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Der in Hannover am 9. August 2012 und in Bremen am 3. September 2012 unterzeichneten Vereinbarung zwischen dem Land Niedersachsen und Land Bremen über die Zusammenarbeit beim Aufruf und Einsatz der Personenauskunftsstelle Niedersachsen/Bremen wird zugestimmt. Die Vereinbarung wird nachstehend veröffentlicht.
(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
(2) Der Tag, an dem die Vereinbarung nach ihrem § 7 Absatz 1 Satz 3 in Kraft tritt, ist im Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen bekannt zu geben.*
Bremen, den 21. Juni 2016
Der Senat
Entsprechend der Bekanntmachung vom 27.07.2016 (Brem.GBl. S. 431) ist die Staatsvertrag gemäß § 7 Abs. 1 Satz 3 am 29.06.2016 in Kraft getreten.