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Fachspezifische Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang „Wirtschaftswissenschaft“ (Vollfach) der Universität Bremen

Veröffentlichungsdatum:13.11.2008 Inkrafttreten01.10.2008
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 01.10.2008 bis 30.09.2010Außer Kraft
Zuletzt geändert durch:geändert durch Ordnung vom 22.06.2009 (Brem.ABl. S. 753)
Fundstelle Brem.ABl. 2008, S. 906

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juris-Abkürzung: WiWiVollBacfPO BR
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
juris-Abkürzung:WiWiVollBacfPO BR
Dokumenttyp: ohne Qualifikation
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:-
Fachspezifische Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang
„Wirtschaftswissenschaft“ (Vollfach)
der Universität Bremen
Vom 6. Oktober 2008
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 01.10.2008 bis 30.09.2010

aufgeh. durch § 8 Abs. 6 der Ordnung vom 27. Oktober 2010 (Brem.ABl. S. 993)

Stand: letzte berücksichtigte Änderung: geändert durch Ordnung vom 22.06.2009 (Brem.ABl. S. 753)

Der Fachbereichsrat 7 (Wirtschaftswissenschaft) hat am 6. Oktober 2008 gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 2 des Bremischen Hochschulgesetzes (BremHG) i.V.m. § 62 BremHG in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Mai 2007 (Brem.GBl. S. 339) folgende Prüfungsordnung beschlossen:

Diese fachspezifische Prüfungsordnung gilt zusammen mit dem Allgemeinen Teil der Prüfungsordnung für Bachelorstudiengänge der Universität Bremen vom 13. Juli 2005.

§ 1
Regelstudienzeit

Für den erfolgreichen Abschluss des Bachelorstudiengangs „Wirtschaftswissenschaft“ (Vollfach) sind insgesamt 180 Leistungspunkte (Credit Points = CP) nach dem European Credit Transfer System zu erwerben. Dies entspricht einer Regelstudienzeit von sechs Fachsemestern.

§ 2
Studienumfang und Studienaufbau

(1) Der Gesamtumfang der für den Abschluss des Studiums erforderlichen Kreditpunkte (CP) beträgt für das Vollfach Wirtschaftswissenschaft 141 CP und für General Studies 39 CP.

(2) Das Vollfach Wirtschaftswissenschaft gliedert sich in fünf Prüfungsgebiete, die den folgenden Modulbereichen zugeordnet sind:

a)

Modulbereich „Quantitative Methoden“ (24 CP):

1.

Modul „Mathematik“ (9 CP),

2.

Modul „Statistik“ (9 CP),

3.

Modul „Einführung in die Ökonometrie“ (6 CP).

Alle Module sind Pflichtmodule.

b)

Modulbereich „Volkswirtschaftslehre“ (51 CP):

1.

Teilmodul „Ökonomische Rechnung“ (Teil 1) mit der Veranstaltung „Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung“ (3 CP),

2.

Modul „Mikroökonomie“ (6 CP),

3.

Modul „Makroökonomie“ (6 CP),

4.

Modul „Internationale Wirtschaftsbeziehungen“ (6 CP),

5.

Modul „Finanzwissenschaft“ (6 CP),

6.

Modul „Industrie und globale Entwicklung“ (9 CP),

7.

Modul „Wirtschafts- und Sozialpolitik“ (6 CP),

8.

Modul „Staat und globale Entwicklung“ (9 CP).

Alle Module sind Pflichtmodule.

c)

Modulbereich „Betriebswirtschaftslehre“ (54 CP):

im Pflichtbereich im Umfang von 36 CP:

1.

Teilmodul „Ökonomische Rechnung“ (Teil 2) mit der Veranstaltung „Technik des betrieblichen Rechnungswesens“ (3 CP),

2.

Basismodul „Führungsprozesse“ (6 CP),

3.

Basismodul „Wertschöpfungsprozesse“ (6 CP),

4.

Basismodul „Informationswirtschaft I“ (6 CP),

5.

Basismodul „Informationswirtschaft II“ (6 CP),

6.

Aufbaumodul „Wertschöpfungsprozesse I“ (9 CP).

im Wahlpflichtbereich im Umfang von 18 CP:

1.

