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Festlegung verbindlicher Fächerkombinationsmöglichkeiten für ein Lehramt im Bachelorstudium und Masterstudium (Master of Education)

Veröffentlichungsdatum:06.07.2010 Inkrafttreten01.07.2010
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 01.07.2010 bis 31.12.2012Außer Kraft
Fundstelle Brem.ABl. 2010, S. 446

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juris-Abkürzung: FäKombBac/MAFestl BR
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
juris-Abkürzung:FäKombBac/MAFestl BR
Dokumenttyp: ohne Qualifikation
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:-
Festlegung verbindlicher Fächerkombinationsmöglichkeiten für
ein Lehramt im Bachelorstudium und Masterstudium (Master of Education)
Vom 22. Juni 2010
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 01.07.2010 bis 31.12.2012

Gemäß § 4 Absatz 6 Bremisches Lehrerausbildungsgesetz vom 16. Mai 2006 (Brem.GBl. S. 259), geändert durch Gesetz vom 30. April 2007 (Brem.GBl. S. 315), werden für das Bachelor- und Masterstudium (Master of Education) für die Lehrämter an öffentlichen Schulen nach § 1 Absatz 1 Bremisches Lehrerausbildungsgesetz hiermit die zugelassenen Fächer und möglichen Fächerkombinationen verbindlich festgelegt.

1.

Lehramt an Grundschulen und Sekundarschulen/Gesamtschulen mit dem Schwerpunkt Grundschule

1.1

Studienfächer sind:

Deutsch

Elementarmathematik Englisch/English Speaking Cultures/
als musische Fächer

-

Kunstwissenschaft/Kunstpädagogik

-

Musikpädagogik

Religionswissenschaft

Sachunterricht/Interdisziplinäre Sachbildung

1.2

Folgende Fächerkombinationen sind zugelassen:

(Pflichtfächer)

(Wahlfächer)

Deutsch oder
Elementarmathematik

Englisch/English Speaking Cultures,
ein musisches Fach,
Religionswissenschaft oder
Sachunterricht/Interdisziplinäre Sachbildung

Anmerkungen:

-

Die Einführung in den Anfangsunterricht des jeweils nicht gewählten Faches Deutsch oder Elementarmathematik erfolgt verpflichtend in der Masterphase.

-

Deutsch enthält verpflichtend „Theorien und Methoden Deutsch als Zweitsprache“.

2.

Lehramt an Grundschulen und Sekundarschulen/Gesamtschulen mit dem Schwerpunkt Sekundarschule/ Gesamtschule

2.1

Studienfächer sind:

Arbeitsorientierte Bildung/Wirtschaft-Arbeit-Technik

Deutsch/Germanistik

Elementarmathematik

als Fremdsprachen

-

Englisch/English Speaking Cultures

-

Französisch/Frankoromanistik

-

Spanisch/Hispanistik

als musische Fächer

-

Kunstwissenschaft/Kunstpädagogik

-

Musikpädagogik

als naturwissenschaftliche Fächer

-

Biologie

-

Chemie

-

Physik

als sozialwissenschaftliche Fächer

-

Geografie

-

Geschichte

-

Politikwissenschaft

-

Religionswissenschaft

2.2

Folgende Fächerkombinationen werden zugelassen:

(Pflichtfächer)

(Wahlfächer)

Arbeitsorientierte Bildung/
Wirtschaft-Arbeit-Technik

Deutsch/Germanistik,
Elementarmathematik,
eine Fremdsprache,
ein musisches Fach,
ein naturwissenschaftliches Fach oder
ein sozialwissenschaftliches Fach

Deutsch/Germanistik

Arbeitsorientierte Bildung/
Wirtschaft-Arbeit-Technik,
Elementarmathematik,
eine Fremdsprache,
ein musisches Fach,
ein naturwissenschaftliches Fach oder
ein sozialwissenschaftliches Fach

Elementarmathematik

Arbeitsorientierte Bildung/
Wirtschaft-Arbeit-Technik,
Deutsch/Germanistik,
eine Fremdsprache,
ein musisches Fach,
ein naturwissenschaftliches Fach oder
ein sozialwissenschaftliches Fach

eine Fremdsprache

Arbeitsorientierte Bildung/
Wirtschaft-Arbeit-Technik,
Deutsch/Germanistik,
Elementarmathematik,
eine weitere Fremdsprache,
ein musisches Fach,
ein naturwissenschaftliches Fach oder
ein sozialwissenschaftliches Fach

Physik

Arbeitsorientierte Bildung/
Wirtschaft-Arbeit-Technik,
Deutsch/Germanistik,
Elementarmathematik,
eine Fremdsprache,
ein musisches Fach,
ein weiteres naturwissenschaftliches Fach oder
ein sozialwissenschaftliches Fach

Anmerkungen:

-

Deutsch/Germanistik kann mit dem Schwerpunkt „Deutsch als Zweitsprache“ studiert werden.

