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Der Fachbereichsrat 7 (Wirtschaftswissenschaft) hat am 6. Oktober 2008 gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 2 des Bremischen Hochschulgesetzes (BremHG) i.V.m. § 62 BremHG in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Mai 2007 (Brem.GBl. S. 339) folgende Prüfungsordnung beschlossen:
Diese fachspezifische Prüfungsordnung gilt zusammen mit dem Allgemeinen Teil der Prüfungsordnung für Bachelorstudiengänge der Universität Bremen vom 13. Juli 2005.
(1) Der Gesamtumfang der für den Abschluss des Studiums erforderlichen Leistungspunkte beträgt für das Vollfach Betriebswirtschaftslehre 141 CP und für General Studies 39 CP.
(2) Das Vollfach Betriebswirtschaftslehre gliedert sich in sechs Prüfungsgebiete, die den folgenden Modulbereichen zugeordnet sind:
Modulbereich „Rahmenwissenschaften der Ökonomie“ (24 CP):
Modul „Mathematik“ (9 CP),
Modul „Recht“ (6 CP),
Modul „Statistik“ (9 CP).
Alle Module sind Pflichtmodule.
Modulbereich „Basis der Volkswirtschaftslehre“ (33 CP):
Modul „Ökonomische Rechnung“ (Teil 1) mit der Veranstaltung „Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung“ (3 CP),
Modul „Mikroökonomie“ (6 CP),
Modul „Makroökonomie“ (6 CP),
Modul „Wirtschafts- und Sozialpolitik“ (6 CP),
Modul „Finanzwissenschaft“ (6 CP),
Modul „Internationale Wirtschaftsbeziehungen“ (6 CP).
Alle Module sind Pflichtmodule.
Modulbereich „Basis der Betriebswirtschaftslehre“ (27 CP):
Modul „Ökonomische Rechnung“ (Teil 2) mit der Veranstaltung „Technik des betrieblichen Rechnungswesens“ (3 CP),
Basismodul „Führungsprozesse“ (6 CP),
Basismodul „Wertschöpfungsprozesse“ (6 CP),
Basismodul „Informationswirtschaft I“ (6 CP),
Basismodul „Informationswirtschaft II“ (6 CP).
Alle Module sind Pflichtmodule.
Modulbereich „Vertiefte Betriebswirtschaftslehre“ (45 CP):
im Pflichtbereich im Umfang von 36 CP:
Aufbaumodul „Führungsprozesse I“ (9 CP),
Aufbaumodul „Wertschöpfungsprozesse I“ (9 CP),
Aufbaumodul „Informationswirtschaft I“ (9 CP),
„Projektmodul“ (9 CP).
Zur Auswahl stehen folgende Projektmodule:
Betriebliche Steuerlehre,
Innovationsmanagement,
Internationales Management,
Mittelstands- und Gründungsmanagement,
Markenmanagement,
Nachhaltiges Management,
Produktion und Logistik,
Unternehmensfinanzierung,
Unternehmensrechnung.
im Wahlpflichtbereich im Umfang von 9 CP:
Aufbaumodul „Führungsprozesse II“ (9 CP),
Aufbaumodul „Wertschöpfungsprozesse II“ (9 CP),
Aufbaumodul „Informationswirtschaft II“ (9 CP).
Von den drei Aufbaumodulen im Wahlpflichtbereich ist eines auszuwählen.
Bachelorarbeit (12 CP).
Die General Studies (39 CP) gliedern sich in folgende Prüfungsgebiete:
im Pflichtbereich im Umfang von 33 CP:
Einzelveranstaltung „Einführung in das Selbststudium“ (3 CP),
Einzelveranstaltung „Grundlagen der Analyse von Wirtschaftsdaten“ (3 CP),
Einzelveranstaltung „Projektmanagement“ (3 CP),
Modul „Einführung in die Wirtschaftswissenschaft“ (6 CP),
Modul „Schlüsselkompetenzen I: Soziale und interkulturelle Kompetenzen“ (6 CP),
Modul „Schlüsselkompetenzen II: Wissenschaftliches Arbeiten und Präsentationstechnik“ (6 CP),
Modul „Wirtschaftsethik“ (6 CP).
im Wahlpflichtbereich im Umfang von 6 CP:
alle Angebote aus dem „Pool General Studies“ der Universität oder
berufsorientiertes Praktikum.
(3) Die im Studienplan vorgesehenen Pflicht- und Wahlpflichtmodule werden im jährlichen Turnus angeboten. Darüber hinaus können auf Antrag auch weitere Module und Lehrveranstaltungen vom Studiendekan/von der Studiendekanin für die entsprechenden Prüfungsgebiete in das Lehrprogramm aufgenommen werden.
