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Bachelorprüfungsordnung der Hochschule Bremen für den Studiengang Betriebswirtschaft (Fachspezifischer Teil)

Veröffentlichungsdatum:24.04.2012 Inkrafttreten01.09.2014 Zuletzt geändert durch:geändert durch Ordnung vom 28.10.2014 (Brem.ABl. S. 1454)
Fundstelle Brem.ABl. 2012, S. 150
Zitiervorschlag: "Bachelorprüfungsordnung der Hochschule Bremen für den Studiengang Betriebswirtschaft (Fachspezifischer Teil) vom 10. Februar 2012 (Brem.ABl. 2012, S. 150), zuletzt geändert durch Ordnung vom 28. Oktober 2014 (Brem.ABl. S. 1454)"

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juris-Abkürzung: BWBacfPO BR
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
juris-Abkürzung:BWBacfPO BR
Ausfertigungsdatum:10.02.2012
Gültig ab:01.09.2010
Dokumenttyp: ohne Qualifikation
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.ABl. 2012, 150
Gliederungs-Nr:-
Bachelorprüfungsordnung der Hochschule Bremen für
den Studiengang Betriebswirtschaft (Fachspezifischer Teil)
Vom 10. Februar 2012
Zum 24.04.2024 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Stand: letzte berücksichtigte Änderung: geändert durch Ordnung vom 28.10.2014 (Brem.ABl. S. 1454)

Die Rektorin der Hochschule Bremen hat am 20. März 2012 gemäß § 110 Absatz 3 des Bremischen Hochschulgesetzes (BremHG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Mai 2007 (Brem.GBl. S. 339), zuletzt geändert durch Artikel 8 Gesetzes vom 22. Mai 2010 (Brem.GBl. S. 375), den fachspezifischen Teil der Bachelorprüfungsordnung der Hochschule Bremen für den Studiengang Betriebswirtschaft in der nachstehenden Fassung genehmigt. Soweit in dieser Ordnung nichts anderes geregelt ist, gilt der Allgemeine Teil der Bachelorprüfungsordnungen der Hochschule Bremen vom 26. Januar 2004 (Brem.ABl. S. 457) in der jeweils gültigen Fassung sowie mit Wirkung vom 15. Oktober 2011 die Neufassung des Allgemeinen Teils der Bachelorprüfungsordnungen der Hochschule Bremen vom 11. Oktober 2011 (Brem.ABl. S. 1457) (AT-BPO) in der jeweils gültigen Fassung.

§ 1
Regelstudienzeit, Studienaufbau und Studienumfang

(1) Die Regelstudienzeit beträgt sieben Semester. Sie beinhaltet ein praktisches Studiensemester und die Bachelorthesis.

(2) Der für den erfolgreichen Abschluss des Studiums erforderliche Umfang des Studiums beträgt 210 Leistungspunkte (Credits).

§ 2
Praktisches Studiensemester

(1) Der Beginn des praktischen Studiensemesters im 5. Semester ist nur nach erfolgreichem Abschluss von Modulen im Umfang von mindestens neunzig Leistungspunkten zulässig, zusätzlich muss das Modul ‚Praxisvorbereitung‘ erfolgreich abgeschlossen sein. Das praktische Studiensemester dauert mindestens 20 Wochen.

(2) Das praktische Studiensemester kann in besonders begründeten Ausnahmefällen, insbesondere wenn Studierende über eine abgeschlossene kaufmännische Ausbildung mit anschließender kaufmännischer Berufserfahrung oder über eine mindestens fünfjährige kaufmännische Berufserfahrung verfügen, auf Antrag des oder der Studierenden durch ein im Umfang entsprechendes, den Studienzielen dienliches Studium von einem Semester Dauer in einem praxisorientierten Studiengang an einer ausländischen Hochschule ersetzt werden. In diesem Fall sind zwei Module zur Auslandsvor- und -nachbereitung eines geeigneten Studienganges zu absolvieren. Der Antrag kann bis zum Ende des 3. Semesters gestellt werden; der Prüfungsausschuss entscheidet im Benehmen mit dem Vorsitzenden der Studienkommission.

§ 3
Prüfungs- und Studienleistungen

(1) Anzahl und Form der abzulegenden Modulprüfungen regelt Anlage 1.