-

Die bilinguale Spezialisierung kann in spezifischen Modulen in Kombination mit der gewählten Fremdsprache erworben werden und wird entsprechend im Zeugnis ausgewiesen.

3.

Lehramt an Gymnasien/Gesamtschulen

3.1

Studienfächer sind:

Deutsch/Germanistik

als Fremdsprachen

-

Englisch/English Speaking Cultures

-

Französisch/Frankoromanistik

-

Spanisch/Hispanistik

-

Russisch/Slavistik

Mathematik

als musische Fächer

-

Kunstwissenschaft/Kunstpädagogik

-

Musikpädagogik

als naturwissenschaftliche Fächer

-

Biologie

-

Chemie

-

Physik

als sozialwissenschaftliche Fächer

-

Geografie

-

Geschichte

-

Politikwissenschaft

-

Religionswissenschaft

3.2

Folgende Fächerkombinationen werden zugelassen:

Fach 1

Fach 2

Deutsch/Germanistik

eine Fremdsprache,
Mathematik,
ein musisches Fach,
ein naturwissenschaftliches Fach oder
ein sozialwissenschaftliches Fach

eine Fremdsprache

Deutsch/Germanistik,
eine weitere Fremdsprache,
Mathematik,
ein musisches Fach,
ein naturwissenschaftliches Fach oder
ein sozialwissenschaftliches Fach

Mathematik

Deutsch/Germanistik,
eine Fremdsprache,
ein musisches Fach,
ein naturwissenschaftliches Fach oder
ein sozialwissenschaftliches Fach

Musikpädagogik

Deutsch/Germanistik,
eine Fremdsprache,
Mathematik,
ein weiteres musisches Fach,
ein naturwissenschaftliches Fach oder
ein sozialwissenschaftliches Fach

ein naturwissenschaftliches Fach

Deutsch/Germanistik,
eine Fremdsprache,
Mathematik,
ein musisches Fach,
ein weiteres naturwissenschaftliches Fach oder
ein sozialwissenschaftliches Fach

Anmerkungen:

-

Jedes Fach kann als Hauptfach oder als Nebenfach gewählt werden, d.h. auch die Pflichtfächer (Fach 1) können im Umfang eines Nebenfaches studiert werden. Das Fach, das im Bachelorstudium als Nebenfach studiert wird, muss im Masterstudium vertieft studiert werden, so dass bei Abschluss des Masterstudiums beide Fächer in etwa in gleichem Umfang studiert worden sind.

-

Deutsch/Germanistik kann mit dem Schwerpunkt „Deutsch als Zweitsprache“ studiert werden.

-

Eine bilinguale Spezialisierung kann in spezifischen Modulen in Kombination mit der gewählten Fremdsprache erworben werden und wird entsprechend im Zeugnis ausgewiesen.

-

Russisch/Slavistik ist nur zugelassen, wenn es als Kooperationsfach mit der Universität Oldenburg angeboten wird.

4.

Lehramt an beruflichen Schulen

4.1

Die Ausbildung zum Lehramt an beruflichen Schulen findet statt im Bachelor- und Masterstudiengang der gewerblich-technischen Wissenschaften (GTW) mit den beruflichen Fachrichtungen

Elektrotechnik (ET),

Informationstechnik (I),

Metalltechnik (MT),

Fahrzeugtechnik (FT).

Studienfächer sind:

Deutsch/Germanistik

Englisch/English Speaking Cultures

Mathematik

als naturwissenschaftliche Fächer

-

Chemie

-

Physik

Politikwissenschaft

4.2

Folgende Fächerkombinationen werden für das Bachelorstudium zugelassen:

Studiengang

Nebenfach

GTW-Elektrotechnik/
Informationstechnik
(ETI)

Deutsch/Germanistik,
Englisch/English Speaking Cultures,
Mathematik,
ein naturwissenschaftliches Fach,
Politikwissenschaft

GTW-Metalltechnik/
Fahrzeugtechnik (MFT)

Deutsch/Germanistik,
Englisch/English Speaking Cultures,
Mathematik,
ein naturwissenschaftliches Fach,
Politikwissenschaft

4.3

Folgende Fächerkombinationen werden für das Masterstudium zugelassen:

Studiengang
mit beruflicher Fachrich-
tung

Nebenfach

GTW- Elektrotechnik
oder
GTW- Informationstechnik


Deutsch/Germanistik,
Englisch/English Speaking Cultures,
Mathematik,
ein naturwissenschaftliches Fach,
Politikwissenschaft

GTW-Metalltechnik
oder
GTW- Fahrzeugtechnik

Deutsch/Germanistik,
Englisch/English Speaking Cultures,
Mathematik,
ein naturwissenschaftliches Fach,
Politikwissenschaft

Anmerkung:

Die im Masterstudium gewählte berufliche Fachrichtung des Studienganges gewerblich-technische Wissenschaften (GTW) muss bereits im Bachelorstudium studiert worden sein.

5.

