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Fachspezifischer Teil der Masterprüfungsordnung der Hochschule Bremerhaven für den Studiengang Embedded Systems Design

Veröffentlichungsdatum:22.10.2014 Inkrafttreten01.09.2014
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 01.09.2014 bis 28.02.2019Außer Kraft
Fundstelle Brem.ABl. 2014, S. 1190

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juris-Abkürzung: ESDBRHMAfPO BR
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
juris-Abkürzung:ESDBRHMAfPO BR
Dokumenttyp: ohne Qualifikation
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:-
Fachspezifischer Teil der Masterprüfungsordnung
der Hochschule Bremerhaven für den Studiengang Embedded Systems Design
Vom 1. April 2014*)
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 01.09.2014 bis 28.02.2019

aufgeh. durch § 6 Absatz 1 Satz 2 der Ordnung vom 22. Januar 2019 (Brem.ABl. S. 376)

Fußnoten

*)
[Red.Anm.: Gemäß § 6 Absatz 2 der Ordnung vom 22. Januar 2019 (Brem.ABl. S. 376, 377) gilt folgende Regelung:
,,Studierende, die vor dem Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Prüfungsordnung das Studium an der Hochschule Bremerhaven begonnen haben, legen die Masterprüfung nach dem fachspezifischen Teil der Masterprüfungsordnung für den Studiengang Embedded Systems Design vom 1. April 2014 (Brem.ABl. S. 1190) ab. Auf Antrag können sie das Studium nach dieser Ordnung fortsetzen mit der Maßgabe, dass erbrachte Leistungen angerechnet werden. Diese Regelung gilt bis zum 29. Februar 2021. Danach gilt diese Ordnung mit der Maßgabe, dass erbrachte Leistungen angerechnet werden.”]

Der Rektor der Hochschule Bremerhaven hat am 11. September 2014 gemäß § 110 Absatz 3 des Bremischen Hochschulgesetzes (BremHG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Mai 2007 (Brem.GBl. S. 339), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Juni 2010 (Brem.GBl. S. 375), den fachspezifischen Teil der Masterprüfungsordnung der Hochschule Bremerhaven für den Studiengang Embedded Systems Design in der nachstehenden Fassung genehmigt.

Soweit in dieser Ordnung nichts anderes geregelt ist, gilt der Allgemeine Teil der Masterprüfungsordnungen der Hochschule Bremerhaven vom 30. September 2009 (Brem.ABl. 2010 S. 37) (AT-MPO) in der jeweils gültigen Fassung.

§ 1
Regelstudienzeit, Studienaufbau und Studienumfang

(1) Die Regelstudienzeit beträgt drei Semester. Sie beinhaltet die Masterarbeit und das Kolloquium.

(2) Für den erfolgreichen Abschluss des Studiums sind 90 Leistungspunkte erforderlich.

§ 2
Prüfungs- und Studienleistungen

(1) Anzahl, Form und Gewichtung der abzulegenden Modulprüfungen regelt Anlage 1.

(2) Anzahl, Art und Umfang der in Modulen zu erbringenden Studienleistungen regelt Anlage 1.

(3) Als Wahlpflichtmodule müssen zwei der drei Module ES-IND, ES-MAR, ES-MED belegt werden. Im Wahlmodul können im Umfang von 5 CP alle an der Hochschule Bremerhaven angebotenen Module aus Masterstudiengängen gewählt werden. Auf Antrag können vom Prüfungsausschuss auch Module anderer Studiengänge zugelassen werden.

§ 3
Masterarbeit und Kolloquium

(1) Die Masterprüfung besteht aus den Modulprüfungen gemäß Anlage 1, der Masterarbeit und dem Kolloquium, in dem die Masterarbeit zu verteidigen ist.

(2) Die Frist zur Bearbeitung der Masterarbeit beträgt bei ausschließlicher Beschäftigung mit der Masterarbeit 22 Wochen.

§ 4
Gesamtnote der Masterprüfung

Die Gesamtnote der Masterprüfung errechnet sich zu 67% aus dem Durchschnitt der Modulnoten nach Anlage 1, zu 33% aus der Note des Abschlussverfahrens. Die Note des Abschlussverfahrens errechnet sich zu 80% aus der Note der Masterarbeit und zu 20% aus der Note des Kolloquiums.

§ 5
Mastergrad

Nach bestandener Masterprüfung verleiht die Hochschule den Grad „Master of Science“. Die Absolventin/der Absolvent ist berechtigt, die Berufsbezeichnung „Ingenieurin“/„Ingenieur“ zu führen.

§ 6
Inkrafttreten und Übergangsregelung

(1) Diese Prüfungsordnung tritt mit Wirkung vom 1. September 2014 in Kraft. Gleichzeitig tritt der fachspezifische Teil der Masterprüfungsordnung für den Studiengang Embedded Systems Design vom 4. Dezember 2010 (Brem.ABl. 2011 S. 350) außer Kraft; Absatz 2 bleibt unberührt. Sie gilt für Studierende, die bei oder nach Inkrafttreten dieser Prüfungsordnung ihr Studium an der Hochschule Bremerhaven aufnehmen.

