Sie sind hier:
  • Vorschriften
  • Fachspezifische Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang „Geographie“ (Vollfach) der Universität Bremen vom 12. September 2011

Fachspezifische Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang „Geographie“ (Vollfach) der Universität Bremen vom 12. September 2011

juris-Abkürzung:GeoVollBacfPO BR 2011
Ausfertigungsdatum:12.09.2011
Gültig ab:01.10.2011
Gültig bis:30.09.2019  Schriftgrafik ausserkraft
Dokumenttyp: ohne Qualifikation
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.ABl. 2011, 1345, 1621
Gliederungs-Nr:-
Fachspezifische Prüfungsordnung für den
Bachelorstudiengang „Geographie“ (Vollfach) der Universität Bremen
Vom 12. September 2011

Änderungshistorie

Änderungen

Berichtigung (Brem.ABl. 2011 S. 1621)

1.

§§ 2, 3, 4, 5, 6 und Anlage 1 geändert, Anlage 5 aufgehoben durch Ordnung vom 13.04.2016 (Brem.ABl. S. 286)*

Fußnoten

*

[Red. Anm.: Entsprechend Artikel 2 der Ordnung vom 13.04.2016 (Brem.ABl. S. 286) gilt:
(1) Diese Änderung tritt nach der Genehmigung durch den Rektor am 1. Oktober 2016 in Kraft. Sie wird im Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen veröffentlicht. Sie gilt für Studierende, die ab dem Wintersemester 2016/17 im Bachelorstudiengang „Geographie“ (Vollfach) ihr Studium aufnehmen.
(2) Studierende, die ihr Studium vor dem Wintersemester 2016/17 begonnen haben und gemäß der Prüfungsordnung vom 12. September 2011 studieren, wechseln in die vorliegende Prüfungsordnung. Erbrachte Prüfungsleistungen werden anerkannt. Ein an der Universität Bremen erworbener Nachweis zu Englischkenntnissen auf dem Niveau B2 des Common European Framework of Reference for Languages (CEFR) wird als Äquivalent für die Bescheinigung gemäß § 6 Absatz 2 anerkannt.

Fehler melden: Information nicht aktuell/korrekt

Sind die Informationen nicht aktuell oder korrekt, haben Sie hier die Möglichkeit, dem zuständigen Bearbeiter eine Nachricht zu senden.

Hinweis: * = Ihr Mitteilungstext ist notwendig, damit dieses Formular abgeschickt werden kann, alle anderen Angaben sind freiwillig. Sollten Sie eine Kopie der Formulardaten oder eine Antwort auf Ihre Nachricht wünschen, ist die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse zusätzlich erforderlich.

Datenschutz
Wenn Sie uns eine Nachricht über das Fehlerformular senden, so erheben, speichern und verarbeiten wir Ihre Daten nur, soweit dies für die Abwicklung Ihrer Anfragen und für die Korrespondenz mit Ihnen erforderlich ist.
Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Ihre Daten werden nur zur Beantwortung Ihrer Anfrage verarbeitet und gelöscht, sobald diese nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
Wenn Sie der Verarbeitung Ihrer per Fehlerformular übermittelten Daten widersprechen möchten, wenden Sie sich bitte an die im Impressum genannte E-Mail-Adresse.