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Fachspezifische Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang „Geschichte“ (Vollfach) der Universität Bremen

Veröffentlichungsdatum:04.07.2011 Inkrafttreten01.10.2011
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 01.10.2011 bis 30.09.2022Außer Kraft
Zuletzt geändert durch:Berichtigung vom 23. August 2018 (Brem. ABl. S. 883)
Fundstelle Brem.ABl. 2011, S. 696; 2018, S. 883

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juris-Abkürzung: GVollBacfPO BR
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
juris-Abkürzung:GVollBacfPO BR
Dokumenttyp: ohne Qualifikation
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:-
Fachspezifische Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang
„Geschichte“ (Vollfach) der Universität Bremen
Vom 9. Februar 2011
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 01.10.2011 bis 30.09.2022

aufgeh. durch § 8 Abs. 3 der Ordnung vom 20. Juni 2018 (Brem.ABl. S. 642)

Stand: letzte berücksichtigte Änderung: Berichtigung vom 23. August 2018 (Brem. ABl. S. 883)

Der Fachbereichsrat 8 (Sozialwissenschaften) hat auf seiner Sitzung am 9. Februar 2011 gemäß § 87 Absatz 1 Nummer 2 des Bremischen Hochschulgesetzes (BremHG) in Verbindung mit § 62 BremHG in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Mai 2007 (Brem. GBI. S. 339), zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 22. Juni 2010 (Brem.GBl. S. 375) folgende Prüfungsordnung beschlossen:

Diese fachspezifische Prüfungsordnung gilt in Verbindung mit dem Allgemeinen Teil der Prüfungsordnungen für Bachelorstudiengänge (AT BPO) der Universität Bremen vom 27. Januar 2010 in der jeweils gültigen Fassung.

§ 1
Studienumfang und Abschlussgrad

(1) Für den erfolgreichen Abschluss des Bachelorstudiengangs „Geschichte“ sind insgesamt 180 Leistungspunkte (Creditpoints = CP) nach dem European Credit Transfer System zu erwerben. Dies entspricht einer Regelstudienzeit von 6 Fachsemestern.

(2) Aufgrund der bestandenen Bachelorprüfung wird der Abschlussgrad

Bachelor of Arts
(abgekürzt B. A.)

verliehen.

§ 2
Studienaufbau, Module und Leistungspunkte

(1) Der Bachelorstudiengang „Geschichte“ wird als Vollfach-Bachelorstudium gemäß § 4 Absatz 1 Ziffer 1 AT BPO studiert.

(2) Die Anlage 1 regelt die zu erbringenden Prüfungsleistungen und stellt den Studienverlauf dar.

(3) Die im Studienplan vorgesehenen Pflicht- und Wahlpflichtmodule werden mindestens im jährlichen Turnus angeboten.

(4) Module im Pflicht- und Wahlpflichtbereich werden in deutscher oder englischer Sprache durchgeführt.

(5) Die den Modulen jeweils zugeordneten Lehrveranstaltungen werden in den Modulbeschreibungen ausgewiesen.

(6) Module werden als Pflicht- oder Wahlpflichtmodule durchgeführt.

(7) Lehrveranstaltungen werden gemäß § 6 Absatz 1 AT BPO1 durchgeführt.

(8) Das Studium beinhaltet ein obligatorisches Praktikum im Umfang 12 CP. Näheres regelt die Praktikumsordnung.

Fußnoten

1

Lehrveranstaltungsformen gem. AT BPO können sein: Vorlesungen, Übungen, Seminare, Sprachlehrveranstaltungen, Projektstudien/Projektseminare, Praktika, Begleitseminar zur Bachelorarbeit, Betreute Selbststudieneinheiten, Exkursionen.

§ 3
Prüfungen

(1) Prüfungen werden in den Formen gemäß §§ 8 ff. AT BPO2 durchgeführt. Darüber hinaus können Prüfungen in den in Anlage 3 aufgeführten Formen erfolgen. Der Prüfungsausschuss kann im Einzelfall auf Antrag einer Prüferin/eines Prüfers weitere Prüfungsformen zulassen. Entsprechend ihrem Umfang werden kleine Prüfungsleistungen (KPL) und große Prüfungsleistungen (GPL) unterschieden.

(2) Die Wiederholung von Prüfungen kann in einer anderen als der ursprünglich durchgeführten Form erfolgen.

