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Der Fachbereichsrat 8 (Sozialwissenschaften) hat auf seiner Sitzung am 9. Februar 2011 gemäß § 87 Absatz 1 Nummer 2 des Bremischen Hochschulgesetzes (BremHG) in Verbindung mit § 62 BremHG in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Mai 2007 (Brem.GBl. S. 339), zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 22. Juni 2010 (Brem.GBl. S. 375) folgende Prüfungsordnung beschlossen:
Diese fachspezifische Prüfungsordnung gilt in Verbindung mit dem Allgemeinen Teil der Prüfungsordnungen für Bachelorstudiengänge (AT BPO) der Universität Bremen vom 27. Januar 2010 in der jeweils gültigen Fassung.
(1) Für den erfolgreichen Abschluss im Zwei-Fächer-Bachelorstudium sind insgesamt 180 Leistungspunkte (Creditpoints = CP) nach dem European Credit Transfer System zu erwerben. Dies entspricht einer Regelstudienzeit von 6 Fachsemestern.
(2) Wird die Bachelorarbeit im Fach „Geschichte“ geschrieben, wird aufgrund der bestandenen Bachelorprüfung der Abschlussgrad
Bachelor of Arts
(abgekürzt B. A.)
verliehen. Im Zwei-Fächer-Bachelorstudium mit Lehramtsoption wird der Titel „Bachelor of Arts“ vergeben.
(1) Das Fach „Geschichte“ wird als Zwei-Fächer-Bachelorstudium gemäß § 4 Absatz 1 Ziffer 2 AT BPO studiert.
(2) Im Zwei-Fächer-Bachelorstudium kann das Studienfach „Geschichte“ als Profilfach, als Komplementärfach oder mit Lehramtsoption studiert werden. Anlage 1 regelt die zu erbringenden Prüfungsleistungen und stellt den Studienverlauf dar, wenn
das Studienfach „Geschichte“ als Profilfach studiert wird, das heißt insgesamt 120 CP umfasst (Anlage la),
das Studienfach „Geschichte“ als Komplementärfach studiert wird, das heißt insgesamt 60 CP umfasst (Anlage 1b),
das Studienfach „Geschichte“ mit Lehramtsoption studiert wird, das heißt 60 CP zuzüglich eines fachdidaktischen Anteils mit 12 CP umfasst (Anlage 1c). Die Prüfungsleistungen für den bildungswissenschaftlichen Bereich werden in einer gesonderten Prüfungsordnung aufgeführt.
Studierende entscheiden sich bei der Immatrikulation, ob sie das Fach „Geschichte“ als Profil- bzw. Komplementärfach oder mit Lehramtsoption studieren wollen.
(3) Die im Studienplan vorgesehenen Pflicht- und Wahlpflichtmodule werden mindestens im jährlichen Turnus angeboten.
(4) Module im Pflichtbereich werden in deutscher Sprache, Module im Wahlpflichtbereich in deutscher oder englischer Sprache durchgeführt.
(5) Die den Modulen jeweils zugeordneten Lehrveranstaltungen werden in den Modulbeschreibungen ausgewiesen.
(6) Module werden als Pflicht- oder als Wahlpflichtmodule durchgeführt.
(7) Lehrveranstaltungen werden gemäß § 6 Absatz 1 AT BPO1 durchgeführt.
(8) Das Studium beinhaltet im Zwei-Fächer-Bachelorstudium als Profilfach ein obligatorisches Praktikum im Umfang von 12 CP. Näheres regelt die Praktikumsordnung. Die Praktika für das Zwei-Fächer-Bachelorstudium mit Lehramtsoption regelt die Praktikumsordnung für schulpraktische Studien.
(1) Prüfungen werden in den Formen gemäß §§ 8 ff. AT BPO2 durchgeführt. Darüber hinaus können Prüfungen in den in Anlage 3 aufgeführten Formen erfolgen. Der Prüfungsausschuss kann im Einzelfall auf Antrag einer Prüferin/eines Prüfers weitere Prüfungsformen zulassen. Entsprechend ihrem Umfang werden kleine Prüfungsleistungen (KPL) und große Prüfungsleistungen (GPL) unterschieden.
(2) Die Wiederholung von Prüfungen kann in einer anderen als der ursprünglich durchgeführten Form erfolgen.
(3) Bearbeitungsfristen und Umfang von Prüfungen werden den Studierenden zu Beginn des Moduls mitgeteilt.