(4) Den Studierenden wird empfohlen, ein Auslandsstudium zu absolvieren.
(5) Im Rahmen des Wahlpflichtbereichs der General Studies kann ein 5-wöchiges berufsorientiertes Praktikum absolviert werden, das mit einem Praktikumbericht abzuschließen ist. Für das Praktikum werden 6 CP vergeben. Näheres regelt die Praktikumordnung.
(6) Lehrveranstaltungen im Pflichtbereich werden in deutscher, im Wahlpflichtbereich in deutscher oder englischer Sprache angeboten.
(1) Modulprüfungen können in folgenden Formen durchgeführt werden:
schriftliche Prüfungen (Klausur) mit einer Dauer von 60 bis 180 Minuten, bei denen auch schematisierte Prüfungsverfahren angewendet werden können,
softwaregestützte Prüfungen, die mit schematisierten Prüfungsverfahren durchgeführt und ganz oder teilweise automatisch ausgewertet werden (elektronische Klausur/e-Klausur) mit einer Dauer von 45 bis 180 Minuten,
mündliche Prüfungen mit einer Dauer von 15 bis 30 Minuten,
Referat, bestehend aus einer schriftlichen Ausarbeitung von ca. 10 bis 20 Seiten (ohne Anlagen) und einer Präsentation in einer Veranstaltung,
Projektarbeit, bestehend aus einem Referat auf der Grundlage einer schriftlichen Ausarbeitung von ca. 15 bis 30 Seiten (ohne Anlagen),
Praktikumbericht im Umfang von ca. 10 bis 15 Seiten (ohne Anlagen).
(2) Die Prüfungsleistungen folgender Veranstaltungen und Module im Bereich der General Studies werden mit „bestanden“ bzw. „nicht bestanden“ bewertet und nicht benotet:
Einführung in das Selbststudium,
Analyse von Wirtschaftsdaten,
Projektmanagement,
Schlüsselkompetenzen I,
Schlüsselkompetenzen II,
Praktikumbericht zum berufsorientierten Praktikum.
Diese Prüfungsleistungen werden bei der Bildung der Abschlussnote nicht berücksichtigt.
(3) Eine Modulprüfung kann sich aus mehreren Prüfungsformen zusammensetzen (Kombinationsprüfung). Anzahl, Art und Umfang sowie Gewichtung innerhalb der Modulprüfung werden im Benehmen mit dem Prüfungsausschuss festgelegt und den Studierenden spätestens zu Vorlesungsbeginn in geeigneter Weise bekannt gegeben.
(4) Soweit eine Modulprüfung aus mehreren Teilprüfungen besteht, wird die Modulnote als arithmetisches Mittel der Noten der Teilprüfungen gebildet. Beim Modul „Ökonomische Rechnung müssen beide Teilprüfungen bestanden sein.
(5) Die Studierenden haben sich grundsätzlich für die Prüfungen des Wintersemesters bis zum 15. Januar und für die Prüfungen des Sommersemesters bis zum 15. Juni des jeweiligen Semesters anzumelden. Zu den Prüfungen der Lehrveranstaltungen des 1. Fachsemesters laut Studienplan müssen sich die Studierenden bis zum 15. November anmelden. Mit der Anmeldung zur Erstprüfung sind die Studierenden automatisch zu allen Wiederholungsprüfungen angemeldet.
(6) Sofern in den Anlagen zu dieser Ordnung die Prüfungsformen nicht festgelegt sind, kann der Prüfer oder die Prüferin eine Prüfungsform gemäß Absatz 1 festlegen. Formen und Fristen sind den Studierenden zu Beginn des Moduls bekannt zu geben.
(7) Prüfungen müssen so terminiert werden, dass sie in dem Semester, in dem das Modul endet, erstmalig vollständig erbracht und bewertet werden können.
(8) Prüfungen können zweimal wiederholt werden. Die erste Wiederholungsprüfung eines Moduls findet spätestens im folgenden Semester statt. Eine erneute Wiederholungsprüfung ist erst möglich, nachdem das Modul erneut angeboten wurde. Abweichend davon finden für die folgenden Module des 1. Fachsemesters beide Wiederholungsprüfungen spätestens bis zum 10. Mai des laufenden Jahres statt:
Ökonomische Rechnung,
Mathematik.
Die Wiederholung kann auch in einer anderen Form als der der ursprünglichen Leistung erfolgen.
(9) In Modulen, die regelhaft mit einer „Klausur“ bzw. „e-Klausur“ abschließen, kann die zweite Wiederholungsprüfung auf Antrag des/der Studierenden in Form einer mündlichen Prüfung durchgeführt werden.
