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Fachspezifische Prüfungsordnung für den Masterstudiengang „Epidemiologie“ der Universität Bremen vom 28. Mai 2014

juris-Abkürzung:EpidemMAfPO BR 2014
Ausfertigungsdatum:28.05.2014
Gültig ab:01.10.2014
Gültig bis:30.09.2026
Dokumenttyp: ohne Qualifikation
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.ABl. 2014, 552, 1134
Gliederungs-Nr:-
Fachspezifische Prüfungsordnung für den Masterstudiengang „Epidemiologie“ der Universität Bremen
Vom 28. Mai 2014

Änderungshistorie

Änderungen

Berichtigung (Brem.ABl. 2014 S. 1134)

1.

§§ 2, 6 und Anlage 1 geändert durch Ordnung vom 11.05.2016 (Brem.ABl. S. 319)1)

Fußnoten

1)

[Red. Anm.: Entsprechend Artikel 2 Abs. 2 und 3 der Ordnung vom 11.05.2016 (Brem.ABl. S. 319) gilt:
(2) Studierende, die ihr Studium vor dem Wintersemester 2016/17 begonnen haben, beenden ihr Studium nach der Prüfungsordnung vom 28. Mai 2014, berichtigt am 23. September 2014.
(3) Die Prüfungsordnung vom 28. Mai 2014, berichtigt am 23. September 2014, tritt zum 30. September 2020 außer Kraft. Studierende, die bis zum 30. September 2020 keinen Abschluss erworben haben, wechseln spätestens dann, auf Antrag auch früher, in die vorliegende Prüfungsordnung. Über die Anerkennung von Prüfungsleistungen entscheidet der Prüfungsausschuss nach individueller Sachlage.]

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