(4) Es werden keine Prüfungen in Form von Multiple Choice bzw. e-Klausuren durchgeführt.
Die Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen erfolgt gemäß § 22 AT BPO in der jeweils gültigen Fassung.
Die Anmeldung zu einigen Modulen ist gemäß Anlage 5 nur möglich, wenn zuvor andere Module erfolgreich abgeschlossen sind.
(1) Voraussetzung zur Anmeldung zur Bachelorarbeit ist für das Profilfach der Nachweis von mindestens 74 CP, das Praktikum muss absolviert sein. Sofern Geschichte auf Lehramt studiert wird, sind 45 CP nachzuweisen.
(2) Für die Bachelorarbeit werden 12 CP vergeben.
(3) Die Bearbeitungszeit der Bachelorarbeit beträgt 12 Wochen. Der Prüfungsausschuss kann auf begründeten Antrag eine einmalige Verlängerung um maximal 4 Wochen genehmigen.
(4) Die Bachelorarbeit wird als Einzel- oder als Gruppenarbeit mit bis zu 3 Personen erstellt. Bei einer Gruppenarbeit muss der Beitrag jedes einzelnen Gruppenmitglieds klar erkennbar, abgrenzbar und bewertbar sein.
(5) Zur Bachelorarbeit findet kein Kolloquium statt.
(6) Die Bachelorarbeit muss im Studienfach „Geschichte“ geschrieben werden, wenn das Fach als Profilfach studiert wird. Die Bachelorarbeit kann im Studienfach „Geschichte“ geschrieben werden, wenn die Lehramtsoption gewählt wurde.
(1) Die Gesamtnote errechnet sich aus den mit ihren CP gewichteten Fachnoten. Die Fachnote Geschichte wird aus den mit Leistungspunkten gewichteten Noten der Module gebildet, sofern diese nicht gemäß Absatz 2 aus der Gesamtnote herausgenommen werden.
(2) Die Module HIS 1.1 und HIS 1.2 fließen nicht in die Gesamtnote ein, das Praktikum bleibt unbenotet.
Diese Prüfungsordnung tritt nach der Genehmigung durch den Rektor mit Wirkung vom 1. Oktober 2011 in Kraft. Sie wird im Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen veröffentlicht. Sie gilt für Studierende, die ab dem Wintersemester 2011/12 erstmals im Fach „Geschichte“ im Zwei-Fächer-Bachelorstudium ihr Studium aufnehmen.
Genehmigt, Bremen, den 9. Juni 2011
Der Rektor
der Universität Bremen
Anlagen:
Studienverlaufspläne im Zwei-Fächer-Bachelorstudium: Module und Prüfungsanforderungen, | |
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Modulliste für Wahl- und Wahlpflichtmodule | |
Weitere Prüfungsformen | |
Entfällt. | |
Zulassungsvoraussetzungen (sofern nicht in § 5 geregelt) |
Studienverlaufspläne
Der Studienverlaufsplan stellt eine Empfehlung für den Ablauf des Studiums dar. Module können von den Studierenden in einer anderen Reihenfolge besucht werden, sofern keine Zulassungsvoraussetzungen gemäß § 5 erforderlich sind.
Der Studienverlauf wird in die unten dargestellte Tabelle eingetragen. Es werden die Angaben gemacht: Modulbezeichnung, Umfang CP, Angabe, ob das Modul als Pflicht (P) - Wahlpflicht (WP) oder Wahlmodul (W) angeboten wird, mit welcher Prüfung das Modul abgeschlossen wird (Modulprüfung, Teilprüfung oder Kombinationsprüfung) und ob es sich um eine benotete Prüfung (= Prüfungsleistung) oder um eine unbenotete Prüfung (= Studienleistung) handelt. Wird das Modul mit einer Teilprüfung abgeschlossen, so wird im Anschluss an die Tabelle aufgeführt, wie sich die Gesamt-CP auf die Teilprüfungen verteilen.
z. B.:HIS 1.1
3 CP/ P/ MP
Dies bedeutet: Das Modul „HIS 1.1“ ist ein Pflichtmodul im Umfang von 3 CP, das mit einer Prüfungsleistung (= benotet) abgeschlossen wird (Modulprüfung).