Aufbaumodul „Führungsprozesse I“ (9 CP),

2.

Aufbaumodul „Informationswirtschaft I“ (9 CP),

3.

Aufbaumodul „Führungsprozesse II“ (9 CP),

4.

Aufbaumodul „Wertschöpfungsprozesse II“ (9 CP),

5.

Aufbaumodul „Informationswirtschaft II“ (9 CP).

Von den fünf Aufbaumodulen im Wahlpflichtbereich sind zwei auszuwählen.

d)

Bachelorarbeit (12 CP).

e)

Die General Studies (39 CP) gliedern sich in folgende Prüfungsgebiete:

1.

Einzelveranstaltung „Einführung in das Selbststudium“ (3 CP),

2.

Einzelveranstaltung „Grundlagen der Analyse von Wirtschaftsdaten“ (3 CP),

3.

Einzelveranstaltung „Projektmanagement“ (3 CP),

4.

Modul „Einführung in die Wirtschaftswissenschaft“ (6 CP),

5.

Modul „Recht“ (6 CP),

6.

Modul „Schlüsselkompetenzen I:
Soziale- und interkulturelle Kompetenzen“ (6 CP),

7.

Modul „Schlüsselkompetenzen II:
Wissenschaftliches Arbeiten und Präsentationstechnik“ (6 CP),

8.

Modul „Wirtschaftsethik“ (6 CP).

Alle Module sind Pflichtmodule.

(3) Die im Studienplan vorgesehenen Pflicht- und Wahlpflichtmodule werden im jährlichen Turnus angeboten. Darüber hinaus können auf Antrag auch weitere Module und Lehrveranstaltungen vom Studiendekan für die entsprechenden Prüfungsgebiete in das Lehrprogramm aufgenommen werden.

(4) Den Studierenden wird empfohlen, ein Auslandsstudium zu absolvieren.

(5) Den Studierenden wird empfohlen, Praktika durchzuführen.

(6) Lehrveranstaltungen im Pflichtbereich werden in deutscher, im Wahlpflichtbereich in deutscher oder englischer Sprache angeboten.

§ 3
Prüfungen

(1) Modulprüfungen können in folgenden Formen durchgeführt werden:

1.

schriftliche Prüfungen (Klausur) mit einer Dauer von 60 bis 180 Minuten, bei denen auch schematisierte Prüfungsverfahren angewendet werden können,

2.

softwaregestützte Prüfungen, die mit schematisierten Prüfungsverfahren durchgeführt und ganz oder teilweise automatisch ausgewertet werden (elektronische Klausur/e-Klausur) mit einer Dauer von 45 bis 180 Minuten,

3.

mündliche Prüfungen mit einer Dauer von 15 bis 30 Minuten,

4.

Referat auf der Grundlage einer schriftlichen Ausarbeitung von ca. 10 bis 20 Seiten (ohne Anlagen) und einer Präsentation in einer Veranstaltung,

5.

Projektarbeit in der Form eines Referates auf der Grundlage einer schriftlichen Ausarbeitung von ca. 15 bis 30 Seiten (ohne Anlagen).

(2) Die Prüfungsleistungen folgender Veranstaltungen und Module im Bereich der General Studies werden mit „bestanden“ bzw. „nicht bestanden“ bewertet und nicht benotet:

-

Einführung in das Selbststudium,

-

Analyse von Wirtschaftsdaten,

-

Projektmanagement,

-

Schlüsselkompetenzen I,

-

Schlüsselkompetenzen II.

Diese Prüfungsleistungen werden bei der Bildung der Abschlussnote nicht berücksichtigt.

(3) Eine Modulprüfung kann sich aus mehreren Prüfungsformen zusammensetzen (Kombinationsprüfung). Anzahl, Art und Umfang sowie Gewichtung innerhalb der Modulprüfung werden im Benehmen mit dem Prüfungsausschuss festgelegt und den Studierenden spätestens zu Vorlesungsbeginn in geeigneter Weise bekannt gegeben.

(4) Soweit eine Modulprüfung aus mehreren Teilprüfungen besteht, wird die Modulnote als arithmetisches Mittel der Noten der Teilprüfungen gebildet. Beim Modul „Ökonomische Rechnung“ müssen beide Teilprüfungen bestanden sein.

