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Rundschreiben der Senatorin für Finanzen Nr. 07/2016 - Feststellung der gesundheitlichen Eignung von künftigen Tarifbeschäftigten

Veröffentlichungsdatum:24.06.2016 Inkrafttreten24.06.2016 Zitiervorschlag: "Rundschreiben der Senatorin für Finanzen Nr. 07/2016 - Feststellung der gesundheitlichen Eignung von künftigen Tarifbeschäftigten"

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp: Rundschreiben, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Der Senator für Finanzen
Erlassdatum:24.06.2016
Fassung vom:24.06.2016
Gültig ab:24.06.2016
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Rundschreiben der Senatorin für Finanzen Nr. 07/2016 - Feststellung der gesundheitlichen Eignung von künftigen Tarifbeschäftigten

Rundschreiben der Senatorin für Finanzen

Nummer 07/2016

Feststellung der gesundheitlichen Eignung von künftigen Tarifbeschäftigten

Verteiler: Alle Dienststellen mit Schulen

Bezug: § 3 TV-L / TVöD

Vorbemerkung

Durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urteile vom 25.07.2013 – 2 C 12.11, 2 C 18.12 – und vom 30.10.2013 – 2 C 16.12) wurden die Anforderungen an die gesundheitliche Eignung von Beamtenbewerberinnen/ Beamtenbewerbern relativiert (vgl. Rundschreiben der Senatorin für Finanzen Nr. 4/2014), weshalb eine Änderung des Verfahrens über die Feststellung der gesundheitlichen Eignung erfolgen wird. Infolgedessen soll auch die bisherige Vorgehensweise im Hinblick auf die künftigen Tarifbeschäftigten geändert werden.

Verfahren

Zukünftig werden persönliche Untersuchung von Bewerberinnen und Bewerbern auf Stellen der Freien Hansestadt Bremen und der Stadtgemeinde Bremen, die dem Tarifrecht der VKA oder der TdL unterliegen, nicht mehr durchgeführt. Ein alternatives Verfahren zur Feststellung der gesundheitlichen Eignung der Bewerberinnen und Bewerber findet nicht statt.

Vom Geltungsbereich dieser Regelung nicht erfasst sind Bewerberinnen und Bewerber, die aufgrund von gesetzlichen und/oder behördlichen Regelungen für die Wahrnehmung ihrer zukünftigen Aufgaben eine besondere gesundheitliche Eignung nachweisen müssen. Mithin bleibt die bisherige Praxis der Einstellungsuntersuchungen für diese Personengruppen bestehen.

Kontakt

Die Senatorin für Finanzen

Referat 31

Schillerstr. 1

28195 Bremen

E-Mail: tarifrecht@finanzen.bremen.de


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