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  • Bachelorprüfungsordnung der Hochschule Bremen für den Studiengang Architektur (Fachspezifischer Teil) vom 10. Juni 2014

Bachelorprüfungsordnung der Hochschule Bremen für den Studiengang Architektur (Fachspezifischer Teil)

Veröffentlichungsdatum:04.07.2014 Inkrafttreten01.03.2014
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 01.03.2014 bis 31.08.2019Außer Kraft
Fundstelle Brem.ABl. 2014, S. 601

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juris-Abkürzung: ArchBacfPO BR
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
juris-Abkürzung:ArchBacfPO BR
Dokumenttyp: ohne Qualifikation
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:-
Bachelorprüfungsordnung der Hochschule Bremen für den Studiengang Architektur
(Fachspezifischer Teil)
Vom 10. Juni 2014*)
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 01.03.2014 bis 31.08.2019

aufgeh. durch § 7 Absatz 2 der Ordnung vom 17. Juli 2019 (Brem.ABl. S. 1124)

Fußnoten

*)
[Red.Anm.: Gemäß § 7 Absatz 3 der Ordnung vom 17. Juli 2019 (Brem.ABl. S. 1124) gilt:
,,Studierende, die das Studium vor dem 1. September 2019 aufgenommen haben, legen die Bachelorprüfung nach den bisherigen Bestimmungen ab. Auf Antrag können sie die Bachelorprüfung nach dieser Ordnung ablegen mit der Maßgabe, dass erbrachte Leistungen soweit möglich anerkannt werden. Diese Regelung gilt bis zum 31. August 2022. Danach gilt diese Ordnung mit der Maßgabe, dass erbrachte Leistungen soweit möglich anerkannt werden.”]

Die Rektorin der Hochschule Bremen hat am 23. Juni 2014 gemäß § 110 Absatz 3 des Bremischen Hochschulgesetzes (BremHG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Mai 2007 (Brem.GBl. S. 339), zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 22. Juni 2010 (Brem.GBl. S. 375), den fachspezifischen Teil der Bachelorprüfungsordnung der Hochschule Bremen für den Studiengang Architektur in der nachstehenden Fassung genehmigt.

Soweit in dieser Ordnung nichts anderes geregelt ist, gilt der Allgemeine Teil der Bachelorprüfungsordnungen der Hochschule Bremen vom 11. Oktober 2011 (Brem.ABl. S. 1457) (AT-BPO), der zuletzt durch Ordnung vom 21. Mai 2013 (Brem.ABl. S. 515) geändert wurde, in der jeweils gültigen Fassung.

§ 1
Regelstudienzeit, Studienaufbau und Studienumfang

(1) Die Regelstudienzeit beträgt 6 Semester. Sie umfasst die theoretischen Studiensemester und die Prüfungen einschließlich der Bachelorthesis.

(2) Die für den erfolgreichen Abschluss des Studiums erforderlichen Module sowie die zu erbringenden Leistungspunkte ergeben sich aus Anlage 1. Der Gesamtumfang des Studiums beträgt 180 Leistungspunkte.

§ 2
Auslandsaufenthalt, Exkursion

Im fünften Semester wird eine betreute Exkursion in das Ausland durchgeführt. Die Teilnahme an der Exkursion ist nicht verpflichtend, wenn das zugeordnete Modul durch ein gleichwertiges, an einer ausländischen Partnerhochschule absolviertes Modul ersetzt wird

§ 3
Prüfungsleistungen

(1) Die im Rahmen der Module zu erbringenden Prüfungsleistungen regelt Anlage 1.

(2) Studienbegleitende Prüfungsleistungen nach Absatz 1 werden in den in § 7 Absatz 3 AT-BPO genannten Formen sowie in Form von Entwürfen erbracht.

(3) Ein Entwurf beinhaltet die Auseinandersetzung mit gestalterischen, konstruktiven und funktionalen Aspekten der Architektur und seine Präsentation in Form von Zeichnungen, Modellen, textlichen und mündlichen Erläuterungen sowie experimentellen Versuchen. Ein Entwurf kann aus mehreren Kurzentwürfen bestehen. Der Projektcharakter des Entwurfs lässt eine Wiederholungsprüfung im Fall des Nichtbestehens bis zum Beginn der Lehrveranstaltungen des Folgesemesters nach den Bestimmungen des AT-BPO nicht zu. Erreicht ein Entwurf mindestens 80% der für das Bestehen der Prüfung geforderten Leistung, wird vor der Festsetzung der Note „nicht ausreichend“ die Möglichkeit der Nachbesserung mit mündlicher Ergänzungsprüfung innerhalb von drei Wochen angeboten. Für die Abnahme und Bewertung der mündlichen Ergänzungsprüfung gilt § 7 Absatz 2 Nummer 2 AT-BPO entsprechend. Aufgrund der mündlichen Ergänzungsprüfung wird die Modulnote „ausreichend“ (4,0) oder „nicht ausreichend“ (5,0) festgesetzt.

