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Fachspezifische Prüfungsordnung für das Fach „Geschichte“ im Zwei-Fächer-Bachelorstudium der Universität Bremen

Veröffentlichungsdatum:04.07.2011 Inkrafttreten01.10.2011
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 01.10.2011 bis 30.09.2022Außer Kraft
Zuletzt geändert durch:Berichtigung (Brem.ABl. 2018 S. 651)
Fundstelle Brem.ABl. 2011, S. 688; 2018, S. 651

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juris-Abkürzung: GZwFäBacfPO BR
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
juris-Abkürzung:GZwFäBacfPO BR
Dokumenttyp: ohne Qualifikation
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:-
Fachspezifische Prüfungsordnung für das Fach „Geschichte“ im Zwei-Fächer-Bachelorstudium der Universität Bremen
Vom 9. Februar 2011
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 01.10.2011 bis 30.09.2022

aufgeh. durch § 8 Abs. 4 der Ordnung vom 20. Juni 2018 (Brem.ABl. S. 651)

Stand: letzte berücksichtigte Änderung: Berichtigung (Brem.ABl. 2018 S. 651)

Der Fachbereichsrat 8 (Sozialwissenschaften) hat auf seiner Sitzung am 9. Februar 2011 gemäß § 87 Absatz 1 Nummer 2 des Bremischen Hochschulgesetzes (BremHG) in Verbindung mit § 62 BremHG in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Mai 2007 (Brem.GBl. S. 339), zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 22. Juni 2010 (Brem.GBl. S. 375) folgende Prüfungsordnung beschlossen:

Diese fachspezifische Prüfungsordnung gilt in Verbindung mit dem Allgemeinen Teil der Prüfungsordnungen für Bachelorstudiengänge (AT BPO) der Universität Bremen vom 27. Januar 2010 in der jeweils gültigen Fassung.

§ 1
Studienumfang und Abschlussgrad

(1) Für den erfolgreichen Abschluss im Zwei-Fächer-Bachelorstudium sind insgesamt 180 Leistungspunkte (Creditpoints = CP) nach dem European Credit Transfer System zu erwerben. Dies entspricht einer Regelstudienzeit von 6 Fachsemestern.

(2) Wird die Bachelorarbeit im Fach „Geschichte“ geschrieben, wird aufgrund der bestandenen Bachelorprüfung der Abschlussgrad

Bachelor of Arts
(abgekürzt B. A.)

verliehen. Im Zwei-Fächer-Bachelorstudium mit Lehramtsoption wird der Titel „Bachelor of Arts“ vergeben.

§ 2
Studienaufbau, Module und Leistungspunkte

(1) Das Fach „Geschichte“ wird als Zwei-Fächer-Bachelorstudium gemäß § 4 Absatz 1 Ziffer 2 AT BPO studiert.

(2) Im Zwei-Fächer-Bachelorstudium kann das Studienfach „Geschichte“ als Profilfach, als Komplementärfach oder mit Lehramtsoption studiert werden. Anlage 1 regelt die zu erbringenden Prüfungsleistungen und stellt den Studienverlauf dar, wenn

a)

das Studienfach „Geschichte“ als Profilfach studiert wird, das heißt insgesamt 120 CP umfasst (Anlage la),

b)

das Studienfach „Geschichte“ als Komplementärfach studiert wird, das heißt insgesamt 60 CP umfasst (Anlage 1b),

c)

das Studienfach „Geschichte“ mit Lehramtsoption studiert wird, das heißt 60 CP zuzüglich eines fachdidaktischen Anteils mit 12 CP umfasst (Anlage 1c). Die Prüfungsleistungen für den bildungswissenschaftlichen Bereich werden in einer gesonderten Prüfungsordnung aufgeführt.

Studierende entscheiden sich bei der Immatrikulation, ob sie das Fach „Geschichte“ als Profil- bzw. Komplementärfach oder mit Lehramtsoption studieren wollen.

(3) Die im Studienplan vorgesehenen Pflicht- und Wahlpflichtmodule werden mindestens im jährlichen Turnus angeboten.

(4) Module im Pflichtbereich werden in deutscher Sprache, Module im Wahlpflichtbereich in deutscher oder englischer Sprache durchgeführt.

(5) Die den Modulen jeweils zugeordneten Lehrveranstaltungen werden in den Modulbeschreibungen ausgewiesen.

(6) Module werden als Pflicht- oder als Wahlpflichtmodule durchgeführt.

(7) Lehrveranstaltungen werden gemäß § 6 Absatz 1 AT BPO1 durchgeführt.