(2) Prüfungsleistungen werden in den im AT-BPO genannten Formen sowie in Form des Projektberichts erbracht. Der Projektbericht ist eine schriftliche Ausarbeitung auf wissenschaftlichem Niveau, die unter anderem folgende Inhalte aufweist:

-

ein Exposé zur geplanten Bachelorthesis, das Aufschluss über die Problemstellung, den geplanten Gang der Untersuchung, die vorgesehene Grobstruktur, die einzusetzenden Methoden sowie die angestrebten Ergebnisse der Bachelorthesis gibt,

-

ein Verzeichnis der untersuchten und noch zu untersuchenden Quellen,

-

gegebenenfalls einen Anhang über geeignete Praxiskontakte (zum Beispiel Rahmenbedingungen, Datenverfügbarkeit, Ressourcen).

Der Projektbericht ist im Rahmen des Moduls Bachelorprojekt zu präsentieren; er wird mit „bestanden“ oder „nicht bestanden“ bewertet.

(3) Die Studierenden können für alle Prüfungsleistungen nach Absatz 1 außer für Klausuren, mündliche Prüfungen und Referate Themen vorschlagen. Die Prüfungsleistungen nach Absatz 1 mit Ausnahme der Klausur können auch durch eine Gruppe von Studierenden in Zusammenarbeit angefertigt werden (Gruppenarbeit).

(4) Soweit Module in einer Fremdsprache durchgeführt werden, ist die zugehörige Prüfungsleistung in dieser Sprache zu erbringen.

(5) Sind in einem Modul mehrere Prüfungsleistungen vorgesehen, muss jede einzelne Prüfungsleistung bestanden werden.

(6) Studienleistungen werden in folgenden Formen erbracht:

1.

Praxisbericht und Präsentation des Praxisberichts: Der Praxisbericht ist eine schriftliche Arbeit auf wissenschaftlichem Niveau, die unter anderem folgende Inhalte aufweist:

-

eine Darstellung des wirtschaftlichen, sozialen und sonstigen Umfelds der Ausbildungsstelle,

-

eine Beschreibung der Ausbildungsstelle (Funktionen, aufbau- und ablauforganisatorische und sonstige betriebswirtschaftliche, rechtliche und soziale Merkmale),

-

die Darstellung der Arbeitsaufgaben und der dabei erzielten Ergebnisse,

-

eine Auseinandersetzung mit einer betriebs- und branchenspezifischen Problemstellung,

-

Reflexionen über das Praktikum hinsichtlich Inhalt, Organisation, Betreuung, Situation, Lernerfolge etc.

Die Präsentation des Praxisberichts erfolgt im Rahmen der Praxisnachbereitung.

2.

Kurzklausur: Die Kurzklausur ist eine Klausur entsprechend den Vorgaben des AT-BPO mit einer Dauer von 30 bis 45 Minuten.

3.

Kurzreferat: Das Kurzreferat ist ein Referat entsprechend den Vorgaben des AT-BPO ohne ausführliche schriftliche Ausarbeitung.

4.

Kurzhausarbeit: Die Kurzhausarbeit ist eine Hausarbeit entsprechend den Vorgaben des AT-BPO, jedoch in verringertem Umfang.


§ 4
Bachelorthesis

(1) Die Frist zur Bearbeitung der Bachelorthesis beträgt 9 Wochen.

(2) Das Thema der Bachelorthesis kann ohne Anrechnung eines Prüfungsversuchs einmal innerhalb des ersten Drittels der Bearbeitungszeit zurückgegeben werden.

(3) Wird die Bachelorthesis in einer anderen als der deutschen Sprache verfasst, ist eine deutschsprachige Zusammenfassung zu erstellen. Die Bachelorthesis ist in mindestens drei maschinengeschriebenen, gebundenen Exemplaren und zusätzlich auf einem gängigen Datenträger abzuliefern.

§ 5
Bachelorprüfung

(1) Die Bachelorprüfung besteht aus den Modulprüfungen gemäß Anlage 1 und der Bachelorthesis.

(2) Die Gesamtnote der Bachelorprüfung errechnet sich zu 90% aus dem Durchschnitt der Modulnoten nach Anlage 1 und zu 10% aus der Note der Bachelorthesis.

§ 6
Bachelorgrad

Nach bestandener Bachelorprüfung verleiht die Hochschule den Grad „Bachelor of Arts“ (B.A.).