(4) Für alle studienbegleitenden Prüfungsleistungen außer für Klausuren, mündliche Prüfungen und Referate können die Studierenden Themen vorschlagen. Folgende Prüfungsleistungen können auch durch eine Gruppe von Studierenden in Zusammenarbeit angefertigt werden (Gruppenarbeit): Schriftlich ausgearbeitete Referate, Hausarbeiten, Entwürfe.

§ 4
Bachelorgrad

Nach bestandener Bachelorprüfung verleiht die Hochschule den Grad „Bachelor of Arts“ („B.A.“).

§ 5
Umfang der Bachelorprüfung

(1) Die Bachelorprüfung besteht aus studienbegleitenden Prüfungsleistungen in den Modulen nach Absatz 2 und der Bachelorthesis.

(2) Die Zahl und die Form der studienbegleitenden Prüfungsleistungen sind in Anlage 1 festgelegt.

§ 6
Bachelorthesis

(1) Die Bachelorthesis beinhaltet in der Regel einen Entwurf bestehend aus einem zeichnerisch-schriftlichen Teil und einem praktischen Teil (Modell). Sie ist innerhalb der Abteilung Architektur öffentlich zu präsentieren. Die Präsentation schließt eine mündliche Darstellung des Arbeitsergebnisses sowie eine Diskussion unter Beteiligung der der Abteilung angehörenden Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer ein. Die Bachelorthesis wird nach Abschluss der Präsentation von den bestellten Prüfenden unter Ausschluss der Öffentlichkeit bewertet.

(2) Die Frist zur Bearbeitung der Bachelorthesis beträgt 9 Wochen.

(3) Das Thema der Bachelorthesis kann einmalig im ersten Drittel der Bearbeitungszeit ohne Anrechnung eines Prüfungsversuchs zurückgegeben werden.

§ 7
Inkrafttreten

(1) Diese Prüfungsordnung tritt mit Wirkung vom 1. März 2014 in Kraft.

(2) Mit Inkrafttreten dieser Ordnung tritt die Bachelorprüfungsordnung der Hochschule Bremen für den Studiengang Architektur (Fachspezifischer Teil) vom 28. September 2004 (Brem.ABl. 2006 S. 211) außer Kraft.

Anlage 1

Prüfungsleistungen der Bachelorprüfung nach § 5

Mesomodule

Mikromodule

Seme-
ster

SWS1

Cre-
dits

Prüfung2

1: Lehreinheiten des Entwerfens

Modul 1.1

 

 

 

 

Entwurfs- und Planungsmethodik

1

4

6

E

Modulbezogene Übung

 

1

 

 

 

Modul 1.2

 

 

 

 

 

Konzeptionelles Entwerfen

2

4

6

E

 

Modulbezogene Übung

 

1

 

 

 

Modul 1.3

 

 

 

 

 

Entwerfen 1

3

4

6

E od. R3

 

Wohnungsbau

 

 

 

 

 

Modulbezogene Übung

 

1

 

 

 

Modul 1.4

 

 

 

 

 

Entwerfen 2

4

4

6

E od. R3

 

Städtebau

 

 

 

 

 

Modulbezogene Übung

 

1

 

 

 

Modul 1.5

 

 

 

 

 

Entwerfen 3

5

4

6

E od. R3

 

Gebäude im Kontext

 

 

 

 

 

Modulbezogene Übung

 

1

 

 

 

Modul 1.6

 

 

 

 

 

Entwerfen 4

6

4

6

E od. R3

 

Thesisprojekt/ Synthese

 

 

 

 

 

Modulbezogene Übung

 

1

 

 

 

Modul 1.7

 

 

 

 

 

Thesis-Seminar und Thesis

6

4

6

E, MP4

2. Lehreinheiten der Projektvertiefung

Modul 2.1

 

 

 

 

Projektvertiefung 1

4

4

6

E, MP o. R

Wahlmodul 15 Fachbezogen, fachübergreifend

 

 

 

 

Modulbezogene Übung

 

1

 

 

 

Modul 2.2

 

 

 

 

 

Projektvertiefung 2

5

4

6

E, MP o. R

 

Wahlmodul 25 Fachbezogen, fachübergreifend

 

 

 

 

 

Modulbezogene Übung

 

1

 

 

 

Modul 2.3

 

 

 

 

 

Projektvertiefung 3

6

4

6

E, MP o. R

 

Wahlmodul 35 Fachbezogen, fachübergreifend, Schlüsselqualifikationen, Fremdsprachen