Lehramt für Sonderpädagogik

5.1

Studienfächer sind für das Lehramt für Sonderpädagogik in Kombination mit dem Lehramt an Grundschulen und Sekundarschulen/Gesamtschulen mit dem Schwerpunkt Grundschule:

Inklusive Pädagogik

Deutsch

Elementarmathematik

Englisch/English Speaking Cultures/
als musische Fächer

-

Kunstwissenschaft/Kunstpädagogik

-

Musikpädagogik

Religionswissenschaft

Sachunterricht/Interdisziplinäre Sachbildung

5.2

Folgende Fächerkombinationen sind zugelassen:

(Pflichtfächer)

(Wahlfächer)

Deutsch
und Inklusive Pädagogik

Elementarmathematik
Englisch/English Speaking Cultures,
ein musisches Fach,
Religionswissenschaft oder
Sachunterricht/Interdisziplinäre Sachbildung

Elementarmathematik und
Inklusive Pädagogik

Deutsch
Englisch/English Speaking Cultures,
ein musisches Fach,
Religionswissenschaft oder
Sachunterricht/Interdisziplinäre Sachbildung

Anmerkungen:

-

Die Einführung in den Anfangsunterricht des jeweils nicht gewählten Faches Deutsch oder Elementarmathematik erfolgt verpflichtend in der Masterphase.

-

Deutsch enthält verpflichtend „Theorien und Methoden Deutsch als Zweitsprache“.

5.3

Studienfächer sind für das Lehramt für Sonderpädagogik in Kombination mit dem Lehramt an Grundschulen und Sekundarschulen/Gesamtschulen mit dem Schwerpunkt Sekundarschule/Gesamtschule:

Inklusive Pädagogik

Arbeitsorientierte Bildung/Wirtschaft-Arbeit-Technik

Deutsch/Germanistik

Elementarmathematik

als Fremdsprachen

-

Englisch/English Speaking Cultures

-

Französisch/Frankoromanistik

-

Spanisch/Hispanistik

als musische Fächer

-

Kunstwissenschaft/Kunstpädagogik

-

Musikpädagogik

als naturwissenschaftliche Fächer

-

Biologie

-

Chemie

-

Physik

als sozialwissenschaftliche Fächer

-

Geografie

-

Geschichte

-

Politikwissenschaft

Religionswissenschaft

5.4

Folgende Fächerkombinationen sind zugelassen:

Deutsch/Germanistik
und Inklusive Pädagogik

Arbeitsorientierte Bildung/
Wirtschaft-Arbeit-Technik,
Elementarmathematik,
eine Fremdsprache,
ein musisches Fach,
ein naturwissenschaftliches Fach oder
ein sozialwissenschaftliches Fach

Elementarmathematik
und Inklusive Pädagogik

Arbeitsorientierte Bildung/
Wirtschaft-Arbeit-Technik,
Deutsch/Germanistik,
eine Fremdsprache,
ein musisches Fach,
ein naturwissenschaftliches Fach oder
ein sozialwissenschaftliches Fach

Anmerkungen:

-

Deutsch/Germanistik kann mit dem Schwerpunkt „Deutsch als Zweitsprache“ studiert werden.

-

Die bilinguale Spezialisierung kann in spezifischen Modulen in Kombination mit der gewählten Fremdsprache erworben werden und wird entsprechend im Zeugnis ausgewiesen.

-

Abweichende Fächerkombinationen, die für das Lehramt an Grundschulen und Sekundarschulen/Gesamtschulen mit dem Schwerpunkt Sekundarschule/Gesamtschule zulässig sind, können vom Rektor der Universität im Einvernehmen mit der Senatorin für Bildung und Wissenschaft zugelassen werden.

6.

Schlussbestimmungen

6.1.

Diese Festlegung verbindlicher Fächerkombinationsmöglichkeiten für ein Lehramt im Bachelorstudium und Masterstudium (Master of Education) tritt mit Wirkung vom 1. Juli 2010 in Kraft.

6.2

Die Festlegung verbindlicher Fächerkombinationsmöglichkeiten für ein Lehramt im Bachelorstudium und Masterstudium (Master of Education) (Brem.ABl. S. 1109) vom 31. Oktober 2007 wird aufgehoben.

6.3

Studierende, die bereits zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Festlegung verbindlicher Fächerkombinationsmöglichkeiten für ein Lehramt im Bachelorstudium und Masterstudium (Master of Education) an der Universität Bremen ein Studium für ein Lehramt an öffentlichen Schulen mit anderen als den hier zugelassenen Fächern und Fächerkombinationen aufgenommen haben, können die Prüfung in den Fächern ablegen, für die sie zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Festlegung immatrikuliert gewesen sind.

6.4

Diese Festlegung verbindlicher Fächerkombinationsmöglichkeiten für ein Lehramt im Bachelorstudium und Masterstudium (Master of Education) tritt am 31. Dezember 2012 außer Kraft.

Bremen, den 22. Juni 2010

Die Senatorin für
Bildung und Wissenschaft

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