(3) Bearbeitungsfristen und Umfang von Prüfungen werden den Studierenden zu Beginn des Moduls mitgeteilt.

(4) Es werden keine Prüfungen in Form von Multiple Choice bzw. e-Klausuren durchgeführt.

Fußnoten

2

Prüfungsformen gemäß AT BPO können sein: Klausuren, Projektarbeiten, Hausarbeiten, Praktikumsberichte, Portfolio, mündliche Prüfung.

§ 4
Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen

Die Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen erfolgt gemäß § 22 AT BPO in der jeweils gültigen Fassung.

§ 5
Zulassungsvoraussetzungen für Module

Die Anmeldung zu einigen Modulen ist gemäß Anlage 5 nur möglich, wenn zuvor andere Module erfolgreich abgeschlossen sind.

§ 6
Modul Bachelorarbeit

(1) Voraussetzung zur Anmeldung zur Bachelorarbeit ist der Nachweis von mindestens 120 CP, das Praktikum muss absolviert sein.

(2) Für die Bachelorarbeit werden 12 CP vergeben.

(3) Die Bearbeitungszeit der Bachelorarbeit beträgt 12 Wochen. Ihr Umfang soll 30 Seiten (ohne Anlagen) nicht überschreiten. Der Prüfungsausschuss kann auf begründeten Antrag eine einmalige Verlängerung um maximal 4 Wochen genehmigen.

(4) Die Bachelorarbeit wird als Einzel- oder als Gruppenarbeit mit bis zu drei Kandidatinnen bzw. drei Kandidaten erstellt. Bei einer Gruppenarbeit muss der Beitrag jedes einzelnen Gruppenmitgliedes klar erkennbar, abgrenzbar und bewertbar sein.

(5) Zur Bachelorarbeit findet kein Kolloquium statt.

(6) Entfällt.

(7) Die Bachelorarbeit wird in deutscher Sprache angefertigt. Der Prüfungsausschuss kann auf Antrag andere Sprachen zulassen, sofern Betreuung und Bewertung gewährleistet sind.

§ 7
Gesamtnote der Bachelorprüfung

(1) Die Gesamtnote wird aus den mit Leistungspunkten gewichteten Noten der Module gebildet, sofern diese nicht gemäß Absatz 2 aus der Gesamtnote herausgenommen werden.

(2) Die Module HIS 1 und HIS 8 fließen nicht in die Gesamtnote ein, das Praktikum bleibt unbenotet.

(3) Werden im Rahmen des Wahlpflichtbereichs zwei unbenotete Prüfungen anerkannt, so gehen diese ebenfalls nicht in die Bewertung ein.

§ 8
Inkrafttreten und Übergangsregelungen

(1) Diese Prüfungsordnung tritt nach der Genehmigung durch den Rektor mit Wirkung vom 1. Oktober 2011 in Kraft. Sie wird im Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen veröffentlicht. Sie gilt für Studierende, die ab dem Wintersemester 2011/12 erstmals im Bachelorstudiengang „Geschichte“ (Vollfach) ihr Studium aufnehmen.

(2) Studierende, die ihr Studium bereits vor dem Wintersemester 2011 begonnen haben, beenden es nach den Regelungen der vorliegenden Ordnung. Bereits erbrachte Leistungen werden auf der Grundlage einer Äquivalenztabelle anerkannt. Mit dem Wechsel auf die neue Prüfungsordnung vom 9. Februar 2011 werden alle vorhandenen Fehlversuche gemäß Prüfungsordnung vom 8. Dezember 2009 gestrichen.

(3) Wurde das Prüfungsverfahren im Modul HIS 14 bereits eröffnet, wird dieses Modul unbeschadet von Absatz 2 Satz 1 nach den Regelungen der Prüfungsordnung vom 8. Dezember 2009 abgeschlossen. Die nach der Prüfungsordnung vom 8. Dezember 2009 diesem Modul zugeordneten CP bleiben in vollem Umfang erhalten. Abweichend von § 2 Absatz 1 Ziffer 3 der vorliegenden Ordnung umfasst der Wahlpflichtbereich 2 für diese Studierenden nur 27 CP.

(4) Studierende, die bis zum 30. September 2012 das Modul HIS 14 nicht beendet haben, wechseln, auf Antrag auch früher, in die Prüfungsordnung vom 9. Februar 2011. Die Anerkennung bereits erbrachter Leistungen erfolgt durch den Prüfungsausschuss.

