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Fachspezifische Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang „Geographie“ (Vollfach) der Universität Bremen

Veröffentlichungsdatum:09.09.2011 Inkrafttreten01.10.2011
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 01.10.2011 bis 31.03.2015Außer Kraft
Zuletzt geändert durch:geändert durch Ordnung vom 20.09.2011 (Brem.ABl. S. 1351)
Fundstelle Brem.GBl. 2011, S. 1281

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juris-Abkürzung: GeoVollBacfPO BR 2010
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
juris-Abkürzung:GeoVollBacfPO BR 2010
Dokumenttyp: ohne Qualifikation
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:-
Fachspezifische Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang „Geographie“ (Vollfach) der Universität Bremen
Vom 25. August 2010
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 01.10.2011 bis 31.03.2015

aufgeh. durch § 8 Abs. 2 der Ordnung vom 12. September 2011 (Brem.ABl. S. 1345)

Stand: letzte berücksichtigte Änderung: geändert durch Ordnung vom 20.09.2011 (Brem.ABl. S. 1351)

Der Fachbereichsrat 8 (Sozialwissenschaften) hat am 25. August 2010 gemäß § 87 Nummer 2 des Bremischen Hochschulgesetzes (BremHG) in Verbindung mit § 62 BremHG in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Mai 2007 (Brem.GBl. S. 339), zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 22. Juni 2010 (Brem.GBl. S. 375), folgende Prüfungsordnung beschlossen:
Diese fachspezifische Prüfungsordnung gilt in Verbindung mit dem Allgemeinen Teil der Prüfungsordnung für Bachelorstudiengänge der Universität Bremen vom 13. Juli 2005 in der jeweils gültigen Fassung.

§ 1
Regelstudienzeit

Die Regelstudienzeit beträgt sechs Fachsemester.

§ 2
Studienaufbau und Studienumfang

(1) Für den erfolgreichen Abschluss des modularisierten Bachelorstudiengangs Geographie sind 180 Leistungspunkte (Credit Points = CP) zu erwerben. Das Studium kann in der Studienrichtung Humangeographie oder in der Studienrichtung Physische Geographie absolviert werden.

(2) Das Studium ist in Module gegliedert und umfasst Grundlagen-, Aufbau- und Vertiefungsmodule.

(3) Das Studium umfasst

1.

eine Einführung sowie die Vermittlung von Grundlagen der Geographie und der Methodik für beide Studienrichtungen mit den verpflichtend zu besuchenden Grundlagenmodulen mit insgesamt 60 CP

a)

Einführung in die Geographie (GEO-G1) mit 6 CP,

b)

Einführung in die Humangeographie (GEO-G2) mit 6 CP,

c)

Einführung in die Physische Geographie (GEO-G3) mit 6 CP,

d)

Kartographie (GEO-M1) mit 6 CP,

e)

Geographische Informationssysteme 1 (GEO-M2) mit 6 CP,

f)

Statistik und Methoden 1 (Soz-STM 1) mit 12 CP,

g)

Statistik und Methoden 2 (Soz-STM 2) mit 12 CP,

h)

Geographische Informationssysteme 2 (GEO- M3) mit 6 CP;

2.

in den beiden Studienrichtungen jeweils die verpflichtende Ausbildung gemäß Absatz 4 in vier Aufbaumodulen mit jeweils 9 CP im Wahlpflichtbereich 1 mit insgesamt 36 CP gegliedert in

a)

Aufbaumodul Regionale Geographie mit großer Exkursion (GEO-W1),

b)

Aufbaumodule der Humangeographie:

I.

Raum, Kommunikation und Verkehr (GEO-W2),

II.

Standortpolitiken (GEO-W3),

III.

Sustainability Studies (GEO-W4),

IV.

Bevölkerung, Migration und Entwicklung (GEO-W5),

V.

Stadt- und Regionalentwicklung, Raumplanung (GEO-W6)

c)

Aufbaumodule der Physischen Geographie:

I.