 

 

 

 

3. Lehreinheiten der Allgemeinwissen schaften

Modul 3.1

 

 

 

 

Architektur im kultur- und sozialhistor. Kontext 1

1

4

6

MP od. R3

Baugeschichte 1

 

 

 

 

Gebäudelehre

 

 

 

 

Modulbezogene Übung

 

1

 

 

 

Modul 3.2

 

 

 

 

 

Architektur im kultur- und sozialhistor. Kontext 2

2

4

6

MP od. R3

 

Baugeschichte 2

 

 

 

 

 

Soziologie 1

 

 

 

 

 

Modulbezogene Übung

 

1

 

 

3. Lehreinheiten der Allgemeinwissen schaften

Modul 3.3

 

 

 

 

Architekturtheorie

3

4

6

E, MP o. R3

Architekturtheorie 1

 

 

 

 

Soziologie 2

 

 

 

 

Modulbezogene Übung

 

1

 

 

 

Modul 3.4

 

 

 

 

 

Architektur im lokalen und ökologischen Kontext

4

4

6

E, MP o. R3

 

Freiraumplanung

 

 

 

 

 

Stadtökologie

 

 

 

 

 

Modulbezogene Übung

 

1

 

 

 

Modul 3.5

 

 

 

 

 

Rechtliche und gestalterische Grundlagen der Stadtplanung

4

4

6

E, MP o. R3

 

Stadtplanung

 

 

 

 

 

Bauplanungsrecht

 

 

 

 

 

Modulbezogene Übung

 

1

 

 

 

Modul 3.6

 

 

 

 

 

Architekturtheorie und -geschichte im internationalen Kontext

5

4

6

E, MP o. R3

 

Architekturtheorie 2

 

 

 

 

 

Auslandsexkursion/ internationaler Workshop

 

 

 

 

 

Modulbezogene Übung

 

1

 

 

4. Lehreinheiten der Technik wissenschaften

Modul 4.1

 

 

 

 

Bau- und Tragsysteme

1

4

6

E, MP o. Kl3

Baukonstruktion 1

 

 

 

 

 

Tragwerksplanung 1

 

 

 

 

 

Modulbezogene Übung

 

1

 

 

 

Modul 4.2

 

 

 

 

 

Baustoffkunde und Bauphysik

1

4

6

E, MP o. Kl3

 

Bauphysik 1

 

 

 

 

 

Baustoffkunde

 

 

 

 

 

Modulbezogene Übung

 

1

 

 

 

Modul 4.3

 

 

 

 

 

Bau- und Tragelemente

2

4

6

E, MP o. Kl3

 

Baukonstruktion 2

 

 

 

 

 

Tragwerksplanung 2

 

 

 

 

 

Modulbezogene Übung

 

1

 

 

 

Modul 4.4

 

 

 

 

 

Gebäudetechnik und Bauphysik

2

4

6

E, MP o. Kl3

 

Gebäudetechnik 1

 

 

 

 

 

Bauphysik 2

 

 

 

 

 

Modulbezogene Übung

 

1

 

 

 

Modul 4.5

 

 

 

 

 

Konstruktive und wirtschaftliche Zusammen hänge 1

3

4

6

E, MP o. Kl3

 

Baukonstruktion 3

 

 

 

 

 

Baubetrieb

 

 

 

 

 

Modulbezogene Übung

 

1

 

 

 

Modul 4.6

 

 

 

 

 

Integrale Planung

3

4

6

E, MP o. R3

 

Gebäudetechnik 2

 

 

 

 

 

Tragwerksplanung 3, Bauphysik 3

 

 

 

 

 

Modulbezogene Übung

 

1

 

 

 

 

 

 

 

 

4. Lehreinheiten der Technik-wissenschaften

Modul 4.7

 

 

 

 

Komplexe Konstruktions- und Tragsysteme

5

4

6

E, MP o. R3

Baukonstruktion 4

 

 

 

 

Tragwerksplanung 4

 

 

 

 

Modulbezogene Übung

 

1

 

 

 

Modul 4.8

 

 

 

 

 

Konstruktive und wirtschaftliche Zusammenhänge 2

6

4

6

E, MP o. R3

 

Baukonstruktion 5

 

 

 

 

 

Baubetrieb 2

 

 

 

 

 

Modulbezogene Übung

 

1

 

 

5. Lehreinheiten der Darstellung und Gestaltung

Modul 5.1

 

 

 

 

Grundlagen der Gestaltung und Darstellung 1

1

4

6

E

Darstellungsprinzipien

 

 

 

 

Proportionslehre

 

 

 

 

Modulbezogene Übung

 

1

 

 

 

Modul 5.2

 

 

 

 

 

