Sie sind hier:
  • Vorschriften
  • Jahresabschluss der "Entsorgungsbetriebe Bremerhaven" Eigenbetrieb der Stadt Bremerhaven für das Wirtschaftsjahr 2009

Jahresabschluss der "Entsorgungsbetriebe Bremerhaven" Eigenbetrieb der Stadt Bremerhaven für das Wirtschaftsjahr 2009

Veröffentlichungsdatum:01.03.2011 Inkrafttreten02.03.2011
Fundstelle Brem.ABl. 2011, S. 149
Zitiervorschlag: "Jahresabschluss der "Entsorgungsbetriebe Bremerhaven" Eigenbetrieb der Stadt Bremerhaven für das Wirtschaftsjahr 2009 (Brem.ABl. 2011, S. 149)"

Einzelansichtx

Drucken
juris-Abkürzung:
Dokumenttyp: Verwaltungsvorschriften, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Magistrat der Stadt Bremerhaven
Erlassdatum:23.04.2010
Fassung vom:23.04.2010
Gültig ab:02.03.2011
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Fundstelle:Brem.ABl. 2011, 149
Jahresabschluss der "Entsorgungsbetriebe Bremerhaven" Eigenbetrieb der Stadt Bremerhaven für das Wirtschaftsjahr 2009

Jahresabschluss der „Entsorgungsbetriebe Bremerhaven“ Eigenbetrieb der Stadt Bremerhaven für das Wirtschaftsjahr 2009

Gemäß § 7 Absatz 1 Nummer 4 des Bremischen Gesetzes für Eigenbetriebe des Landes und der Stadtgemeinden vom 3. September 2001 (Brem.GBl. S. 287), sowie § 7 Absatz 3 Nummer 4 des Ortsgesetzes über die Entsorgungsbetriebe der Stadt Bremerhaven vom 27. Januar 1994 (Brem.GBl. S. 89), hat der Entsorgungsbetriebsausschuss der Entsorgungsbetriebe Bremerhaven mit folgendem Beschluss den Jahresabschluss festgestellt und der Betriebsleitung Entlastung erteilt:

a)
Der Entsorgungsbetriebsausschuss stellt den Jahresabschluss 2009 der Entsorgungsbetriebe Bremerhaven gemäß § 7 Absatz 1 Nummer 4 des Bremischen Gesetzes für Eigenbetriebe des Landes und der Stadtgemeinden sowie § 7 Absatz 3 Nummer 4 des Entsorgungsbetriebs-Ortsgesetzes fest.
b)
Der Entsorgungsbetriebsausschuss beschließt in Bezug auf den Jahresabschluss 2009 der Entsorgungsbetriebe Bremerhaven gemäß § 7 Absatz 1 Nummer 4 des Bremischen Gesetzes für Eigenbetriebe des Landes und der Stadtgemeinden sowie § 7 Absatz 3 Nummer 4 des Entsorgungsbetriebsortsgesetzes, der Betriebsleitung die Entlastung zu erteilen.

Nachrichtliche Angabe über die Behandlung des Jahresergebnisses:

Der Jahresgewinn 2009 in Höhe von 1 173 857,92 wird auf neue Rechnung vorgetragen.

Anlage 1:

Bilanz zum 31.12.2009



Anlage 2:

Gewinn- und Verlustrechnung 2009



Anlage 3:

Bestätigungsvermerk für den Jahresabschluss 2009

Pletz
Stadtrat
Vorsitzender des
Entsorgungsbetriebsausschusses


Anlagen (nichtamtliches Verzeichnis)

Weitere Informationen siehe rechte Spalte oben.


Fehler melden: Information nicht aktuell/korrekt

Sind die Informationen nicht aktuell oder korrekt, haben Sie hier die Möglichkeit, dem zuständigen Bearbeiter eine Nachricht zu senden.

Hinweis: * = Ihr Mitteilungstext ist notwendig, damit dieses Formular abgeschickt werden kann, alle anderen Angaben sind freiwillig. Sollten Sie eine Kopie der Formulardaten oder eine Antwort auf Ihre Nachricht wünschen, ist die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse zusätzlich erforderlich.

Datenschutz
Wenn Sie uns eine Nachricht über das Fehlerformular senden, so erheben, speichern und verarbeiten wir Ihre Daten nur, soweit dies für die Abwicklung Ihrer Anfragen und für die Korrespondenz mit Ihnen erforderlich ist.
Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Ihre Daten werden nur zur Beantwortung Ihrer Anfrage verarbeitet und gelöscht, sobald diese nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
Wenn Sie der Verarbeitung Ihrer per Fehlerformular übermittelten Daten widersprechen möchten, wenden Sie sich bitte an die im Impressum genannte E-Mail-Adresse.