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Bremisches Gesetz zur Sicherung von Tariftreue, Sozialstandards und Wettbewerb bei öffentlicher Auftragsvergabe (Tariftreue- und Vergabegesetz) vom 24. November 2009

juris-Abkürzung:TariftVergabeG BR
Ausfertigungsdatum:24.11.2009
Gültig ab:02.12.2009
Dokumenttyp: Gesetz
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.GBl. 2009, 476
Gliederungs-Nr:63-h-2
Bremisches Gesetz zur Sicherung von Tariftreue, Sozialstandards und Wettbewerb bei öffentlicher Auftragsvergabe
(Tariftreue- und Vergabegesetz)
Vom 24. November 2009

Änderungshistorie

Änderungen

1.

§ 9 geändert durch Gesetz vom 12.04.2011 (Brem.GBl. S. 251)

2.

§ 9 geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 17.07.2012 (Brem.GBl. S. 300)

3.

§ 4 geändert durch Gesetz vom 27.01.2015 (Brem.GBl. S. 26, 27)

4.

§§ 5, 6, 7 und 10 geändert, § 19a eingefügt durch Gesetz vom 26.04.2016 (Brem.GBl. S. 234)

5.

§§ 2, 10, 12 und 16 geändert durch Gesetz vom 27.09.2016 (Brem.GBl. S. 592)

6.

mehrfach geändert durch Gesetz vom 12.12.2017 (Brem.GBl. S. 773)

7.

§§ 5 und 19a geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22.09.2020 (Brem.GBl. S. 960, 961)

8.

§§ 1 und 9 geändert durch Gesetz vom 01.03.2022 (Brem.GBl. S. 145)

9.

§§ 2, 11 und 15 geändert, §§ 9, 10, 12, 13, 16, 17 und Überschrift zu Abschnitt 3 neu gefasst durch Gesetz vom 22. November 2022 (Brem.GBl. S. 818)

10.

§ 5 geändert und § 19a aufgehoben durch Gesetz vom 31. Januar 2023 (Brem.GBl. S. 55)

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