§ 7
Inkrafttreten

(1) Diese Prüfungsordnung tritt mit Wirkung vom 1. September 2010 in Kraft Sie gilt erstmals für Studierende, die zum Wintersemester 2010/11 ihr Studium an der Hochschule Bremen aufgenommen haben. Gleichzeitig tritt die Bachelorprüfungsordnung für den Studiengang Betriebswirtschaft (Fachspezifischer Teil) vom 5. Juni 2007 (Brem.ABl. S. 931), zuletzt geändert durch Ordnung vom 26. Januar 2010 (Brem.ABl. S. 357), außer Kraft. Die Bestimmungen der Absätze 2 und 3 bleiben unberührt.

(2) Studierende, die das Studium an der Hochschule Bremen vor dem Wintersemester 2010/11 aufgenommen haben, legen die Bachelorprüfung nach den bisherigen Bestimmungen ab. Diese Regelung gilt bis zum 31. August 2013. Für Studierende, die bis zu diesem Zeitpunkt ihre Bachelorprüfung noch nicht abgelegt haben, gilt diese Prüfungsordnung mit der Maßgabe, dass die bis dahin erbrachten Prüfungs- und Studienleistungen angerechnet werden. Absatz 3 bleibt unberührt.

(3) Studierende, die das Studium mit dem ersten Fachsemester an der Hochschule Bremen zum Wintersemester 2009/10 aufgenommen haben, legen die Bachelorprüfung hinsichtlich der Module 1.1 bis 5.5 nach den bisherigen Bestimmungen ab und hinsichtlich der Module 6.1 bis 7.5 nach dieser Prüfungsordnung ab Diese Regelung gilt bis zum 31. August 2013. Für Studierende, die bis zu diesem Zeitpunkt die Modulprüfungen der Module 1.1 bis 5.5 noch nicht abgelegt haben, gilt diese Prüfungsordnung mit der Maßgabe, dass die bis dahin erbrachten Prüfungs- und Studienleistungen angerechnet werden.

Anlage 1

Prüfungs- und Studienleistungen

ModulbezeichnungenSWS1Credits2Prüfungs- bzw. Studienleistung3
    
Modul 1.1 BWL I (Grundlagen) 6KL oder MP
1.1.1.Grundlagen der BWL4  
1.1.2.Modulbezogene Übung1  
    
Modul 1.2 Wirtschaftsmathematik  6KL
1.2.1.Finanzmathematik, lineare Algebra und Differentialrechnung 4  
1.2.2.Modulbezogene Übung1  
    
Modul 1.3 VWL I (Mikroökonomie) 6KL und KR
1.3.1. Grundlagen der VWL und Mikroökonomie4   
1.3.2.Modulbezogene Übung 1  
     
Modul 1.4 Externes Rechnungswesen 6KL
1.4.1.Buchhaltung und Einzelabschluss nach HGB 4  
1.4.2.Modulbezogene Übung1  
    
Modul 1.5 Wirtschaftsenglisch I 6KL
1.5.1.Business Language and International Business Topics I4   
    
Modul 2.1 BWL II (Produktion und Logistik) 6KL oder MP
2.1.1. Produktionswirtschaft und Logistik4  
2.1.2.Modulbezogene Übung 1  
     
Modul 2.2 Wirtschaftsstatistik  6KL
2.2.1.Deskriptive und induktive Statistik 4  
2.2.2.Modulbezogene Übung1  
    
Modul 2.3 VWL II (Makroökonomie und Wirtschaftspolitik) 6KL und KR
2.3.1. VGR, Makroökonomie und Wirtschaftspolitik4  
2.3.2.Modulbezogene Übung 1  
     
Modul 2.4 Internes Rechnungswesen 6KL und KR
2.4.1.Kosten- und Leistungsrechnung4  
2.4.2.Modulbezogene Übung1  
    
Modul 2.5 Wirtschaftsenglisch II  6MP oder R
2.5.1.Business Language and International Business Topics II 4  
     
Modul 3.1 BWL III (Finanzwirtschaft) 6KL
3.1.1.Investition und Finanzierung 4  
3.1.2.Modulbezogene Übung1  
    
Modul 3.2 BWL IV (Personalwirtschaft und Cross Cultural Communication) 6 
3.2.1. Personalwirtschaft2 KHA und KL
3.2.2.Cross Cultural Communication2  KL
3.2.3.Modulbezogene Übung 1  
     
Modul 3.3 Wirtschaftsinformatik  6KL
3.3.1.Grundlagen von ERP-Systemen 4  
3.3.2.Modulbezogene Übung1  
    