(5) Die Studierenden haben sich grundsätzlich für die Prüfungen des Wintersemesters bis zum 15. Januar und für die Prüfungen des Sommersemesters bis zum 15. Juni des jeweiligen Semesters anzumelden. Zu den Prüfungen der Lehrveranstaltungen des 1. Fachsemesters laut Studienplan müssen sich die Studierenden bis zum 15. November anmelden. Mit der Anmeldung zur Erstprüfung sind die Studierenden automatisch zu allen Wiederholungsprüfungen angemeldet.

(6) Sofern in den Anlagen zu dieser Ordnung die Prüfungsformen nicht festgelegt sind, kann der Prüfer/die Prüferin eine Prüfungsform gemäß Absatz 1 festlegen. Formen und Fristen sind den Studierenden zu Beginn des Moduls bekannt zu geben.

(7) Prüfungen müssen so terminiert werden, dass sie in dem Semester, in dem das Modul endet, erstmalig vollständig erbracht und bewertet werden können.

(8) Prüfungen können zweimal wiederholt werden. Die erste Wiederholungsprüfung eines Moduls findet spätestens im folgenden Semester statt. Eine erneute Wiederholungsprüfung ist erst möglich, nachdem das Modul erneut angeboten wurde. Abweichend davon finden für die folgenden Module des 1. Fachsemesters beide Wiederholungsprüfungen spätestens bis zum 10. Mai des laufenden Jahres statt: „Ökonomische Rechnung“ und „Mathematik“. Die Wiederholung kann auch in einer anderen Form als der der ursprünglichen Leistung erfolgen.

(9) Referate und Projektarbeiten können als Gruppenarbeiten mit bis zu vier Kandidaten und Kandidatinnen durchgeführt werden. Gruppengrößen mit mehr als vier Teilnehmern können in inhaltlich begründeten Fällen durch den Vorsitzenden/die Vorsitzende des Prüfungsausschusses zugelassen werden.

(10) Der Zeitraum für die Bewertung von Prüfungsleistungen darf acht Wochen nicht überschreiten. Für die Module „Ökonomische Rechnung“ und „Mathematik“ darf der Zeitraum für die Bewertung vier Wochen nicht überschreiten.

§ 4
Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen

(1) Studien- und Prüfungsleistungen, die an der Universität Oldenburg erbracht werden, werden laut Maßgabe des Anerkennungsplans anerkannt, den der Prüfungsausschuss beschließt.

(2) Die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen, die im Rahmen eines Auslandsstudiums an anderen Hochschulen erbracht werden, erfolgt durch den Prüfungsausschuss. Die Möglichkeit der Anerkennung soll vor Antritt des Auslandsstudiums mit dem Prüfungsausschuss geklärt werden.

§ 5
Prüfungsanforderungen der Bachelorprüfung

(1) Die Prüfungsanforderungen sind in der Anlage 1 aufgeführt.

(2) Das Studium einiger Module setzt den vorherigen erfolgreichen Abschluss von anderen Modulen gemäß Anlage 1 voraus.

(3) Für die Anmeldung zur Prüfung der Aufbaumodule im Modulbereich „Betriebswirtschaftslehre“ sind mindestens 9 CP in den Basismodulen dieses Modulbereiches nachzuweisen.

(4) Für die Anmeldung zu den Prüfungen der Aufbaumodule „Führungsprozesse II“, „Wertschöpfungsprozesse II“ und „Informationswirtschaft II“ ist jeweils der erfolgreiche Abschluss der Aufbaumodule „Führungsprozesse I“, „Wertschöpfungsprozesse I“ bzw. „Informationswirtschaft I“ Voraussetzung.

(5) Englische Sprachkenntnisse auf dem Niveau B 2 sind bis zur Anmeldung der Bachelorarbeit nachzuweisen.

§ 6
Bachelorarbeit

(1) Die Anmeldung zur Bachelorarbeit setzt den Erwerb von mindestens 140 Kreditpunkten voraus.

(2) Die Bachelorarbeit kann nur als Einzelarbeit erstellt werden.

(3) Die Bachelorarbeit ist in deutscher oder englischer Sprache abzufassen. Es sind drei gebundene Exemplare und ein Exemplar in digitaler Form abzugeben.

