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Änderungen
§§ 1, 2, 6 und Anlage 1 geändert und Anlage 2 neu gefasst durch Ordnung vom 29.01.2014 (Brem.ABl. S. 130)*
§ 2 geändert durch Ordnung vom 27.04.2016 (Brem.ABl. S. 394)**
[Red. Anm.: Entsprechend Artikel 2 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 2 der Ordnung vom 29.01.2014 (Brem.ABl. S. 130) gilt:
„(1) ... Sie gilt für Studierende, die ab dem Wintersemester 2014/15 erstmals im Masterstudiengang „Betriebswirtschaftslehre“ ihr Studium aufnehmen.
(2) Studierende, die ihr Studium vor dem Wintersemester 2013/14 begonnen haben, bzw. nach der Prüfungsordnung vom 17. April 2013 studieren, wechseln in die Prüfungsordnung vom 12. Februar 2014.“]
[Red. Anm.: Entsprechend Artikel 2 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 2 der Ordnung vom 27.04.2016 (Brem.ABl. S. 394) gilt:
„(1) ... Sie gilt für Studierende, die ab dem Wintersemester 2016/17 im Masterstudiengang „Betriebswirtschaftslehre“ ihr Studium aufnehmen.
(2) Studierende, die ihr Studium vor dem Wintersemester 2016/17 begonnen haben, wechseln in die vorliegende Prüfungsordnung. Bereits erbrachte Prüfungsleistungen werden anerkannt.“]