Modul 3.4 Steuern 6KL
3.4.1.Betriebswirtschaftliche Steuerlehre4  
3.4.2.Modulbezogene Übung 1  
     
Modul 3.5 Wirtschaftsrecht I  6KL oder MP
3.5.1.Vertragsrecht, AGB, Leistungsstörungen 4  
3.5.2.Modulbezogene Übung1  
    
Modul 4.1 BWL V (Management, Controlling und Marketing) 6KL
4.1.1.Management, Controlling und Marketing4  
4.1.2.Modulbezogene Übung 1  
     
Modul 4.2 BWL VI (Organisation und Projektmanagement) 6KL
4.2.1.Organisation und Projektmanagement4  
4.2.2.Modulbezogene Übung 1  
     
Modul 4.3 Dimensions of International Business 6KL
4.3.1.International Management and International Economics4  
4.3.2.Modulbezogene Übung 1  
     
Modul 4.4 Wissenschaftliches Arbeiten 6HA und R
4.4.1.Methoden und Anwendungen des wissenschaftlichen Arbeitens4  
4.4.2.Modulbezogene Übung 1  
     
Modul 4.5 Wirtschaftsrecht II  6KL oder MP
4.5.1.Arbeitsrecht und spezielle Rechtsgebiete 4  
4.5.2.Modulbezogene Übung1  
    
Modul 5.1 Praxisvorbereitung 6SL
5.1.1.Praxisvorbereitung4  
5.1.2.Modulbezogene Übung1  
    
Module 5.2 bis 5.4 Praxis  18PB
     
Modul 5.5 Praxisnachbereitung 6PR
5.5.1.Praxisnachbereitung4   
5.5.2.Modulbezogene Übung 1  
     
Modul 6.1 Schwerpunkt A 6 
6.1.1.Modul 1, Lehrveranstaltung 1 2  
6.1.2.Modul 1, Lehrveranstaltung 22  
6.1.3.Modulbezogene Übung1  
    
Modul 6.2 Schwerpunkt A 6 
6.2.1.Modul 2, Lehrveranstaltung 1 2  
6.2.2.Modul 2, Lehrveranstaltung 22  
6.2.3.Modulbezogene Übung1  
    
Modul 6.3 Schwerpunkt B 6 
6.3.1.Modul 1, Lehrveranstaltung 1 2  
6.3.2.Modul 1, Lehrveranstaltung 22  
6.3.3.Modulbezogene Übung1  
    
Modul 6.4 Schwerpunkt B 6 
6.4.1.Modul 2, Lehrveranstaltung 1 2  
6.4.2.Modul 2, Lehrveranstaltung 22  
6.4.3.Modulbezogene Übung1  
    
Modul 6.5 Bachelorprojekt  6PROB
6.5.1.Bachelorprojekt 4  
6.5.2.Modulbezogene Übung1  
    
Modul 7.1 Schwerpunkt A 6 
7.1.1. Modul 3, Lehrveranstaltung 12  
7.1.2.Modul 3, Lehrveranstaltung 2 2  
7.1.3.Modulbezogene Übung1  
    
Modul 7.2 Schwerpunkt A 6 
7.2.1. Modul 4, Lehrveranstaltung 12  
7.2.2.Modul 4, Lehrveranstaltung 2 2  
7.2.3.Modulbezogene Übung1  
    
Modul 7.3 Schwerpunkt B 6 
7.3.1. Modul 3, Lehrveranstaltung 12  
7.3.2.Modul 3, Lehrveranstaltung 2 2  
7.3.3.Modulbezogene Übung1  
    
Modul 7.4 Schwerpunkt B 6 
7.4.1. Modul 4, Lehrveranstaltung 12  
7.4.2.Modul 4, Lehrveranstaltung 2 2  
7.4.3.Modulbezogene Übung1  
    
Modul 7.5 Bachelorthesis 6BT
7.5.1.Bachelorthesis4  
    
Summe157 210 
    
Schwerpunkte (Wahlpflichtmodule)4   
ModulbezeichnungenSWS1Credits2Prüfungs- bzw. Studienleistung3
    
Schwerpunkt 1: Marketing und Distribution    
Modul 6.6 Informationsgrundlagen  6* 
6.6.1.Konsumentenverhalten 2* R
6.6.2.Marktforschung 2* KL
6.6.3.Modulbezogene Übung 1*  
    