Klima- und Biogeographie (GEO-W7),

II.

Regionale Physische Geographie (GEO-W8),

III.

Umwelt und Klima - gestern und heute (GEO-W9);

IV.

Angewandte Geomorphologie (GEO-W10)

3.

das Vertiefungsmodul Projekt (GEO-P) mit 9 CP;

4.

das Abschlussmodul (15 CP) sowie

5.

im Wahlpflichtbereich 2 mit insgesamt 60 CP Module gegliedert in

a)

das Orientierungsmodul GEO-O (Orientierungswoche, Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten und 8 Exkursionstage) im Umfang von 9 CP,

b)

den Modulen zur Berufsorientierung GEO-B1 (Bremer Gespräche zur Berufsorientierung; 3 CP) und GEO-B2 (Berufspraktikum und Auswertungskolloquium) im Umfang von 12 CP

c)

Module aus anderen Studiengängen sowie aus dem Bereich General Studies im Umfang von insgesamt 36 CP

(4) Im Wahlpflichtbereich 1 werden für die beiden Studienrichtungen die folgenden Regelungen getroffen:

1.

Die Studienrichtung Humangeographie umfasst neben den gemeinsamen Pflichtmodulen nach Absatz 3 Ziffer 1 und 3 im Wahlpflichtbereich 36 CP:

a)

mindestens ein Aufbaumodul mit 9 CP der Physischen Geographie und

b)

mindestens zwei Aufbaumodule mit insgesamt 18 CP der Humangeographie;

c)

als viertes Aufbaumodul kann mit 9 CP die Regionale Geographie mit großer Exkursion gewählt werden.

2.

Die Studienrichtung Physische Geographie umfasst neben den gemeinsamen Pflichtmodulen nach Absatz 3 Ziffer 1 und 3 im Wahlpflichtbereich 36 CP:

a)

mindestens ein Aufbaumodul mit 9 CP der Humangeographie und

b)

mindestens zwei Aufbaumodule mit insgesamt 18 CP der Physischen Geographie;

c)

als viertes Aufbaumodul kann mit 9 CP die Regionale Geographie mit großer Exkursion gewählt werden.

(5) Bestandteil des Studiums in beiden Studienrichtungen ist ein verpflichtendes achtwöchiges außeruniversitäres Berufspraktikum, das im In- oder Ausland absolviert werden kann. Über das Praktikum ist ein Auswertungsbericht zu schreiben. Für das Praktikum, den Praktikumsbericht und die Teilnahme am Auswertungskolloquium werden insgesamt 12 Kreditpunkte (unbenotet) vergeben. Näheres regelt die Praktikumsordnung.

(6) Die im Studienplan vorgesehenen Pflicht- sowie die meisten Wahlpflichtmodule werden im jährlichen Turnus angeboten. Einzelne Wahlpflichtmodule werden alle zwei Jahre angeboten. Die einzelnen Lehrveranstaltungen werden in der Jahresplanung des Lehrprogramms ausgewiesen. Darüber hinaus können weitere Wahlpflichtmodule und Lehrveranstaltungen für die entsprechenden Prüfungsgebiete in das Lehrprogramm aufgenommen werden.

(7) Lehrveranstaltungen werden in deutscher Sprache durchgeführt, im Wahlpflichtbereich in deutscher oder englischer Sprache. Das Studium im Bachelorstudiengang Geographie erfordert Kenntnisse der englischen Sprache auf dem Niveau B2 des Common European Framework for Languages. Diese Kenntnisse sind Voraussetzung für die Anmeldung zum Projektmodul (GEO-P).

§ 3
Prüfungen

(1) Prüfungen können in den folgenden Formen durchgeführt werden:

1.

mündliche Prüfung,

2.

Klausur,

3.

schriftlich ausgearbeitetes Referat mit Vortrag in der Lehrveranstaltung,

4.

