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  • Bachelorprüfungsordnung der Hochschule Bremerhaven für den Studiengang Informatik (fachspezifischer Teil) vom 12. März 2013

Bachelorprüfungsordnung der Hochschule Bremerhaven für den Studiengang Informatik (fachspezifischer Teil)

Veröffentlichungsdatum:11.12.2013 Inkrafttreten01.09.2013
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 01.09.2013 bis 31.08.2022Außer Kraft
Fundstelle Brem.ABl. 2013, S. 1435

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juris-Abkürzung: InfBRHBacfPO BR 2013
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
juris-Abkürzung:InfBRHBacfPO BR 2013
Dokumenttyp: ohne Qualifikation
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:-
Bachelorprüfungsordnung der Hochschule Bremerhaven für den Studiengang Informatik
(fachspezifischer Teil)
Vom 12. März 2013
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 01.09.2013 bis 31.08.2022

aufgeh. durch § 7 Absatz 3 der Ordnung vom 5. Juni 2018 (Brem.ABl. S. 1013)

Der Rektor der Hochschule Bremerhaven hat am 11. April 2013 gemäß § 110 Absatz 2 des Bremischen Hochschulgesetzes (BremHG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Mai 2007 (Brem.GBl. S. 339), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Juni 2010 (Brem.GBl. S. 375), den fachspezifischen Teil der Bachelorprüfungsordnung der Hochschule Bremerhaven für den Studiengang „Informatik (B.Sc.)“ in der nachstehenden Fassung genehmigt.

Soweit in dieser Ordnung nichts anderes geregelt ist, gilt der Allgemeine Teil der Bachelorprüfungsordnungen der Hochschule Bremerhaven vom 30. September 2009 (Brem.ABl. 2010 S. 23) (AT-BPO) in der jeweils gültigen Fassung.

§ 1
Regelstudienzeit, Studienaufbau und Studienumfang

(1) Die Regelstudienzeit beträgt sieben Semester. Sie beinhaltet ein praktisches Studiensemester oder ein Auslandssemester die Bachelorarbeit und das Kolloquium.

(2) Eine Anmeldung zu dem Praxissemester bzw. Auslandssemester ist erst möglich, wenn

-

das Modul „Programmierung I“ oder „Programmierung II“ bestanden ist und

-

das Modul „Mathematik I“ oder „Mathematik II“ bestanden ist und

-

das Modul „Software Engineering I“ oder „Software Engineering II“ bestanden ist.

(3) Eine Anmeldung zum Projekt ist erst möglich, wenn das Praxissemester bzw. Auslandssemester absolviert worden ist.

(4) Für den erfolgreichen Abschluss des Studiums sind 210 Leistungspunkte (Credit Points, CP) erforderlich.

§ 2
Praktisches Studiensemester

(1) Das praktische Studiensemester findet in der Regel im vierten Semester statt. Es dauert mindestens 18 und höchstens 23 Wochen (Anwesenheit im Betrieb). Das Praxissemester ist unbenotet.

(2) Alternativ zu einem Praxissemester kann auch ein Auslandssemester absolviert werden. Ein Auslandssemester umfasst mindestens 15 Wochen. Es müssen mindestens 18 CP fachspezifisch aus dem Bereich Informatik in diesem Auslandssemester erbracht werden. Die in diesem Auslandssemester erbrachten CP können nicht als andere Studienleistungen eingebracht werden.

(3) Das praktische Studiensemester bzw. das Auslandssemester wird von einem Lehrenden der Hochschule Bremerhaven begleitet, der die entsprechenden Anforderungen an Inhalte und Dokumentation vermittelt.

(4) Für Studierende im Praxissemester bzw. Auslandssemester besteht kein reguläres Prüfungsangebot.

§ 3
Prüfungs- und Studienleistungen

(1) Anzahl, Form und Gewichtung der abzulegenden Modulprüfungen regelt Anlage 1. Die Prüfungsleistungen werden in den in § 7 Absatz 2 AT-BPO genannten Formen sowie in folgenden Formen erbracht:

1.

Bericht,

2.

Entwurf.