(4) Die Bearbeitungszeit der Bachelorarbeit beträgt acht Wochen. Die Bearbeitungszeit kann vom Prüfungsausschuss auf begründeten Antrag um maximal zwei Wochen verlängert werden. Der Umfang der Bachelorarbeit soll 30 Seiten nicht übersteigen. Für die Bachelorarbeit werden 12 CP vergeben.

(5) Wird die Bachelorarbeit mit „nicht ausreichend“ benotet, wird dem betreffenden Kandidaten oder der Kandidatin auf Antrag einmalig ein neues Thema gegeben. Der Antrag ist innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe des Ergebnisses an den Prüfungsausschuss zu stellen.

§ 7
Gesamtnote der Bachelorprüfung

Die Gesamtnote wird aus den mit den Kreditpunkten gewichteten Noten der Module und der Bachelorarbeit gebildet.

§ 8
Zeugnis und Urkunde

Aufgrund der bestandenen Prüfung wird der akademische Grad

„Bachelor of Science“
(abgekürzt: B. Sc.)

verliehen.

§ 9
Geltungsbereich und Inkrafttreten

Diese Prüfungsordnung tritt nach der Genehmigung durch den Rektor mit Wirkung vom 1. Oktober 2008 in Kraft. Sie gilt für Studierende, die ab dem Wintersemester 2008/09 erstmals im Bachelorstudiengang Wirtschaftswissenschaft an der Universität Bremen immatrikuliert wurden. Die Prüfungsordnung wird im Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen veröffentlicht.

Genehmigt, Bremen, den 13. Oktober 2008

Der Rektor
der Universität Bremen

Anlage 1

Prüfungsanforderungen und Musterstudienplan

Module

P/WP

CP

Zugehörige
Lehrveranstaltungen

MP/
TP

CP

Prüfungs-
form

Prüfungs-
dauer/Min.

1.
Sem.

2.
Sem.

3.
Sem.

4.
Sem.

5.
Sem.

6.
Sem

A. Fach Wirtschaftswissenschaft

Quantitative Methoden (MB)

Mathematik

P

9

Mathematik

MP

9

Klausur o.
e-Klausur

180
120-180

4 V
2 Ü

 

 

 

 

 

Statistik

P

9

Statistik

MP

9

Klausur o.
e-Klausur

180
120-180

 

4 V
2 Ü

 

 

 

 

Einführung in die
Ökonometrie

P

6

Einführung in die
Ökonometrie

MP

6

Klausur o.
e-Klausur

180
120-180

 

 

4 V/U

 

 

 

Volkswirtschaftslehre (MB)

ökonomische Rechnung
Teil 1

P

3

Volkswirtschaftliche
Gesamtrechnung

TP

3

Klausur o.
e-Klausur

60
45-60

1 V
1 Ü

 

 

 

 

 

Mikroökonomie

P

6

Mikroökonomie

MP

6

Klausur o.
e-Klausur

120
90-120

 

3 V
1 Ü

 

 

 

 

Makroökonomie

P

6

Makroökonomie

MP

6

Klausur o.
e-Klausur

120
90-120

 

 

3 V
1 Ü

 

 

 

Internationale
Wirtschaftsbeziehungen

P

6

Internationale
Wirtschaftsbeziehungen

MP

6

Klausur o.
e-Klausur

120
90-120

 

 

3 V
1 Ü

 

 

 

Wirtschafts- und Sozialpolitik

P

6

Wirtschafts- und Sozialpolitik

MP

6

Klausur o.
e-Klausur

120
90-120

 

 

 

 

4 V

 

Finanzwissenschaft

P

6

Finanzwissenschaft

MP

6

Klausur o.
e-Klausur

120
90-120

 

 

 

3 V
1 Ü

 

 

Industrie und Globale
Entwicklung1

P

9

Institutionelle und
evolutorische Ökonomik

MP

9

Referat,
Klausur o.
mdl.
Prüfung
PA

120 (K)
15-30
(mdl. Pr.)

