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Ortsgesetz über die Erhebung von Gebühren und Entgelten für die Beseitigung von Tierkörpern, Tierkörperteilen und tierischen Erzeugnissen in der Stadtgemeinde Bremerhaven vom 14. März 1991

juris-Abkürzung:TierKBGebBRHVOG BR
Ausfertigungsdatum:14.03.1991
Gültig ab:26.03.1991
Dokumenttyp: Ortsgesetz
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.GBl. 1991, 120
Gliederungs-Nr:-
Ortsgesetz über die Erhebung von Gebühren und Entgelten für die Beseitigung von Tierkörpern,
Tierkörperteilen und tierischen Erzeugnissen in der Stadtgemeinde Bremerhaven
Vom 14. März 1991

Änderungshistorie

Änderungen

1.

§§ 2, 3 und 4 geändert durch Ortsgesetz vom 28.01.1993 (Brem.GBl. S. 86)

2.

§ 2 geändert durch Ortsgesetz vom 04.12.1997 (Brem.GBl. S. 615)

3.

§ 2 geändert durch Ortsgesetz vom 20.05.1999 (Brem.GBl. S. 151)

4.

§§ 1 und 2 neu gefasst durch Ortsgesetz vom 26.04.2001 (Brem.GBl. S. 204)

5.

mehrfach geändert durch Ortsgesetz vom 13.02.2003 (Brem.GBl. S. 114)

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