(5) Die Prüfungsordnungen auf der Grundlage des Allgemeinen Teils der Prüfungsordnungen für Bachelorstudiengänge der Universität Bremen vom 13. Juli 2005 treten mit Inkrafttreten der neuen Ordnung außer Kraft. Die Absätze 3 bis 5 bleiben hiervon unberührt.

Genehmigt, Bremen, den 9. Juni 2011

Der Rektor
der Universität Bremen

Anlagen:

Anlage 1:

Studienverlaufsplan Vollfach

Anlage 2:

Modulliste

Anlage 3:

Weitere Prüfungsformen

Anlage 4:

entfällt

Anlage 5:

Zulassungsvoraussetzungen (sofern nicht in § 5 geregelt)

Anlage 1:

Studienverlaufsplan Vollfach Bachelorstudiengang

Der Studienverlaufsplan stellt eine Empfehlung für den Ablauf des Studiums dar. Module können von den Studierenden in einer anderen Reihenfolge besucht werden, sofern keine Zulassungsvoraussetzungen gemäß § 5 erforderlich sind.

3.
Jahr

6.
Sem.

HIS 13
Praxis Geschichte
12 CP / P / KP

Modul
Bachelorarbeit
12 CP / P / MP

 

General Studies
9 CP / WP

5.
Sem.

HIS 9 - 12
Profilmodul
12 CP / WP / KP

 

Praktikum
12 CP / P / MP*

2.
Jahr

4.
Sem.

HIS 9 - 12
Profilmodul
12 CP / WP / KP

HIS 7
Internationale historische Schulen und Debatten
12 CP / P / KP

 

General Studies
9 CP / WP

3.
Sem.

HIS 5
Einführung in die europäische und außereuropäische Geschichte
9 CP / P / MP

HIS 9 - 12
Profilmodul
12 CP / WP / KP

 

General Studies
9 CP / WP

1.
Jahr

2.
Sem.

HIS 2-4
Einführung in die epochenspezifischen Arbeitsweisen
9 CP / P / MP

HIS 2-4
Einführung in die epochenspezifischen Arbeitsweisen
9 CP / P / MP

HIS 6
Theorien und Methoden historischen Arbeitens*
9 CP / P / KP

General Studies
3 CP / WP

1.
Sem.

HIS 1
Einführung in das Studium der Geschichte
6 CP / P / KP

HIS 2-4
Einführung in die epochenspezifischen Arbeitsweisen
9 CP / P / MP

HIS 8
Historische Räume/Orte/ Regionen
9 CP / P / KP

General Studies
6 CP / WP

P: Pflichtmodul, WP: Wahlpflichtmodul, W: Wahlmodul, *= Das Modul wird mit einer Studienleistung (= unbenotet) abgeschlossen, MP: Modulprüfung, KP: Kombinationsprüfung.

Fußnoten

*

Modultitel berichtigt durch § 8 Absatz 3 der Prüfungsordnung vom 20. Juni 2018 (Brem. ABl. S. 642, 883)

Anlage 2:

Modulliste

Pflichtbereich

KZ.

Modulbezeichnung

CP

MP/TP/
KP

Aufteilung CP bei
Teilprüfung

PL/SL
(Anzahl)

HIS 1

Einführung in das Studium der Geschichte (Vorlesung und Methodenkurs)

6

KP

 

GPL: 1
KPL: 1

HIS 2

Einführung in die Alte Geschichte

9

MP

 

GPL: 1

HIS 3

Einführung in die Mittelalterliche Geschichte

9

MP

 

GPL: 1

HIS 4*

Einführung in die Neuere und Neueste Geschichte

9

MP

 

GPL: 1

HIS 5*

Einführung in die europäische und außereuropäische Geschichte

9

MP

 

GPL: 1

HIS 6

Theorien und Methoden historischen Arbeitens*

9

KP

 

GPL: 1
SL: 1

HIS 7

Internationale historische Schulen und Debatten

12

KP

 

GPL: 1
SL: 2

HIS 8*

Historische Räume/Orte/Regionen

9

KP

 

GPL: 1
SL: 1

HIS 13

Praxis Geschichte

12

KP

 

GPL: 1
SL: 2

 

Praktikum

12

MP

 

SL: 1

 

Bachelorarbeit

12

MP

 

GPL: 1

KZ.: Kennziffer, MP: Modulprüfung, TP: Teilprüfung, KP: Kombinationsprüfung, PL: Prüfungsleistung (= benotet), SL: Studienleistung (= unbenotet), GPL: Große Prüfungsleistung, KPL: Kleine Prüfungsleistung, *: Die Modulprüfung wird lehrveranstaltungsgebunden erbracht.