 

 

 

2 S

 

 

Institutionelle und evolutionäre
Theorie der Unternehmung

2 S

Lokale und globale Cluster
und Netzwerke

2 S

Innovationsökonomik

2 S

Mikroökonomische
Innovationstheorie

2 S

Makroökonomische
Innovationstheorie

2 S

Staat und Globale
Entwicklung1

P

9

Systeme sozialer Sicherung

MP

9

Referat,
Klausur o.
mdl.
Prüfung
PA

120(K)
15-30
(mdl. Pr.)

 

 

 

 

2 S

 

Arbeitsmarktökonomik

2 S

Gesundheitsökonomik

2 S

Theorie der Alterssicherung

2 S

Bildungsökonomik

2 S

Betriebswirtschaftslehre (MB)

Ökonomische Rechnung
Teil 2

P

3

Technik des betrieblichen
Rechnungswesens

TP

3

Klausur o.
e-Klausur

60
45-60

1 V
1 Ü

 

 

 

 

 

Basismodul Führungsprozesse

P

6

Organisationslehre

MP

6

Klausur o. e-Klausur

120
90-120

2 V

 

 

 

 

 

Personalmanagement

2 V

Basismodul
Wertschöpfungsprozesse

P

6

Marketing

MP

6

Klausur o.
e-Klausur

120
90-120

 

1,5 V
0,5 Ü

 

 

 

 

Produktion und Logistik

1,5 V
0,5 Ü

Basismodul
Informationswirtschaft I

P

6

Internes Rechnungswesen

MP

6

Klausur o.
e-Klausur

120
90-120

 

 

1,5 V
0,5 Ü

 

 

 

Externes Rechnungswesen

1,5 V
0,5 Ü

Basismodul
Informationswirtschaft II

P

6

Finanzwirtschaft

MP

6

Klausur o. e-Klausur

120
90-120

 

 

1,5 V
0,5 Ü

 

 

 

Unternehmensbesteuerung

1,5 V
0,5 Ü

Aufbaumodul
Führungsprozesse I2

WP

9

Theorie der Unternehmung

MP

3

Referat,
Klausur
oder mdl.
Prüfung

180 (K)
15-30
(mdl.
Prüfung)

 

 

 

2 V/S

 

 

Internationales Management

3

 

 

 

2 V/S

 

 

Strategisches Management

3

 

 

 

2 V/S

 

 

Personalführung

3

 

 

 

2 V/S

 

 

Aufbaumodul
Informationswirtschaft I2

WP

9

Steuerliche Gewinnermittlung

MP

3

Referat,
Klausur
oder mdl.
Prüfung

180 (K)
15-30
(mdl.
Prüfung)

 

 

 

2 V/S

 

 

Portfolio- und
Kapitalmarkttheorie

3

 

 

 

2 V/S

 

 

Entscheidungstheorie

3

 

 

 

2 V/S

 

 

Konzernrechnungslegung

3

 

 

 

2 V/S

 

 

Aufbaumodul
Wertschöpfungsprozesse I

P

9

Marktforschung

MP

3

Referat,
Klausur
oder mdl.
Prüfung

180 (K)
15-30
(mdl.
Prüfung)

 

 

 

 

2 V/S

 

Logistik

3

 

 

 

 

2 V/S

 

Quantitative Methoden der
Betriebswirtschaftslehre

3

 

 

 

 

2 V/S

 

Supply Chain Management

3

 

 

 

 

2 V/S

 

Aufbaumodul
Führungsprozesse II2

WP

9

Innovationsmanagement

MP

3

Referat,
Klausur
oder mdl.
Prüfung

180 (K)
15-30
(mdl.
Prüfung)

 

 

 

 

 

2 S

Gründungsmanagement

3

 

 

 

 

 

2 S

Unternehmensführung

3

 

 

 

 

 

2 S

Aufbaumodul
Wertschöpfungsprozesse II2

WP

9

Käuferverhaltenstheorie

MP

3

Referat,
Klausur
oder mdl.
Prüfung

180 (K)
15-30
(mdl.
Prüfung)

 

 

 

 

 

2 S

Markenmanagement

3

 

 

 

 

 

2 S

Dienstleistungsmanagement

3

 

 

 

 

 

2 S

Optimierung in der Logistik

3

 

 

 

 

 

2 S

Aufbaumodul
Informationswirtschaft II2

WP

9

Grundlagen des betriebs-
wirtschaftlichen
Prüfungswesens

MP

3

Referat,
Klausur
oder mdl.
Prüfung

180 (K)
15-30
(mdl.
Prüfung)

 

 

 

 

 

2 S

Finanzinstrumente und
Bewertungstheorien

3

 

 

 

 

 

2 S

Ausgewählte Problemkreise
der Rechnungslegung

3

 

 

 

 

 

2 S

Bachelorarbeit

P

12

 

 

12

 

 

 

 

 

 

 

X

B. General Studies

Einzellehrveranstaltung

P

3

Einführung in das Selbststudium

MP

3

k.V.

