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  • Fachspezifischer Teil der Bachelorprüfungsordnung der Hochschule Bremerhaven für den Studiengang Produktionstechnologie vom 25. Juni 2013

Fachspezifischer Teil der Bachelorprüfungsordnung der Hochschule Bremerhaven für den Studiengang Produktionstechnologie

Veröffentlichungsdatum:30.07.2014 Inkrafttreten01.09.2013
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 01.09.2013 bis 30.09.2021Außer Kraft
Fundstelle Brem.ABl. 2014, S. 679

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juris-Abkürzung: ProdTechBRHBacfPO BR
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
juris-Abkürzung:ProdTechBRHBacfPO BR
Dokumenttyp: ohne Qualifikation
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:-
Fachspezifischer Teil der Bachelorprüfungsordnung der Hochschule
Bremerhaven für den Studiengang Produktionstechnologie
Vom 25. Juni 2013*)
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 01.09.2013 bis 30.09.2021

aufgeh. durch § 7 Absatz 2 der Ordnung vom 7. Juli 2020 (Brem.ABl. 2022 S. 87)

Fußnoten

*)
[Gemäß § 7 Absatz 3 der Prüfungsordnung vom 07.07.2020 (Brem.ABl. 2022 S. 87) gilt folgende Regelung:
”(3) Studierende, die vor dem Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Prüfungsordnung das Studium an der Hochschule Bremerhaven begonnen haben, legen die Bachelorprüfung nach den bisherigen Bestimmungen ab. Auf Antrag können sie die Bachelorprüfung nach dieser Ordnung ablegen mit der Maßgabe, dass erbrachte Leistungen soweit wie möglich angerechnet werden. Diese Regelung gilt bis zum 30. September 2026. Danach gilt diese Ordnung mit der Maßgabe, dass erbrachte Leistungen soweit wie möglich anerkannt werden.”]

Der Rektor der Hochschule Bremerhaven hat am 3. Dezember 2013 gemäß § 110 Absatz 3 des Bremischen Hochschulgesetzes (BremHG) vom 9. Mai 2007 (Brem.GBl. S. 339), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Juni 2010 (Brem.GBl. S. 375), den fachspezifischen Teil der Bachelorprüfungsordnung der Hochschule Bremerhaven für den Studiengang Produktionstechnologie in der nachstehenden Fassung genehmigt.

Soweit in dieser Ordnung nichts anderes geregelt ist, gilt der Allgemeine Teil der Bachelorprüfungsordnungen der Hochschule Bremerhaven vom 30. September 2009 (Brem.ABl. 2010 S. 23) (AT-BPO) in der jeweils gültigen Fassung.

§ 1
Regelstudienzeit, Studienaufbau und Studienumfang

(1) Die Regelstudienzeit beträgt sieben Semester. Sie beinhaltet die Bachelorarbeit und das Kolloquium.

(2) Für den erfolgreichen Abschluss des Studiums sind 210 Creditpoints erforderlich.

§ 2
Praxissemester

Das Praxissemester findet in der Regel nach der Veranstaltungszeit des vierten Studiensemesters statt.

§ 3
Praxisphase

Die Praxisphase findet in der Regel im 7. Semester statt und hat eine Länge von mindestens 10 und höchstens 15 Wochen. Die Praxisphase wird durch Lehrveranstaltungen begleitet, die auch in Form von Blockveranstaltungen durchgeführt werden können.

§ 4
Prüfungs- und Studienleistungen

(1) Anzahl, Form und Gewichtung der abzulegenden Modulprüfungen regelt Anlage 1. Die Prüfungs- und Studienleistungen können neben den in § 7 Absatz 2 AT-BPO genannten Formen auch in Form eines Berichts erbracht werden. Im Bericht werden der Praktikumsbetrieb, die Praktikumsstelle und mit dem Praktikum verbundene Aufgaben dargestellt, ihre Erarbeitung und die erreichten Ergebnisse dokumentiert und der persönliche Lernerfolg dargestellt. Der Praktikumsbericht soll zugleich eine Reflektion der Arbeitsinhalte und -verfahren beinhalten.

(2) Pro Modul wird eine Modulprüfung abgelegt, die nach Maßgabe der Anlage 1 aus mehreren Prüfungsleistungen bestehen kann.

(3) Werden alle für eine Studienrichtung im Studienplan (Anlage 1) vorgesehenen Module erfolgreich absolviert, wird im Zeugnis die Studienrichtung genannt. Alternativ können auch aus beiden Studienrichtungen Module gewählt werden, wobei insgesamt mindestens 15 Creditpoints erworben werden müssen. Im Zeugnis werden dann die absolvierten Module, aber keine Studienrichtung genannt.

