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Allgemeiner Teil der Masterprüfungsordnungen der Hochschule Bremen vom 20. März 2012

juris-Abkürzung:ATHSchulMAPO BR
Ausfertigungsdatum:20.03.2012
Gültig ab:01.03.2012
Gültig bis:30.09.2023  Schriftgrafik ausserkraft
Dokumenttyp: ohne Qualifikation
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.ABl. 2012, 122
Gliederungs-Nr:-
Allgemeiner Teil der Masterprüfungsordnungen der Hochschule Bremen
Vom 20. März 2012*)

Änderungshistorie

Änderungen

1.

§ 18 geändert durch Ordnung vom 10.07.2012 (Brem.ABl. S. 754)

2.

§§ 13 und 21 geändert durch Ordnung vom 21.05.2013 (Brem.ABl. S. 516) - Berichtigung vom 03.07.2013 (Brem.ABl. S. 574)

3.

§ 18 neu gefasst, § 18a eingefügt, § 22 geändert durch Ordnung vom 30.01.2018 (Brem.ABl. S. 85)

4.

Inhaltsverzeichnis und § 7 geändert, § 7a eingefügt durch Ordnung vom 19.06.2018 (Brem.ABl. S. 539)

5.

Anlage 4 angefügt durch Ordnung vom 27.10.2020 (Brem.ABl. S. 1083)

6.

Anlage 4 geändert durch Artikel 2 der Ordnung vom 14.12.2021 (Brem.ABl. S. 1311)

7.

Anlage 4 geändert durch Artikel 2 der Ordnung vom 03.05.2022 (Brem.ABl. S. 249, 250)

Fußnoten

*)
Die Regelung nach Anlage 4 Nummer 3 in der Fassung der Änderungsordnung vom 3. Mai 2022 (Brem.ABl. S. 249) „Zusätzlicher Prüfungsversuch bei Nichtbestehen“ tritt gem. § 24 Absatz 3 der Allgemeinen Teil der Masterprüfungsordnungen der Hochschule Bremen vom 27.06.2023 (Brem.ABl. S. 800, 826) zum Ende des Wintersemesters 2023/2024 außer Kraft.
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