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Verordnung zur Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise für Laufbahnen im Lande Bremen (Bremische EG-Diplomanerkennungsverordnung) vom 6. Februar 2006

juris-Abkürzung:DiplAnerkV BR
Ausfertigungsdatum:06.02.2006
Gültig ab:22.02.2006
Dokumenttyp: Verordnung
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.GBl. 2006, 57
Gliederungs-Nr:2040-k-14
Verordnung zur Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise für Laufbahnen im Lande Bremen
(Bremische EG-Diplomanerkennungsverordnung1))
Vom 6. Februar 2006

Änderungshistorie

Änderungen

1.

mehrfach geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 02.12.2008 (Brem.GBl. S. 400)

2.

§§ 1, 2, 6 und 16 geändert durch Artikel 9 der Verordnung vom 09.03.2010 (Brem.GBl. S. 249)

3.

mehrfach geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 05.07.2011 und 13.12.2011 (Brem.GBl. 2012 S. 24)

4.

mehrfach geändert, neuer Abschnitt 5, §§ 44 und 45 eingefügt, alter Abschnitt 5 zu Abschnitt 6 geändert; Anlagen 1 und 2 aufgehoben durch Verordnung vom 12.04.2016 (Brem.GBl. S. 214)

5.

§ 31 geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 02.08.2016 (Brem.GBl. S. 434)

6.

Inhaltsübersicht geändert und Abschnitt 4 neu gefasst durch Artikel 2 der Verordnung vom 16.04.2019 (Brem.GBl. S. 259, 282)

Fußnoten

1)
Diese Verordnung dient der Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. L 255 vom 30.9.2005, S. 22; L 271 vom 16.10.2007, S. 18; L 93 vom 4.4.2008, S. 28; L 33 vom 3.2.2009, S. 49; L 305 vom 24.10.2014, S. 115; L 177 vom 8.7.2015, S. 60), die zuletzt durch die Richtlinie 2013/55/EU (ABl. L 354 vom 28.12.2013, S. 132; L 268 vom 15.10.2015, S. 35) geändert worden ist.
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