(4) Als Wahlpflichtmodule können alle am Fachbereich 1 sowie im „Studium Generale“ der Hochschule Bremerhaven angebotenen Module gewählt werden. Auf Antrag können vom Prüfungsausschuss auch Module anderer Studiengänge zugelassen werden.

§ 5
Bachelorarbeit und Kolloquium

(1) Die Bachelorprüfung besteht aus den Modulprüfungen gemäß Anlage 1, der Bachelorarbeit und dem Kolloquium, in dem die Bachelorarbeit zu verteidigen ist.

(2) Zur Bachelorarbeit kann nur zugelassen werden, wer 170 CP erbracht hat.

(3) Das Thema der Bachelorarbeit kann ohne Anrechnung eines Prüfungsversuchs einmal innerhalb des ersten Drittels der Bearbeitungszeit zurückgegeben werden.

(4) Die Frist zur Bearbeitung der Bachelorarbeit beträgt höchstens neun Wochen.

(5) Die Bachelorarbeit ist schriftlich in deutscher oder englischer Sprache zu verfassen.

§ 6
Gesamtnote der Bachelorprüfung

Die Gesamtnote der Bachelorprüfung errechnet sich zu 75% aus dem Durchschnitt der übrigen Modulnoten nach Anlage 1 und zu 25% aus der Bachelorarbeit. Die Note der Bachelorarbeit errechnet sich zu 33 % aus der Note des Kolloquiums und zu 67 % aus der Note der schriftlichen Bachelorarbeit.

§ 7
Bachelorgrad

Nach bestandener Bachelorprüfung verleiht die Hochschule den Grad „Bachelor of Engineering“.

§ 8
Inkrafttreten

(1) Diese Prüfungsordnung tritt mit Wirkung vom 1. September 2013 in Kraft.

(2) Sie gilt erstmals für Studierende, die bei oder nach Inkrafttreten dieser Prüfungsordnung ihr Studium an der Hochschule Bremerhaven aufnehmen. Studierende, die vor dem Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Prüfungsordnung das Studium an der Hochschule Bremerhaven begonnen haben, legen die Bachelorprüfung nach den bisherigen Bestimmungen ab.

Bremerhaven, den 3. Dezember 2013

Der Rektor der Hochschule Bremerhaven

Anlage 1

Prüfungs- und Studienleistungen Produktionstechnologie

Prüf.
Nr.

Sem

Modul-
bez.

Modul /
Lehrveranstaltungen

SRich-
tung

SWS

SL

PL

GF

CP

11000

 

MA-AN1

Analysis 1

alle

 

 

K,M

1

5

11010

1

 

Analysis 1

 

3

 

 

 

 

 

1

 

Analysis 1 Übung

 

1

 

 

 

 

21000

 

MA-LIN

Lineare Algebra

alle

 

 

K, M

1

5

21010

2

 

Lineare Algebra

 

3

 

 

 

 

 

2

 

Lineare Algebra Übung

 

1

 

 

 

 

31000

 

MA-AN2

Analysis 2

alle

 

 

K, M

1

5

31010

3

 

Analysis 2

 

3

 

 

 

 

 

3

 

Analysis 2 Übung

 

1

 

 

 

 

11100

 

PH-PHY

Physik Grundlagen

alle

 

 

K, M

1

2

11110

1

 

Physik Grundlagen

 

2

 

 

 

 

11200

 

TM-TM1

Technische Mechanik1

alle

 

 

K, M

1

5

 

1

 

Technische Mechanik1

 

3

 

 

 

 

 

1

 

Technische Mechanik 1 Übung

 

1

 

 

 

 

21100

 

TM-TM2

Technische Mechanik2

alle

 

 

K, M

1

5

 

2

 

Technische Mechanik2

 

3

 

 

 

 

 

2

 

Technische Mechanik 2 Übung

 

1

 

 

 

 

11300

 

ET-ETG

Elektrotechnik Grundlagen

alle

 

 

K, M

1

5

11310

1

 

Elektrotechnik Grundlagen

 

3

 

 

 

 

11320

1

 

Elektrotechnik Labor

 

1

V

 

 

 

21200

 

ET-WST

Wechselströme und Schaltungstechnik

alle

 

 

K, M

1

5

21210

2

 

Wechselströme und Schaltungstechnik

 

3

 

 

 

 

21220

2

 

Wechselströme und Schaltungstechnik Labor

 

1

V

 

 

 

21300

 

ET-ASM

Messtechnik

alle

 

 

K, M

1

3

21310

2

 