(10) Referate und Projektarbeiten können als Gruppenarbeiten mit bis zu vier Kandidaten und Kandidatinnen durchgeführt werden. Gruppengrößen mit mehr als vier Teilnehmern können in inhaltlich begründeten Fällen durch den Vorsitzenden/die Vorsitzende des Prüfungsausschusses zugelassen werden.
(11) Der Zeitraum für die Bewertung von Prüfungsleistungen darf acht Wochen nicht überschreiten. Für die Module „Ökonomische Rechnung“ und „Mathematik“ darf der Zeitraum für die Bewertung vier Wochen nicht überschreiten.
(1) Studien- und Prüfungsleistungen, die an der Universität Oldenburg erbracht werden, werden laut Maßgabe des Anerkennungsplans anerkannt, den der Prüfungsausschuss beschließt.
(2) Die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen, die im Rahmen eines Auslandsstudiums an anderen Hochschulen erbracht werden, erfolgt durch den Prüfungsausschuss. Die Möglichkeit der Anerkennung soll vor Antritt des Auslandsstudiums mit dem Prüfungsausschuss geklärt werden.
§ 5 Prüfungsanforderungen der Bachelorprüfung
(1) Die Prüfungsanforderungen sind in Anlage 1 aufgeführt.
(2) Das Studium einiger Module setzt den vorherigen erfolgreichen Abschluss von anderen Modulen gemäß Anlage 1 voraus.
(3) Für die Anmeldung zur Prüfung der Aufbaumodule im Modulbereich „Vertiefte Betriebswirtschaftslehre“ sind mindestens 9 CP im Modulbereich „Basis der Betriebswirtschaftslehre“ nachzuweisen.
(4) Englische Sprachkenntnisse auf dem Niveau B 2 sind bis zur Anmeldung der Bachelorarbeit nachzuweisen.
(1) Die Anmeldung zur Bachelorarbeit setzt den Erwerb von mindestens 140 Leistungspunkten voraus.
(2) Die Bachelorarbeit kann nur als Einzelarbeit erstellt werden.
(3) Die Bachelorarbeit ist in deutscher oder englischer Sprache abzufassen. Es sind drei gebundene Exemplare und ein Exemplar in digitaler Form abzugeben.
(4) Die Bearbeitungszeit der Bachelorarbeit beträgt acht Wochen. Die Bearbeitungszeit kann vom Prüfungsausschuss auf begründeten Antrag um maximal zwei Wochen verlängert werden. Der Umfang der Bachelorarbeit soll 30 Seiten nicht übersteigen. Für die Bachelorarbeit werden 12 CP vergeben.
(5) Wird die Bachelorarbeit mit „nicht ausreichend“ benotet, wird dem betreffenden Kandidaten oder der Kandidatin auf Antrag einmalig ein neues Thema gegeben. Der Antrag ist innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe des Ergebnisses an den Prüfungsausschuss zu stellen.
(1) Diese Prüfungsordnung tritt nach der Genehmigung durch den Rektor mit Wirkung vom 1. Oktober 2008 in Kraft. Sie gilt für Studierende, die ab dem Wintersemester 2008/09 erstmals im Bachelorstudiengang Betriebswirtschaftslehre (Vollfach) an der Universität Bremen immatrikuliert wurden.
(2) Studierende, die bereits vor dem 1. Oktober 2008 im Bachelorstudiengang Betriebswirtschaftslehre immatrikuliert wurden, wechseln in die Ordnung vom 6. Oktober 2008. Bereits nach der Prüfungsordnung vom 11. Januar 2006 in der Fassung vom 9. Juni 2008 erbrachte Prüfungs- und Studienleistungen werden anerkannt.
(3) Die Prüfungsordnung vom 11. Januar 2006 (Brem.ABl. S. 364), zuletzt geändert am 9. Juni 2008 (Brem.ABl. S. 905), tritt mit Inkrafttreten dieser Ordnung außer Kraft.
(4) Diese Prüfungsordnung wird im Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen veröffentlicht.