(8) Das Studium beinhaltet im Zwei-Fächer-Bachelorstudium als Profilfach ein obligatorisches Praktikum im Umfang von 12 CP. Näheres regelt die Praktikumsordnung. Die Praktika für das Zwei-Fächer-Bachelorstudium mit Lehramtsoption regelt die Praktikumsordnung für schulpraktische Studien.

Fußnoten

1

Lehrveranstaltungsformen gem. AT BPO können sein: Vorlesungen, Übungen, Seminare, Sprachlehrveranstaltungen, Projektstudien/Projektseminare, Praktika, Begleitseminar zur Bachelorarbeit, Betreute Selbststudieneinheiten, Exkursionen.

§ 3
Prüfungen

(1) Prüfungen werden in den Formen gemäß §§ 8 ff. AT BPO2 durchgeführt. Darüber hinaus können Prüfungen in den in Anlage 3 aufgeführten Formen erfolgen. Der Prüfungsausschuss kann im Einzelfall auf Antrag einer Prüferin/eines Prüfers weitere Prüfungsformen zulassen. Entsprechend ihrem Umfang werden kleine Prüfungsleistungen (KPL) und große Prüfungsleistungen (GPL) unterschieden.

(2) Die Wiederholung von Prüfungen kann in einer anderen als der ursprünglich durchgeführten Form erfolgen.

(3) Bearbeitungsfristen und Umfang von Prüfungen werden den Studierenden zu Beginn des Moduls mitgeteilt.

(4) Es werden keine Prüfungen in Form von Multiple Choice bzw. e-Klausuren durchgeführt.

Fußnoten

2

Prüfungsformen gemäß AT BPO können sein: Klausuren, Projektarbeiten, Hausarbeiten, Praktikumsberichte, Portfolio, mündliche Prüfung.

§ 4
Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen

Die Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen erfolgt gemäß § 22 AT BPO in der jeweils gültigen Fassung.

§ 5
Zulassungsvoraussetzungen für Module

Die Anmeldung zu einigen Modulen ist gemäß Anlage 5 nur möglich, wenn zuvor andere Module erfolgreich abgeschlossen sind.

§ 6
Modul Bachelorarbeit

(1) Voraussetzung zur Anmeldung zur Bachelorarbeit ist für das Profilfach der Nachweis von mindestens 74 CP, das Praktikum muss absolviert sein. Sofern Geschichte auf Lehramt studiert wird, sind 45 CP nachzuweisen.

(2) Für die Bachelorarbeit werden 12 CP vergeben.

(3) Die Bearbeitungszeit der Bachelorarbeit beträgt 12 Wochen. Der Prüfungsausschuss kann auf begründeten Antrag eine einmalige Verlängerung um maximal 4 Wochen genehmigen.

(4) Die Bachelorarbeit wird als Einzel- oder als Gruppenarbeit mit bis zu 3 Personen erstellt. Bei einer Gruppenarbeit muss der Beitrag jedes einzelnen Gruppenmitglieds klar erkennbar, abgrenzbar und bewertbar sein.

(5) Zur Bachelorarbeit findet kein Kolloquium statt.

(6) Die Bachelorarbeit muss im Studienfach „Geschichte“ geschrieben werden, wenn das Fach als Profilfach studiert wird. Die Bachelorarbeit kann im Studienfach „Geschichte“ geschrieben werden, wenn die Lehramtsoption gewählt wurde.

§ 7
Gesamtnote der Bachelorprüfung

(1) Die Gesamtnote errechnet sich aus den mit ihren CP gewichteten Fachnoten. Die Fachnote Geschichte wird aus den mit Leistungspunkten gewichteten Noten der Module gebildet, sofern diese nicht gemäß Absatz 2 aus der Gesamtnote herausgenommen werden.

(2) Die Module HIS 1.1 und HIS 1.2 fließen nicht in die Gesamtnote ein, das Praktikum bleibt unbenotet.

§ 8
Inkrafttreten

Diese Prüfungsordnung tritt nach der Genehmigung durch den Rektor mit Wirkung vom 1. Oktober 2011 in Kraft. Sie wird im Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen veröffentlicht. Sie gilt für Studierende, die ab dem Wintersemester 2011/12 erstmals im Fach „Geschichte“ im Zwei-Fächer-Bachelorstudium ihr Studium aufnehmen.

Genehmigt, Bremen, den 9. Juni 2011

Der Rektor
der Universität Bremen

Anlagen:

Anlage 1:

Studienverlaufspläne im Zwei-Fächer-Bachelorstudium: Module und Prüfungsanforderungen,

 

a)

wenn „Geschichte“ Profilfach (120 CP) ist,

b)

wenn „Geschichte“ Komplementärfach (60 CP) ist,

c)

wenn „Geschichte“ mit Lehramtsoption (60-CP-Fach zuzüglich 12 CP Fachdidaktik) studiert wird.

