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Fachspezifische Anlage für das Studienfach „Geographie“ des Studienganges „Master of Education“ für das Lehramt an Gymnasien/Gesamtschulen der Universität Bremen

Veröffentlichungsdatum:03.08.2010 Inkrafttreten01.10.2010
Fundstelle Brem.ABl. 2010, S. 590
Zitiervorschlag: "Fachspezifische Anlage für das Studienfach „Geographie“ des Studienganges „Master of Education“ für das Lehramt an Gymnasien/Gesamtschulen der Universität Bremen vom 23. Juni 2010 (Brem.ABl. 2010, S. 590)"

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juris-Abkürzung: GymGesLAGeoMAfAnl BR
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
juris-Abkürzung:GymGesLAGeoMAfAnl BR
Ausfertigungsdatum:23.06.2010
Gültig ab:01.10.2010
Dokumenttyp: ohne Qualifikation
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.ABl. 2010, 590
Gliederungs-Nr:-
Fachspezifische Anlage für das Studienfach
„Geographie“ des Studienganges „Master of Education“ für
das Lehramt an Gymnasien/Gesamtschulen der Universität Bremen
Vom 23. Juni 2010
Zum 17.04.2024 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

§ 1
Studienumfang und Regelstudienzeit

Für den erfolgreichen Abschluss des Masterstudienganges „Master of Education“ für das Lehramt an Gymnasien/Gesamtschulen sind insgesamt 120 Leistungspunkte (Creditpoints = CP) nach dem European Credit Transfer System zu erwerben.

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§ 2
Studienaufbau

Die zu erbringenden Prüfungsleistungen sind in den Tabellen 1 und 2 dargestellt.

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§ 3
Studienverlauf

Entfällt. Es ist keine abweichende Regelung von der fachspezifischen Prüfungsordnung vorgesehen.

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§ 4
Prüfungsvorleistungen

Entfällt. Es sind keine Prüfungsvorleistungen vorgesehen.

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§ 5
Prüfungen

(1) Prüfungen können in einer oder mehreren der folgenden Formen erbracht werden:

1.

mündliche Prüfung,

2.

Klausur,

3.

Hausarbeit,

4.

schriftliche Ausarbeitung,

5.

Abschlussübung inklusive schriftlicher Dokumentation

6.

Praktikumsbericht.

(2) Prüfungen nach Absatz 1 Ziffer 1 können auch als Gruppenprüfung mit bis zu 3 Teilnehmenden erbracht werden.

(3) Entfällt. Es ist keine abweichende Regelung von der fachspezifischen Prüfungsordnung vorgesehen.

(4) Entfällt. Es ist keine abweichende Regelung von der fachspezifischen Prüfungsordnung vorgesehen.

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§ 6
Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen

Entfällt. Es sind keine abweichenden Regelungen von der fachspezifischen Prüfungsordnung vorgesehen.

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§ 7
Prüfungsanforderungen der Masterprüfung

Die Prüfungsanforderungen sind in den Tabellen 1 und 2 aufgeführt.

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§ 8
Masterarbeit und Kolloquium

Entfällt. Es ist keine abweichende Regelung von der fachspezifischen Prüfungsordnung vorgesehen.

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§ 9
Inkrafttreten und Übergangsbestimmung

(1) Diese Prüfungsordnung tritt mit Wirkung vom 1. Oktober 2010 in Kraft. Sie gilt für alle Studierenden, die ab dem Wintersemester 2010 im Studiengang „Master of Education“ für das Lehramt an Gymnasien/Gesamtschulen das Studienfach Geographie beginnen und die ein Bachelorstudium an der Universität Bremen nach der Prüfungsordnung vom 11. Juli 2007 abgeschlossen haben oder die ein Bachelorstudium an einer anderen Universität abgeschlossen haben und für den Studiengang Geographie im Master of Education zugelassen wurden.

(2) Studierende, die einen Bachelorabschluss an der Universität Bremen erworben haben und Geographie im Nebenfach nach der Prüfungsordnung vom 6. Juli 2005 studiert haben, studieren im Master of Education nach der Prüfungsordnung vom 11. November 2008. Studierende, die bis zum 30. September 2012 das Master of Education Studium nicht abgeschlossen haben, wechseln in die Prüfungsordnung vom 23. Juni 2010. Die Anerkennung erbrachter Leistungen erfolgt durch den Prüfungsausschuss.

(3) Die Prüfungsordnung vom 11. November 2008 tritt mit Inkrafttreten der Prüfungsordnung vom 23. Juni 2010 außer Kraft. Absatz 2 bleibt davon unberührt.

Genehmigt, Bremen, den 28. Juni 2010

Der Rektor
der Universität Bremen

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[Tabellen]

Tabelle 1

(Bestandteil der §§ 2 und 7 dieser Anlage)

M. Ed.:

Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen für das Studienfach Geographie
Prüfungsanforderungen und Musterstudienplan
1 wenn Geographie Fach B gemäß MPO § 2 Absatz 2 ist

 

Modulbezeichnung

P/
WP

CP

Dazugehörige
Lehrveranstaltungen

MP/
TP

CP

Prüfungsform

1.
Sem.

2.
Sem.

3.
Sem.

4.
Sem.

M1L: Kartographie

P

3

Einführung in die Kartographie

MP

 

Klausur

2 V

 

 

 