Genehmigt, Bremen, den 13. Oktober 2008
Der Rektor
der Universität Bremen
Anlagen
zur fachspezifischen Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Betriebswirtschaftslehre (Vollfach): Prüfungsanforderungen und Musterstudienplan
Module | P/WP | CP | Zugehörige Lehrveranstaltungen | MP/ TP | CP | Prüfungs- form | Prüfungs- dauer/Min. | 1. Sem. | 2. Sem. | 3. Sem. | 4. Sem. | 5. Sem. | 6. Sem |
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A. Fach Betriebswirtschaftslehre | |||||||||||||
Rahmenwissenschaften der Ökonomie (MB) | |||||||||||||
Mathematik | P | 9 | Mathematik | MP | 9 | Klausur o. e-Klausur | 180 120-180 | 4 V 2 Ü | |||||
Recht | P | 6 | Öffentliches Recht | MP | 6 | Klausur | 120 | 2 V | |||||
Privates Recht | 2 V | ||||||||||||
Statistik | P | 9 | Statistik | MP | 9 | Klausur o. e-Klausur | 180 120-180 | 4 V 2 Ü | |||||
Basis der Volkswirtschaftslehre (MB) | |||||||||||||
Ökonomische Rechnung Teil 1 | P | 3 | Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung | TP | 3 | Klausur o. e-Klausur | 60 45-60 | 1 V 1 Ü | |||||
Mikroökonomie | P | 6 | Mikroökonomie | MP | 6 | Klausur o. e-Klausur | 120 90-120 | 3 V 1 Ü | |||||
Makroökonomie | P | 6 | Makroökonomie | MP | 6 | Klausur o. e-Klausur | 120 90-120 | 3 V 1 Ü | |||||
Internationale Wirtschaftsbeziehungen | P | 6 | Internationale Wirtschaftsbeziehungen | MP | 6 | Klausur o. e-Klausur | 120 90-120 | 3 V 1 Ü | |||||
Wirtschafts- und Sozialpolitik | P | 6 | Wirtschafts- und Sozialpolitik | MP | 6 | Klausur o. e-Klausur | 120 90-120 | 4 V | |||||
Finanzwissenschaft | P | 6 | Finanzwissenschaft | MP | 6 | Klausur o. e-Klausur | 120 90-120 | 3 V 1 Ü | |||||
Basis der Betriebswirtschaftslehre (MB) | |||||||||||||
Ökonomische Rechnung Teil 2 | P | 3 | Technik des betrieblichen Rechnungswesens | TP | 3 | Klausur o. e-Klausur | 60 45-60 | 1 V 1 Ü | |||||
Basismodul Führungsprozesse | P | 6 | Organisationslehre | MP | 6 | Klausur o. e-Klausur | 120 90-120 |
2 V | |||||
Personalmanagement | 2 V | ||||||||||||
Basismodul Wertschöpfungsprozesse | P | 6 | Marketing | MP | 6 | Klausur o. e-Klausur | 120 90-120 |
1,5 V 0,5 Ü | |||||
Produktion und Logistik | 1,5 V 0,5 Ü | ||||||||||||
Basismodul Informationswirtschaft I | P | 6 | Internes Rechnungswesen | MP | 6 | Klausur o. e-Klausur | 120 90-120 |
1,5 V 0,5 Ü | |||||
Externes Rechnungswesen | 1,5 V 0,5 Ü | ||||||||||||
Basismodul Informationswirtschaft II | P | 6 | Finanzwirtschaft | MP | 6 | Klausur o. e-Klausur | 120 90-120 |
1,5 V 0,5 Ü | |||||
Unternehmensbesteuerung | 1,5 V 0,5 Ü | ||||||||||||
Vertiefte Betriebwirtschaftslehre (MB) | |||||||||||||
Aufbaumodul Führungsprozesse I | P | 9 | Theorie der Unternehmung | MP | 3 | Referat, Klausur oder mdl. Prüfung | 180(K) 15-30 (mdl. Prüfung) |
2 V/S | |||||
Internationales Management | 3 | 2 V/S | |||||||||||
Strategisches Management | 3 | 2 V/S | |||||||||||
Personalführung | 3 | 2 V/S | |||||||||||
Aufbaumodul Informationswirtschaft I | P | 9 | Steuerliche Gewinnermittlung | MP | 3 | Referat, Klausur oder mdl. Prüfung | 180(K) 15-30 (mdl. Prüfung) |
2 V/S | |||||
Portfolio- und Kapitalmarkttheorie | 3 | 2 V/S | |||||||||||
Entscheidungstheorie | 3 | 2 V/S | |||||||||||
Konzernrechnungslegung | 3 | 2 V/S | |||||||||||
Aufbaumodul Wertschöpfungsprozesse I | P | 9 | Marktforschung | MP | 3 | Referat, Klausur oder mdl. Prüfung | 180 (K) 15-30 (mdl. Prüfung) |
2 V/S | |||||
