Musterstudienplan stellt für die Studierenden eine Empfehlung für den sachgerechten Ablauf des Studiums dar.


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