Zu 1: Im Bericht zum Praxissemester werden der Praktikumsbetrieb, die Praktikumsstelle und mit dem Praktikum verbundene Aufgaben dargestellt, ihre Erarbeitung und die erreichten Ergebnisse dokumentiert und der persönliche Lernerfolg dargestellt. Der Praktikumsbericht soll zugleich eine Reflektion der Arbeitsinhalte und -verfahren beinhalten. Ein Bericht zum Auslandsstudium umfasst eine Beschreibung des Studienangebots an der im Auslandssemester besuchten Hochschule. Die Inhalte der belegten Kurse werden zusammengefasst und der persönliche Lernerfolg dargestellt. Der Auslandssemesterbericht soll zugleich eine Reflektion der Studieninhalte beinhalten.

Zu 2: Ein Entwurf ist die Erstellung eines Designs bzw. eines Modells und/oder einer Implementierung, die mit fachspezifischen Methoden entwickelt wird. Er kann auch in einer Gruppenarbeit erstellt werden. Hierbei müssen die Anteile der einzelnen Bearbeiter jeweils angegeben werden.

(2) Die Studienleistung wird in Form einer Laborübung erbracht. Eine Laborübung stellt die Bearbeitung von vorgegebenen Aufgaben (am Rechner) dar.

(3) Die Projektarbeit wird in der Regel im 6. und 7. Semester durchgeführt. Eine Gruppe von i.d.R. 6 bis 10 Studierenden bearbeitet unter Leitung eines oder einer Lehrenden ein größeres praxisbezogenes Problem der Informatik über einen Zeitraum von zwei Semestern. Über die Strukturierung, den Verlauf und die Ergebnisse der Arbeit fertigen die Teilnehmer und Teilnehmerinnen einen schriftlichen Bericht an und präsentieren die Ergebnisse im Rahmen einer Abnahme.

(4) Die Art der in den Modulen zu erbringenden Prüfungs- und Studienleistungen regelt die Anlage 1.

§ 4
Bachelorarbeit und Kolloquium

(1) Die Bachelorprüfung besteht aus den Modulprüfungen gemäß Anlage 1, der Bachelorarbeit und dem Kolloquium, in dem die Bachelorarbeit zu verteidigen ist.

(2) Das Thema der Bachelorarbeit kann ohne Anrechnung eines Prüfungsversuchs innerhalb der ersten drei Wochen der Bearbeitungszeit zurückgegeben werden.

(3) Zur Bachelorarbeit kann nur zugelassen werden, wer 156 Leistungspunkte erbracht hat.

(4) Die Frist zur Bearbeitung der Bachelorarbeit beträgt 9 Wochen.

§ 5
Gesamtnote der Bachelorprüfung

Die Gesamtnote der Bachelorprüfung errechnet sich zu 87,5% aus dem nach den Leistungspunkten gewichteten Durchschnitt der Modulnoten, zu 10% aus der Note der Bachelorarbeit und zu 2,5% aus der Note des Kolloquiums.

§ 6
Bachelorzeugnis

(1) Anerkannte Leistungen, die außerhalb der Hochschule Bremerhaven erbracht werden, werden im Bachelorzeugnis als solche gekennzeichnet.

(2) Auf dem Bachelorzeugnis kann der Vermerk „Schwerpunkt Systemintegration“ auf Wunsch angebracht werden, wenn die Bedingungen aus Anlage 1 erfüllt sind.

§ 7
Bachelorgrad

Nach bestandener Bachelorprüfung verleiht die Hochschule den Grad „Bachelor of Science“.

§ 8
Inkrafttreten

(1) Diese Prüfungsordnung tritt mit Wirkung vom 1. September 2013 in Kraft.

(2) Studierende, die vor Inkrafttreten dieser Prüfungsordnung das Studium an der Hochschule Bremerhaven begonnen haben, legen die Bachelorprüfung nach dem Fachspezifischen Teil der Bachelorprüfungsordnung der Hochschule Bremerhaven für den Studiengang Informatik vom 29. November 2011 (Brem.ABl. 2012 S. 521) ab. Diese Regelung gilt bis zum Ende des Sommersemesters 2017. Danach gilt diese Ordnung mit der Maßgabe, dass erbrachte Leistungen angerechnet werden können.

(3) Der Fachspezifische Teil der Bachelorprüfungsordnung der Hochschule Bremerhaven für den Studiengang Informatik vom 29. November 2011 (Brem.ABl. 2012 S. 521) tritt zum 31. August 2017 außer Kraft. Absatz 2 bleibt unberührt.