Hausarbeit,

5.

Praktikumsbericht,

6.

kurze schriftliche Ausarbeitung,

7.

Exkursionsprotokoll,

8.

Posterpräsentation,

9.

schriftliche Bearbeitung von Hausaufgaben,

10.

Projektbericht und Präsentation,

11.

Abschlussübung inkl. schriftlicher Dokumentation

12.

Kolloquium

Die Dauer bzw. der Umfang der jeweiligen Prüfngsformen werden in den Modulbeschreibungen festgelegt.

(2) Die Anmeldung zu Prüfungen, die im Wintersemester abgelegt werden, muss bis einschließlich 30. November erfolgen. Die Anmeldung zu Prüfungen, die im Sommersemester abgelegt werden, muss bis einschließlich 31. Mai erfolgen. Findet eine Prüfung vor dem jeweiligen Anmeldetermin statt, muss die Anmeldung spätestens 48 Stunden vor dem Tag der Prüfung erfolgt sein.

(3) Die Anmeldung zu einer Prüfung schließt die Anmeldung einer gegebenenfalls erforderlichen Wiederholungsprüfung ein. Die Wiederholungsprüfung findet dabei zum nächstmöglichen Termin statt.

(4) Sofern in den Anlagen zu dieser Ordnung die Prüfungsformen nicht festgelegt sind, kann die Prüferin/der Prüfer eine Prüfungsform gemäß Absatz 1 festlegen. Formen und Fristen sind den Studierenden zu Beginn des Moduls bekannt zu geben.

(5) Prüfungen müssen so terminiert werden, dass sie in dem Semester, in dem die entsprechende Lehrveranstaltung bzw. das Modul endet, erstmalig vollständig erbracht und bewertet werden können. Die erstmalige Wiederholung einer nicht bestandenen Prüfung soll in der darauf folgenden veranstaltungsfreien Zeit ermöglicht werden.

(6) Nicht bestandene Prüfungen können zweimal wiederholt werden. Die Wiederholung kann nach Maßgabe der/des Modulverantwortlichen auch in einer anderen Form als der der ursprünglichen Leistung erfolgen.

(7) Die Modulprüfungen der Module GEO-G1 und GEO-M1 bestehen aus zwei Teilen. Form und Gewichtung der Teilprüfungen sind in Anlage 1 ausgewiesen. In den Modulen GEO-W1, GEO-W2 und GEO-W7 findet die Modulprüfung als Kombinationsprüfung statt. Die Bestandteile der Kombinationsprüfung werden in den Modulbeschreibungen ausgewiesen.

(8) Im Bereich General Studies und den Angeboten anderer Studiengänge dürfen maximal 18 CP unbenotet sein.

§ 4
Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen

Die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen erfolgt auf Antrag durch den Prüfungsausschuss.

§ 5
Prüfungsanforderungen der Bachelorprüfung

Die Prüfungsanforderungen sind in Anlage 1 aufgeführt.

§ 6
Abschlussmodul mit Bachelorarbeit und Kolloquium

(1) Das Abschlussmodul (15 CP) setzt sich zusammen aus der Bachelorarbeit im Umfang von 12 CP und einem begleitenden Seminar im Umfang von 3 CP. Das Abschlussmodul wird mit der Bachelorarbeit und Kolloquium abgeschlossen.

(2) Voraussetzung für die Anmeldung zur Bachelorarbeit sind 120 CP.

(3) Die Bearbeitungszeit der Bachelorarbeit beträgt 12 Wochen. Die Bearbeitungsfrist kann auf Antrag vom Prüfungsausschuss und bei Vorliegen gewichtiger Gründe um maximal vier Wochen verlängert werden. Ihr Umfang soll 40 Seiten (ohne Anlagen) nicht überschreiten. Für die Bachelorarbeit werden 12 CP vergeben.