 

2
V/S/Ü

 

 

 

 

 

Einführung in die
Wirtschaftswissenschaft

P

6

Einführung in die
Betriebswirtschaftslehre

MP

6

Klausur o.
e-Klausur

120
90-120

2 V

 

 

 

 

 

Einführung in die
Volkswirtschaftslehre

2 V

 

 

 

 

 

Einzellehrveranstaltung

P

3

Analyse von Wirtschaftsdaten

MP

3

Klausur o.
e-Klausur

60
45-60

 

2 V

 

 

 

 

Schlüsselkompetenzen I

P

6

Soziale und Interkulturelle
Kompetenzen

MP

 

k.V.

k.V.

 

 

 

4
V/S/Ü

 

 

Recht

P

6

Privates Recht

MP

6

Klausur o.
e-Klausur

120
90-120

 

2 V

 

 

 

 

Öffentliches Recht

 

2 V

 

 

 

 

Schlüsselkompetenzen II

P

6

Wissenschaftliches Arbeiten

MP

6

k.V.

k.V.

 

 

 

 

4
V/S/Ü

 

Wirtschaftsethik

P

6

Wirtschaftsethik

MP

6

Klausur o.
e-Klausur

120
90-120

 

 

 

 

 

2 V

Nachhaltiges Management

 

 

 

 

 

2 V

Projektmanagement

P

3

Projektmanagement

MP

3

k. V.

k. V.

 

 

 

 

 

2
V/S/Ü

P/WP - Pflichtbereich/Wahlpflichtbereich, MP/TP - Modulprüfung/Teilmodulprüfung, MB - Modulbereich
K - Klausur, R - Referat, PA - Projektarbeit (Referat auf der Grundlage einer schriftlichen Ausarbeitung), k. V. - keine Vorgabe;
V - Vorlesung; S - Seminar; Ü - Übung

Tabelle: Verknüpfung von Modulen

Der erfolgreiche Abschluss des Moduls

ist Voraussetzung für die Anmeldung zur Prüfung des Moduls

Ökonomische Rechnung (1. Semester)

Basismodul Informationswirtschaft I (3. Sem); Makroökonomie (3. Sem)

Mathematik (1. Semester)

Basismodul Wertschöpfungsprozesse (2. Sem); Mikroökonomie (2. Sem)

Führungsprozesse I

Führungsprozesse II

Wertschöpfungsprozesse I

Wertschöpfungsprozesse II

Informationswirtschaft I

Informationswirtschaft II

Fußnoten

1

Eines der Module „Industrie und Globale Entwicklung“ und „Staat und globale Entwicklung“ ist als Projektmodul zu besuchen, dabei wird eine Veranstaltung im Umfang von 2 SWS absolviert. Aus dem anderen Modul sind dann 3 Lehrveranstaltungen (6 SWS) zu absolvieren.

1

Eines der Module „Industrie und Globale Entwicklung“ und „Staat und globale Entwicklung“ ist als Projektmodul zu besuchen, dabei wird eine Veranstaltung im Umfang von 2 SWS absolviert. Aus dem anderen Modul sind dann 3 Lehrveranstaltungen (6 SWS) zu absolvieren.

2

Von den fünf Aufbaumodulen im Wahlpflichtbereich sind zwei auszuwählen.

2

Von den fünf Aufbaumodulen im Wahlpflichtbereich sind zwei auszuwählen.

2

Von den fünf Aufbaumodulen im Wahlpflichtbereich sind zwei auszuwählen.

2

Von den fünf Aufbaumodulen im Wahlpflichtbereich sind zwei auszuwählen.

2

Von den fünf Aufbaumodulen im Wahlpflichtbereich sind zwei auszuwählen.


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