Anlage 2:

Modulliste für Wahl- und Wahlpflichtmodule

Anlage 3:

Weitere Prüfungsformen

Anlage 4:

Entfällt.

Anlage 5:

Zulassungsvoraussetzungen (sofern nicht in § 5 geregelt)

Anlage 1:

Studienverlaufspläne

Der Studienverlaufsplan stellt eine Empfehlung für den Ablauf des Studiums dar. Module können von den Studierenden in einer anderen Reihenfolge besucht werden, sofern keine Zulassungsvoraussetzungen gemäß § 5 erforderlich sind.

Der Studienverlauf wird in die unten dargestellte Tabelle eingetragen. Es werden die Angaben gemacht: Modulbezeichnung, Umfang CP, Angabe, ob das Modul als Pflicht (P) - Wahlpflicht (WP) oder Wahlmodul (W) angeboten wird, mit welcher Prüfung das Modul abgeschlossen wird (Modulprüfung, Teilprüfung oder Kombinationsprüfung) und ob es sich um eine benotete Prüfung (= Prüfungsleistung) oder um eine unbenotete Prüfung (= Studienleistung) handelt. Wird das Modul mit einer Teilprüfung abgeschlossen, so wird im Anschluss an die Tabelle aufgeführt, wie sich die Gesamt-CP auf die Teilprüfungen verteilen.

-

z. B.:HIS 1.1

3 CP/ P/ MP

Dies bedeutet: Das Modul „HIS 1.1“ ist ein Pflichtmodul im Umfang von 3 CP, das mit einer Prüfungsleistung (= benotet) abgeschlossen wird (Modulprüfung).

-

HIS 9

12 CP/ WP/ MP

Dies bedeutet: Das Modul „HIS 9“ ist ein Wahlpflichtmodul im Umfang von 12 CP, das mit einer Prüfungsleistung (= benotet) abgeschlossen wird (Modulprüfung).

Bei Modulen über mehrere Semester werden die Spalten entsprechend miteinander verbunden. Im Wahl- und Wahlpflichtbereich können die Angaben zur Prüfungsform und zur Benotung der Module entfallen, sie ergeben sich aus der Ergänzungstabelle.

Der Studienverlaufsplan stellt eine Empfehlung für den Ablauf des Studiums dar. Module können von den Studierenden in einer anderen Reihenfolge besucht werden, sofern keine Zulassungsvoraussetzungen gemäß § 5 erforderlich sind.

1a) Profilfach (120 CP)

 

Σ
120 CP

3.
Jahr

6.
Sem.

HIS 9a - 12a
Profilmodul (verkürzt)
6 CP / WP / KP

Bachelorarbeit
12 CP / P / MP

 

45 CP

5.
Sem.

HIS 9 - 12
Profilmodul
12 CP / WP / KP

Fachlicher Schwerpunkt Profilmodul
12 CP / WP / KP

General Studies
3 CP / WP

2.
Jahr

4.
Sem.

HIS 6
Theorien historischen Arbeitens
9CP / P / KP

 

Praktikum
12 CP / P / MP*

39 CP

3.
Sem.

HIS 2 - 4
Einführung in die epochenspezifischen Arbeitsweisen
9 CP / P / MP

 

General Studies
9 CP / WP

1.
Jahr

2.
Sem.

HIS 1.2
Einführung in das Studium der Geschichte
3CP / P / MP

HIS 2 - 4
Einführung in die epochenspezifischen Arbeitsweisen
9 CP / P / MP

General Studies
6 CP / WP

36 CP

1.
Sem.

HIS 1.1
Einführung in das Studium der Geschichte
3 CP / P / MP

HIS 2 - 4
Einführung in die epochenspezifischen Arbeitsweisen
9 CP / P / MP

General Studies
6 CP / WP

P/WP/W: Pflicht-/Wahlpflicht-/Wahlmodul, *: Das Modul wird mit einer Studienleistung (=unbenotet) abgeschlossen).

