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Bekanntmachung
über die Bildung von Wahlorganen
für die Wahl zum 18. Deutschen Bundestag
Der Landeswahlleiter hat am 19. September 2012 gemäß § 8 Absatz 2 des Bundeswahlgesetzes angeordnet, dass für die benachbarten Wahlkreise 54 Bremen I und 55 Bremen II - Bremerhaven ein gemeinsamer Kreiswahlleiter bestellt und ein gemeinsamer Kreiswahlausschuss gebildet wird.
Der Senator für Inneres und Sport hat am 1. November 2012 gemäß § 9 Absatz 1 des Bundeswahlgesetzes in Verbindung mit § 1 der Anordnung des Senats über die Bildung der Wahlorgane für Wahlen zum Europäischen Parlament und Deutschen Bundestag vom 22. November 1982 (Brem.ABl. S. 547) für die Wahl zum 18. Deutschen Bundestag zur gemeinsamen Kreiswahlleiterin für die Wahlkreise 54 (Bremen I) und 55 (Bremen II - Bremerhaven) ernannt:
Frau Carola Janssen,
als ihren Stellvertreter: Herrn Jan Morgenstern.
Die Dienststelle der gemeinsamen Kreiswahlleiterin und ihres Stellvertreters befindet sich beim
Statistischen Landesamt Bremen
An der Weide 14 – 16, 28195 Bremen
Telefon: | (0421) 361 - 4159 |
Telefax: | (0421) 361 - 2278 |
E- | kreiswahlleiter@statistik.bremen.de |
Bremen, den 23. Januar 2013
Der Senator für Inneres und Sport