(4) Die Bachelorarbeit kann mit Genehmigung des Prüfungsausschusses auch als Gruppenarbeit mit bis zu drei Kandidatinnen/Kandidaten erstellt werden. Dann legt der Prüfungsausschuss den Umfang entsprechend fest.

(5) Die Bachelorarbeit wird in deutscher oder englischer Sprache angefertigt.

(6) Wird die Bachelorarbeit oder ein Teil einer Gruppenarbeit mit „nicht ausreichend“ benotet, wird der/dem betreffenden Kandidatin/Kandidaten auf Antrag einmalig ein neues Thema vergeben. Der Antrag ist innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe des Ergebnisses an den Prüfungsausschuss zu stellen.

(7) Zur Bachelorarbeit findet ein Kolloquium statt. Für Bachelorarbeit und Kolloquium wird eine gemeinsame Note gebildet. Die Bachelorarbeit fließt dabei mit 80% und das Kolloquium mit 20% in die gemeinsame Note ein.

§ 7
Gesamtnote der Bachelorprüfung

Die Gesamtnote wird aus den mit Leistungspunkten gewichteten Noten der Module gebildet, in denen benotete Prüfungen abgelegt werden.

§ 8
Zeugnis und Urkunde

Aufgrund der bestandenen Prüfung wird

1.

in der Studienrichtung Humangeographie der akademische Grad

„Bachelor of Arts“
(abgekürzt B. A.)
oder
2.

in der Studienrichtung Physische Geographie der akademische Grad

„Bachelor of Science“
(abgekürzt B. Sc.)

verliehen.

§ 9
Inkrafttreten und Übergangsregelung

(1) Diese Prüfungsordnung tritt nach der Genehmigung durch den Rektor mit Wirkung zum 1. Oktober 2010 in Kraft. Sie gilt für Studierende, die ab dem Wintersemester 2010/11 erstmals im Bachelorstudiengang Geographie (Vollfach) an der Universität Bremen immatrikuliert wurden. Sie wird im Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen veröffentlicht.

(2) Für alle im Sommersemester 2010 bereits im Bachelorstudiengang Geographie immatrikulierten Studierenden, die am 30. September 2010 bereits Prüfungsleistungen erbracht haben, gilt die Prüfungsordnung vom 24. Oktober 2007 in der aktuellen Fassung.

(3) Wer nach der Prüfungsordnung vom 24. Oktober 2007 studiert, kann auf Antrag in die Prüfungsordnung vom 25. August 2010 wechseln. Wurde mindestens eines der Module SOZ-STM1, SOZ-STM2 oder SOZ-E1 bereits bestanden, werden diese Module nach den Regelungen der Prüfungsordnung vom 24. Oktober 2007 abgeschlossen. Die Prüfungsverfahren für diese Module müssen bis zum 31. März 2012 abgeschlossen sein. Gelingt dies nicht, wechselt spätestens dann in die Prüfungsordnung vom 25. August 2010.

(4) Die Prüfungsordnung vom 24. Oktober 2007 tritt am 1. März 2014 außer Kraft. Studierende, die bis zum 1. März 2014 ihr Studium nicht beendet haben, wechseln in die Prüfungsordnung vom 5. Oktober 2010. Über die Anerkennung von Prüfungsleistungen entscheidet der Prüfungsausschuss nach individueller Sachlage.

