Sie sind hier:
  • Vorschriften
  • Bachelorprüfungsordnung der Hochschule Bremerhaven für den Studiengang Digitale Medienproduktion (Fachspezifischer Teil) vom 6. Juni 2011

Bachelorprüfungsordnung der Hochschule Bremerhaven für den Studiengang Digitale Medienproduktion (Fachspezifischer Teil)

Veröffentlichungsdatum:07.12.2011 Inkrafttreten11.09.2014
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 11.09.2014 bis 31.08.2015Außer Kraft
Zuletzt geändert durch:geändert durch Ordnung vom 10.06.2014 (Brem.ABl. S. 1167)
Fundstelle Brem.ABl. 2011, S. 1528

Einzelansichtx

Drucken
juris-Abkürzung: DiMedPBRHBacfPO BR
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
juris-Abkürzung:DiMedPBRHBacfPO BR
Dokumenttyp: ohne Qualifikation
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:-
Bachelorprüfungsordnung der Hochschule Bremerhaven für den Studiengang Digitale Medienproduktion
(Fachspezifischer Teil)
Vom 6. Juni 2011
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 11.09.2014 bis 31.08.2015

aufgeh. durch § 7 Abs. 1 Satz 2 der Verordnung vom 28. April 2015 (Brem.ABl. S. 668)

Stand: letzte berücksichtigte Änderung: geändert durch Ordnung vom 10.06.2014 (Brem.ABl. S. 1167)

Der Rektor der Hochschule Bremerhaven hat am 9. Juni 2011 gemäß § 110 Absatz 3 des Bremischen Hochschulgesetzes (BremHG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Mai 2007 (Brem.GBl. S. 339), zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 22. Juni 2010 (Brem.GBl. S. 375), den fachspezifischen Teil der Bachelorprüfungsordnung der Hochschule Bremerhaven für den Studiengang Digitale Medienproduktion in der nachstehenden Fassung genehmigt. Soweit in dieser Ordnung nichts anderes geregelt ist, gilt der Allgemeine Teil der Bachelorprüfungsordnungen der Hochschule Bremerhaven vom 30. September 2009 (Brem.ABl. 2010 Nummer 6 S. 23) (AT-BPO) in der jeweils gültigen Fassung.

Inhaltsübersicht
§ 1Regelstudienzeit, Studienaufbau und Studienumfang
§ 2Praktisches Studiensemester und optionales Auslandsstudium
§ 3Prüfungs- und Studienleistungen
§ 4Prüfungsausschuss
§ 5Bachelorarbeit und Kolloquium
§ 6Gesamtnote der Bachelorprüfung
§ 7Bachelorgrad
§ 8Inkrafttreten
Anlage 1

§ 1
Regelstudienzeit, Studienaufbau und Studienumfang

(1) Die Regelstudienzeit beträgt sieben Semester. Sie beinhaltet entweder ein praktisches Studiensemester oder ein integriertes Auslandsstudium, die Bachelorarbeit und das Kolloquium.

(2) Der für den erfolgreichen Abschluss des Studiums erforderliche Umfang des Studiums beträgt 210 ECTS-Leistungspunkte.

§ 2
Praktisches Studiensemester und optionales Auslandsstudium

(1) Das praktische Studiensemester soll einen Mindestumfang von 20 Wochen aufweisen und findet in der Regel im 5. Semester statt. Verlauf und Ergebnisse des Praxissemesters sind schriftlich zu dokumentieren, die Ergebnisse darüber hinaus mündlich zu präsentieren.

(2) Anstelle des praktischen Studiensemesters besteht optional die Möglichkeit für ein Auslandsstudiensemester. Für eine Anerkennung sind mindestens 28 ECTS-Leistungspunkte erforderlich.

(3) Zum praktischen Studiensemester bzw. Auslandssemester kann nur zugelassen werden, wer das Medienprojekt erfolgreich abgeschlossen hat.

(4) Praxis- bzw. Auslandssemester werden durch eine Lehrveranstaltung vorbereitet bzw. begleitet, die auch in Form eines Blockseminars durchgeführt werden kann.