Analogschaltungs- und Messtechnik

 

1

 

 

 

 

21320

2

 

Analogschaltungs- und Messtechnik Labor

 

1

V

 

 

 

21400

 

WT-WK1

Werkstoffkunde 1

alle

 

 

K

1

5

21410

2

 

Werkstoffkunde 1

 

3

 

 

 

 

21420

2

 

Werkstoffkunde 1 Labor

 

1

V

 

 

 

31100

 

WT-WK2

Werkstoffkunde 2

alle

 

 

K

1

5

31110

3

 

Werkstoffkunde 2

 

3

 

 

 

 

31120

3

 

Werkstoffkunde 2 Labor

 

1

V

 

 

 

31200

 

WT-WOC

Chemie

alle

 

 

K

1

2

 

3

 

Werkstoff- und Oberflächenchemie

 

2

 

 

 

 

11400

 

CA-TZC

Technisches Zeichnen, CAD

alle

 

 

K,M

1

5

11410

1

 

Technisches Zeichnen

 

2

 

 

 

 

11420

1

 

CAD Labor

 

2

H

 

 

 

31300

 

CA-KON

Konstruktionslehre

alle

 

 

K,M

1

5

31310

3

 

Konstruktionslehre

 

3

 

 

 

 

31320

3

 

Konstruktionslehre Übung

 

1

H

 

 

 

21500

 

TH-THG

Thermodynamik Grundlagen

alle

 

 

K,M

1

5

 

2

 

Thermodynamik Grundlagen

 

3

 

 

 

 

 

3

 

Thermodynamik Grundlagen Übung

 

1

 

 

 

 

11500

 

IT-TSP

Programmiersprachen

alle

 

 

K,M

1

5

11510

1

 

Programmiersprachen

 

2

 

 

 

 

11520

1

 

Programmiersprachen Labor

 

2

E

 

 

 

31400

3

FT-FT1

Fertigungstechnik Grundlagen

alle

 

 

K

1

5

 

 

 

Fertigungstechnik Grundlagen

 

4

 

 

 

 

11600

 

PT-EIN

Einführung in die Produktionstechnologie

alle

 

 

K

1

3

 

1

 

Einführung in die Produktionstechnologie

 

2

 

 

 

 

31500

 

FT-PPS

Produktionsplanung und -steuerung

alle

 

 

K

1

5

31510

3

 

PPS

 

3

 

 

 

 

31520

3

 

PPS Labor

 

1

P

 

 

 

61000

 

BW-WFI

Betriebswirtschaft

alle

 

 

K

1

5

 

6

 

Wirtschaft für Ingenieure

 

3

 

 

 

 

 

6

 

Wirtschaft für Ingenieure Übung

 

1

 

 

 

 

11700

 

SP-ENG

Englisch

alle

 

 

 

 

5

11710

1

 

Sprachlabor Englisch

 

2

 

K,M

0,5

 

11720

2

 

Sprachlabor Englisch

 

2

 

K, M

0,5

 

41000

 

FT-FT2

Fertigungstechnik Vertiefung

alle

 

 

K, M

1

5

41010

4

 

Fertigungstechnik Vertiefung

 

2

 

 

 

 

41020

4

 

Fertigungstechnik Vertiefung Labor

 

2

V

 

 

 

61100

 

PJ-PTE

Produktionstechnik Projekt

alle

 

 

R, P

1

5

 

6

 

Fertigungstechnik Projekt Labor

 

4

 

 

 

 

41100

 

FT-STE

Fügetechnik

PFT

 

 

K,M

1

5

41110

4

 

Schweisstechnik

 

2

 

 

 

 

41120

4

 

Schweisstechnik Labor

 

1

V

 

 

 

41130

4

 

Klebtechnik

 

1

 

 

 

 

41140

4

 

Klebtechnik Labor

 

1

V

 

 

 

41200

 

FT-NCH

NC-Technik und Handhabungssysteme

alle

 

 

K

1

5

41210

4

 

NC-Technik

 

1

 

 

 

 

41220

4

 

NC-Technik Labor

 

1

P

 

 

 

41230

4

 

Handhabungssysteme

 

2

 

 

 

 

41240

4

 

Handhabungssysteme Labor

 

1

P

 

 

 

61200

 

FT-MAP

Maschinen- und Anlagenprojektierung

alle

 

 

P

1

5

61210

6

 

Maschinen- und Anlagenprojektierung

 

2

 

 

 

 

61220

6

 

Maschinen- und Anlagenprojektierung Labor

 

2

P

 

 

 

41300

 

WE-WKP

Werkstoffkunde Projekt

alle

 