Grundlagen der Gestaltung und Darstellung 2

2

4

6

E

 

Modellbau und Zeichnen

 

 

 

 

 

Farb- und Formlehre

 

 

 

 

 

Modulbezogene Übung

 

1

 

 

 

Modul 5.3

 

 

 

 

 

Gestaltung und Darstellung im Planungsprozess

3

4

6

E

 

CAD - 2D

 

 

 

 

 

Gestaltung 1 - Linie und Fläche

 

 

 

 

 

Modulbezogene Übung

 

1

 

 

 

Modul 5.4

 

 

 

 

 

Gestaltung und Darstellung im städtebaulichen

4

4

6

E

 

Kontext 1

 

 

 

 

 

CAD - 3D

 

 

 

 

 

Gestaltung 2 - Volumen und Raum

 

 

 

 

 

Modulbezogene Übung

 

1

 

 

 

Modul 5.5

 

 

 

 

 

Projektintegrierte Gestaltung und Darstellung 1

5

4

6

E

 

CAD - 4D

 

 

 

 

 

Gestaltung 3 - Volumen, Raum und Zeit

 

 

 

 

 

Modulbezogene Übung

 

1

 

 

 

Modul 5.6

 

 

 

 

 

Projektintegrierte Gestaltung und Darstellung 2

6

4

6

E

 

Präsentation, Dokumentation

 

 

 

 

 

Integrierte Gestaltung

 

 

 

 

 

Modulbezogene Übung

 

1

 

 

Summen

 

 

148

180

 

Fußnoten

1

Die Mikromodule der Bereiche 1., 3., 4. und 5. umfassen 4 Semesterwochenstunden (SWS) zuzüglich 1 SWS für die modulbezogene Übung.

2

Formen der Prüfungsleistungen nach § 3 sowie nach § 7 Absatz 2 AT-BPO:

Kl

Klausur (schriftliche Arbeit unter Aufsicht)

R

Referat

MP

Mündliche Prüfung / Kolloquium

E

Entwurf

3

Die Prüfungsleistung kann in zwei Teilprüfungen in jeweils einer der genannten Formen unterteilt werden.

3

Die Prüfungsleistung kann in zwei Teilprüfungen in jeweils einer der genannten Formen unterteilt werden.

3

Die Prüfungsleistung kann in zwei Teilprüfungen in jeweils einer der genannten Formen unterteilt werden.

3

Die Prüfungsleistung kann in zwei Teilprüfungen in jeweils einer der genannten Formen unterteilt werden.

3

Die Prüfungsleistung kann in zwei Teilprüfungen in jeweils einer der genannten Formen unterteilt werden.

3

Die Prüfungsleistung kann in zwei Teilprüfungen in jeweils einer der genannten Formen unterteilt werden.

3

Die Prüfungsleistung kann in zwei Teilprüfungen in jeweils einer der genannten Formen unterteilt werden.

3

Die Prüfungsleistung kann in zwei Teilprüfungen in jeweils einer der genannten Formen unterteilt werden.

3

Die Prüfungsleistung kann in zwei Teilprüfungen in jeweils einer der genannten Formen unterteilt werden.

3

Die Prüfungsleistung kann in zwei Teilprüfungen in jeweils einer der genannten Formen unterteilt werden.

3

Die Prüfungsleistung kann in zwei Teilprüfungen in jeweils einer der genannten Formen unterteilt werden.

3

Die Prüfungsleistung kann in zwei Teilprüfungen in jeweils einer der genannten Formen unterteilt werden.

3

Die Prüfungsleistung kann in zwei Teilprüfungen in jeweils einer der genannten Formen unterteilt werden.

3

Die Prüfungsleistung kann in zwei Teilprüfungen in jeweils einer der genannten Formen unterteilt werden.

3

Die Prüfungsleistung kann in zwei Teilprüfungen in jeweils einer der genannten Formen unterteilt werden.

3

Die Prüfungsleistung kann in zwei Teilprüfungen in jeweils einer der genannten Formen unterteilt werden.

3

Die Prüfungsleistung kann in zwei Teilprüfungen in jeweils einer der genannten Formen unterteilt werden.

3

Die Prüfungsleistung kann in zwei Teilprüfungen in jeweils einer der genannten Formen unterteilt werden.

4

Das Modul beinhaltet die Bachelorthesis und das abschließende Kolloquium.

5

Der Katalog der Wahlmodule wird vom Abteilungsrat jeweils zu Beginn eines Semesters beschlossen.

5

Der Katalog der Wahlmodule wird vom Abteilungsrat jeweils zu Beginn eines Semesters beschlossen.

5

Der Katalog der Wahlmodule wird vom Abteilungsrat jeweils zu Beginn eines Semesters beschlossen.


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