1b) Komplementärfach (60 CP)

 

Σ
60 CP

3.
Jahr

6.
Sem.

HIS 9a - 12a
Profilmodul (verkürzt)
6 CP / WP / KP

 

 

15 CP

5.
Sem.

HIS 6
Theorien historischen Arbeitens
9 CP / P / KP

 

 

2.
Jahr

4.
Sem.

HIS 9 - 12
Profilmodul
12 CP / WP / KP

 

 

21 CP

3.
Sem.

HIS 2 - 4
Einführung in die epochenspezifischen Arbeitsweisen
9 CP / P / MP

 

 

1.
Jahr

2.
Sem.

HIS 1.2
Einführung in das Studium der Geschichte
3 CP / P / MP

HIS 2 - 4
Einführung in die epochenspezifischen Arbeitsweisen
9 CP / P / MP

 

24 CP

1.
Sem.

HIS 1.1
Einführung in das Studium der Geschichte
3 CP / P / MP

HIS 2 - 4
Einführung in die epochenspezifischen Arbeitsweisen
9 CP / P / MP

 

P/WP/W: Pflicht-/Wahlpflicht-/Wahlmodul

1c) Lehramtsoption (60 CP Fach + 12 CP Fachdidaktik)

Die Prüfungsanforderungen für die erziehungswissenschaftlichen Studienanteile (inklusive Schlüsselqualifikationen) sind in der BPO für den Bereich „Erziehungswissenschaft“ im Zwei-Fächer-Bachelorstudium aufgeführt.

 

Σ
72 CP +
12 CP

Die Bachelorarbeit wird hier im Studienverlaufsplan ausgewiesen. Studierende können jedoch wählen, ob sie die Bachelorarbeit in diesem oder in ihrem zweiten Fach schreiben wollen. Der Umfang der CP erhöht/reduziert sich dann jeweils um 12 CP.

3.
Jahr

6.
Sem.

HIS 9a - 12a
Profilmodul (verkürzt)
6 CP / WP / KP

Ggf. Bachelorarbeit
12 CP / P / MP

FD 2.2:
Historische Lehr- und Lernprozesse planen, erproben, untersuchen
3CP/P/MP

21 CP

5.
Sem.

HIS 6
Theorien und Methoden historischen Arbeitens
9 CP / P / KP

 

FD 2.1:
Konzepte historischen Lehrens und Lernens
3 CP / P / MP

2.
Jahr

4.
Sem.

HIS 9 - 12
Profilmodul
12 CP / WP / KP

 

FD 1.2:
Geschichte als Unterrichtsfach
3 CP / P / MP

27 CP

3.
Sem.

HIS 2 - 4
Einführung in die epochenspezifischen Arbeitsweisen
9 CP / P / MP

 

FD 1.1:
Geschichtsbewusstsein und Geschichtskultur
3 CP / P / MP

1.
Jahr

2.
Sem.

HIS 1.2
Einführung in das Studium der Geschichte
3 CP / P / MP

HIS 2 - 4
Einführung in die epochenspezifischen Arbeitsweisen
9 CP / P / MP

 

24 CP

1.
Sem.

HIS 1.1
Einführung in das Studium der Geschichte
3 CP / P / MP

HIS 2 - 4
Einführung in die epochenspezifischen Arbeitsweisen
9 CP / P / MP

 

P/WP/W: Pflicht-/Wahlpflicht-/Wahlmodul, *: Das Modul wird mit einer Studienleistung (=unbenotet) abgeschlossen).

Anlage 2:

Modulliste für die fachwissenschaftlichen Module

Pflichtbereich

KZ.

Modulbezeichnung

CP

MP/ TP/
KP

Aufteilung CP bei
Teilprüfung

PL / SL
(Anzahl)

HIS 1.1

Einführung in das Studium der Geschichte (Vorlesung)

3

MP

 

GPL: 1

HIS 1.2

Einführung in das Studium der Geschichte (Methodenkurs)

3

MP

 

KPL: 1

HIS 2

Einführung in die Alte Geschichte

9

MP

 

GPL: 1

HIS 3

Einführung in die Mittelalterliche Geschichte

9

MP

 

GPL: 1

HIS 4*

Einführung in die Neuere und Neueste Geschichte

9

MP

 

GPL: 1

HIS 6

Theorien und Methoden historischen Arbeitens

9

KP

 

GPL: 1
SL: 1

KZ.: Kennziffer, MP: Modulprüfung, TP: Teilprüfung, KP: Kombinationsprüfung, PL: Prüfungsleistung (= benotet), SL: Studienleistung (= unbenotet), GPL: Große Prüfungsleistung, *: Die Modulprüfung wird lehrveranstaltungsgebunden erbracht.

Im Wahlpflichtbereich 1 können Schwerpunkte gesetzt werden im Umfang von 18 CP. Insgesamt sind zwei Module zu absolvieren, von denen eines aus den folgenden vier Profilbereichen gewählt werden kann:

KZ.

