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Verordnung über die Zuständigkeit für die Vollstreckung von Geldforderungen im Verwaltungswege

Veröffentlichungsdatum:29.06.2016 Inkrafttreten01.07.2016
Fundstelle Brem.GBl. 2016, S. 346
Zitiervorschlag: "Verordnung über die Zuständigkeit für die Vollstreckung von Geldforderungen im Verwaltungswege vom 22. Juni 2016 (Brem.GBl. 2016, S. 346)"

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juris-Abkürzung: GBeitrVwGZustV BR
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
juris-Abkürzung:GBeitrVwGZustV BR
Ausfertigungsdatum:22.06.2016
Gültig ab:01.07.2016
Dokumenttyp: Verordnung
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.GBl. 2016, 346
Gliederungs-Nr:-
Verordnung über die Zuständigkeit für die Vollstreckung
von Geldforderungen im Verwaltungswege
Vom 22. Juni 2016*
Zum 18.09.2024 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Fußnoten

*
Verkündet als Artikel 1 der Verordnung zur Übertragung vollstreckungsrechtlicher Zuständigkeiten auf die Landeshauptkasse Bremen vom 22. Juni 2016 (BremGBl. . 346)
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