HIS 9
12 CP/ WP/ MP
Dies bedeutet: Das Modul „HIS 9“ ist ein Wahlpflichtmodul im Umfang von 12 CP, das mit einer Prüfungsleistung (= benotet) abgeschlossen wird (Modulprüfung).
Bei Modulen über mehrere Semester werden die Spalten entsprechend miteinander verbunden. Im Wahl- und Wahlpflichtbereich können die Angaben zur Prüfungsform und zur Benotung der Module entfallen, sie ergeben sich aus der Ergänzungstabelle.
Der Studienverlaufsplan stellt eine Empfehlung für den Ablauf des Studiums dar. Module können von den Studierenden in einer anderen Reihenfolge besucht werden, sofern keine Zulassungsvoraussetzungen gemäß § 5 erforderlich sind.
1a) Profilfach (120 CP)
| Σ | ||||
3. | 6. | HIS 9a - 12a | Bachelorarbeit |
| 45 CP |
5. | HIS 9 - 12 | Fachlicher Schwerpunkt Profilmodul | General Studies | ||
2. | 4. | HIS 6 |
| Praktikum | 39 CP |
3. | HIS 2 - 4 |
| General Studies | ||
1. | 2. | HIS 1.2 | HIS 2 - 4 | General Studies | 36 CP |
1. | HIS 1.1 | HIS 2 - 4 | General Studies |
P/WP/W: Pflicht-/Wahlpflicht-/Wahlmodul, *: Das Modul wird mit einer Studienleistung (=unbenotet) abgeschlossen).
1b) Komplementärfach (60 CP)
| Σ | ||||
3. | 6. | HIS 9a - 12a |
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| 15 CP |
5. | HIS 6 |
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2. | 4. | HIS 9 - 12 |
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| 21 CP |
3. | HIS 2 - 4 |
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1. | 2. | HIS 1.2 | HIS 2 - 4 |
| 24 CP |
1. | HIS 1.1 | HIS 2 - 4 |
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P/WP/W: Pflicht-/Wahlpflicht-/Wahlmodul
1c) Lehramtsoption (60 CP Fach + 12 CP Fachdidaktik)
Die Prüfungsanforderungen für die erziehungswissenschaftlichen Studienanteile (inklusive Schlüsselqualifikationen) sind in der BPO für den Bereich „Erziehungswissenschaft“ im Zwei-Fächer-Bachelorstudium aufgeführt.
| Σ | ||||
Die Bachelorarbeit wird hier im Studienverlaufsplan ausgewiesen. Studierende können jedoch wählen, ob sie die Bachelorarbeit in diesem oder in ihrem zweiten Fach schreiben wollen. Der Umfang der CP erhöht/reduziert sich dann jeweils um 12 CP. | |||||
3. | 6. | HIS 9a - 12a | Ggf. Bachelorarbeit | FD 2.2: | 21 CP |
5. | HIS 6 |
| FD 2.1: | ||
2. | 4. | HIS 9 - 12 |
| FD 1.2: | 27 CP |
3. | HIS 2 - 4 |
| FD 1.1: | ||
1. | 2. | HIS 1.2 | HIS 2 - 4 |
| 24 CP |
1. | HIS 1.1 | HIS 2 - 4 |
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P/WP/W: Pflicht-/Wahlpflicht-/Wahlmodul, *: Das Modul wird mit einer Studienleistung (=unbenotet) abgeschlossen).
Modulliste für die fachwissenschaftlichen Module
Pflichtbereich
KZ. | Modulbezeichnung | CP | MP/ TP/ | Aufteilung CP bei | PL / SL |
HIS 1.1 | Einführung in das Studium der Geschichte (Vorlesung) | 3 | MP |
| GPL: 1 |
HIS 1.2 | Einführung in das Studium der Geschichte (Methodenkurs) | 3 | MP |
| KPL: 1 |
HIS 2 | Einführung in die Alte Geschichte | 9 | MP |
| GPL: 1 |
HIS 3 | Einführung in die Mittelalterliche Geschichte | 9 | MP |
| GPL: 1 |
HIS 4* | Einführung in die Neuere und Neueste Geschichte | 9 | MP |
| GPL: 1 |
HIS 6 | Theorien und Methoden historischen Arbeitens | 9 | KP |
| GPL: 1 |
KZ.: Kennziffer, MP: Modulprüfung, TP: Teilprüfung, KP: Kombinationsprüfung, PL: Prüfungsleistung (= benotet), SL: Studienleistung (= unbenotet), GPL: Große Prüfungsleistung, *: Die Modulprüfung wird lehrveranstaltungsgebunden erbracht.