Modulbezeichnung

CP

MP/ TP/
KP

Aufteilung CP bei
Teilprüfung

PL / SL
(Anzahl)

HIS 9

Ordnung und Dissens

12

KP

 

GPL: 1
SL: 2

HIS 10

Kulturen: Kontakt - Transfer - Konflikt

12

KP

 

GPL: 1
SL: 2

HIS 11

Geschichtsverständnis und Vergangenheitsentwürfe

12

KP

 

GPL: 1
SL: 2

HIS 12

Neuzeit - Die Vielfalt der Moderne

12

KP

 

GPL: 1
SL: 2

KZ.: Kennziffer, MP: Modulprüfung, TP: Teilprüfung, KP: Kombinationsprüfung, PL: Prüfungsleistung (= benotet), SL: Studienleistung (= unbenotet), GPL: Große Prüfungsleistung

Das zweite Modul im Umfang von 6 CP ist aus den folgenden vier Profilbereichen zu wählen:

KZ.

Modulbezeichnung

CP

MP/ TP/
KP

Aufteilung CP bei
Teilprüfung

PL / SL
(Anzahl)

HIS 9a

Ordnung und Dissens

6

KP

 

KPL: 1
SL: 1

HIS 10a

Kulturen: Kontakt - Transfer - Konflikt

6

KP

 

KPL: 1
SL: 1

HIS 11a

Geschichtsverständnis und Vergangenheitsentwürfe

6

KP

 

KPL: 1
SL: 1

HIS 12a

Neuzeit - Die Vielfalt der Moderne

6

KP

 

KPL: 1
SL: 1

KZ.: Kennziffer, MP: Modulprüfung, TP: Teilprüfung, KP: Kombinationsprüfung, PL: Prüfungsleistung (= benotet), SL: Studienleistung (= unbenotet), KPL: Kleine Prüfungsleistung

Für das Profilfach Geschichte ist ein weiteres Modul aus dem Bereich HIS 9 - 12 zu belegen (fachlicher Schwerpunkt).

Darüber hinaus sind im Wahlpflichtbereich 2 Module im Umfang von 21 CP zu belegen.

Hierzu zählen:

-

alle Angebote aus dem ,Pool General Studies‘ der Universität Bremen und weitere von der Studienkommission anerkannte Module und Lehrveranstaltungen. Die Prüfungsanforderungen legen die jeweiligen Veranstalterinnen und Veranstalter fest. Lehrveranstaltungen aus dem Bereich General Studies können unbenotet bleiben.

-

Übernahme studentischer Tutorien im Studiengang Geschichte


Anlage 3:

Weitere Prüfungsformen

Prüfungen können in den folgenden Formen durchgeführt werden:

Kleine Prüfungsleistungen (KPL)

1.

Kurzessay: schriftliche Erörterung einer im Rahmen einer Lehrveranstaltung erarbeiteten These (3 - 4 Seiten),

2.

Mündliches Kurzreferat im Umfang von 10 Minuten im Rahmen einer Lehrveranstaltung auf der Grundlage eines Thesenpapiers (1 - 2 Seiten),

3.

Anfertigen einer Buchrezension (3 - 4 Seiten),

4.

Posterpräsentation,

5.

Mindestens 4 Exzerpte (jeweils 2 - 3 Seiten): schriftliche Zusammenfassung fachwissenschaftlicher Lektüre.

Große Prüfungsleistungen (GPL)

1.

mündliche Prüfung (30 Minuten Dauer),

2.

Klausur (90 Minuten Dauer),

3.

Proseminararbeit, ca. 15 Seiten (ohne Anlagen),

4.

Seminararbeit, ca. 20 Seiten (ohne Anlagen),

5.

Mehrere Kurzessays im Laufe des Semesters (jeweils 3 - 4 Seiten)

6.

Portfolio aus mehreren Übungsaufgaben,

7.

Mündliches Referat im Umfang von 30 Minuten im Rahmen einer Lehrveranstaltung mit schriftlicher Ausarbeitung (5-10 Seiten),

8.

Projektarbeit (Katalogbeiträge, Ausstellungstexte, Plakatgestaltung),

Das Praktikum wird mit einem Praktikumsbericht (10 Seiten, ohne Anlagen) abgeschlossen.

Anlage 4:

- Entfällt -

Anlage 5:

Zugangsvoraussetzungen für Module

Bevor die Module HIS 9, HIS 10, HIS 11 und HIS 12 belegt werden können, müssen die Module HIS 1.1 und HIS 1.2 absolviert, und aus dem Modulbereich HIS 2, HIS 3 und HIS 4 müssen mindestens 18 CP erbracht worden sein.


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