Genehmigt, Bremen, den 5. Oktober 2010
Der Rektor
der Universität Bremen

Anlage 1:Prüfungsanforderungen
Anlage 2:Studienverlaufsplan

Anlage 1

Prüfungsanforderungen

ModulP/WPTitelCPPrüfungsform
GEO-G1PEinführung in die Geographie (Grundlagenmodul) 6Klausur Mensch, Gesellschaft und Raum 3 CP
Klausur System Erde 3 CP
GEO-G2PEinführung in die Humangeographie (Grundlagenmodul) 6Klausur
GEO-G3PPhysische Geographie (Grundlagenmodul) 6Klausur
GEO-M1PKartographie 6Klausur 3 CP
Hausarbeit/Abschlussübung 3 CP
GEO-M2PGeographische Informationssysteme 1 6Abschlussübung
GEO-M3PGeographische Informationssysteme 2 6Abschlussübung
SOZ-STM 1 (Voraussetzung für das Modul SOZ-STM2) PStatistik und Methoden I 12Klausur
SOZ-STM 2PStatistik und Methoden II 12Klausur
GEO-W1WP11Regionale Geographie mit großer Exkursion (Aufbaumodul) 9Kombinationsprüfung
GEO-W2WP11Raum, Kommunikation und Verkehr (Aufbaumodul) 9Kombinationsprüfung
GEO-W3WP11Standortpolitiken (Aufbaumodul) 9Hausarbeit oder mündliche Prüfung
GEO-W4WP11Sustainability Studies (Aufbaumodul) 9Hausarbeit oder Referat
GEO-W5WP11Bevölkerung, Migration und Entwicklung (Aufbaumodul) 9Schriftl. Referat mit Vortrag
GEO-W6WP11Stadt- und Regionalentwicklung, Raumplanung (Aufbaumodul) 9Klausur oder Referat
GEO-W7WP11Klima- und Biogeographie (Aufbaumodul) 9Kombinationsprüfung
GEO-W8WP11Regionale Physische Geographie (Aufbaumodul) 9Schriftl. Referat mit Vortrag
GEO-W9WP11Umwelt und Klima - gestern und heute (Aufbaumodul) 9Mündliche Prüfung
GEO-W10WP11Angewandte Geomorphologie 9Schriftl. Referat mit Vortrag
GEO-PPProjekt (Vertiefungsmodul) 9Projektbericht und Präsentation oder Posterpräsentation
GEO-OPOrientierungswoche, Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten, 8 Exkursionstage 9Nach Maßgabe des Veranstalters
GEO-B1PBremer Gespräche zur Berufsorientierung 3Nach Maßgabe des Veranstalters
GEO-B2PBerufspraktikum (8 Wochen) und Auswertungskolloquium 12Praktikumsbericht mit Vortrag
GSWPModule und Lehrveranstaltungen aus benachbarten Fächern sowie aus dem Bereich General Studies236 Nach Maßgabe des Veranstalters
GEO-APBachelorarbeit mit Kolloquium 15Bachelorarbeit mit Kolloquium
PBegleitseminar
Summe der erforderlichen Kreditpunkte180  

Fußnoten

1

Von den angebotenen Aufbaumodulen (WP1) der Regionalen Geographie, der Physischen Geographie und der Humangeographie sind je nach gewählter Studienrichtung insgesamt vier Module zu absolvieren. Näheres regelt § 2 Absatz 4.

1

Von den angebotenen Aufbaumodulen (WP1) der Regionalen Geographie, der Physischen Geographie und der Humangeographie sind je nach gewählter Studienrichtung insgesamt vier Module zu absolvieren. Näheres regelt § 2 Absatz 4.

1

Von den angebotenen Aufbaumodulen (WP1) der Regionalen Geographie, der Physischen Geographie und der Humangeographie sind je nach gewählter Studienrichtung insgesamt vier Module zu absolvieren. Näheres regelt § 2 Absatz 4.

1

Von den angebotenen Aufbaumodulen (WP1) der Regionalen Geographie, der Physischen Geographie und der Humangeographie sind je nach gewählter Studienrichtung insgesamt vier Module zu absolvieren. Näheres regelt § 2 Absatz 4.

1

Von den angebotenen Aufbaumodulen (WP1) der Regionalen Geographie, der Physischen Geographie und der Humangeographie sind je nach gewählter Studienrichtung insgesamt vier Module zu absolvieren. Näheres regelt § 2 Absatz 4.