Im Wahlpflichtbereich 1 können fachwissenschaftliche Schwerpunkte gesetzt werden im Umfang von 36 CP. Insgesamt sind drei Module zu absolvieren, die aus den folgenden vier Profilbereichen gewählt werden können:

KZ.

Modulbezeichnung

CP

MP/TP/
KP

Aufteilung CP bei
Teilprüfung

PL/SL
(Anzahl)

HIS 9

Ordnung und Dissens

12

KP

 

GPL: 1
SL: 2

HIS 10

Kulturen: Kontakt - Transfer - Konflikt

12

KP

 

GPL: 1
SL: 2

HIS 11

Geschichtsverständnis und Vergangenheitsentwürfe

12

KP

 

GPL: 1
SL: 2

HIS 12

Neuzeit - Die Vielfalt der Moderne

12

KP

 

GPL: 1
SL: 2

KZ.: Kennziffer, MP: Modulprüfung, TP: Teilprüfung, KP: Kombinationsprüfung, PL: Prüfungsleistung (= benotet), SL: Studienleistung (= unbenotet), GPL: Große Prüfungsleistung

Darüber hinaus sind im Wahlpflichtbereich 2 Module im Umfang von 36 CP zu belegen. Hierzu zählen:

-

alle Angebote aus dem ,Pool General Studies‘ der Universität Bremen und weitere von der Studienkommission anerkannte Module und Lehrveranstaltungen. Die Prüfungsanforderungen legen die jeweiligen Veranstalterinnen und Veranstalter fest. Lehrveranstaltungen aus dem Bereich General Studies können unbenotet bleiben.

-

Übernahme studentischer Tutorien im Studiengang Geschichte


Fußnoten

*

Modultitel berichtigt durch § 8 Absatz 3 der Prüfungsordnung vom 20. Juni 2018 (Brem. ABl. S. 642, 883)

Anlage 3:

Weitere Prüfungsformen

Prüfungen können in den folgenden Formen durchgeführt werden:

Kleine Prüfungsleistungen (KPL)

1.

Kurzessay: schriftliche Erörterung einer im Rahmen einer Lehrveranstaltung erarbeiteten These (3 - 4 Seiten),

2.

Mündliches Kurzreferat im Umfang von 10 Minuten im Rahmen einer Lehrveranstaltung auf der Grundlage eines Thesenpapiers (1 - 2 Seiten),

3.

Anfertigen einer Buchrezension (3 - 4 Seiten),

4.

Posterpräsentation,

5.

Mindestens 4 Exzerpte (jeweils 2 - 3 Seiten): schriftliche Zusammenfassung fachwissenschaftlicher Lektüre.

Große Prüfungsleistungen (GPL)

1.

mündliche Prüfung (30 Minuten Dauer),

2.

Klausur (90 Minuten Dauer),

3.

Proseminararbeit, ca. 15 Seiten (ohne Anlagen),

4.

Seminararbeit, ca. 20 Seiten (ohne Anlagen),

5.

Mehrere Kurzessays im Laufe des Semesters (jeweils 3 - 4 Seiten)

6.

Portfolio aus mehreren Übungsaufgaben,

7.

Mündliches Referat im Umfang von 30 Minuten im Rahmen einer Lehrveranstaltung mit schriftlicher Ausarbeitung (5-10 Seiten),

8.

Projektarbeit (Katalogbeiträge, Ausstellungstexte, Plakatgestaltung),

Von den Modulen HIS 4 und HIS 5 ist wahlweise eines mit einer Proseminararbeit und eines mit einer mündlichen Prüfung abzuschließen. Aus dem Wahlpflichtbereich HIS 9 - 12 sind zwei Module mit einer Seminararbeit abzuschließen, die Formen weiterer Prüfungen sind nicht vorgeschrieben.

Anlage 4:

- Entfällt -

Anlage 5:

Zugangsvoraussetzungen für Module

Bevor die Module HIS 9, HIS 10, HIS 11 und HIS 12 belegt werden können, muss das Modul HIS 1 absolviert, und aus dem Modulbereich HIS 2, HIS 3 und HIS 4 müssen mindestens 18 CPs erbracht worden sein.


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