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Der Fachbereichsrat 8 (Sozialwissenschaften) hat auf seiner Sitzung am 9. Februar 2011 gemäß § 87 Absatz 1 Nummer 2 des Bremischen Hochschulgesetzes (BremHG) in Verbindung mit § 62 BremHG in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Mai 2007 (Brem. GBI. S. 339), zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 22. Juni 2010 (Brem.GBl. S. 375) folgende Prüfungsordnung beschlossen:
Diese fachspezifische Prüfungsordnung gilt in Verbindung mit dem Allgemeinen Teil der Prüfungsordnungen für Bachelorstudiengänge (AT BPO) der Universität Bremen vom 27. Januar 2010 in der jeweils gültigen Fassung.
(1) Für den erfolgreichen Abschluss des Bachelorstudiengangs „Geschichte“ sind insgesamt 180 Leistungspunkte (Creditpoints = CP) nach dem European Credit Transfer System zu erwerben. Dies entspricht einer Regelstudienzeit von 6 Fachsemestern.
(2) Aufgrund der bestandenen Bachelorprüfung wird der Abschlussgrad
Bachelor of Arts
(abgekürzt B. A.)
verliehen.
(1) Der Bachelorstudiengang „Geschichte“ wird als Vollfach-Bachelorstudium gemäß § 4 Absatz 1 Ziffer 1 AT BPO studiert.
(2) Die Anlage 1 regelt die zu erbringenden Prüfungsleistungen und stellt den Studienverlauf dar.
(3) Die im Studienplan vorgesehenen Pflicht- und Wahlpflichtmodule werden mindestens im jährlichen Turnus angeboten.
(4) Module im Pflicht- und Wahlpflichtbereich werden in deutscher oder englischer Sprache durchgeführt.
(5) Die den Modulen jeweils zugeordneten Lehrveranstaltungen werden in den Modulbeschreibungen ausgewiesen.
(6) Module werden als Pflicht- oder Wahlpflichtmodule durchgeführt.
(7) Lehrveranstaltungen werden gemäß § 6 Absatz 1 AT BPO1 durchgeführt.
(8) Das Studium beinhaltet ein obligatorisches Praktikum im Umfang 12 CP. Näheres regelt die Praktikumsordnung.
(1) Prüfungen werden in den Formen gemäß §§ 8 ff. AT BPO2 durchgeführt. Darüber hinaus können Prüfungen in den in Anlage 3 aufgeführten Formen erfolgen. Der Prüfungsausschuss kann im Einzelfall auf Antrag einer Prüferin/eines Prüfers weitere Prüfungsformen zulassen. Entsprechend ihrem Umfang werden kleine Prüfungsleistungen (KPL) und große Prüfungsleistungen (GPL) unterschieden.
(2) Die Wiederholung von Prüfungen kann in einer anderen als der ursprünglich durchgeführten Form erfolgen.
(3) Bearbeitungsfristen und Umfang von Prüfungen werden den Studierenden zu Beginn des Moduls mitgeteilt.
(4) Es werden keine Prüfungen in Form von Multiple Choice bzw. e-Klausuren durchgeführt.
Die Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen erfolgt gemäß § 22 AT BPO in der jeweils gültigen Fassung.
Die Anmeldung zu einigen Modulen ist gemäß Anlage 5 nur möglich, wenn zuvor andere Module erfolgreich abgeschlossen sind.
(1) Voraussetzung zur Anmeldung zur Bachelorarbeit ist der Nachweis von mindestens 120 CP, das Praktikum muss absolviert sein.
(2) Für die Bachelorarbeit werden 12 CP vergeben.
(3) Die Bearbeitungszeit der Bachelorarbeit beträgt 12 Wochen. Ihr Umfang soll 30 Seiten (ohne Anlagen) nicht überschreiten. Der Prüfungsausschuss kann auf begründeten Antrag eine einmalige Verlängerung um maximal 4 Wochen genehmigen.
(4) Die Bachelorarbeit wird als Einzel- oder als Gruppenarbeit mit bis zu drei Kandidatinnen bzw. drei Kandidaten erstellt. Bei einer Gruppenarbeit muss der Beitrag jedes einzelnen Gruppenmitgliedes klar erkennbar, abgrenzbar und bewertbar sein.
(5) Zur Bachelorarbeit findet kein Kolloquium statt.
(7) Die Bachelorarbeit wird in deutscher Sprache angefertigt. Der Prüfungsausschuss kann auf Antrag andere Sprachen zulassen, sofern Betreuung und Bewertung gewährleistet sind.