1

Von den angebotenen Aufbaumodulen (WP1) der Regionalen Geographie, der Physischen Geographie und der Humangeographie sind je nach gewählter Studienrichtung insgesamt vier Module zu absolvieren. Näheres regelt § 2 Absatz 4.

1

Von den angebotenen Aufbaumodulen (WP1) der Regionalen Geographie, der Physischen Geographie und der Humangeographie sind je nach gewählter Studienrichtung insgesamt vier Module zu absolvieren. Näheres regelt § 2 Absatz 4.

1

Von den angebotenen Aufbaumodulen (WP1) der Regionalen Geographie, der Physischen Geographie und der Humangeographie sind je nach gewählter Studienrichtung insgesamt vier Module zu absolvieren. Näheres regelt § 2 Absatz 4.

1

Von den angebotenen Aufbaumodulen (WP1) der Regionalen Geographie, der Physischen Geographie und der Humangeographie sind je nach gewählter Studienrichtung insgesamt vier Module zu absolvieren. Näheres regelt § 2 Absatz 4.

1

Von den angebotenen Aufbaumodulen (WP1) der Regionalen Geographie, der Physischen Geographie und der Humangeographie sind je nach gewählter Studienrichtung insgesamt vier Module zu absolvieren. Näheres regelt § 2 Absatz 4.

2

General Studies umfassen: Allgemeine bzw. fachübergreifende Methodenkompetenz, Genderkompetenz, kommunikative, interkulturelle und soziale Kompetenz sowie Lehrangebote, die der akademischen Allgemeinbildung und der Berufsfelderkundung dienen.

Anlage 2

Studienverlaufsplan für das Bachelorprogramm Geographie (B. A. / B. Sc.)

1. Semester

ModulVeranstaltungSWSWorkloadCPs
GEO-O Orientierungsmodul
Orientierungswoche
Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten
1+3 Exkursionstage
 210h 7 CP
GEO-G1 Einführung in die Geographie
Vorlesung: System Erde
Vorlesung: Mensch, Gesellschaft und Raum
2 SWS
2 SWS
180 h
(56h Präsenz
+ 124h Vor- und
Nachbereitung
ggf. in Tutorien)
6 CP
GEO-M1 Kartographie
Vorlesung: Einführung in die Kartographie
Übung: Computerkartographie
2 SWS
1 SWS
180 h
(42h P + 138h VN)
6 CP
GEO-M2Geographische Informationssysteme 1
Einführung in das Arbeiten mit einem
Geographischen Informationssystem
2 SWS 180h
(28h P + 152h VN
ggf. in Tutorien)
6 CP
GS General Studies  180 h5 CP
  Summe:900h30 CP

2. Semester

ModulVeranstaltungSWSWorkloadCPs
GEO-O 4 Exkursionstage  60h
(32h P + 28h VN)
2 CP
SOZ-STM1 Statistik und Methoden 1
Modulimport aus dem Methodenzentrum des Fachbereichs 8 „Sozialwissenschaften“
i.d.R.
6 SWS
360h 12 CP
GEO-G2 Einführung in die Humangeographie
Vorlesung: Wirtschaftsgeographie
Vorlesung: Sozial- und Stadtgeographie
2 SWS
2 SWS
180h
(56h P + 124h VN
ggf. in Tutorien)
6 CP
GEO-G3 Einführung in die Physische Geographie
Vorlesung: Klimageographie
Vorlesung: Geomorphologie
2 SWS
2 SWS
180h
(56h P + 124h VN
ggf. in Tutorien)
6 CP
GSGeneral Studies 120h4 CP
  Summe:900h30 CP

