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Dem am 17. März 2016 von der Freien Hansestadt Bremen unterzeichneten Staatsvertrag über die Einrichtung und den Betrieb eines Rechen- und Dienstleistungszentrums zur Telekommunikationsüberwachung der Polizeien im Verbund der norddeutschen Küstenländer wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.
(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
(2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 11 Absatz 2 in Kraft tritt, ist im Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen bekannt zu machen.*
Bremen, den 21. Juni 2016
Der Senat
Entsprechend der Bekanntmachung vom 09.08.2016 (Brem.GBl. S. 475) tritt der Staatsvertrag gemäß seinem Artikel 11 Absatz 2 am 01.08.2016 in Kraft.