(1) Die Gesamtnote wird aus den mit Leistungspunkten gewichteten Noten der Module gebildet, sofern diese nicht gemäß Absatz 2 aus der Gesamtnote herausgenommen werden.
(2) Die Module HIS 1 und HIS 8 fließen nicht in die Gesamtnote ein, das Praktikum bleibt unbenotet.
(3) Werden im Rahmen des Wahlpflichtbereichs zwei unbenotete Prüfungen anerkannt, so gehen diese ebenfalls nicht in die Bewertung ein.
(1) Diese Prüfungsordnung tritt nach der Genehmigung durch den Rektor mit Wirkung vom 1. Oktober 2011 in Kraft. Sie wird im Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen veröffentlicht. Sie gilt für Studierende, die ab dem Wintersemester 2011/12 erstmals im Bachelorstudiengang „Geschichte“ (Vollfach) ihr Studium aufnehmen.
(2) Studierende, die ihr Studium bereits vor dem Wintersemester 2011 begonnen haben, beenden es nach den Regelungen der vorliegenden Ordnung. Bereits erbrachte Leistungen werden auf der Grundlage einer Äquivalenztabelle anerkannt. Mit dem Wechsel auf die neue Prüfungsordnung vom 9. Februar 2011 werden alle vorhandenen Fehlversuche gemäß Prüfungsordnung vom 8. Dezember 2009 gestrichen.
(3) Wurde das Prüfungsverfahren im Modul HIS 14 bereits eröffnet, wird dieses Modul unbeschadet von Absatz 2 Satz 1 nach den Regelungen der Prüfungsordnung vom 8. Dezember 2009 abgeschlossen. Die nach der Prüfungsordnung vom 8. Dezember 2009 diesem Modul zugeordneten CP bleiben in vollem Umfang erhalten. Abweichend von § 2 Absatz 1 Ziffer 3 der vorliegenden Ordnung umfasst der Wahlpflichtbereich 2 für diese Studierenden nur 27 CP.
(4) Studierende, die bis zum 30. September 2012 das Modul HIS 14 nicht beendet haben, wechseln, auf Antrag auch früher, in die Prüfungsordnung vom 9. Februar 2011. Die Anerkennung bereits erbrachter Leistungen erfolgt durch den Prüfungsausschuss.
(5) Die Prüfungsordnungen auf der Grundlage des Allgemeinen Teils der Prüfungsordnungen für Bachelorstudiengänge der Universität Bremen vom 13. Juli 2005 treten mit Inkrafttreten der neuen Ordnung außer Kraft. Die Absätze 3 bis 5 bleiben hiervon unberührt.
Genehmigt, Bremen, den 9. Juni 2011
Der Rektor
der Universität Bremen
Anlagen:
Studienverlaufsplan Vollfach | |
Modulliste | |
Weitere Prüfungsformen | |
entfällt | |
Zulassungsvoraussetzungen (sofern nicht in § 5 geregelt) |
Studienverlaufsplan Vollfach Bachelorstudiengang
Der Studienverlaufsplan stellt eine Empfehlung für den Ablauf des Studiums dar. Module können von den Studierenden in einer anderen Reihenfolge besucht werden, sofern keine Zulassungsvoraussetzungen gemäß § 5 erforderlich sind.
3. | 6. | HIS 13 | Modul |
| General Studies |
5. | HIS 9 - 12 |
| Praktikum | ||
2. | 4. | HIS 9 - 12 | HIS 7 |
| General Studies |
3. | HIS 5 | HIS 9 - 12 |
| General Studies | |
1. | 2. | HIS 2-4 | HIS 2-4 | HIS 6 | General Studies |
1. | HIS 1 | HIS 2-4 | HIS 8 | General Studies |
P: Pflichtmodul, WP: Wahlpflichtmodul, W: Wahlmodul, *= Das Modul wird mit einer Studienleistung (= unbenotet) abgeschlossen, MP: Modulprüfung, KP: Kombinationsprüfung.