§ 3
Prüfungs- und Studienleistungen

(1) Anzahl, Form und Gewichtung der abzulegenden Modulprüfungen regelt Anlage 1. Die Prüfungsleistungen werden neben den in § 7 Absatz 2 AT-BPO genannten Formen in folgenden Formen erbracht:
Praktische Entwicklungsarbeit (E):
Die Entwicklungsarbeit besteht aus der prototypischen Umsetzung eines Konzeptes bzw. einer gestalterischen Arbeit und umfasst folgende Anteile: Recherche, Konzeption, Entwurf und Design, beispielhafte Realisierung, Präsentation und Dokumentation. Die Bearbeitungsfrist ist bei der Aufgabenstellung anzugeben.
Praktikumsbericht (PB):
Die Zielsetzung, Durchführung und Reflexion der Praxisphase ist in einem schriftlichen Praktikumsbericht zu dokumentieren, der durch die Studierende oder den Studierenden sowie die Betreuerin oder den Betreuer in der Praktikumsstelle zu unterzeichnen ist und der oder dem Praxissemesterbeauftragten zur Prüfung übergeben wird. Der Prüfungsausschuss kann als konkrete Vorgabe für den Praktikumsbericht einen Leitfaden erstellen.

(2) Die Prüfungsleistungen nach Absatz 1, mit Ausnahme der Klausur, können auch durch eine Gruppe von Studierenden in Zusammenarbeit angefertigt werden (Gruppenarbeit).

(3) Studienleistungen können in Form von Präsentationen oder Übungsaufgaben erbracht werden. Die Form der jeweiligen Studienleistungen regelt Anlage 1.

(4) Besteht eine Modulprüfung aus mehreren Prüfungsleistungen, erfolgt die Gewichtung gemäß Anlage 1.

(5) Modulprüfungen werden in der Sprache der jeweils zugehörigen Lehrveranstaltungen abgehalten. Die Lehrsprache wird spätestens zu Beginn jeder Veranstaltung bekannt gegeben. Lehrsprachen sind Englisch und Deutsch.

(6) Als Wahlmodul können alle an der Hochschule Bremerhaven angebotenen Veranstaltungen aus dem Studium Generale gewählt werden. Es müssen insgesamt mindestens 6 ECTS-Leistungspunkte erreicht werden. Auf Antrag können vom Prüfungsausschuss auch Module anderer Hochschulen zugelassen werden.

§ 4
Prüfungsausschuss

Der Prüfungsausschuss besteht aus:
zwei Professorinnen oder Professoren des Studiengangs Digitale Medienproduktion, einer oder einem Studierenden des Studiengangs Digitale Medienproduktion sowie einem Mitglied des Prüfungsamtes mit beratender Stimme.

§ 5
Bachelorarbeit und Kolloquium

(1) Die Bachelorprüfung besteht aus den Modulprüfungen gemäß Anlage 1, der Bachelorarbeit und dem Kolloquium, in dem die Bachelorarbeit zu verteidigen ist.

(2) Zur Bachelorarbeit kann nur zugelassen werden, wer mindestens 165 Leistungspunkte erreicht hat.

(3) Das Thema der Bachelorarbeit kann ohne Anrechnung eines Prüfungsversuchs einmal innerhalb des ersten Drittels der Bearbeitungszeit zurückgegeben werden.

(4) Die Frist zur Bearbeitung der Bachelorarbeit beträgt bei ausschließlicher Beschäftigung mit der Bachelorarbeit neun Wochen.

(5) Die Bachelorarbeit ist schriftlich in deutscher oder englischer Sprache zu verfassen.

§ 6
Gesamtnote der Bachelorprüfung

Die Gesamtnote der Bachelorprüfung errechnet sich zu 85% aus dem Durchschnitt der Modulnoten nach Anlage 1 und zu 15% aus der Note des Abschlussverfahrens. Der Durchschnitt der Modulnoten wird mit den Leistungspunkten der Prüfungsleistungen gewichtet berechnet. Die Note des Abschlussverfahrens errechnet sich zu 33% aus der Note des Kolloquiums und zu 67% aus der Note der Bachelorarbeit.

§ 7
Bachelorgrad

Nach bestandener Bachelorprüfung verleiht die Hochschule den Grad „Bachelor of Arts“.

§ 8
Inkrafttreten

(1) Diese Prüfungsordnung tritt mit Genehmigung durch den Rektor in Kraft.

(2) Diese Prüfungsordnung gilt erstmalig für Studierende, die im Wintersemester 2011/12 ihr Studium beginnen.

