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Fachspezifische Prüfungsordnung für den Masterstudiengang „Public Health - Gesundheitsversorgung, -ökonomie und -management“ der Universität Bremen vom 28. Mai 2014

juris-Abkürzung:PHGesVMAfPO BR 2014
Ausfertigungsdatum:28.05.2014
Gültig ab:01.10.2014
Gültig bis:30.09.2020  Schriftgrafik ausserkraft
Dokumenttyp: ohne Qualifikation
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.ABl. 2014, 576
Gliederungs-Nr:-
Fachspezifische Prüfungsordnung für den Masterstudiengang „Public Health - Gesundheitsversorgung, -ökonomie und -management“ der Universität Bremen
Vom 28. Mai 2014

Änderungshistorie

Änderungen

1.

Anlage 1 geändert durch Ordnung vom 10.12.2014 (Brem.ABl. 2015 S. 31)*

2.

mehrfach geändert durch Ordnung vom 11.06.2016 (Brem.ABl. S. 326)**

Fußnoten

*

[Red. Anm.: Entsprechend Artikel 2 S. 3 der Ordnung vom 10.12.2014 (Brem.ABl. 2015 S. 31) gilt die Änderung für Studierende, die erstmals ab Wintersemester 2014/15 ihr Studium im Masterstudiengang „Public Health - Gesundheitsversorgung, -ökonomie und -management“ aufgenommen haben.]

**

[Red. Anm.: Entsprechend Artikel 2 der Ordnung vom 11.06.2016 (Brem.ABl. S. 326) gilt:
„(1) Diese Änderung der Prüfungsordnung tritt nach der Genehmigung durch den Rektor mit Wirkung vom 1. Oktober 2016 in Kraft. Sie gilt für Studierende, die ab dem Wintersemester 2016/17 im Masterstudiengang „Public Health -Gesundheitsversorgung, -ökonomie und -management“ ihr Studium aufnehmen.
(2) Studierende, die ihr Studium vor dem Wintersemester 2016/17 begonnen haben, beenden ihr Studium nach der Prüfungsordnung vom 28. Mai 2014, zuletzt geändert am 10. Dezember 2014.
(3) Die Prüfungsordnung vom 28. Mai 2014, zuletzt geändert am 10. Dezember 2014, tritt zum 30. September 2020 außer Kraft. Studierende, die bis zum 30. September 2020 keinen Abschluss erworben haben, wechseln in die vorliegende Prüfungsordnung. Über die Anerkennung von Prüfungsleistungen entscheidet der Prüfungsausschuss nach individueller Sachlage.“]

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