Bremerhaven, den 11. April 2013

Der Rektor der Hochschule Bremerhaven

Anlage 1 Prüfungs- und Studienleistungen Informatik

Anlage 1:

Studien- und Prüfungsleistungen im Studiengang Informatik

Prüf.
Nr.

Modul
Nr.

Sem

Modul / Lehrveranstaltungen

SWS

SL

PL

GF

CP

11000

1.10

1

Programmieren I

6

 

K

1

8

11100

1.11

1

SWE I

4

 

E/K

1

5

11200

1.12

1

Mathematik I

4

 

K

1

5

11300

1.13

1+2

Graphen und Endliche Automaten

4

 

K

1

5

11400

1.14

1+2

Überfachliche Kompetenzen I

4

 

R

 

4

 

 

1

Überfachliche Kompetenzen Ia

2

 

R

0,5

 

 

 

2

Überfachliche Kompetenzen Ib

2

 

R

0,5

 

11500

1.15

1+2

BWL für Informatik

4

 

K

1

5

11600

1.16

1

Einführung in die Informatik

4

 

R/E/K

1

5

21000

2.10

2

Programmieren II

6

 

K

1

8

21100

2.11

2

SWE II

4

 

E

1

5

21200

2.12

2

Mathematik II

4

 

K

1

5

21300

2.13

2

Rechnerarchitektur & Betriebssysteme

4

 

K

1

5

31000

3.10

3

Programmierung von Algorithmen & Datenstrukturen

4

 

E/K

1

6

31100

3.11

3

Programmieren III

4

 

E/K

1

5

31200

3.12

3

Datenbanken I

4

 

V/K

1

5

31300

3.13

3

Theoretische Informatik

4

 

R/K

1

5

31400

3.14

3

Überfachliche Kompetenzen II

5

 

 

1

4

 

 

3

IT-Projektmanagement

3

 

E/K

1

 

 

 

3

Teamtraining

1

SL

 

 

 

 

 

3

Rhetorik

1

SL

 

 

 

31500

3.15

3

Rechnernetze

4

 

K

1

5

41000

4.10

4

Praxis- / Auslandssemester

2

B

 

 

30

51000

5.10

5

IT-Sicherheit / IT-Recht

4

 

K

1

6

51100

5.11

5

Technikfolgenabschätzung

2

 

R

1

3

51200

5.12

5

Eingebettete Systeme & Betriebssysteme

6

 

K/E

 

9

 

 

5

Vorlesung & Übung

4

 

K

0,67

 

 

 

5

Projektarbeit

2

 

E

0,33

 

51300

5.13

5

SWE III

4

 

E/K

1

6

61000

6.10

6+7

Projekt

8

 

E

1

15

61100

 

6

Wahlpflicht

 

 

R/E

1

3

 

6.11

6

Stochastik

2

 

R

 

 

 

6.12

6

Numerische Mathematik

2

 

E

 

 

61200

6.13

6

Parallelprogrammierung

4

 

E

1

6

61300

 

5/6/7

Wahlpflicht

16

 

E/R/K

1

24

 

5.20

5/6/7

Analyse nebenläufiger Systeme

4

 

E

 

 

 

5.21

5/6/7

Animation

4

 

E

 

 

 

5.22

5/6/7

Compilerbau

2

 

E

 

 

 

5.23

5/6/7

3D-Programmierung

4

 

E

 

 

 

5.24

5/6/7

Effiziente und randomisierte Algorithmen

2

 

K

 

 

 

5.25

6/7

Entwurfsmuster

4

 

E

 

 

 

5.26

5/6/7

Grafische Algorithmen

4

 

E

 

 

 

5.27

5/6/7

Interfacedesign

4

 

E

 

 

 

5.28

7

Parallele und Algorithmen

4

 

E

 

 

 

5.29

5/6/7

Softwareentwicklungswerkzeuge

4

 

E/K

 

 

 

5.30

6/7

Systemsicherheit

2

 

K

 

 

 

5.31

5/6/7

Virtual Reality/Augmented Reality

4

 

E

 

 

 

5.50

5/7

Grundlagen der Systemintegration

4

 

E/K

 

 

 

5.51

6

IT-Services

4

 

E/K

 

 

 

5.52

5/7

CSCW 1 - Kollaborative Prozesse und Anwendungen

2

 

E

 

 

 

5.53

6

CSCW 2 - Middleware zur Entwicklung integrierter Systeme

2

 

E

 

 

 