Im Wahlpflichtbereich 1 können Schwerpunkte gesetzt werden im Umfang von 18 CP. Insgesamt sind zwei Module zu absolvieren, von denen eines aus den folgenden vier Profilbereichen gewählt werden kann:
KZ. | Modulbezeichnung | CP | MP/ TP/ | Aufteilung CP bei | PL / SL |
HIS 9 | Ordnung und Dissens | 12 | KP |
| GPL: 1 |
HIS 10 | Kulturen: Kontakt - Transfer - Konflikt | 12 | KP |
| GPL: 1 |
HIS 11 | Geschichtsverständnis und Vergangenheitsentwürfe | 12 | KP |
| GPL: 1 |
HIS 12 | Neuzeit - Die Vielfalt der Moderne | 12 | KP |
| GPL: 1 |
KZ.: Kennziffer, MP: Modulprüfung, TP: Teilprüfung, KP: Kombinationsprüfung, PL: Prüfungsleistung (= benotet), SL: Studienleistung (= unbenotet), GPL: Große Prüfungsleistung
Das zweite Modul im Umfang von 6 CP ist aus den folgenden vier Profilbereichen zu wählen:
KZ. | Modulbezeichnung | CP | MP/ TP/ | Aufteilung CP bei | PL / SL |
HIS 9a | Ordnung und Dissens | 6 | KP |
| KPL: 1 |
HIS 10a | Kulturen: Kontakt - Transfer - Konflikt | 6 | KP |
| KPL: 1 |
HIS 11a | Geschichtsverständnis und Vergangenheitsentwürfe | 6 | KP |
| KPL: 1 |
HIS 12a | Neuzeit - Die Vielfalt der Moderne | 6 | KP |
| KPL: 1 |
KZ.: Kennziffer, MP: Modulprüfung, TP: Teilprüfung, KP: Kombinationsprüfung, PL: Prüfungsleistung (= benotet), SL: Studienleistung (= unbenotet), KPL: Kleine Prüfungsleistung
Für das Profilfach Geschichte ist ein weiteres Modul aus dem Bereich HIS 9 - 12 zu belegen (fachlicher Schwerpunkt).
Darüber hinaus sind im Wahlpflichtbereich 2 Module im Umfang von 21 CP zu belegen.
Hierzu zählen:
alle Angebote aus dem ,Pool General Studies‘ der Universität Bremen und weitere von der Studienkommission anerkannte Module und Lehrveranstaltungen. Die Prüfungsanforderungen legen die jeweiligen Veranstalterinnen und Veranstalter fest. Lehrveranstaltungen aus dem Bereich General Studies können unbenotet bleiben.
Übernahme studentischer Tutorien im Studiengang Geschichte
Weitere Prüfungsformen
Prüfungen können in den folgenden Formen durchgeführt werden:
Kleine Prüfungsleistungen (KPL)
Kurzessay: schriftliche Erörterung einer im Rahmen einer Lehrveranstaltung erarbeiteten These (3 - 4 Seiten),
Mündliches Kurzreferat im Umfang von 10 Minuten im Rahmen einer Lehrveranstaltung auf der Grundlage eines Thesenpapiers (1 - 2 Seiten),
Anfertigen einer Buchrezension (3 - 4 Seiten),
Posterpräsentation,
Mindestens 4 Exzerpte (jeweils 2 - 3 Seiten): schriftliche Zusammenfassung fachwissenschaftlicher Lektüre.
Große Prüfungsleistungen (GPL)
mündliche Prüfung (30 Minuten Dauer),
Klausur (90 Minuten Dauer),
Proseminararbeit, ca. 15 Seiten (ohne Anlagen),
Seminararbeit, ca. 20 Seiten (ohne Anlagen),
Mehrere Kurzessays im Laufe des Semesters (jeweils 3 - 4 Seiten)
Portfolio aus mehreren Übungsaufgaben,
Mündliches Referat im Umfang von 30 Minuten im Rahmen einer Lehrveranstaltung mit schriftlicher Ausarbeitung (5-10 Seiten),
Projektarbeit (Katalogbeiträge, Ausstellungstexte, Plakatgestaltung),
Das Praktikum wird mit einem Praktikumsbericht (10 Seiten, ohne Anlagen) abgeschlossen.