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Bekanntgabe der ab 1. August 2016 geltenden Beiträge für die Inanspruchnahme der Kindertagespflege der Stadt Bremerhaven

Vom 6. April 2016

Veröffentlichungsdatum:11.05.2016 Inkrafttreten01.08.2016
Fundstelle Brem.ABl. 2016, S. 256
Bezug (Rechtsnorm)§ 2
Zitiervorschlag: "Bekanntgabe der ab 1. August 2016 geltenden Beiträge für die Inanspruchnahme der Kindertagespflege der Stadt Bremerhaven vom 6. April 2016 (Brem.ABl. 2016, S. 256)"

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Magistrat der Stadt Bremerhaven
Erlassdatum:06.04.2016
Fassung vom:06.04.2016
Gültig ab:01.08.2016
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:4/7
Norm:§ 2
Fundstelle:Brem.ABl. 2016, 256
Bekanntgabe der ab 1. August 2016 geltenden Beiträge für die Inanspruchnahme der Kindertagespflege der Stadt Bremerhaven

Bekanntgabe der ab 1. August 2016 geltenden Beiträge
für die Inanspruchnahme der Kindertagespflege
der Stadt Bremerhaven

Vom 6. April 2016

Gemäß § 2 Absatz 5 des Ortsgesetzes über Kindertagespflegebeiträge der Stadt Bremerhaven vom 25. April 2013 (Brem.GBl. S. 124), das zuletzt durch Ortsgesetz vom 15. Mai 2014 (Brem.GBl. S. 296) geändert worden ist, gibt der Magistrat der Stadt Bremerhaven bekannt, dass ab 1. August 2016 folgende Beiträge für die Inanspruchnahme der Kindertagespflege der Stadt Bremerhaven erhoben werden:

Kindertagespflege für Kinder unter 3 Jahre (§ 2 Absatz 1 des Ortsgesetzes)


Inanspruchnahme der
Kindertagespflege

Monatlicher Beitrag
ab 1. August 2016

1.

bis zu 10 Stunden wöchentlich

75,00 €

2.

bis zu 15 Stunden wöchentlich

114,00 €

3.

bis zu 20 Stunden wöchentlich

151,00 €

4.

bis zu 25 Stunden wöchentlich

188,00 €

5.

bis zu 30 Stunden wöchentlich

226,00 €

6.

bis zu 35 Stunden wöchentlich

263,00 €

7.

bis zu 40 Stunden wöchentlich

302,00 €

8.

bis zu 45 Stunden wöchentlich

340,00 €

9.

bis zu 50 Stunden wöchentlich

376,00 €

10.

bis zu 55 Stunden wöchentlich

414,00 €

11.

bis zu 60 Stunden wöchentlich

451,00 €

Kindertagespflege für Kinder über 3 Jahre (§ 2 Absatz 2 des Ortsgesetzes)


Inanspruchnahme der
Kindertagespflege

Monatlicher Beitrag
ab 1. August 2016

1.

bis zu 10 Stunden wöchentlich

32,00 €

2.

bis zu 15 Stunden wöchentlich

48,00 €

3.

bis zu 20 Stunden wöchentlich

66,00 €

4.

bis zu 25 Stunden wöchentlich

82,00 €

5.

bis zu 30 Stunden wöchentlich

98,00 €

6.

bis zu 35 Stunden wöchentlich

115,00 €

7.

bis zu 40 Stunden wöchentlich

130,00 €

8.

bis zu 45 Stunden wöchentlich

146,00 €

9.

bis zu 50 Stunden wöchentlich

162,00 €

10.

bis zu 55 Stunden wöchentlich

178,00 €

11.

bis zu 60 Stunden wöchentlich

196,00 €

Bremerhaven, den 6. April 2016

Magistrat
der Stadt Bremerhaven


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