Modul 6.7 Marketingrecht 6*KL, MP oder R
6.7.1. Verbraucherschutzrecht, Wettbewerbsrecht4*   
6.7.2.Modulbezogene Übung 1*  
    
Modul 7.6 Marketingstrategie und Marketinginstrumentenmix I 6*KL oder MP
7.6.1. Diagnostische Verfahren/Zielplanung u. Festlegung der Marketingstrategie, Kontrahierungs- und Produktmixinstrumente 4*  
7.6.2.Modulbezogene Übung1*  
    
Modul 7.7 Marketinginstrumentenmix II 6*KL oder MP
7.7.1. Distribution und Vertrieb, Kommunikation4*   
7.7.2.Modulbezogene Übung 1*  
    
Schwerpunkt 2: Finanzwirtschaft   
Modul 6.8 Finanzdienstleistungsmanagement 6*HA, KL oder R
6.8.1.Finanzdienstleistungsmanagement4*  
6.8.2.Modulbezogene Übung 1*  
    
Modul 6.9 Finanzdienstleistungsrecht 6*KL oder MP
6.9.1. Finanzdienstleistungsrecht4*  
6.9.2.Modulbezogene Übung1*  
    
Modul 7.8 Finanzmanagement  6*HA, KL oder R
7.8.1.Finanzmanagement 4*  
7.8.2.Modulbezogene Übung1*  
    
Modul 7.9 Strategisches und operatives Finanzcontrolling 6*HA, KL oder R
7.9.1.Strategisches und operatives Finanzcontrolling4*  
7.9.2.Modulbezogene Übung1*  
    
Schwerpunkt 3: Wirtschaftsinformatik   
Modul 6.10 Betriebliche Informationssysteme I 6*KL
6.10.1.Einführung in die Programmierung am Beispiel SAP mit ABAP, Software Engineering I 4*  
6.10.2.Modulbezogene Übung1*  
    
Modul 6.11 Informationsmanagement 6*KL
6.11.1.Informationsmanagement4*  
6.11.2.Modulbezogene Übung1*   
    
Modul 7.10 Betriebliche Informationssysteme II 6*KL
7.10.1.Systemarchitekturen, Fallstudien im SAP4*   
7.10.2.Modulbezogene Übung 1*  
    
Modul 7.11 Betriebliche Informationssysteme III 6*KL
7.11.1.Software Engineering II, Systemsteuerung und Workflow4*   
7.11.2.Modulbezogene Übung 1*  
    
Schwerpunkt 4: Controlling   
Modul 6.12 Strategisches Controlling 6*KL
6.12.1.Strategisches Controlling 4*  
6.12.2.Modulbezogene Übung1*  
    
Modul 6.13 Kostenmanagement 6*KL
6.13.1.Kostenmanagement4*  
6.13.2.Modulbezogene Übung1*   
    
Modul 7.12 Operatives Controlling 6* KL
7.12.1.Operatives Controlling4*  
7.12.2.Modulbezogene Übung1*  
    
Modul 7.13 Informationssysteme im Controlling 6*KL oder MP
7.13.1. Systeme des Erfolgs- und Finanzcontrollings, Informationstechnologie im Controlling 4*  
7.13.2.Modulbezogene Übung1*  
    
Schwerpunkt 5: Logistik   
Modul 6.14 Logistikmanagement  6*KL oder MP
6.14.1. Logistiksysteme, Beschaffungsmanagement4*   
6.14.2.Modulbezogene Übung 1*  
    
Modul 6.15 Quantitative Methoden der BWL 6*KL oder MP
6.15.1. Grundlagen des Operations Research, Modellierung4*  
6.15.2.Modulbezogene Übung 1*  
    
Modul 7.14 Operations Management 6*KL oder MP
7.14.1. Bestands- und Produktionsmanagement, Supply Chain Management 4*  
7.14.2.Modulbezogene Übung1*  
    
Modul 7.15 Quantitative Logistik 6*KL oder MP
7.15.1. Rechnergestützte Optimierung in der Logistik, OR Anwendungen in der Logistik 4*  
7.15.2.Modulbezogene Übung1*  
    
Schwerpunkt 6: Steuer- und Prüfungswesen   
Modul 6.16 Ertragsteuern 6*KL oder MP
6.16.1.Ertragsteuern4*  
6.16.2.Modulbezogene Übung1*   
    