Logistik | 3 | 2 V/S | |||||||||||
Quantitative Methoden der Betriebswirtschaftslehre | 3 | 2 V/S | |||||||||||
Supply Chain Management | 3 | 2 V/S | |||||||||||
Projektmodul | P | 9 | Projektmodul | MP | 9 | Projektarbeit | 2 PR | ||||||
Aufbaumodul Führungsprozesse II2 | WP | 9 | Innovationsmanagement | MP | 3 | Referat, Klausur oder mdl. Prüfung | 180 (K) 15-30 (mdl. Prüfung) |
2 S | |||||
Gründungsmanagement | 3 | 2 S | |||||||||||
Unternehmensführung | 3 | 2 S | |||||||||||
Aufbaumodul Wertschöpfungsprozesse II2 | WP | 9 | Käuferverhaltenstheorie | MP | 3 | Referat, Klausur oder mdl. Prüfung | 180 (K) 15-30 (mdl. Prüfung) |
2 S | |||||
Markenmanagement | 3 | 2 S | |||||||||||
Dienstleistungsmanagement | 3 | 2 S | |||||||||||
Optimierung in der Logistik | 3 | 2 S | |||||||||||
Aufbaumodul Informationswirtschaft II2 | WP | 9 | Grundlagen des betriebswirtschaftlichen Prüfungswesens | MP | 3 | Referat, Klausur oder mdl. Prüfung | 180(K) 15-30 (mdl. Prüfung) |
2 S | |||||
Finanzinstrumente und Bewertungstheorien | 3 | 2 S | |||||||||||
Ausgewählte Problem kreise der Rechnungslegung | 3 | 2 S | |||||||||||
Bachelorarbeit | P | 12 | 12 | X | |||||||||
B. General Studies | |||||||||||||
Einzellehrveranstaltung | P | 3 | Einführung in das Selbststudium | MP | 3 | k.V. | 2 V/S/Ü | ||||||
Einführung in die Wirtschaftswissenschaft | P | 6 | Einführung in die Betriebswirtschaftslehre | MP | 6 | Klausur o. e-Klausur | 120 90-120 |
2 V | |||||
Einführung in die Volkswirtschaftslehre | 2 V | ||||||||||||
Einzellehrveranstaltung | P | 3 | Analyse von Wirtschaftsdaten | MP | 3 | Klausur o. e-Klausur | 60 45-60 | 2 V | |||||
Schlüsselkompetenzen I | P | 6 | Soziale und Interkulturelle Kompetenzen | MP | 6 | k.V. | k.V. | 4 V/S/Ü | |||||
Schlüsselkompetenzen II | P | 6 | Wissenschaftliches Arbeiten | MP | 6 | k.V. | k.V. | 4 V/S/Ü | |||||
Wirtschaftsethik | P | 6 | Wirtschaftsethik | MP | 6 | Klausur o. e-Klausur | 120 90-120 |
2 V | |||||
Nachhaltiges Management | 2 V | ||||||||||||
Projektmanagement | P | 3 | Projektmanagement | MP | 3 | k.V. | k.V. | 2 V/S/Ü | |||||
Module und Lehrveranstaltungen aus dem General Studies Pool3 | WP | 6 | Die Veranstaltungen sind aus dem Pool auszuwählen | TP | k.V. | k.V. | X | ||||||
Praktikum3 | WP | 6 | mindestens 5 Wochen studienbegleitendes Praktikum | MP | Praktikumbericht | k.V. | X |
1 Sofern keine eindeutige Zuordnung erfolgt, wird zu Beginn der Lehrveranstaltung bekannt gegeben, ob eine Modulprüfung oder Teilprüfungen durchgeführt werden.
2 Von den drei Aufbaumodulen des Wahlpflichtbereichs ist eins auszuwählen.
3 Es sind entweder Module oder Lehrveranstaltungen aus dem General Studies Pool der Universität zu belegen oder es ist ein Berufspraktikum abzulegen.
P/WP - Pflicht-/Wahlpflichtbereich, K - Klausur, R - Referat, PA - Projektarbeit (Referat auf der Grundlage einer schriftlichen Ausarbeitung); k. V. - keine Vorgabe; MB - Modulbereich
V - Vorlesung, S - Seminar, Ü - Übung, MP - Modulprüfung, TP - Teilmodulprüfung
Tabelle: Verknüpfung von Modulen
Der erfolgreiche Abschluss des Moduls | ist Voraussetzung für die Anmeldung zur Prüfung des Moduls |
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Ökonomische Rechnung (1. Semester) | Basismodul Informationswirtschaft I (3. Sem) Makroökonomie (3. Sem) |
Mathematik (1. Semester) | Basismodul Wertschöpfungsprozesse (2. Sem) Mikroökonomie (2. Sem) |