3. Semester

ModulVeranstaltungSWSWorkloadCPs
SOZ-STM2Statistik und Methoden 2
Modulimport aus dem Methodenzentrum des Fachbereichs 8 „Sozialwissenschaften“
i.d.R.
6 SWS
360h 12 CP
GEO-W1
bis
GEO-W10
Wahlpflichtmodul 1
Auswahl eines Wahlpflichtmoduls aus den Angeboten im Wintersemester:
i.d.R.
4 SWS
270h
(56h Präsenz
+214h Vor- und
Nachbereitung
ggf. in Tutorien)
9 CP
-GEO-W3:Standortpolitiken (alle 2 Jahre)   
-GEO-W4: Sustainability Studies
-GEO-W6:Stadt- und Regionalentwicklung/
Raumplanung (alle 2 Jahre)
-GEO-W7:Klima- und Biogeographie
-GEO-W10:Angewandte Geomorphologie
GEO-B1Bremer Gespräche zur Berufsorientierung in der Geographie2 SWS 30h
(28h P + 2h VN)
1 CP
GSGeneral Studies  240h8 CP
Summe900h30 CP

4. Semester

ModulVeranstaltungSWSWorkloadCPs
GEO-W1
bis
GEO-W10
Wahlpflichtmodul 2
Auswahl eines Wahlpflichtmoduls aus den Angeboten im Sommersemester:
i.d.R.
4 SWS
270h
(56h Präsenz+
214h Vor- und
Nachbereitung
ggf. in Tutorien)
9 CP
-GEO-W1:Regionale Geographie mit Großer Exkursion   
-GEO-W2: Raum, Kommunikation und Verkehr
-GEO-W5:Bevölkerung, Migration und Entwicklung
-GEO-W8:Regionale Physische Geographie
-GEO-W9:Umwelt und Klima, gestern und heute
GEO-W1
bis
GEO-W10
Wahlpflichtmodul 3
Auswahl eines Wahlpflichtmoduls aus den Angeboten im Sommersemester:
i.d.R.
4 SWS
270h
(56h Präsenz
+ 214h Vor- und
Nachbereitung
ggf. in Tutorien)
9 CP
-GEO-W1:Regionale Geographie mit Großer Exkursion   
-GEO-W2: Raum, Kommunikation und Verkehr
-GEO-W5:Bevölkerung, Migration und Entwicklung
-GEO-W8:Regionale Physische Geographie
-GEO-W9:Umwelt und Klima, gestern und heute
GEO-M3Geographische Informationssysteme 2
Arbeiten mit raster- und vektororientierten Geographischen Informationssystemen
2 SWS180h
(28h P + 152h VN
ggf. in Tutorien)
6 CP
GEO-B1Bremer Gespräche zur Berufsorientierung in der Geographie2 SWS 60h
(28h P + 32h VN)
2 CP
GSGeneral Studies  120h4 CP
Summe900h30 CP

5. Semester

ModulVeranstaltungSWSWorkloadCPs
GEO-PProjektmodul4 SWS 270h9 CP
GEO-W1
bis
GEO-W10
Wahlpflichtmodul 4
Auswahl eines Wahlpflichtmoduls aus den Angeboten im Wintersemester:
i.d.R.
4 SWS
270h
(56h Präsenz
+ 214h Vor- und
Nachbereitung
ggf. in Tutorien)
9 CP
-GEO-W3:Standortpolitiken (alle 2 Jahre)   
-GEO-W4: Sustainability Studies
-GEO-W6:Stadt- und Regionalentwicklung/
Raumplanung (alle 2 Jahre)
-GEO-W7:Klima- und Biogeographie
-GEO-W10:Angewandte Geomorphologie
GEO-B28-wöchiges Berufspraktikum vor oder nach der Vorlesungszeit 2 SWS300h10 CP
GSGeneral Studies  60h2 CP
Summe:900h30 CP

6. Semester

ModulVeranstaltungSWSWorkloadCPs
GEO-A Bachelorthesis 360h 12 CP
GEO-A Seminar zur Bachelorthesis und
Bachelorkolloquium
 90h 3 CP
GEO-B2 Praktikumskolloquium 60h 2 CP
GS General Studies 390h 13 CP
  Summe:900h30 CP

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