Modul 6.17 Besteuerung und Unternehmensentscheidungen 6*HA, KL, MP oder R
6.17.1. Besteuerung und Unternehmensentscheidungen4*  
6.17.2.Modulbezogene Übung 1*  
    
Modul 7.16 Verkehrsteuern sowie Unternehmensumwandlungen 6*KL oder MP
7.16.1. Verkehrsteuern sowie Unternehmensumwandlungen4*  
7.16.2.Modulbezogene Übung 1*  
    
Modul 7.17 Jahresabschlussprüfung 6*HA, KL oder R
7.17.1.Jahresabschlussprüfung4*   
7.17.2.Modulbezogene Übung 1*  
    
Schwerpunkt 7: Rechnungslegung    
Modul 6.18 Vertiefung Einzelabschluss 6*HA, KL, MP oder R
6.18.1. Vertiefung Einzelabschluss4*  
6.18.2.Modulbezogene Übung1*   
    
Modul 6.19 Konzernabschluss  6*HA, KL, MP oder R
6.19.1.Konzernabschluss4*  
6.19.2.Modulbezogene Übung1*   
    
Modul 7.18 Sonderbilanzen und Steuerbilanzen  6*HA, KL, MP oder R
7.18.1.Sonderbilanzen und Steuerbilanzen4*  
7.18.2.Modulbezogene Übung 1*  
    
Modul 7.19 Bilanzanalyse und Unternehmensbewertung 6*HA, KL, MP oder R
7.19.1.Bilanzanalyse und Unternehmensbewertung4*   
7.19.2.Modulbezogene Übung 1*  
    
Schwerpunkt 8: Personalmanagement   
Modul 6.20 Personalmanagement I und Qualifizierung 6* 
6.20.1. Personalmanagement I2* KL oder MP
6.20.2.Qualifizierung2*  HA oder R
6.20.3.Modulbezogene Übung 1*  
    
Modul 6.21 Management  6*HA oder R
6.21.1.Strategisches Management, Operatives Management/Prozessmanagement 4*  
6.21.2.Modulbezogene Übung1*  
    
Modul 7.20 Personalmanagement II und SAP HR Fallstudie 6*KL
7.20.1.Personalmanagement II und SAP HR Fallstudie4*   
7.20.2.Modulbezogene Übung 1*  
    
Modul 7.21 Arbeits- und Sozialrecht 6*HA, KL, MP oder R
7.21.1.Arbeits- und Sozialrecht4*   
7.21.2.Modulbezogene Übung 1*  

Fußnoten

1

Zahl der Semesterwochenstunden Präsenzstudium.

1

Zahl der Semesterwochenstunden Präsenzstudium.

2

Leistungspunkte nach ECTS.

2

Leistungspunkte nach ECTS.

3

Form der Prüfungsleistung: KL - Klausur, MP - Mündliche Prüfung, Kolloquium, R - schriftlich ausgearbeitetes Referat, HA - Hausarbeit, PROB - Projektbericht, BT - Bachelorthesis.
Form der Studienleistung: SL - die Form der Studienleistung wird in der dem Modul zugeordneten Lehrveranstaltung festgelegt, KHA - Kurzhausarbeit, KKL - Kurzklausur, KR - Kurzreferat, PB - Praxisbericht, PR - Präsentation des Praxisberichts.

3

Form der Prüfungsleistung: KL - Klausur, MP - Mündliche Prüfung, Kolloquium, R - schriftlich ausgearbeitetes Referat, HA - Hausarbeit, PROB - Projektbericht, BT - Bachelorthesis.
Form der Studienleistung: SL - die Form der Studienleistung wird in der dem Modul zugeordneten Lehrveranstaltung festgelegt, KHA - Kurzhausarbeit, KKL - Kurzklausur, KR - Kurzreferat, PB - Praxisbericht, PR - Präsentation des Praxisberichts.

4

Es müssen zwei Schwerpunkte mit den zugehörigen Modulen gewählt werden. Folgende Kombinationen sind ausgeschlossen: Schwerpunkt 1 mit Schwerpunkt 2 oder 6 oder 7 oder 8, Schwerpunkt 2 mit Schwerpunkt 5 oder 8, Schwerpunkt 3 mit Schwerpunkt 6, Schwerpunkt 5 mit Schwerpunkt 6 oder 7 oder 8, Schwerpunkt 6 mit Schwerpunkt 8.


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