Bremerhaven, den 9. Juni 2011
Der Rektor der Hochschule Bremerhaven

Anlage 1

Studien- und Prüfungsleistungen

Prüf. Nr.Modul Nr.Sem.Modul /LehrveranstaltungenSWSSLPLGFCP
1100011Modul Grundlagen der Mediengestaltung4PräsentationE16
11100 21Modul Grundlagen der Medienproduktion4PräsentationE16
1120031Modul Multimediatechnik 4 K16
1130041Modul Grundlagen der BWL4 K16
11400 5 Modul Grundlegende Methoden     6
11410 1Einführung ins wissenschaftliche Arbeiten 2 R, H0,5 
11420 1Projektmanagement 2 R, H0,5 
2100062Kommunikationsdesign4PräsentationE16
2110072Audiovisuelle Medien4ÜbungenE16
2120082Media Engineering4 E16
21300 92Grundlagen des Marketings4 K, R, P16
21400102Objektorientierte Programmierung für Digitale Medien4 E16
31000113Corporate Design4PräsentationE16
31100 123Animation4PräsentationE16
31200133Multimediaarchitekturen4 E16
3130014 Medienprojekt     24
31310  3Teil 16 P0,5 
31320 4Teil 26 P0,5 
41000154Interfacedesign4PräsentationE16
41100164Medientheorie4ÜbungenR1 6
41200174Mensch-Maschine-Kommunikation4PräsentationH, R16
5100018  Praktisches Studiensemester oder Auslandssemester    30
51010  5Praktisches Studiensemester  PB 0 
51020 5Auslandssemester  Fachabhängig 1 
51030 5Seminar zur Vor- und Nachbereitung 1SL 0 
61000196Vertiefung Medienproduktion 14fachabhängig 16
61100206Vertiefung Medieninformatik 14fachabhängig  16
61200216Medienwirkungsforschung4 R16
61300226Wahlbereich4fachabhängig 16
61400236Soziale Projektarbeit1fachabhängig 16
71000247Vertiefung Medienproduktion 24 E16
71100257Vertiefung Medieninformatik 24fachabhängig  16
71200267Medienrecht2 H13
7990027 Bachelorarbeit mit Graduiertenseminar    15
79910  7Graduiertenseminar2 Präsentation 0 
79920 7Bachelorarbeit   0,6
7
 
79930 7Kolloquium   0,3
3
 

Erläuterungen und Abkürzungen:

Prüf. Nr.:Prüfungsnummer (für Prüfungsverwaltung)
Sem:Semester
SWS:Semesterwochenstunden
SL:Studienleistung (unbenotet)
GF:Gewichtungsfaktor zur Ermittlung der Modulnote, wenn das Modul mehrere Prüfungsleistungen enthält
CP:Leistungspunkte (Credit-Points) nach dem European Credit Transfer and Accumulation System (ECTS)

Abkürzungen bei den Studien- und Prüfungsleistungen:

K:Schriftliche Arbeit unter Aufsicht (Klausur)
M:Mündliche Prüfung
R:Schriftlich ausgearbeitetes Referat
H: Hausarbeit
P:Projektarbeit
V:Praktischer Versuch
E:Praktische Entwicklungsarbeit
PB:Praktikumsbericht

Fehler melden: Information nicht aktuell/korrekt

Sind die Informationen nicht aktuell oder korrekt, haben Sie hier die Möglichkeit, dem zuständigen Bearbeiter eine Nachricht zu senden.

Hinweis: * = Ihr Mitteilungstext ist notwendig, damit dieses Formular abgeschickt werden kann, alle anderen Angaben sind freiwillig. Sollten Sie eine Kopie der Formulardaten oder eine Antwort auf Ihre Nachricht wünschen, ist die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse zusätzlich erforderlich.

Datenschutz
Wenn Sie uns eine Nachricht über das Fehlerformular senden, so erheben, speichern und verarbeiten wir Ihre Daten nur, soweit dies für die Abwicklung Ihrer Anfragen und für die Korrespondenz mit Ihnen erforderlich ist.
Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Ihre Daten werden nur zur Beantwortung Ihrer Anfrage verarbeitet und gelöscht, sobald diese nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
Wenn Sie der Verarbeitung Ihrer per Fehlerformular übermittelten Daten widersprechen möchten, wenden Sie sich bitte an die im Impressum genannte E-Mail-Adresse.