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Änderungen
Berichtigung (Brem.ABl. 2011 S. 1621)
§§ 2, 3, 4, 5, 6 und Anlage 1 geändert, Anlage 5 aufgehoben durch Ordnung vom 13.04.2016 (Brem.ABl. S. 286)*
[Red. Anm.: Entsprechend Artikel 2 der Ordnung vom 13.04.2016 (Brem.ABl. S. 286) gilt:
(1) Diese Änderung tritt nach der Genehmigung durch den Rektor am 1. Oktober 2016 in Kraft. Sie wird im Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen veröffentlicht. Sie gilt für Studierende, die ab dem Wintersemester 2016/17 im Bachelorstudiengang „Geographie“ (Vollfach) ihr Studium aufnehmen.
(2) Studierende, die ihr Studium vor dem Wintersemester 2016/17 begonnen haben und gemäß der Prüfungsordnung vom 12. September 2011 studieren, wechseln in die vorliegende Prüfungsordnung. Erbrachte Prüfungsleistungen werden anerkannt. Ein an der Universität Bremen erworbener Nachweis zu Englischkenntnissen auf dem Niveau B2 des Common European Framework of Reference for Languages (CEFR) wird als Äquivalent für die Bescheinigung gemäß § 6 Absatz 2 anerkannt.