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Änderungen
Berichtigung vom 22. Juni 2018 (Brem.ABl. S. 736)
§§ 3, 5, Anlagenverzeichnis und Anlage 1 geändert sowie Anlage 5 aufgehoben durch Ordnung vom 16.07.2015 (Brem.ABl. S. 1054)*
[Red. Anm.: Entsprechend Artikel 2 Abs. 2 und 3 der Ordnung vom 16.07.2015 (Brem.ABl. S. 1054) gilt:
„(2) Studierende, die vor dem Wintersemester 2015/16 ihr Studium aufgenommen haben, beenden ihr Studium nach der Prüfungsordnung vom 26. Januar 2011. Studierende, die bis zum 30. September 2019 keinen Abschluss erworben haben, wechseln spätestens dann, auf Antrag auch früher, in die vorliegende Prüfungsordnung.
(3) Über die Anerkennung erbrachter Prüfungsleistungen entscheidet der Bachelorprüfungsausschuss.“]