(2) Studierende, die vor dem Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Prüfungsordnung das Studium an der Hochschule Bremerhaven begonnen haben, legen die Masterprüfung nach dem Fachspezifischen Teil der Masterprüfungsordnung für den Studiengang Embedded Systems Design vom 4. Dezember 2010 (Brem.ABl. 2011 S. 350) ab. Auf Antrag können sie das Studium nach dieser Ordnung fortsetzen mit der Maßgabe, dass erbrachte Leistungen angerechnet werden. Diese Regelung gilt bis zum 31. August 2017. Danach gilt diese Ordnung mit der Maßgabe, dass erbrachte Leistungen angerechnet werden.

Bremerhaven, den 11. September 2014

Der Rektor der Hochschule Bremerhaven

Anlage 1

Prüfungs- und Studienleistungen

Prüf.
Nr.

Sem

Modul
Bez.

Modul /
Lehrveranstaltungen

Art

SWS

SL

PL

GF

CP

11000

 

SY-SID

System Theory / Identification

 

 

 

K, M

1

5

11100

1

SY-SYDV

Vorlesung

V

3

 

 

 

 

11200

1

SY-SYDL

Labor

L

1

 

 

 

 

12000

 

SY-MEC

Mechatronics

 

 

 

K, M

1

5

12100

1

SY-MSCV

Vorlesung

V

3

 

 

 

 

12200

1

SY-MECL

Labor

L

1

 

 

 

 

11200

 

AU-DCS

Discrete Control Systems

 

 

 

K, M

1

5

11210

1

AU-DCSV

Vorlesung

V

3

 

 

 

 

11220

1

AU-DCSL

Labor

L

1

 

 

 

 

11300

 

IT-MBS

Model-Based-SW-Development / Real-Time-Software

 

 

 

K, M

1

5

11320

1

IT-MBSV

Vorlesung

V

2

 

 

 

 

11320

1

IT-MBSLL

Labor

L

2

 

 

 

 

11300

 

ET-DTV

Digital Systems / VHDL

 

 

 

K, M

1

5

11310

1

ET-DTVV

Vorlesung

V

2

 

 

 

 

11320

1

ET-DTVL

Labor

L

2

 

 

 

 

11400

 

SY-SOC

System-on-Chip Design

 

 

 

K, M

1

5

11410

1

SY-SOCV

Vorlesung

V

2

 

 

 

 

11420

1

SY-SOCL

Labor

L

2

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

21000

 

ES-IND

Industrial Systems1

 

 

 

K, M

1

5

21100

2

ES-INDV

Vorlesung

V

2

 

 

 

 

21200

2

ES-INDL

Labor

L

2

 

 

 

 

21200

 

ES-MAR

Maritime Systems1

 

 

 

K, M

1

5

21210

2

ES-MARV

Vorlesung

V

2

 

 

 

 

21220

2

ES-MARL

Labor

L

2

 

 

 

 

21300

 

ES-MED

Medical Systems1

 

 

 

K, M

1

5

21310

2

ES-MEDV

Vorlesung

V

2

 

 

 

 

21320

2

ES-MEDL

Labor

V

2

 

 

 

 

21400

 

ES-ELC

Elective Course

 

 

 

K, M

1

5

21400

2

ES-ELCV

Vorlesung

V

2

 

 

 

 

21500

2

ES-ELCL

Labor

L

2

 

 

 

 

21500

 

ES-SAR

Safety and Reliability

 

 

 

K, M

1

3

21510

2

ES-SARV

Vorlesung

V

2

 

 

 

 

21600

 

ES-PRO

Embedded Systems Project

 

 

 

 

 

12

21610

2

ES-PROL

Labor

L

3

 

P

0,5

 

21620

2

ES-PROK

Kolloquium

R

1

 

R

0,5

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

39000

 

MA-ESD

Master Thesis

 

 

 

 

 

30

39010

3

MA-ESDT

Master Thesis

 

0

 

 

0,8

 

39020

3

MA-ESDK

Kolloquium

 

0

 

 

0,2

 

Erläuterungen und Abkürzungen:

Prüf. Nr.:

Prüfungsnummer (für Prüfungsverwaltung)

Sem:

Semester

Modul Bez.:

Modulbezeichnung (vom Fachbereich festgelegt)

Art:

Veranstaltungsart (V - Vorlesung, L - Labor, Ü - Übung)

SWS:

Semesterwochenstunden,

SL:

Studienleistung (unbenotet),

PL:

Prüfungsleistung,
GF: Gewichtungsfaktor zur Ermittlung der Modulnote, wenn das Modul mehrere Prüfungsleistungen enthält,

CP:

Leistungspunkte (Credit-Points) nach dem European Credit Transfer and Accumulation System (ECTS),

Abkürzungen bei den Studien- und Prüfungsleistungen:

K:

schriftliche Arbeit unter Aufsicht (Klausur),

M:

Mündliche Prüfung,

R:

schriftlich ausgearbeitetes Referat,

H:

Hausarbeit,

P:

Projektarbeit,

V:

Praktischer Versuch.

 

Fußnoten

1

Zwei der drei Module ES-IND, ES-MAR, ES-MED müssen belegt werden.

1

Zwei der drei Module ES-IND, ES-MAR, ES-MED müssen belegt werden.

1

Zwei der drei Module ES-IND, ES-MAR, ES-MED müssen belegt werden.


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