 

R, P

1

5

 

4

 

Werkstoffkunde Projekt

 

4

 

 

 

 

61300

 

WE-OFT

Oberflächentechnik

PFT

 

 

K,M

1

5

61310

6

 

Oberflächentechnik

 

2

 

 

 

 

61320

6

 

Oberflächentechnik Labor

 

1

V

 

 

 

61330

6

 

Korrosion und Korrosionsschutz

 

1

 

 

 

 

61340

6

 

Korrosion und Korrosionsschutz Labor

 

1

V

 

 

 

61400

 

WE-VWE

Verbundwerkstofftechnik

alle

 

 

K, M

1

5

61410

6

 

Verbundwerkstofftechnik

 

2

 

 

 

 

61420

6

 

Verbundwerkstofftechnik Labor

 

2

V

 

 

 

41400

 

AU-AST

Antriebs- und Sensortechnik

alle

 

 

K

1

5

41410

4

 

Antriebs- und Sensortechnik

 

3

 

 

 

 

41420

4

 

Antriebs- und Sensortechnik Labor

 

1

V

 

 

 

41500

 

AU-AUT

Automatisierungstechnik

alle

 

 

K

1

5

41510

4

 

Automatisierungstechnik

 

3

 

 

 

 

41520

4

 

Automatisierungstechnik Labor

 

1

V

 

 

 

61500

 

AU-STF

Steuerungs- und Feldbustechnik

PMA

 

 

K

1

5

61510

6

 

Steuerungs- und Feldbustechnik

 

2

 

 

 

 

61520

6

 

Steuerungs- und Feldbustechnik Labor

 

2

V

 

 

 

41600

 

ET-DMP

Digital- und Mikroprozessortechnik

PMA

 

 

K

1

5

41610

4

 

Digital- und Mikroprozessortechnik

 

2

 

K

 

 

41620

4

 

Digital- und Mikroprozessortechnik Labor

 

2

V

 

 

 

61600

 

AU-RTS

Regelungstechnik und Simulation

PMA

 

 

K

1

5

61610

6

 

Regelungstechnik und Simulation

 

2

 

 

 

 

61620

6

 

Regelungstechnik und Simulation Labor

 

2

V

 

 

 

41600

 

CA-CFE

CAD und FEM

PFT

 

 

 

 

5

41610

4

 

CAD 2

 

2

 

P

0,5

 

41620

4

 

FEM

 

2

 

M

0,5

 

61700

 

WP-WPF

Modul Wahlpflichtfächer

alle

 

 

 

 

5

61710

6

 

Wahlpflichtfach 1

 

2

 

 

 

 

61720

6

 

Wahlpflichtfach 2

 

2

 

 

 

 

61730

6

 

Wahlpflichtfach 3

 

1

 

 

 

 

71000

 

FT-QMA

Qualitätsmanagement

alle

 

 

K

1

3

 

7

 

Qualitätsmanagement

 

2

 

 

 

 

51000

 

PR-PTP

Praxissemester

alle

 

B

 

 

30

 

5

 

Praxissemester

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Seminar zum Praxissemester

 

3

 

 

 

 

71100

 

PR-PTS

Praxisphase

alle

 

B

 

 

10

 

7

 

Praxisphase

 

 

 

 

 

 

79000

 

BA-MET

Bachelorarbeit

alle

 

 

 

 

12

79010

7

 

Bachelorarbeit

 

 

 

 

0,7

 

79020

7

 

Kolloquium

 

1,5

 

 

0,3

 

Erläuterungen und Abkürzungen

Prüf. Nr.:

Prüfungsnummer

Sem:

Semester

Modul Bez.:

Modulbezeichnung (vom Fachbereich festgelegt)

SRichtung:

Studienrichtung

SWS:

Semesterwochenstunden

SL:

Studienleistung (unbenotet)

PL:

Prüfungsleistung, alternativ

GF:

Gewichtungsfaktor zur Ermittlung der Modulnote, wenn das Modul mehrere Prüfungsleistungen enthält

CP:

Leistungspunkte (Credit-Points)
nach dem European Credit Transfer andAccumulation System (ECTS)

PFT:

Fertigungstechnik

PMA:

Mechatronik/Automatisierungstechnik

Abkürzungen bei den Studien- und Prüfungsleistungen:

K:

schriftliche Arbeit unter Aufsicht (Klausur)

M:

Mündliche Prüfung

R:

schriftlich ausgearbeitetes Referat

H:

Hausarbeit

P:

Projektarbeit

V:

Praktischer Versuch

E:

Entwurf

B:

Bericht

 


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