5.54

5/6/7

Fortgeschrittene Webprogrammierung

4

 

E

 

 

 

5.55

5/6/7

Agentensysteme

4

 

E

 

 

 

5.56

5/6/7

Umweltinformatik

2

 

R

 

 

 

5.70

5/7

ABAP-Programmierung I

2

 

E

 

 

 

5.71

6

ABAP-Programmierung II

2

 

E

 

 

 

5.72

5/6/7

Administration und Customizing von ERP-Systemen

4

 

R

 

 

 

5.73

5/6/7

E-Business

4

 

E

 

 

 

5.74

6

Grundlagen des Qualitätsmanagements

4

 

E/K

 

 

 

5.75

5/6/7

Informationsmanagement

4

 

K

 

 

 

5.76

5/6/7

Investitions- und Wirtschaftlichkeitsrechnung

4

 

E/K

 

 

 

5.77

5/6/7

Medienwirkungsforschung

4

 

R

 

 

 

5.78

5/6/7

Operations Research

4

 

K

 

 

 

5.79

5/6/7

Prozessmanagement

4

 

E/R

 

 

 

5.80

5/6/7

Simulations- und Planungswerkzeuge

4

 

K/E

 

 

 

5.81

5/6/7

Unternehmensplanspiel

4

 

E

 

 

 

5.82

5/6/7

XML und Datenbanken

4

 

E

 

 

 

2.14

6

Controlling

4

 

K

 

 

 

3.14

5/7

Standardsoftware

4

 

E/R

 

 

 

3.16

5/7

Marketing

4

 

K

 

 

 

5.14

5/7

ERP-Systeme

4

 

E/K

 

 

 

5.15

5/7

Datenbanken II

2

 

V/E

 

 

 

6.13

6

Business Intelligence

4

 

E/K

 

 

 

6.14

6

Mensch-Maschine-Kommunikation

2

 

E

 

 

71000

7.10

7

Studium generale

2

 

 

1

3

79000

7.90

7

Bachelorarbeit & Begleitseminar

2

 

 

 

15

 

 

7

Begleitseminar

2

 

 

 

 

 

 

7

Bachelorarbeit

 

 

 

0,8

 

 

 

7

Bachelorarbeit-Kolloquium

 

 

 

0,2

 

Wahlpflicht-Module

Aus dem Prüfungsangebot 61100 muss eine der angebotenen Lehrveranstaltungen erfolgreich absolviert werden. Aus dem Prüfungsangebot 61300 können die Veranstaltungen beliebig gewählt werden. Es müssen jedoch insgesamt 24 CP erfolgreich absolviert werden.

Regelungen für den Zusatz „Schwerpunkt Systemintegration“ im
Bachelorzeugnis

Werden folgende Module aus dem Prüfungsangebot 61300 erfolgreich absolviert, so kann auf Wunsch des Studierenden bzw. der Studierenden der Zusatz „Schwerpunkt Systemintegration“ auf dem Bachelorzeugnis vermerkt werden:

5.50

Grundlagen der Systemintegration (6 CP)
sowie Module im Umfang von mindestens 12 CPs aus der folgenden Liste:

5.51

IT-Services (6 CP)

5.52

CSCW I (3 CP)

5.53

CSCW II (3 CP)

5.54

Fortgeschrittene Webprogrammierung (6 CP)

5.55

Agentensysteme (6 CP)

5.56

Umweltinformatik (3 CP)

Erläuterungen und Abkürzungen:

Prüf. Nr.:

Prüfungsnummer (für Prüfungsverwaltung)

Sem:

Semester

SWS:

Semesterwochenstunden

SL:

Studienleistung (unbenotet)

PL:

Prüfungsleistung (benotet)

GF:

Gewichtungsfaktor zur Ermittlung der Modulnote, wenn das Modul mehrere Prüfungsleistungen enthält

CP:

Leistungspunkte (Credit-Points) nach dem European Credit Transfer and Accumulation System (ECTS)

Abkürzungen bei den Studien- und Prüfungsleistungen:

K:

Schriftliche Arbeit unter Aufsicht (Klausur)

M:

Mündliche Prüfung

R:

Schriftlich ausgearbeitetes Referat

H:

Hausarbeit

P:

Projektarbeit

V:

Praktischer Versuch

E:

Entwurf

B:

Bericht zum Praktikum oder Auslandsstudium

 


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