GEO-LP1: Aufbaumodul Spezielle Physische Geographie I: Bodenkunde

WP2

12

Grundlagen der Hydrologie

MP

 

mündliche Prüfung oder Klausur

2 V

 

 

 

Bodenkunde

 

2 V

 

 

 

Regionale Bodenkunde

 

 

2 S

 

 

GEO-LP2: Aufbaumodul: Regionale Physische Geographie

WP2

12

Landschaftszonen der Erde im Vergleich

MP

 

mündliche Prüfung

2 V

 

 

 

Physische Geographie von Norddeutschland

 

2 S

 

 

 

Mineralische und Energie- Rohstoffe in Niedersachsen

 

 

2 S

 

 

H1: Gesellschaft, Umwelt, Raum

WP2

12

Sozialökologie

MP

 

mündliche Prüfung

2 V

 

 

 

Kommunikation, Verkehr, Siedlungsstruktur

2 K

 

 

 

H4: Stadt- und Regionalentwicklung

WP2

12

Geographien der Globalisierung und Regionalisierung

MP

 

mündliche Prüfung

 

2 V

 

 

Fallstudien aus Europa und Nordamerika

 

 

2 S

 

 

FD 1: Entwicklung, Konzepte und Methoden des Geographieunterrichts

P

6

Entwicklung und Konzepte des Geographieunterrichts

TP

3

Klausur

2 V

 

 

 

Unterrichtsmethoden im Geographieunterricht

TP

3

Referat

 

2 S

 

 

FD2: Praxis des Geographieunterrichts

P

9

Analyse und Planung von Geographieunterricht

TP

4,5

schriftliche Ausarbeitung

2 X

 

 

 

Begleitung und Auswertung des Schulpraktikums

TP

4,5

Mündliche Prüfung

 

2 X

 

 

M2: Geographische Informationssysteme 1 (GIS 1)

P

6

Einführung in die Arbeit mit einem Geographischen Informationssystem

MP

6

Abschlussübung

 

 

2 Ü

 

FD 3: Gegenstände, Methoden und Bedingungen des Geographieunterrichts

P

13

Gegenstände des Geographieunterrichts I

MP

 

Hausarbeit

 

 

2 K

 

Gegenstände des Geographieunterrichts II

 

 

 

2 K

 

Prinzipien und Methoden geographischen Unterrichts

 

 

 

 

2 K

Bedingungen geographischen Lehrens u. Lernens

 

 

 

 

2 K

Ex: Große Exkursion

P

9

Regionale Geographie der Exkursionsregion

MP

 

mündl. Prüfung oder schriftliche Ausarbeitung

 

 

2 S

 

Große Exkursion (mind. 10 Tage)

 

 

 

Ex

 

FD 4: Abschlussmodul

P

21

Forschungspraktikum Geographisches Lernen als Forschungsgegenstand

MP

6

Masterarbeit

 

 

 

2 X

Kolloquium für Masterkandidaten

 

 

 

2 X

Masterarbeit

15

 

 

 

X

Erläuterung:
Lehrveranstaltungsformen: V = Vorlesung, S = Seminar, Ü = Übung, K = Kurs, Ex = Exkursion
P/WP: Pflicht/Wahlpflicht; MP/ TP: Modulprüfung/ Teilmodulprüfung

Tabelle 2

(Bestandteil der §§ 2 und 7 dieser Anlage)

M. Ed.:

Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen für das Studienfach Geographie
Prüfungsanforderungen und Musterstudienplan, wenn Geographie das Fach A gemäß MPO § 2 Absatz 2 ist

 

Modulbezeichnung

P/
WP

CP

Dazugehörige
Lehrveranstaltungen

MP/
TP

CP

Prüfungs-
vorleistung

Prüfungsform

1.
Sem.

2.
Sem.

3.
Sem.

4.
Sem.

FD 3: Gegenstände, Methoden und Bedingungen des Geographieunterrichts

P

13

Gegenstände des Geographieunterrichts I

MP

 

Nein

Hausarbeit

 

 

2 K

 

 

 

Gegenstände des Geographieunterrichts II

 

 

 

 

 

 

2 K

 

 

 

 

Prinzipien und Methoden geographischen Unterrichts

 

 

 

 

 

 

 

2 K

 

 

 

Bedingungen geographischen Lehrens u. Lernens

 

 

 

 

 

 

 

2 K

Abschlussmodul

P

21

Forschungspraktikum Geographisches Lernen als Forschungsgegenstand

MP

6

Nein

Masterarbeit

 

 

 

2 X

 

 

 

Kolloquium für Masterkandidaten

 

 

 

 

 

 

 

2 X

 

 

 

Masterarbeit

 

15

 

 

 

 

 

X

Insgesamt erforderliche CP:

Wenn Forschungspraktikum und Masterarbeit im Fach Geographie erbracht werden:

34 CP

Wenn Forschungspraktikum und Masterarbeit im zweiten Fach erbracht werden:

13 CP

Fußnoten

1

Der Musterstudienplan stellt für die Studierenden eine Empfehlung für den sachgerechten Ablauf des Studiums dar.

2

Studierende belegen ein LP-Modul falls im Bachelor ein H-Modul studiert wurde bzw. umgekehrt

2

Studierende belegen ein LP-Modul falls im Bachelor ein H-Modul studiert wurde bzw. umgekehrt

2

Studierende belegen ein LP-Modul falls im Bachelor ein H-Modul studiert wurde bzw. umgekehrt

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