Modultitel berichtigt durch § 8 Absatz 3 der Prüfungsordnung vom 20. Juni 2018 (Brem. ABl. S. 642, 883)
Modulliste
Pflichtbereich
KZ. | Modulbezeichnung | CP | MP/TP/ | Aufteilung CP bei | PL/SL |
HIS 1 | Einführung in das Studium der Geschichte (Vorlesung und Methodenkurs) | 6 | KP |
| GPL: 1 |
HIS 2 | Einführung in die Alte Geschichte | 9 | MP |
| GPL: 1 |
HIS 3 | Einführung in die Mittelalterliche Geschichte | 9 | MP |
| GPL: 1 |
HIS 4* | Einführung in die Neuere und Neueste Geschichte | 9 | MP |
| GPL: 1 |
HIS 5* | Einführung in die europäische und außereuropäische Geschichte | 9 | MP |
| GPL: 1 |
HIS 6 | Theorien und Methoden historischen Arbeitens* | 9 | KP |
| GPL: 1 |
HIS 7 | Internationale historische Schulen und Debatten | 12 | KP |
| GPL: 1 |
HIS 8* | Historische Räume/Orte/Regionen | 9 | KP |
| GPL: 1 |
HIS 13 | Praxis Geschichte | 12 | KP |
| GPL: 1 |
| Praktikum | 12 | MP |
| SL: 1 |
| Bachelorarbeit | 12 | MP |
| GPL: 1 |
KZ.: Kennziffer, MP: Modulprüfung, TP: Teilprüfung, KP: Kombinationsprüfung, PL: Prüfungsleistung (= benotet), SL: Studienleistung (= unbenotet), GPL: Große Prüfungsleistung, KPL: Kleine Prüfungsleistung, *: Die Modulprüfung wird lehrveranstaltungsgebunden erbracht.
Im Wahlpflichtbereich 1 können fachwissenschaftliche Schwerpunkte gesetzt werden im Umfang von 36 CP. Insgesamt sind drei Module zu absolvieren, die aus den folgenden vier Profilbereichen gewählt werden können:
KZ. | Modulbezeichnung | CP | MP/TP/ | Aufteilung CP bei | PL/SL |
HIS 9 | Ordnung und Dissens | 12 | KP |
| GPL: 1 |
HIS 10 | Kulturen: Kontakt - Transfer - Konflikt | 12 | KP |
| GPL: 1 |
HIS 11 | Geschichtsverständnis und Vergangenheitsentwürfe | 12 | KP |
| GPL: 1 |
HIS 12 | Neuzeit - Die Vielfalt der Moderne | 12 | KP |
| GPL: 1 |
KZ.: Kennziffer, MP: Modulprüfung, TP: Teilprüfung, KP: Kombinationsprüfung, PL: Prüfungsleistung (= benotet), SL: Studienleistung (= unbenotet), GPL: Große Prüfungsleistung
Darüber hinaus sind im Wahlpflichtbereich 2 Module im Umfang von 36 CP zu belegen. Hierzu zählen:
alle Angebote aus dem ,Pool General Studies‘ der Universität Bremen und weitere von der Studienkommission anerkannte Module und Lehrveranstaltungen. Die Prüfungsanforderungen legen die jeweiligen Veranstalterinnen und Veranstalter fest. Lehrveranstaltungen aus dem Bereich General Studies können unbenotet bleiben.
Übernahme studentischer Tutorien im Studiengang Geschichte
Modultitel berichtigt durch § 8 Absatz 3 der Prüfungsordnung vom 20. Juni 2018 (Brem. ABl. S. 642, 883)
Weitere Prüfungsformen
Prüfungen können in den folgenden Formen durchgeführt werden:
Kleine Prüfungsleistungen (KPL)
Kurzessay: schriftliche Erörterung einer im Rahmen einer Lehrveranstaltung erarbeiteten These (3 - 4 Seiten),
Mündliches Kurzreferat im Umfang von 10 Minuten im Rahmen einer Lehrveranstaltung auf der Grundlage eines Thesenpapiers (1 - 2 Seiten),
Anfertigen einer Buchrezension (3 - 4 Seiten),
Posterpräsentation,
Mindestens 4 Exzerpte (jeweils 2 - 3 Seiten): schriftliche Zusammenfassung fachwissenschaftlicher Lektüre.
Große Prüfungsleistungen (GPL)
mündliche Prüfung (30 Minuten Dauer),
Klausur (90 Minuten Dauer),
Proseminararbeit, ca. 15 Seiten (ohne Anlagen),
Seminararbeit, ca. 20 Seiten (ohne Anlagen),
Mehrere Kurzessays im Laufe des Semesters (jeweils 3 - 4 Seiten)
Portfolio aus mehreren Übungsaufgaben,
Mündliches Referat im Umfang von 30 Minuten im Rahmen einer Lehrveranstaltung mit schriftlicher Ausarbeitung (5-10 Seiten),
Projektarbeit (Katalogbeiträge, Ausstellungstexte, Plakatgestaltung),
Von den Modulen HIS 4 und HIS 5 ist wahlweise eines mit einer Proseminararbeit und eines mit einer mündlichen Prüfung abzuschließen. Aus dem Wahlpflichtbereich HIS 9 - 12 sind zwei Module mit einer Seminararbeit abzuschließen, die Formen weiterer Prüfungen sind nicht vorgeschrieben.